Plan des zweiten Theiles Inhalt. Seite 1 §. 4. Einleitung. §. 1. Völkerrecht und Particularrecht . §. 2. Princivien der Herrschaft des Particularrechtes über das Subject § 3. Systeme der Herrschaft des Particularrechtes über das Subject . Principien und Systeme des Verhaltens der Staaten gegenüber den fremden Particularrechten .. 8 9 14 §. 5. Das römisch-antike Völkerrecht: ius gentium §. 6. Das römische Particularrecht: ius civile Romanorum, und 28 §. 7. Ius Romanum 36 §. 8. Das System der Römer in Bezug auf das Verhalten ihres 39 §. 9. Stellung des Peregrinen auf römischen Territorium in Bezug auf das Recht . . . 41 §. 10. Fortseßung (Modificationen der allgemeinen Grundsäße über die Stellung des Peregrinen auf römischen Territorium in Bezug auf das Recht) 53 Erste Periode. Das privatrechtliche ius civile und ius gentium der Römer und ihre Mittelglieder bis zum Zeitalter Cicero's. Erstes Capitel. Das privatrechtliche ius civile Romanorum. §. 11. System der nationalen Herrschaft des privatrechtlichen ius civile Weitere Beziehungen der privatrechtlichen civilen Rechtsfähigkeit 82 90 97 Seite Zweites Capitel. Verleihung von conubium, commercium und actio des ius. civile, Romanorum an Peregrinen. §. 17. §. 16. Wesen der Verleihung von conubium, commercium und actio 103 Wirkungen der Verleihung von conubium, commercium und actio in Bezug auf das ius 107 §. 20. Wirkungen der Verleihung von conubium, commercium und 125 §. 21. Historische Veranlassung und Erscheinungsformen der Verleibung von conubium, commercium und actio . . . . 130 §. 22. A. Zweiseitige Vereinbarung von conubium, commercium u. recuperatio. Wesen solcher Vereinbarung im Allgemeinen 134 §. 23. Ueberlieferungen von zweiseitigen Vereinbarungen von conubium, commercium und recuperatio 139 §. 24. Fortseßung (Völker, bezüglich deren die Vereinbarung von conubium, commercium und recuperatio berichtet wird) . . 147 §. 25. Fortseßung (Die überlieferten Vereinbarungen von conubium, commercium und recuperatio) §. 26. Wirkungen der zweiseitigen Vereinbarungen von conubium, commercium und recuperatio §. 27. Fortseßung (Collision der beiden iura civilia) §. 30. 154 160 170 177 189 198 208 221 228 Historische Bedeutung, Ausdehnung und Dauer des Institutes §. 31. Fortsegung (Ausdehnung und Dauer des Institutes) §. 32. Historische Vorausseßungen und Wirkungen des Institutes §. 34. Fortseßung (Reception des Litteralcontractes und testamentum per aes et libram in das ius civile Romanorum) 244 §. 35. B. Einseitige Verleihung des röm. conubium, commercium und actio an Gesammtheiten, wie an einzelne Individuen §. 38. Völkerrechtliche Stellung der in dicione befindlichen Völker §. 41. Staatsrechtliche Stellung der dediticii bis gegen Ende des vierten Jahrhunderts Seite 303 §. 42. Privatrecht der dediticii bis gegen Ende des vierten Jahr hunderts 312 321 330 §. 43. Veränderung in der staatsrechtlichen Stellung der dediticii im Jahre 375. §. 45. §. 44. Veränderung in der staatsrechtlichen Stellung der nach dem Jahre 375 in die potestas Roms gekommenen Völker Staatsrechtliche Stellung u. Privatrecht der dediticii seit dem Ausgange des vierten Jahrhunderts in den coloniae civium und den fora, conciliabula und vici... §. 46. Staatsrechtliche Stellung und Privatrecht der dediticii in den coloniae latinae seit dem Jahre 416 §. 47. Staatsrechtliche Stellung der dediticii in den Provinzen im Allgemeinen, und die Verwaltungsbezirke von Ariminum und Tarentum insbesondere §. 48. §. 49. §. 50. §. 51. §. 52. §. 53. §. 54. Fortsegung (Die campanischen Präfecturen insbesondere) Die Privatrechte der orientalischen Provinzen im Allgemeinen Fortseßung (Das Privatrecht der Provinz Sicilien) Die Privatrechte der occidentalischen Provinzen im Allgemeinen. $. 55. Fortseßung (Einfluß der römischen Cultur auf die occidentali- §. 56. Fortsetzung (Einfluß der römischen Cultur auf die hispanischen und gallischen Provinzen insbesondere) §. 57. Fortsegung (Verhältniß zwischen dem römischen und den nationalen Rechten der vccidentalischen Provinzen) . . . §. 58. Fortseßung (Verhältniß zwischen dem römischen und dem nationalen Rechtselemente in den Privatrechten der occidentalischen Provinzen . §. 59. Das Privatrecht der Verwaltungsbezirke von Ariminum, Tarentum und den campanischen Präfecturen 492 §. 60. Privatrecht der außerhalb des Communal, wie Provinzialverbandes stehenden dediticii 495 .61. Wesen und Wirkung der Verleihung des ius nexi mancipiique 503 §. 62. Fortseßung 508 §. 63. Fortseßung §. 64. Wesen und Wirkung der Verleihung eines ius provinciale. Viertes Capitel. §. 65. Das privatrechtliche ius gentium der Römer. Uebergang von den betrachteten Rechtsgruppen zu dem ius gentium 526 §. 66. §. 67. Zeitpunkt der Entstehung des ius gentium (Antike Zeugnisse 531 §. 68. Fortseßung (Allgemeine Bestimmung des Zeitpunktes der Ent- 537 §. 69. Fortseßung (Hülfsmittel für die nähere Bestimmung des Zeitpunktes der Entstehung des ius gentium) 544 §. 70 Fortseßung (Zeitliche Verhältnisse des römischen Handels im A¤ §. 73. Fortseßung (Zeitliche Verhältnisse des römischen Passiv handels insbesondere) 583 §. 74. Fortseßung 592 §. 75. Fortseßung (Weitere für die Entstehung des ius gentium 602 §. 76. Fortseßung (Gestaltung der entsprechenden Verhältnisse in anderen Staaten des Alterthumes) Standpunkt der Römer 676 §. 87. Der durch das ius gentium gegebene allgemeine juristische Zweite Periode. Das privatrechtliche ius civile und ius gentium der Römer und ihre Mitglieder bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts n. Chr. §. 88. Allgemeinste Veränderungen in den maaßgebenden Verhältnissen während der gegenwärtigen Periode 681 |