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Ein ganz anderes Aussehen gewinnt das Bild indessen, wenn man nicht die Zahl der Liegenschaften, sondern deren gesamte nutzbare Fläche zu Grunde legt. Von der letzteren kamen Prozent auf den mittleren Klein- Parzellen

in den Provinzen:

Gross

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Darnach ist der Grossgrundbesitz besonders stark in Pommern, Posen und Schlesien, sehr schwach aber in den westlichen Provinzen des preussischen Staates vertreten, während der mittlere Besitz in Hannover und Schleswig-Holstein mit über die Hälfte den grössten Anteil an der Gesamtfläche aufweist. Der Klein- und Parzellenbesitz endlich ragt in Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz, ersterer auch in Ostpreussen vor. Als eigentümlich für die innere Gestaltung der Besitzklassen in einzelnen Landesteilen erscheint von vornherein das Ueberwiegen ihres Anteils an der Fläche bei einer gleichen oder geringeren Beteiligung an der Zahl der Liegenschaften. So steht bezüglich letzterer in Schlesien der Grundbesitz hinter dem Staatsdurchschnitt (1,8 gegen 2,1 Proz.) zurück, überragt denselben der Fläche nach aber erheblich (50,4 gegen 37,9 Proz.), während umgekehrt Schleswig-Holstein mit 6,5 Proz. der Besitzungen über und mit 28,7 Proz. der nutzbaren Fläche unter jenem Durchschnitt steht. Aus den Abweichungen innerhalb der einzelnen Provinzen, Bezirke u. s. w. darf jedoch weder den Gesamtverhältnissen des Staats gegenüber, noch auch an sich ein günstiges oder ungünstiges Urteil ohne weiteres hergeleitet werden, da die Verschiedenartigkeit der Boden beschaffenheit, des Klimas, des Volkscharakters, der Kapitalkräftigkeit der Bevölkerung u. a. m. hier als wesentlich mitbestimmende Grössen in Frage kommen.< (Reichs-Anz. 1891. Nr. 36.)

Die jahresdurchschnittlichen Inlandpreise bedeutender Verarbeitungsstoffe, Kolonialwaren u. s. w. bewegten sich laut der Hamb. H.-Statistik in Hamburg während des Zeitraumes 1881 bis 1889 (in Mark pro 100 Kilogramm netto) wie folgt:

Zeitschr. f. Staatsw. 1891, III. Heft.

40

Jahre

1885

1886

Baum-Schaf-
wolle wolle

5,96 136,13 36,43 198,16 5,77 124,84 34,25 179,:3 5,14 110,92 25,14 168,58 4,77 103,32 27,28 169,65 5,04 99,51 28,06 185,28 4,85 142,79 23,73 210,0 6,18 109,32 23,36 184,27

Flachs Seide Leder Indigo Eisen Kupfer Zink Zinn 1871/75 149,58 334,24 123,12 4335,94 342,44 1518,86 10,52 179,60 46,34 259,38 1881 110,22 288,48 120,47 3189,04 314,37 1393,25 5,94 135,15 36,32 187,84 1882 111,78 260,59 111,90 3026,54 318,37 1362,34 6,20 143,23 38,38 199,87 1883 110,10 245,47 121,51 3326,14 360,17 1303,29 1884 102,91 200,72 138,86 3092,54 371,18 1228,93 102,42 202,48 148,20 2902,70 330,26 1089,80 96,46 187,35 132,34 2686,13 336,53 1114,41 1887 92,30 184,67 96,92 2616,79 330,43 1079,87 1888 101,82 151,99 73,85 2370,47 234,98 1058,61 1889 97,74 165,90 74,04 3061,79 219,59 1198,64 RohJahre Kaffee Kakao Thee Zucker 1871/75 160,42 101,72 282,74 54,58 148,48 21,58 1881 124,46 137,99 216,74 50,57 130,42 19,75 105,77 62,36 91,96 46,97 1882 100,33 140,68 214,77 49,37 116,28 17,84 110,09 58,76 79,77 39,20 1883 100,19 158,77 210,18 46,57 112,26 19,25 129,36 48,61 83,38 41,57 1884 99,83 148,55 212,66 36,66 123,54 18,44 146,38 41,14 66,56 37,5 1885 91,20 160,14 206,17 26,59 125,41 17,37 152,50 51,02 70,41 33,23 1886 99,49 137,78 203,47 24,04 127,51 16,37 159,23 47,25 73,25 24,07 1887 153,95 142,83 178,74 25,20 115,18 16,93 139,35 38,51 73,28 24.39 1888 134,80 136,71 205,45 29,89 115,67 16,62 152,77 37,37 75,20 19,18 1889 159,87 127,44 204,34 41,82 125,71 17,46 135,81 38,44 73,86 20,78

