Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 47Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1891 - Economics Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte. |
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... folgenden nur soweit wiedergegeben , als dies zum Verständnis der Beweisführung erforderlich ist . 2 ) William Harbutt Dawson , Bismarck und der Staatsozialismus . Deutsche Ausgabe . Hannover 1890. S. 22 . Zeitschr . f . Staatsw . 1891 ...
... folgenden nur soweit wiedergegeben , als dies zum Verständnis der Beweisführung erforderlich ist . 2 ) William Harbutt Dawson , Bismarck und der Staatsozialismus . Deutsche Ausgabe . Hannover 1890. S. 22 . Zeitschr . f . Staatsw . 1891 ...
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... folgenden Betrachtungen der richtige Standpunkt gewonnen . Ehe ich jedoch zu meiner eigentlichen Aufgabe über- gehe , bedarf es noch einer anderen prinzipiellen Verständigung . Wie bemerkt hat das heutige deutsche Reich diejenige ...
... folgenden Betrachtungen der richtige Standpunkt gewonnen . Ehe ich jedoch zu meiner eigentlichen Aufgabe über- gehe , bedarf es noch einer anderen prinzipiellen Verständigung . Wie bemerkt hat das heutige deutsche Reich diejenige ...
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Im einzelnen wird der Inhalt des Gesetzentwurfs bei der nun folgenden Kritik desselben zur Erörterung gelangen . Der neue III . Titel zerfällt in sechs Abschnitte , von welchen der Abschnitt III a , welcher die Verhältnisse der Betriebs ...
Im einzelnen wird der Inhalt des Gesetzentwurfs bei der nun folgenden Kritik desselben zur Erörterung gelangen . Der neue III . Titel zerfällt in sechs Abschnitte , von welchen der Abschnitt III a , welcher die Verhältnisse der Betriebs ...
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... folgenden Zusatz eingeschaltet : > Am ersten Weihnachts- , ersten Oster- und ersten Pfingst- feiertag dürfen Gehilfen , Lehrlinge und Arbeiter im Handels- gewerbe nicht beschäftigt werden . < Damit ist eine gewisse Inkongruenz in das ...
... folgenden Zusatz eingeschaltet : > Am ersten Weihnachts- , ersten Oster- und ersten Pfingst- feiertag dürfen Gehilfen , Lehrlinge und Arbeiter im Handels- gewerbe nicht beschäftigt werden . < Damit ist eine gewisse Inkongruenz in das ...
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... folgenden Tag der vertragsmässigen oder gesetz- lichen Arbeitszeit , höchstens aber für sechs Wochen bis auf die Höhe des ortsüblichen Tagelohns ( § 8 des Krankenver- sicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 ) sich belaufen darf . Dasselbe ...
... folgenden Tag der vertragsmässigen oder gesetz- lichen Arbeitszeit , höchstens aber für sechs Wochen bis auf die Höhe des ortsüblichen Tagelohns ( § 8 des Krankenver- sicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 ) sich belaufen darf . Dasselbe ...
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Common terms and phrases
achtstündigen allgemeinen Arbeiter Arbeiterschutz Arbeitgeber Arbeitsordnung Arbeitstag Arbeitszeit Artel Australien Bedeutung Bedürfnisse bereits Bericht besondere bestehenden Bestimmungen Betriebe bezw bloss Boissel Brandkultur deshalb Deutsche Reich deutschen Einführung Einkommen Einkommensteuer einzelnen Entwurf erst Ertrag Euerer Majestät Fabrik finden Fläche Frage ganzen Gebiete Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung Gewerbe Gewerbesteuer gewiss gleich Gold Goldfelder Goldproduktion Goldwäscher grossen Grund Handel heute Hochmoore Höhe Interesse Jahre jährlich jetzt Kainit Kapital Kapitulare Karl Kinder Klasse Kolonate Kolonie königlichen könnte Kultur Landes landwirtschaftlichen letzten lich Lohn Melbourne Menschen Mitglieder möglich Moor Moorboden Moorflächen Moorkolonien Moorkultur muss namentlich neue Neuseeland Neusüdwales öffentliche Personen Pfund Politik Produktion Pyriten Quarz Queensland Recht Regierung Reich Schutz soll sowie sozialen Staaten Staatsw Stand Steuer Streik Stunden Süd-Nord-Kanal Südaustralien Tasmanien Teil Thätigkeit Thatsache Torf Trades Hall Council Trades Unions unserer Unternehmer Unzen Verein Verhältnisse Vertreter Victoria viel Volk Vorschriften Weise weiter weniger Wert Westaustralien wieder wirtschaftlichen Woche wohl Zahl Zweck
Popular passages
Page 666 - Kreise willig festgebannt : Zum Höchsten hat er sich emporgeschwungen, Mit allem, was wir schätzen, eng verwandt. So feiert ihn ! Denn was dem Mann das Leben Nur halb erteilt, soll ganz die Nachwelt geben.
Page 5 - Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können.
Page 394 - Grundsätzen ausgehend, erstrebt die sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands mit allen gesetzlichen Mitteln den freien Staat und die sozialistische Gesellschaft, die Zerbrechung des ehernen Lohngesetzes durch Abschaffung des Systems der Lohnarbeit, die Aufhebung der Ausbeutung in jeder Gestalt, die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit.
Page 332 - Neither for Her Majesty's ships of war, nor for Her Majesty's representative on the spot, nor for the Secretary of State for the Colonies, do we intend to turn aside from our purpose, which is to terminate the landing of Chinese on these shores for ever, except under the restrictions imposed by the Bill, which will amount, and which are intended to amount, to practical prohibition.
Page 91 - Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet.
Page 395 - Normalarbeitstag. Verbot der Sonntagsarbeit. 5. Verbot der Kinderarbeit und aller die Gesundheit und Sittlichkeit schädigenden Frauenarbeit. 6. Schutzgesetze für Leben und Gesundheit der Arbeiter. Sanitätliche Kontrolle der Arbeiterwohnungen. Überwachung der Bergwerke, der Fabrik-, Werkstatt- und Hausindustrie durch von den Arbeitern gewählte Beamte.
Page 394 - Feiertag sein. 2) Direkte Gesetzgebung durch das Volk. Entscheidung über Krieg und Frieden durch das Volk.
Page 407 - Birkmeyer , Die Lehre von der Teilnahme und die Rechtsprechung des deutschen Reichsgerichts.
Page 29 - Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich.
Page 671 - Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Notwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen Versammlung geschehen.