| F. P. Hermens - Fishery law and legislation - 1830 - 794 pages
...hinaus darf kein Staatsschuldschein oder irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument ausgestellt werden. Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder...die Notwendigkeit kommen , zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsstandischen... | |
| David Hansemann - Taxation - 1833 - 422 pages
...hinaus darf kein Staatsschuldschein oder irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument ausgestellt werden." „Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung...oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Nochwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung... | |
| David Justus Ludwig Hansemann - Finance, Public - 1833 - 416 pages
...zur Förderung des allgemeinen Besten in die Notywendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftige« reichsständischen Versanunlnng geschehen." „Zur Ausführung der in gegenwärtiger Verordnung... | |
| Carl von Rotteck, Karl Theodor Welcker - Germany - 1834 - 790 pages
...hinaus darf fein Staatsschuldschein oder irgend ein anderes Staacsschuldendocument ausgestellt werden. Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung,...schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Garantie der künftigen reichsständischen Versammlung geschehen." Die Zeit ist noch nicht gekommen,... | |
| 1842 - 732 pages
...Staatsschuldenetat auf immer für g<schlössen erklärt, und ausdrücklich festgesetzt, baß, wenn der Staat künftighin zu seiner Erhaltung, oder zur...des allgemeinen Besten in die Notwendigkeit kommen sollte, zur Aufnahme eines neuen Darlehens zu schreiten, solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie... | |
| Carl Julius Bergius - Administrative law - 1838 - 326 pages
...Summen hinaus darf kein Staatsschuldschein oder ein anderes Staatsschulden-Dokument ausgestellt werden. Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Rotwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines nenen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Znziehung... | |
| 1842 - 114 pages
...hinaus darf kein Staatsschuldschein oder irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument ausgestellt werden. Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder...die Notwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen... | |
| Karl Wenceslaus R. von Rotteck, Hermann von Rotteck - Political science - 1845 - 812 pages
...anderes Staatsschuldendocument ausgestellt werden. Sollte on Staat künftighin zu seiner Er Haltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die...schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Garantie der künftige» reichsständischen Versammlung geschehen." — Mehr als ein VierteljahrlM... | |
| Karl Heinzen - Civil service - 1845 - 348 pages
...näher bestimmt werden." Ebenso sagt die Verordnung vom 17. Januar 1820 über das Staatsschuldenwesen: „Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung...die Notwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen... | |
| Socialism - 1845 - 352 pages
...darf lein Staatsfthuldschein od« irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument ausgestellt weiden. — Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Nothwendigtcit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, s« kann solches nur mit Zuziehung... | |
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