Tabak Reis Pfeffer

Ro- Wein, Kart.. sinen franz. sprit

126,52

58,14 61,28 43,10

Genossenschaftsforsten. Im Regierungsbezirk Stade sind Genossenschaftsforsten, welche sich nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Umfange zu einer forstmässigen Bewirtschaftung eignen, mit einem Gesamtflächeninhalte von rund 3740 ha vorhanden. Diese gemeinschaftlichen Holzungen sind zum grössten Teil von den Hofbesitzern gemeinschaftlich angelegt, zum Teil auch durch Gemeinheitsteilung und Verkoppelung allen oder einzelnen Besitzern der betreffenden Gemeinden als Abfindung überwiesen worden. Der Ursprung der Gemeinschaft dürfte auf die alte Markgenossenschaft zurückzuführen sein. Gegenwärtig bilden diese Genossenschaftsforsten eine Mittelstufe zwischen Gemeindewaldungen und Privatwaldungen, indem sie zwar rechtlich zu den letzteren gehören, aber doch nach ihrem Ursprunge, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und den bei ihnen obwaltenden Besitzverhältnissen den Gemeindewaldungen nahe stehen. Da die Erhaltung der Genossenschaftsforsten für weite Kreise der ländlichen Bevölkerung von hoher Wichtigkeit ist, indem die Waldnutzung eine wesentliche Grundlage ihres wirtschaftlichen Gedeihens bildet, und da ohne gesetzliche Schranken diese Waldungen immer mehr dem Ruin entgegen gingen, sind dieselben nach Massgabe des Gesetzes vom 14. März 1881 hinsichtlich des Forstbetriebes und der Benutzung unter

staatliche Aufsicht gestellt und hinsichtlich des forstlichen Betriebes einer Revision unterworfen worden. Diese Revisionen werden von Zeit zu Zeit wiederholt und greifen in die bestehenden Verhältnisse, Einrichtungen und he rgebrachten Gewohnheiten abändernd und beschränkend nur insoweit ein, als dies die Erhaltung und die eventuelle Wiederherstellung eines geordneten Zustandes der Holzungen erforderlich macht. (D. Reichsanz. 28. Febr. 1891.)

-e. Die Bauart der Gebäude im preussischen Staat. Hierüber macht der Deutsche R.A.« (1891 Nr. 74) Mitteilungen, denen wir Folgendes entnehmen: Von den 7 558 259 Gebäuden des preussischen Staates

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ausschliesslich Hohenzollern und des Stadtkreises Berlin, der hier nach Lage des Materials gleichfalls ausser Betracht bleiben musste hatten 2 845 512 oder 37,7 % massive Umfassungs wände, 3731 805 oder 49,4 % solche von Fachwerk oder mit Riegelwänden, 796 844 oder 10,5% dergleichen von Holz und 182 601 oder 2,4 % sonstige Umfassungswände, während 1497 Baulichkeiten ausserhalb der genannten Gruppen fielen. Was die Provinzen anlangt, so hatten von den Gebäuden in Prozenten

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Es zeichnen sich also die Provinzen Schleswig-Holstein, Rheinland und Schlesien durch ihre grosse Zahl massiver Gebäude, welche über die Hälfte der Gesamtzahl der letzteren betragen, aus; dagegen besitzt in Hessen-Nassau, Hannover, Westpreussen, Pommern, Posen und Ostpreussen noch nicht der vierte Teil der Gebäude massive Umfassungswände, und Westfalen steht nur um ein Geringes günstiger. In HessenNassau, Hannover, Pommern und Westfalen überwiegen die Gebäude mit Umfassungswänden von Fachwerk und mit Riegelwänden mit über 70%, während in Ostpreussen, Westpreussen, Schlesien und Posen die Gebäude mit Umfassungswänden von Holz bedeutend über den Staats

