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zugegeben wurde: die Arbeiter erklären, daß bei der Aussicht auf eine kürzere Arbeitszeit eine intensivere Arbeitsleistung möglich sei als bei der Achtstundenschicht. Das beweise der Umstand, daß die Arbeiter im Winter, wo wegen der Witterungs- und Lichtverhältnisse nur acht Stunden gearbeitet werden kann, nicht viel weniger gefördert werde als im Sommer. Bei der Achtstundenschicht könnte der Arbeiter sofort nach der Ankunft am Orte mit der Arbeit beginnen, weil der Körper genügend ausgeruht wäre, zumal der längere Aufenthalt in freier Luft die physische Kraft und Leistungsfähigkeit hebe; jezt komme der entkräftete Arbeiter, der außerdem schwere Werkzeuge und Holz zu dem oft entfernten Arbeitsorte schleppen müsse, meist schon müde daselbst an. Ein Theil der verkürzten Arbeitszeit würde jedenfalls durch eine Verringerung der Pausen hereingebracht werden. Ein Theil des Produktionsausfalles bei der Verkürzung der Arbeitszeit könne dadurch wettgemacht werden, daß die Einrichtung der Gruben vervollkommnet und modernisirt werde, namentlich wenn die Seilbahnen und die Förderung besser in Stand gehalten werden. Seit dem Jahre 1892, wo die Arbeitszeit von 12 auf 10 Stunden herabgesezt wurde, seien die Verdienste gestiegen, aber nicht weil das Gedinge besser bezahlt wurde, sondern weil die Leistung der Arbeiter zugenommen habe. (Soz. Reform Nr. 6.)

Staatsrechtliches, volkswirthschaftliches und statistisches Jahrbuch.

Annalen des Deutschen Reichs

für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik. Staatswissenschaftliche Beitschrift und Materialiensammlung.

Enter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner
herausgegeben von

Dr. Georg Hirth und Dr. May v. Seydel.

Jährlich 12 starke Monatshefte; vierteljähriger Abonnementspreis Mark 4.—

Preis-Ermäßigung der früheren Jahrgänge.

Bei neuen Abonnements wird oft mit Bedauern bemerkt, daß die Erwerbung der früheren Jahrgänge der „Annalen“ mit so aroßen Kosten verknüpft sei, und der Wunsch ausgesprochen, bei Bezug der vollständigen Serie eine Preisermäßigung eintreten zu lassen. Um nun derartigen Wünschen entgegenzukommen, haben wir uns entschlossen, neu eintretenden Abonnenten die Jahrgänge 1870-1879. 1881–1897 anstatt zu Mk. 432.— zu

nur Mark 188.

zu liefern, soweit der dazu bestimmte Vorrath reicht.

Der Preis der einzelnen Bände resp. Jahrgänge bleibt wie zuvor Mk. 16.- Die Jahrgänge 1868, 1869 und 1880 find ganz vergriffen.

Die Annalen des Deutschen Reiches“, seit 1868 erscheinend, sind als praktisch - wissenschaftliches Quellenwerk wichtig für Ministerien, Bezirks-Regierungen, Wagistrate, Landräthe, Consuln, für Gerichte aller Instanzen, Reichs- und Landtagsabgeordnete, Advokaten, Notare, Zollämter, Handelskammern, Redactionen und größere Bibliotheken.

Interessenten steht ein alphabetisches Gesammt-Register über die Jahrgänge 1868 bis 1899 der „Annalen“ gratis zur Verfügung.

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Dr. Georg Hirth und Dr. May v. Seydel.

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Das Honorar für Originalbeiträge der

„Annalen des Deutschen Reiches"

beläuft sich wie bisher auf Mk. 64 für jeden ersten, auf Mk. 48 für jeden folgenden Druckbogen einer Abhandlung (platzraubende Abdrücke von Materialien werden abgerechnet).

Abhandlungen volks- und finanzwirthschaftlichen Inhaltes wollen an Herrn Dr. Georg Hirth, München, Abhandlungen ftaatsund verwaltungsrechtlichen Inhaltes entweder an den Genannten oder an Herrn Prof. Dr. Max v. Seydei, München, Leopoldftrafse 37 eingefandt werden.

Die Beantwortung der an die Herausgeber gerichteten Zuschriften wird mit thunlicher Befchleunigung erfolgen.

Im Intereffe der von der Redaktion zu treffenden Dispofitionen erfuchen wir, gröfsere Beiträge wenn möglich einige Zeit vor der Einfendung anmelden zu wollen.

MÜNCHEN, Mai 1900.

Die Verlagshandlung von G. Hirth in München & Leipzig.

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