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Der Herr Fürst von Wrede und Herr Graf von Münster, stimmten ebenfalls für das Wort Regie rungsrechte", als das passendste von allen,

Der Herr Fürst von Metternich stimmte ebens falls dafür, da das Wort Regierungsrecht Alles das jenige in fich faffe, was zu bezeichnen sey; mit den Be merken, daß in neuern Zeiten despotische Rechte, ders gleichen man nicht begehren könne, mit dem Worte Saus verainetats Rechte confundirt worden, da doch leßtere nur Regierungsrechte enthielten; und fand man es in dieser lestern Beziehung unbedenklich, ad protocollum noti ren zu lassen, daß man unter dem Ausdruck Regie rungsrechte, dieselben als SouverainetåtsRechte verstehe.

Bei den Worten: indem die Stände Teutschlands, u Erreichung dieses auf das Wohl des gemeinsamen ,,Vaterlandes gerichteten Endzwecks, in einen Bund zu fammentreten", wiederholte, der Herr Graf von Wingingerode feine vorhin gegen das Wort,,Stände" gemachten Einwendungen, mit dem Bemerken: daß in feiner Abschrift statt des Wortes,Stände, Staaten stehe, und erneuerte er feine vorhin geduserte Meinung, daß, nach dem Entwurf, die hier versammelten fünf Staaten den Bund, formiren würden.

Der Herr Fürst von Metternich erklärte hierauf, mit Zustimmung der übrigen Bevollmächtig ten, daß es keineswegs die Absicht sey, Teutschland in fünf grössere Staaten zu vertheilen, und diese den Bund ausmachen zu lassen, als welches ganz mit allen Begriffen der Rechte und des Zustandes der Staaten in Teutschland, im Widerspruche stehe; es sey vielmehr lediglich die Absicht, die executive Se walt in Teutschland dadurch mehr zu concentriren, daß sie auf einen aus den fünf Staaten bestehenden Rath übertragen werde. World waste

In Hinsicht der Redaction ward verabredet, den Artikel so zu fassen: Indem die Bundesglieder zu Errei chung dieses, auf das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes gerichteten, Endzwecks zusammen treten"; wel che Redaction von Oestreich, Preussen, Baiern und Hannover gebilliget ward.

Der königl. wirtembergische Bevollmächtigte aber erklärte, daß er, aus Mangel an Instruction, dieser Redaction nicht beitreten könne.

1

Womit die gegenwärtige in..

geschlossen wurde.

Vorgelesen und genehmigt
Wien, am 26. October 1814.
Humboldt.

Fürst Hardenberg.
Metternich.

#ramaturemag und Mg Wessenberg.

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der Gegenstände, worüber der Militär Ausschuß 96 berathschlagen soll.

In der Sigung von gestern ist zu beschliessen be. Tiebt worden, daß der Unterzeichnete in der heutigen Sigung einen Entwurf für jene Gegenstände vorlegen foll, über die der sich bilden sollende Militär Ausschuß berathschlagen, und seine Meinung sodann dem hier versammelten Ausschuß der teutschen Angelegenheiten in Vortrag bringen soll.

Bei näherem Nachdenken, stellten sich dem Unterfers tigten ten einige Sch Schwierigkeiten entgegen, um dem gemach ten sehr verehrlichen Auftrag umfassend zu entsprechen. * Vorzügliche BerathungsGegenstände des sich bildenden Militär Ausschusses, dürften die Fragen seyn: ... a) Wie soll sich die künftige BundesArmee bilden? b) In welchen Waffengattungen sollen die Armee. Corps jeden Kreises, auf dem Sammelplag er. scheinen? megte

c) Wien soll jedes ArmeeCorps in Hinsicht seines Ge neralStaabs organifirt seyn, damit dieser auch zum Ganzen, zuämlich zu den Verfügungen des obersten Befehlshabers, beiwirken könne?

d) Wer soll der oberste Befehlshaber seyn? ve) Wie weit dehnt sich dessen Gewalt über die ges fammten Bundestruppen aus? takod

f) Welche Statthalter und Commandanten von Festun gen müssen von dem Tage, wo der Bundesrath ei 1 ne Kriegserklärung angenommen oder gegeben hat, 37% die unmittelbaren Befehle des obersten Befehlsha :bers der Armee befolgen?..

g) Wer tritt an die Stelle des obersten Befehlsha

bers, wenn dieser vor dem Feinde, bleibt, oder so schnell stirbt, bis der Bundesrath, oder die solchen bildenden Souverains, über die Wahl eines neuen * obersten Befehlshabers übereingekommen find?

