Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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Page 16
... Zeugen thatsächlich feststeht , daß Appellat am 30. Januar 1873 im Dienste der appellantischen Eisenbahn- Gesellschaft den von Gießen kommenden und um 5 Uhr 15 Minuten in Deut eintreffenden Personenzug als Bremser be- gleitete und auf ...
... Zeugen thatsächlich feststeht , daß Appellat am 30. Januar 1873 im Dienste der appellantischen Eisenbahn- Gesellschaft den von Gießen kommenden und um 5 Uhr 15 Minuten in Deut eintreffenden Personenzug als Bremser be- gleitete und auf ...
Page 27
... gemacht . werden , und die appellatischerseits durch Suppletorium und Zeugen erbotenen Beweise , daß bei Abschluß des Geschäftes vom 20. April unter den Contrahenten ausdrücklich verabredet worden , 27 Ceffion Zweiseitiger Vertrag.
... gemacht . werden , und die appellatischerseits durch Suppletorium und Zeugen erbotenen Beweise , daß bei Abschluß des Geschäftes vom 20. April unter den Contrahenten ausdrücklich verabredet worden , 27 Ceffion Zweiseitiger Vertrag.
Page 32
... Zeugen und Sachverständige , daß die von ihm am 21 . Januar 1874 von Antwerpen an den Appellanten nach Köln gesandten und hier am 28. desselben Monats verzollten 15 Ballen Kaffee nach Muster und rein von Geschmack sind ; be- auftragt ...
... Zeugen und Sachverständige , daß die von ihm am 21 . Januar 1874 von Antwerpen an den Appellanten nach Köln gesandten und hier am 28. desselben Monats verzollten 15 Ballen Kaffee nach Muster und rein von Geschmack sind ; be- auftragt ...
Page 40
... Zeugen : daß der Testator Mathias Wilhelm Hubert Weidenhaupt längere Jahre auf dem Bureau eines Notars beschäftigt und ein sehr gewandter Geschäftsmann ge- wesen , der mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sehr genau ...
... Zeugen : daß der Testator Mathias Wilhelm Hubert Weidenhaupt längere Jahre auf dem Bureau eines Notars beschäftigt und ein sehr gewandter Geschäftsmann ge- wesen , der mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sehr genau ...
Page 75
... Zeugen- vernehmung nicht zu Stande gekommen ist ; Daß auch aus der Nichtigkeit des Verhöres vom 27. Juli nicht gefolgert werden darf , daß dasselbe auch für die Vol- lendungsfrist des Art . 278 bedeutungslos sei , indem vielmehr die vom ...
... Zeugen- vernehmung nicht zu Stande gekommen ist ; Daß auch aus der Nichtigkeit des Verhöres vom 27. Juli nicht gefolgert werden darf , daß dasselbe auch für die Vol- lendungsfrist des Art . 278 bedeutungslos sei , indem vielmehr die vom ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.