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" Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. "
Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft - Page 29
1891
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Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Volume 15

Social sciences - 1900 - 780 pages
...mit Sicherheit zu entscheiden. In § I34c Abs. l sagt sie: „Der Inhalt einer Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich." Die Folgerung e contrario würde in diesem Falle lauten : Wenn der Inhalt der Arbeitsordnung, soweit...
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Der Arbeiterfreund

Labor laws and legislation - 1890 - 686 pages
...Zustimmung seines Vaters oder Vormundes kündigen darf. l; 134«. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Entlassung und Austritt aus der Arbeit dürfen aus anderen als den in der Arbeitsordnung bezeichneten...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 28

Bavaria (Germany). - 1892 - 810 pages
...Arbeiter außerhalb des Betriebes aufgenommen wer» den. z 134 c,'). Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Ar» beitsordnnng oder in den §§128 und 124 vorgesehenen Gründe der Entlassung...
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Allgemeines Landrecht für die Preussischen Staaten: nebst den ..., Volume 3

Prussia (Germany) - Law - 1894 - 1006 pages
...Arbeiter ausserhalb des Betriebes aufgenommen werden. • §. 134 c. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den §§. 183 und 124 vorgesehenen Gründe der Entlassung...
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Der Arbeiterschutz: seine Theorie und Politik

Kuno Frankenstein - Labor - 1896 - 478 pages
...minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes aufgenommen werden. § 134c. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den §§ 123 und 124 vorgesehenen Gründe der Entlassung...
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Der Arbeiterschutz: seine Theorie und Politik

Kuno Frankenstein - Labor - 1896 - 404 pages
...Arbeiter anfserhalb des Betriebes aufgenommen werden. § 13-lc. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den §§ 123 und 124 vorgesebenen Gründe der Entlassung...
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Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Volume 4

Julius Wolf - Social sciences - 1901 - 884 pages
...Wochen nach ihrem Erlass in Geltung«, und durch § I34C, Abs. i: »Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich.« Ueber die juristische Natur der Fabriksordnung hat sich im Deutschen Reiche eine sehr eingehende und...
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Das Staatsrecht des Deutschen Reiches

Adolf Arndt - Constitutional law - 1901 - 806 pages
...höchstens einen ganzen Tagelohn nicht übersteigen (§ 134 b). Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Vor dem Erlaß der Arbeitsordnung oder eines Nachtrages zu derselben ist den betheiligten großjährigen...
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Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten, Volume 1

Erich Wulffen - 1905 - 748 pages
...Arbeiter außerhalb des Betriebes aufgenommen werden. § 134 o. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den §§ 123 und 124 vorgesehenen Gründe der Entlassung...
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Arbetsreglementena och deras rättsliga reglering: socialpolitiska studier ...

Leo Ehrnrooth - Labor laws and legislation - 1906 - 370 pages
...minderjährigen Arbeiter ausserhalb des Betriebs aufgenommen werden. 134 c. Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den §§. 123 und 124 vorgesehenen Gründe der Entlassung...
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