Das schweizerische bundesgesetz betreffend die gewerblichen muster und modelle: (vom 30. März 1900) ...Schulthess, 1902 - 138 pages |
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alten Gesetze Art der Hinterlegung Ausländer Autorrecht beiden Berechtigten besonders Bestimmungen betreffend Bozérian Bundesgericht Bundesrat Bundesversammlung citierten darf Dekret von 1806 Deponenten Deposition dessins deutschen Dienstvertrag eidgenössische Amt Eigentum Entscheidungen Entwurf Erfindung erlassen Erzeugnisse Fabrikanten Falle ferner folgende Formgebung Frankreich französischen freilich Frist Gebrauchsmuster Gebrauchsmustergesetz Gebühr Gegenstände geheime Deposition Gericht Geschmacksmuster geschützten Muster Gesetz von 1888 Gesetzgebung gesetzlichen Schutz gestattet Gesuch gewährt gewerblichen Muster gleiche Grund Handlungen hinterlegten Muster Hinterlegung Hinterlegungsstelle Industrie industrielle Inhaber Jahre Jaquard Kläger konnte lich Marke Markengesetz Materien Meili Modellgesetz Modellrechts Modellschutz Monat muss Muster oder Modell Muster und Modelle Mustergesetz Musterrecht Musterschutz Nachahmung nationalrätliche neue Gesetz neue Muster Neuheit Norm Nützlichkeitszwecke Objekt Ordonnanz Österreich Pakete Patent Patentgesetz Patentrecht Personen Philipon Pouillet Recht rechtliche Rechtsgut Rechtsschutz Reproduktion Requisite Schutz der Muster Schutzdauer Schutzperiode Schweiz schweizerische Bundesgesetz soll Staaten Staatsverträge Stickerei Strafe strafrechtlich Thatsache Urheber Urheberrecht vergl Verjährung verlangt Verordnung verschiedenen Weise Werk zwei
Popular passages
Page 138 - Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 135 - Tagen bis zu einem Jahr, oder mit Geldbusse und Gefängniss innerhalb der angegebenen Begrenzung bestraft. Gegen Rückfällige können diese Strafen bis auf das Doppelte erhöht werden.
Page 132 - Rechtsstreitigkeiten befugt. Für die in solchen Rechtsstreitigkeiten gegen den Patentinhaber anzustellenden Klagen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vertreter seinen Wohnsitz hat, in Ermangelung eines solchen das Gericht, in dessen Bezirk das Patentamt seinen Sitz hat.
Page 124 - Gerätho, welche zur Nachahmung gedient haben, sowie der Erzeugnisse und Waaren, auf welchen die angefochtene Marke angebracht ist, verfügen. Art. 32. Es kann ebenso auf Rechnung der Entschädigungen und der Bussen die Konfiskation der mit Beschlag belegten Gegenstände verfügen, sowie die Veröffentlichung des Erkenntnisses in einer oder mehreren Zeitungen auf Kosten des Verurtheilten anordnen. Es soll, selbst im Falle einer Freisprechung, die Vernichtung der unerlaubten Marken und, gegebenen...
Page 137 - Wenn eine internationale Ausstellung in einem Lande stattfindet, das mit der Schweiz eine bezügliche Konvention abgeschlossen hat. so wird der zeitweilige Schutz, welcher durch das fremde Land den an der betreffenden Ausstellung befindlichen patenürbaren Erzeugnissen gewährt worden ist, auf die Schweiz ausgedehnt.
Page 136 - Wer rechtswidrigerweise, seine Geschäftspapiere, Anzeigen oder Erzeugnisse mit einer Bezeichnung versieht, welche zum Glauben verleiten soll, dass ein Muster oder ein Modell auf Grund des vorliegenden Gesetzes hinterlegt...
Page 27 - Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.
Page 131 - Verbindlichkeit für dasselbe, den Hinterleger unverzüglich vom Verfall der Gebühr verständigen; 2) derjenige, welcher das Muster oder Modell im Inland nicht in angemessenem Umfange zur Ausführung bringt, während im Ausland fabrizirte Artikel desselben Musters oder Modelles import irt werden.
Page 123 - Das Gericht kann auf Rechnung und bis zum Belaufe der dem verletzten Theile zugesprochenen Entschädigungen und der Bussen die Konfiskation der mit Beschlag belegten Gegenstände verfügen. Es soll, selbst im Falle einer Freisprechung, wenn nöthig, die Vernichtung der ansschliesslich zur Nachahmung bestimmten Werkzeuge und Geräthe anordnen.
Page 137 - Konventionen abgeschlossen haben, können ihre gewerblichen Muster und Modelle innerhalb der vertraglich festgesetzten Frist, vom Datum ihrer ersten Hinterlegung, sofern dieselbe in einem der in der bezüglichen Konvention genannten Länder stattgefunden hat, und unter Vorbehalt der Rechte Dritter, in der Schweiz hinterlegen, ohne...