Page images
PDF
EPUB

A. Seligsohn: Patentgesetz und Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern (Berlin 1892).

D. Schindler: Über das Erfinderrecht der Arbeiter, Beamten und Gesellschafter. Zürich. Dissert. (1895).

J. Landgraf: Musterrecht und Musterschutz (Leipzig 1875).

Kachlin-Geigy: Referat über den Gesetzesentwurf zum Schutze der Handelsund Fabrikmarken und der Muster und Modelle (Basel 1878).

J. C. Kern: La convention entre la Suisse et la France sur la propriété industrielle, littéraire et artistique du 30 juin 1864 (1867).

M. v. Stubenrauch: Das österreichische Marken- und Musterschutzgesetz (Wien 1859).

A. Osterrieth und J. Wechsler: Bericht und Verhandlungen der deutschösterreichischen Gewerbeschutzkonferenz vom 12. und 13. Oktober 1896 (Berlin 1896).

Protokoll der Expertenkommission vom 10. und 11. Februar 1888 für Vorprüfung des Gesetzentwurfes über die gewerblichen Muster und Modelle (Bern 1888).

Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Bd. V, p. 326 ff. Jahrg. 1900.

La Propriété industrielle. Organe officiel du bureau international in Bern. Jahrgänge 1898, 1899 und 1900.

Errata.

Seite 32, Zeile 9, von oben lies: «Recht» statt «Gesetz».

>> 32,

»

10, von unten lies: «von» statt «vor».

Das schweizerische Bundesgesetz

betreffend

die gewerblichen Muster und Modelle

(vom 30. März 1900).

A. Allgemeiner Teil.

I. Kapitel.

Einleitung.

§ I. Geschichtliche Einleitung.

Beinahe zwei Jahrhunderte vor Erlass des ersten schweizerischen Bundesgesetzes zum Schutze der gewerblichen Muster und Modelle hatte man in Frankreich die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit dieser gewerblichen Produkte erkannt und deshalb (zwar noch kein umfassendes Gesetz, aber doch) eine Ordonnanz erlassen (1711), welche den grellsten Übelständen abhelfen sollte. Der gewährte Schutz wurde in der Folgezeit durch eine ganze Reihe von Ordonnanzen vervollständigt. Erst lange Zeit nach Erlass der ersten Ordonnanz in Frankreich führte auch England (1787) den Schutz der Muster und Modelle ein. Wiederum vergingen Jahrzehnte, bis auch die übrigen europäischen Staaten diese Produkte des gewerblichen Fleisses vor fremden und unberechtigten Eingriffen zu schützen suchten. Um nun alle die Momente, welche bei der Entstehung des Musterschutzes zusammengewirkt haben, uns zu vergegenwärtigen, müssen wir in erster Linie das französische, in zweiter Linie das englische Musterrecht historisch ins Auge fassen. Beiden soll sich die Aufzählung und eine kurze Besprechung der Musterschutzgesetze einiger anderer Staaten angliedern. Die Schweiz, welche der Zeit nach zuletzt von den aufgezählten Staaten den Musterschutz statuierte, wird den Schluss der Kette bilden.

I. Frankreich. 1

Schon im 15. Jahrhundert war Lyon der Hauptmarktplatz für Seidenstoffe von Frankreich, welches dazumal diese sehr kostspieligen Gewebe ausschliesslich aus Oberitalien, hauptsächlich aus Mailand, Venedig, Florenz bezog. Dieser Import soll schon am Ende des 15. Jahrhunderts Frankreich über 10 Millionen Livres gekostet haben. Um diese Ausgabe dem Lande zu ersparen, errichtete Ludwig der XI. durch seine Ordonnanz vom November 1466 eine Fabrik in Lyon, in welcher Seidenstoffe hergestellt und mit Gold- und Silberfäden durch wirkt werden sollten. Weil aber der König die Oberleitung in den Händen haben wollte und die Lyoner die Kosten ausschliesslich tragen sollten, gerieten sie bald in Streitigkeiten, weshalb Ludwig XI. schon nach vier Jahren seine ganze Fabrikeinrichtung samt den Arbeitern nach Tours kommen liess (1469), wo jedoch das Unternehmen nicht blühte und in kurzer Zeit spurlos im Sande verlief. Unter Franz I. unternahm es ein reicher Piemonteser, Etienne Turquet, in Verbindung mit seinem Landsmanne Barthélémy Naris, den Gedanken Ludwigs XI. zu verwirklichen. Er wandte sich an die Behörden, die ihm gerne ihre Unterstützung gewährten, in der Hoffnung, Lyon werde der Mittelpunkt der gesamten Seidenindustrie, welche Perspektive grosse Reichtümer einzubringen versprach. So verliehen sie dem Unternehmer selber und seinen Angestellten namentlich Steuerprivilegien, welche der prunksüchtige König gerne bestätigte, um so mehr als er hoffen konnte, die feinen Stoffe billiger im eigenen Lande zu erhalten, sofern als das Unternehmen reüssieren sollte. Der Erfolg blieb in der That nicht aus. Eine Menge von tüchtigen Kräften wandte sich der neuen Industrie zu, so dass in Lyon schon 1553 ca. 12,000 Arbeiter dabei ihre Beschäftigung fanden 2. Prachtvolle Stoffe wie Lampas (ursprünglich gemaltes ostindisches Seidenzeug), Brocat (Seidenstoff, der mit Gold- und Silberfäden durchwirkt war) wurden hergestellt, Stoffe, zu denen Künstler wie: Boucher, Watteau, David de Heem, Abraham Mignon, Jean Revel und sein Rivale Philipp de Sale die Muster zeichneten

1 Philipon, S. 1 ff.

2 Philipon, S. 9.

« PreviousContinue »