Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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... sondern eine ungetheilte Masse vorhanden ist , welche allen Betheiligten gemeinschaftlich gehört und durch die Theilung in die individuellen Antheile aufgelöst werden soll , endlich auch nicht die Zuweisung dieser Antheile sondern ...
... sondern eine ungetheilte Masse vorhanden ist , welche allen Betheiligten gemeinschaftlich gehört und durch die Theilung in die individuellen Antheile aufgelöst werden soll , endlich auch nicht die Zuweisung dieser Antheile sondern ...
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... sondern nach denen der preußischen Gerichtsordnung richtet , nicht abzusehen ist , daß den beglaubigten Copieen eine generisch ver- schiedene Bedeutung von der ersten dem Beliehenen ertheilten Ausfertigung namentlich in Beziehung auf ...
... sondern nach denen der preußischen Gerichtsordnung richtet , nicht abzusehen ist , daß den beglaubigten Copieen eine generisch ver- schiedene Bedeutung von der ersten dem Beliehenen ertheilten Ausfertigung namentlich in Beziehung auf ...
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... sondern quer neben den- selben ; Daß Appellant als Mitunterzeichner des Wechsels im Sinne des Art . 81 der W.-O. daher nicht erachtet werden kann ; Daß der Wechsel kein auf den Appellanten gezogener , son = dern ein eigener Wechsel ist ...
... sondern quer neben den- selben ; Daß Appellant als Mitunterzeichner des Wechsels im Sinne des Art . 81 der W.-O. daher nicht erachtet werden kann ; Daß der Wechsel kein auf den Appellanten gezogener , son = dern ein eigener Wechsel ist ...
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... sondern nach seiner Behauptung in Halle für Rechnung des Letztern hat verkaufen lassen , und wegen deren er demzufolge die Differenz zwischen dem erzielten Erlöse und dem vertraglichen Kaufpreise mit 770 Thlr . 25 13 -
... sondern nach seiner Behauptung in Halle für Rechnung des Letztern hat verkaufen lassen , und wegen deren er demzufolge die Differenz zwischen dem erzielten Erlöse und dem vertraglichen Kaufpreise mit 770 Thlr . 25 13 -
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... sondern auch dem Interesse beider Parteien widersprochen haben würde , wie das Reichs- Oberhandelsgericht in ähnlichen Fällen wiederholt entschieden hat , vergl . Entscheidungen Bd . IV . S. 19 , Bd . X. S. 238 , Bd . XIII . S. 59 ...
... sondern auch dem Interesse beider Parteien widersprochen haben würde , wie das Reichs- Oberhandelsgericht in ähnlichen Fällen wiederholt entschieden hat , vergl . Entscheidungen Bd . IV . S. 19 , Bd . X. S. 238 , Bd . XIII . S. 59 ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.