Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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... Selbst- hülfeverkauf . Eisenbahn . Frachtbrief Geistestranter . Nullitätsklage . Verjährung • Gemeindeverband . Incorporation . Gemeindenußung . Spezieller Rechtstitel . Competenz der Gerichte und der Verwaltungsbehörden . Res judicata ...
... Selbst- hülfeverkauf . Eisenbahn . Frachtbrief Geistestranter . Nullitätsklage . Verjährung • Gemeindeverband . Incorporation . Gemeindenußung . Spezieller Rechtstitel . Competenz der Gerichte und der Verwaltungsbehörden . Res judicata ...
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ist , vielmehr er es sich selbst beizumessen hätte , wenn er ohne besondere Stipulationen einen Kaufvertrag der Art eingegangen wäre , bei welchem wegen einer Unmöglichkeit , nach Vorschrift des Art . 343 zu verfahren , das Recht ...
ist , vielmehr er es sich selbst beizumessen hätte , wenn er ohne besondere Stipulationen einen Kaufvertrag der Art eingegangen wäre , bei welchem wegen einer Unmöglichkeit , nach Vorschrift des Art . 343 zu verfahren , das Recht ...
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... selbst die dazu nöthigen Vorrichtungen auf Kosten des Verklagten zu treffen . Letterer sezte der Klage vor Allem die Einrede der Incompetenz des Landgerichts entgegen , indem er ausführte : er sei der ältere Concessionär . Es werde die ...
... selbst die dazu nöthigen Vorrichtungen auf Kosten des Verklagten zu treffen . Letterer sezte der Klage vor Allem die Einrede der Incompetenz des Landgerichts entgegen , indem er ausführte : er sei der ältere Concessionär . Es werde die ...
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... selbst auf Beweis . Die hiergegen eingelegte Berufung wurde ver- worfen durch folgendes Urtheil : J. E. , daß zwar die Appellaten durch die Aufrichtung und Benutzung ihrer Bade- und Schwimmanstalt nur ein ihnen von der Königl ...
... selbst auf Beweis . Die hiergegen eingelegte Berufung wurde ver- worfen durch folgendes Urtheil : J. E. , daß zwar die Appellaten durch die Aufrichtung und Benutzung ihrer Bade- und Schwimmanstalt nur ein ihnen von der Königl ...
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... selbst ergreift ; J. E. , daß demgemäß auch untergebens die von Heinrich Wilhelm Becker in seiner zweiten Ehe mit Wilhelmina Heinen erworbenen und nunmehr subhastirten Grundstücke nicht , wie der erste Richter in Verkennung der obigen ...
... selbst ergreift ; J. E. , daß demgemäß auch untergebens die von Heinrich Wilhelm Becker in seiner zweiten Ehe mit Wilhelmina Heinen erworbenen und nunmehr subhastirten Grundstücke nicht , wie der erste Richter in Verkennung der obigen ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.