Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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... Vermögen der Gütergemeinschaft während des Bestehens derselben als ein actuelles Miteigenthum auffassen will , hierdurch doch an dem das gütergemeinschaftliche Vermögensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs beherrschenden Grundsaße des ...
... Vermögen der Gütergemeinschaft während des Bestehens derselben als ein actuelles Miteigenthum auffassen will , hierdurch doch an dem das gütergemeinschaftliche Vermögensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs beherrschenden Grundsaße des ...
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... Vermögen umfaßt , welches Gegenstand einer Hypothekenbestellung seitens des Schuldners sein kann , insbesondere also auch gemäß Art . 2122 des B. G.-B. diejenigen Immobilien , welche von demselben in bestehender Gütergemeinschaft ...
... Vermögen umfaßt , welches Gegenstand einer Hypothekenbestellung seitens des Schuldners sein kann , insbesondere also auch gemäß Art . 2122 des B. G.-B. diejenigen Immobilien , welche von demselben in bestehender Gütergemeinschaft ...
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... Vermögen verwaltet und liquidirt unter Aufsicht des Handelsgerichts und des von diesem ernannten Commissars ; Daß für diese Verwaltung der Art . 559 des C. de Com . vorschreibt , daß aus der bereiten Masse Vertheilungen stattfin- den ...
... Vermögen verwaltet und liquidirt unter Aufsicht des Handelsgerichts und des von diesem ernannten Commissars ; Daß für diese Verwaltung der Art . 559 des C. de Com . vorschreibt , daß aus der bereiten Masse Vertheilungen stattfin- den ...
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... Vermögen . Schon bei Errichtung des Testamentes war kein Ascendent des Testators mehr am Leben , und hinterließ derselbe als Intestaterben nur einen Sohn , welcher am 14. September 1872 verstarb und von Geschwistern des Vaters beerbt ...
... Vermögen . Schon bei Errichtung des Testamentes war kein Ascendent des Testators mehr am Leben , und hinterließ derselbe als Intestaterben nur einen Sohn , welcher am 14. September 1872 verstarb und von Geschwistern des Vaters beerbt ...
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... Vermögen des bisherigen Bau- vereins gegründet wird , oder da der frühere Bauverein nicht in gesetzlicher Weise als Aktiengesellschaft errichtet war , und deshalb ein selbstständiges Vermögen nicht hatte , genauer ausgedrückt ein ...
... Vermögen des bisherigen Bau- vereins gegründet wird , oder da der frühere Bauverein nicht in gesetzlicher Weise als Aktiengesellschaft errichtet war , und deshalb ein selbstständiges Vermögen nicht hatte , genauer ausgedrückt ein ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.