Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss[ischen] rhein-provinzen, Volume 671876 |
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... eigenen Wechsel quer neben dem Context mit dem davorstehenden Worte : „ An- genommen " gesette Namensunterschrift eines Dritten begründet keine wechselmäßige Ver- bindlichkeit des lettern . Gerlach Kreter . So entschieden vom ...
... eigenen Wechsel quer neben dem Context mit dem davorstehenden Worte : „ An- genommen " gesette Namensunterschrift eines Dritten begründet keine wechselmäßige Ver- bindlichkeit des lettern . Gerlach Kreter . So entschieden vom ...
Page 82
... eigenen Dolus keine Rechte gründen , also weder auf Entschädi- gung in Zinsen oder auf Ersaß der Kosten des Processes , wel- chen er mit den 2c . Eich geführt hat , Anspruch machen kann , und von den ihm zurückzuerstattenden 500 Thlr ...
... eigenen Dolus keine Rechte gründen , also weder auf Entschädi- gung in Zinsen oder auf Ersaß der Kosten des Processes , wel- chen er mit den 2c . Eich geführt hat , Anspruch machen kann , und von den ihm zurückzuerstattenden 500 Thlr ...
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... eigenen Verbindlichkeit befreien kann , dagegen nicht berechtigt ist , die Haftbarkeit der übrigen Wechsel- verpflichteten zu beseitigen , daraus aber folgt , daß wenn der Aussteller eines an eigene Ordre gezogenen Wechsels seinem Giro ...
... eigenen Verbindlichkeit befreien kann , dagegen nicht berechtigt ist , die Haftbarkeit der übrigen Wechsel- verpflichteten zu beseitigen , daraus aber folgt , daß wenn der Aussteller eines an eigene Ordre gezogenen Wechsels seinem Giro ...
Page 118
... liegt hierin weder ein durch den Art . 15 des H. - G - B . verbotener Erwerb von eigenen Aktien , noch stellt die Vernichtung selbst eine durch den selben Artikel verbotene Amortisation eigener Aktien dar . Daß das 118.
... liegt hierin weder ein durch den Art . 15 des H. - G - B . verbotener Erwerb von eigenen Aktien , noch stellt die Vernichtung selbst eine durch den selben Artikel verbotene Amortisation eigener Aktien dar . Daß das 118.
Page 121
... eigenen Aktien erworben und sodann den Nominalbetrag von 6600 Stück Aktien von 200 Thlrn , auf 500 Mark herabgesezt hat ; Daß aber nach Art . 215 Absatz 3 des H.-G.-B. die Aktien- gesellschaft eigene Aktien nicht erwerben darf , und ...
... eigenen Aktien erworben und sodann den Nominalbetrag von 6600 Stück Aktien von 200 Thlrn , auf 500 Mark herabgesezt hat ; Daß aber nach Art . 215 Absatz 3 des H.-G.-B. die Aktien- gesellschaft eigene Aktien nicht erwerben darf , und ...
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Common terms and phrases
Actien Advokaten Aktien Aktiengesellschaft Anspruch Antrag Anwendung Appellantin Appellaten Appellationsgerichtshof April Artikel ausdrücklich Befugniß behauptet Beklagte Berggesetzes Beschluß bestehen bestritten Betrag Betriebe Beweis Beziehung bezüglich Buschhofes Comp Competenz Contrahenten daher denselben Dezember dieſer Ehefrau Eheleute Ehemann Eigenthum eingelegte Berufung Einlage Einrede Eisenbahn Elberfeld Entscheidung erhoben erkannte erklärt erste Richter Falle Falliment Firma folgendes Urtheil Forderung Frachtbrief Frachtguts Frachtvertrag fraglichen gedachten Gegenstand geltend gemäß Art Gerichte Geschäfte Gesellschaft Gesetz Gewerkschaft Gläubiger Grundcapital Gründen verwirft Gütergemeinschaft Gütertrennung Handelsgericht Handelsgesetzbuch hiernach Immobilien indem Indossament insbesondere Januar Juli Juni Kauf Klage Klägerin Köln Landgerichts läßt lichen Lohmar März Mintard mohair muß November Ordonnanz Parteien Personen Recht rechtlichen Reichs-Oberhandelsgericht Rheinische Eisenbahngesellschaft Sache Schadensersatz Schuld ſei Senat Sinne des Art Sizung soll Statuts Syndik Thatsache Theil Theilung Thlr Urtheil des Königl Verfahren Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten verordnet die Rückgabe Verpflichtung Vertrag verurtheilt vielmehr vorliegenden Vorschrift Waare Wechsel Werth Wilhelm Becker Zahlung Zeugen
Popular passages
Page 82 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 248 - Les sociétés anonymes et les autres associations commerciales, industrielles ou financières qui sont soumises, dans la Confédération suisse, à l'autorisation du Gouvernement et qui l'ont obtenue, peuvent exercer tous leurs droits et ester en justice en France, en se conformant aux lois de l'Empire.
Page 283 - Le majeur ne peut attaquer l'acceptation expresse ou tacite qu'il a faite d'une succession, que dans le cas où cette acceptation aurait été la suite d'un dol pratiqué envers lui: il ne peut jamais réclamer sous prétexte de lésion, excepté seulement dans le cas où la succession se trouverait absorbée ou diminuée de plus de moitié, par la découverte d'un testament inconnu au moment de l'acceptation.
Page 246 - Les sociétés anonymes étrangères quoique régulièrement constituées dans le pays où elles ont leur siège ne sont pas recevables à ester en justice en France, si elles n'ont pas été autorisées par le gouvernement français.