Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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Page 11
... Betrag von 6300 Thalern nebst Zinsen zu 5 % seit dem 3. April 1874 gegen Aushändigung der ihm durch Akt des Gerichtsvollziehers Weinert vom 6. Dezember 1873 angebotenen beglaubigten Ab- schriften der Verleihungsurkunden an die ...
... Betrag von 6300 Thalern nebst Zinsen zu 5 % seit dem 3. April 1874 gegen Aushändigung der ihm durch Akt des Gerichtsvollziehers Weinert vom 6. Dezember 1873 angebotenen beglaubigten Ab- schriften der Verleihungsurkunden an die ...
Page 18
... Betrag von 130 Thlr . nicht bestritten ist , und die dem Appellaten zu zahlende Jahresrente in richtiger Würdigung der obwaltende Verhältnisse vom ersten Richter angemessen auf 300 Thlr . festgesetzt worden ist , die Berufung sonach in ...
... Betrag von 130 Thlr . nicht bestritten ist , und die dem Appellaten zu zahlende Jahresrente in richtiger Würdigung der obwaltende Verhältnisse vom ersten Richter angemessen auf 300 Thlr . festgesetzt worden ist , die Berufung sonach in ...
Page 45
... Betrag neue Aktien auszugeben , welche gegen die alten einzuziehenden Aktien ausgegeben werden , und auf Namen lauten sollten , wobei die Direction ermächtigt wurde , in Fällen , wenn alte Aktien verloren gegangen seien , nach ihrem Er ...
... Betrag neue Aktien auszugeben , welche gegen die alten einzuziehenden Aktien ausgegeben werden , und auf Namen lauten sollten , wobei die Direction ermächtigt wurde , in Fällen , wenn alte Aktien verloren gegangen seien , nach ihrem Er ...
Page 61
... Betrag von 240 Thlr . 25 Sgr . und 4 Sgr . Porto , nebst Zinsen vom Tage der Klage ( 8. October 1873 ) an die Appellantin zurückzuzahlen und verurtheilt die Appellatin in die Kosten beider Instanzen , verordnet die Rückgabe der ...
... Betrag von 240 Thlr . 25 Sgr . und 4 Sgr . Porto , nebst Zinsen vom Tage der Klage ( 8. October 1873 ) an die Appellantin zurückzuzahlen und verurtheilt die Appellatin in die Kosten beider Instanzen , verordnet die Rückgabe der ...
Page 81
... Betrag baar er halten zu haben , gegen diesen Inhalt des Akts aber gemäß Art . 1341 und 1353 des B. G.-B. von ihr als der Contra- hentin ein Beweis der Simulation durch Vermuthungen nicht K geführt werden kann , was für die ...
... Betrag baar er halten zu haben , gegen diesen Inhalt des Akts aber gemäß Art . 1341 und 1353 des B. G.-B. von ihr als der Contra- hentin ein Beweis der Simulation durch Vermuthungen nicht K geführt werden kann , was für die ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.