Diese sämmtlichen Fragen möchten nicht schwer zu be. antworten, oder wenigstens von dem Militär Ausschuß seine gutachtliche Meinung darüber vorzutragen seyn.

Vielleicht dürfte aber die Beantwortung dieser Fra gen, oder vielmehr die Annahme der aufzustellenden ersten Grundsäße, mehr ein Gegenstand der Berathschlagung des hier versammelten hohen Ausschusses seyn.

Seine, militärischen Berath (chlagungs G egenstände dürften folgende seyn:

a) Wie können die teutschen Bundesstaaten bes droht, angegriffen und vertheidigt und vertheidigt werden? b) Welche Mittel stehen ihnen zu Gebot, und mu? wie follen sie angewendet werden, wenn die teutschen Bundesstaaten angriffsweise = zu Werke gehen? mother ?700

.

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(c) Welches sind die, Festungen, Flüsse, die zur Vertheidigung der Angriffslinie dienen?

amid) Wie follen sich die BündesArmeen in erster, gweiter und drifter Linie aufstellen?

#dae) Welche Mittel werden (dem obersten Feldherrn eingeräumt, oder stehen ihm zu Gebot, wenn Stær, ausser Iden. Ihm angewiesenen Streitkräfson old diten zu Erreichung eines grossen Zweckes, schneller, aufferordentlicher Hülfe bedarf?

Die teutschen Bundesstaaten können, ihrer geogra Phischen Lage› nach, von ›Westën her in einer langen, thanhich faltig unterschiedenen Linie angegriffen werden. Man tenkte, im diese Frage zu beantworteny dem Militär Ausschuß aufträgen, fetnie Meinung zuzåüssern:

alats Haben die teutfchen Bundesstaaten gegen diese gode bedroht werden könnende Linie threr Seits eine rela? si matürliche Linie, oder muß sie erst durch künstliche Lalon Werke, und zwar durch Feldverschanzungen, oder Anlegung neuer Festungen, und wo, erzielt werden?

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7 Allein diefer militärische Ausschuß müßte natürlich gleich in seiner ersten Versammlung von der Frage ausgehen:

Wo ist der äusserste Punct der von Westen bedrohten Bundesstaaten? An Wen lehnt er sich an? Sind es Mächte, den Bundesstaaten Freund, oder Feind? Wie weit sind sie es im

ersten Falle? und wie fern fragen, in diesem Falle, ihre Truppen zur allgemeinen Sache bei? Ohne daß diesem Militär Ausschuß über die politis fchen Verhältnisse, in denen Holland und die S chwe i z zum teutschen Staatenbund sich verhalten, Aufklärung mitgetheilt worden, kann er kein gründlich s Vertheidis gungs System, sondern höchstens nur ein unvollständiges, von Zufällen ganz abhängiges, entwerfen.

So wie es sich mit einem VertheidigungsSystem der teutschen Bundesstaaten gegen Westen verhält, eben so verhält es sich, wenn diese Staaten von Norden und Often bedroht sind, oder wenn man angriffsweise dahin zu Werke gehen will; und eben so verhält es sich, wenn die teutschen Bundesstaaten, in einer weit kürzeren Linie, von Süden her bedroht werden.

Soll der sich bildende Ausschuß ein gründliches Gutachten vorlegen, so sollte er vor Allem wissen, welches die auffersten Grenzen des feutschen Bundesstaates, gegen Norden und Often, und welche gegen Süden, dann welche die Festungen sind, die in die vorzuschlagende Ver. theidigungs- und Operationslinie aufgenommen, oder gar noch erbaut werden müssen.

"Da vielleicht die Lage der Dinge noch nicht reif genug ist, um dem Militär Ausschuß befriedigende Mite theilungen darüber machen zu können, so muß es der Unterfertigte der hohen und weisen Berathung des hier versammelten Ausschusses anheim geben, ob der in der leßten Sizung in Antrag gekommene Militär Ausschuß jezt schon zusammen treten soll.

rede.

Acten d. Cong. II. B 1. Heft.

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