durchschnitt vertreten sind. Was die Regierungsbezirke betrifft, so zeigten in Trier 92,8 %, in Hildesheim dagegen nur 9,0 % aller Gebäude massive Umfassungswände; im letztgenannten Bezirke waren 88,2% mit Umfassungswänden vom Fachwerk bezw. mit Riegelwänden, ferner in Gumbinnen 64,1% mit Umfassungswänden von Holz versehen. Die Bedachung betreffend waren von je 100 Gebäuden überhaupt gedeckt

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Hiernach wog die harte Bedachung vor bei vier Fünfteln bis neun Zehnteln aller Gebäude in den Provinzen Sachsen, HessenNassau, Westfalen und im Rheinland; auch in Hannover und Brandenburg (ohne Berlin) waren noch nahezu zwei Drittel aller Gebäude mit hartem Material gedeckt. Dagegen fand sich weiche Bedachung in Ostund Westpreussen bei nahezu drei Vierteln bezw. zwei Dritteln aller Gebäude; dasselbe Material war auch in Schleswig-Holstein und Posen noch bei mehr als der Hälfte aller Gebäude vertreten und erreichte in Pommern und Schlesien noch beinahe die Hälfte. Deckungen mit halbhartem bezw. gemischtem und sonstigem Material, die im Verhältnis zu den anderen Bedachungsverfahren überhaupt nur selten vorkommen, waren in Pommern und Posen bezw. in Schlesien und Hannover noch am zahlreichsten zu finden.

III. Litteratur.

-e. Matlekovits, Alex. v., Die Zollpolitik der OesterreichischUngarischen Monarchie und des Deutschen Reiches seit 1868 und deren nächste Zukunft. Leipzig, Duncker und Humblot, 1891.

Ein Werk von 60 Druckbogen mit einer Fülle wohl gesichteten, übersichtlich und vergleichbar gemachten Materials! Die Gabe konnte nicht gelegener kommen, als eben jetzt, wo ein veränderter Kurs der Handelspolitik der beiden Reiche in Frage steht und ein für die mitteleuropäische Handelspolitik vielleicht für lange grundlegender Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn der Vorlegung an die gesetzgebenden Faktoren entgegensieht. Der Verfasser ist der erste, bewährte, praktisch durchgeschulte Fachmann der ungarischen Regierung in Zollsachen, steht daher im vollen Besitz und in voller Kenntnis des riesigen, von ihm verarbeiteten Materials. Nur ein Praktiker von hoher Kapacität konnte das für sich allein leisten, was im Buche geleistet ist. Der H. Verfasser hat an den Vertragsverhandlungen der letzten 30 Jahre lebendigen Anteil genommen und hat hinter den Kulissen Manches gesehen und beobachtet, was auch für den fleissigsten Sammler, der draussen steht, nicht so sicher zu erfassen gewesen wäre, wie es von Matlekovits erfasst ist; uns hat er manches Licht oft nur zwischen den Zeilen aufgesteckt, das wir sonst nicht gesehen hätten. Wir können hienach das höchst zeitgemässe Buch nur angelegentlich empfehlen. Es erspart allen Denjenigen, welche sich über die handelspolitischen Fragen der nächsten Zeit gründlich orientieren wollen, auch den Zollfachmännern viele Arbeit. Dem Buche hätte es nicht geschadet, wenn der H. Verfasser nicht da und dort in den leidenschaftlichen Ton des Freihandelsfanatismus alten Styles verfallen wäre. So erlaubt er sich S. 643 einen völlig ungerechten Ausfall gegen die ganze s. g. kathedersocialistische Richtung, indem er bezüglich der Ausbeutung des Zollsystems zur Steigerung der Grundrente durch die Agrarzölle bemerkt: »Dies kann selbst die kathedersocialistische Richtung der deutschen neuen Wissenschaft nicht verteidigen; hier hört auch für sie die Macht des Verdrehens der thatsächlichen Verhältnisse auf; hier muss auch der unterthänigste Schleppträger des jeweiligen Machthabers das Geständnis ablegen, dass die Steuerpolitik

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