Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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... Seitens des Appellaten nicht erfolgt ist , dieser vielmehr jedesmal dem Appellanten angezeigt hat , daß er die refüsirten Kartoffeln für dessen Rechnung verkaufen werde , die gegenwärtige Klage des Appellaten doch nur den Rest des ...
... Seitens des Appellaten nicht erfolgt ist , dieser vielmehr jedesmal dem Appellanten angezeigt hat , daß er die refüsirten Kartoffeln für dessen Rechnung verkaufen werde , die gegenwärtige Klage des Appellaten doch nur den Rest des ...
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... seitens des Schuldners sein kann , insbesondere also auch gemäß Art . 2122 des B. G.-B. diejenigen Immobilien , welche von demselben in bestehender Gütergemeinschaft erworben werden , in dem Augenblicke ihrer Erwerbung von selbst ...
... seitens des Schuldners sein kann , insbesondere also auch gemäß Art . 2122 des B. G.-B. diejenigen Immobilien , welche von demselben in bestehender Gütergemeinschaft erworben werden , in dem Augenblicke ihrer Erwerbung von selbst ...
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... seitens des Vaters und Vormundes über die bis dahin geführte Vermögensverwaltung verbindet ; Daß es hiernach dem Interesse beider Parteien entspricht , dem Appellanten zur Einleitung und Durchführung einer solchen Theilung und ...
... seitens des Vaters und Vormundes über die bis dahin geführte Vermögensverwaltung verbindet ; Daß es hiernach dem Interesse beider Parteien entspricht , dem Appellanten zur Einleitung und Durchführung einer solchen Theilung und ...
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... seitens des Beklagten gegen diese Klage artikulirte Einrede der Incom- petenz des Handelsgerichts mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Art 442 der B. Pr.-O. , wonach die Handelsgerichte nicht über die Vollstreckung ihrer Urtheile ...
... seitens des Beklagten gegen diese Klage artikulirte Einrede der Incom- petenz des Handelsgerichts mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Art 442 der B. Pr.-O. , wonach die Handelsgerichte nicht über die Vollstreckung ihrer Urtheile ...
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... , welche die Er- richtung von Bauten oder sonstiger Anlagen längs den öffentlichen Gemeindewegen inner- halb einer gewissen Entfernung von denselben ohne vorherige Einholung der Alignements bestimmung Seitens des Bürgermeisters ver- 43.
... , welche die Er- richtung von Bauten oder sonstiger Anlagen längs den öffentlichen Gemeindewegen inner- halb einer gewissen Entfernung von denselben ohne vorherige Einholung der Alignements bestimmung Seitens des Bürgermeisters ver- 43.
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
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Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.