Page images
PDF
EPUB
[ocr errors]
[ocr errors]

Antrag

A) HALL

Der herzoglich. medlenburgischen Herren Be vollmächtigten, daß dem 13. Artikel, wegen Einführung einer landständischen Verfassung, mehr Bestimmtheit und Ausdehnung möge gege

ben werden.

[ocr errors]

Die Bevollmächtigten, der durchlauchtigsten Her ren Herjoze von Mecklenburg-Schwerin und von Mecklenburg-Streliß, fönnen den Wunsch nicht unterbrücken, daß dem Artikel der Bundes Acte, wel cher die landständischen Verfassungen betrifft, eine weitere und befriedigendere Ausdehnung gegeben werden möge.

1

Esǝfann feinen Zweifel unterworfen seyn, daß dieser Gegenstand sowohl für jeden teutschen Staat insbesondere "als für alle teutsche Staaten insge mein, von einer hohen Wichtigkeit ist. Die Vorgenannten tragen demnach wiederholt darauf an:

daß in dem besagten Artikel die Fassung auf⚫ genommen werden mege, welche in dem Vormai schlag der vereinigten Bevollmächtig sndten mehrerer teutschen Fürsten uud Städte vorgeschlagen worden. *** ***

Sollte aber diese Fassung, vorwaltender Grün de wegen, nicht anwendbar gefunden werden, so empfehlen sie so angelegentlich als dringend,

daß mindestens der Erhaltung der alt. hergebrachten länd ständischen Gerecht fame in den teutschen Staaten, wo solche annoch bestehen, und der Einführung ähnli acher, auf die ursprüngliche Einrichtung der Landstände begründeter Verfassungen, inner

[graphic][subsumed][ocr errors][subsumed][subsumed]
[ocr errors]

1) eine nachträgliche *) Vorstellung des Herrn Grafen von Keller, zu der in der vorigen Sitzung zu Gunsten der Central Dienerschaft des vormaligen Großherzogthums Frankfurt, von ihm ad protocollum gege benen Note;

2) eine Protestation des Comité der me. diatisirten Reichsstände, wider die ihm beigelegte Einwilligung in die Annahme der königlich-baierischen Verordnung von 1807, zur Normirung der den Mediatifirten zuzu, fichernden Rechte **);

3)

einen Antrag verschiedener mediatifirten Fürsten und Grafen, in Betreff eines zwis schen den vormaligen Reichsständen in West*) Man f. den Anfang des vorigen Protocolls. A. d. H. **Man vergl. das siebente, achte und neunte Pros tocoll, und die Beilage 4 des lehten, in Hinsicht auf die Erklärung des Hru. GR. von Gärtner. Ad. H.

[graphic]

phalen und denen in Ober Teutschland gu machenden Unterschiedes;

welche dret Actenstücke sub lit. a, b und c zu Protocoll genommen wurden.

Sodann übergab der General Secretar die, u folge des in der neunten Sigung gefaßten Beschlus ses, bei ihm gestern eingegangenen schriftlichen Schluß Vota von 1) Frankfurt, 2) HessenDarm fladt, 3) Holstein Oldenburg, 4) Luxemburg, 5) Kur heffen, 6) Anhalt, 7) Dänemark wegen Holstein 8) Mecklenburg, 9) Sachsen, 10) Preussen, 11) Naf fau; welche Abstimmungen sub num. 1 bis 11 dem heutigen Protocoll beigelegt wurden.

Diesemnächst zeigte der Herr Fürst von Met. ternich an, daß, nachdem der königlich baiert. dem ber fche Herr Bevollmächtigte nunmehr nähere In structionen erhalten hätte, Destreich und Preus fen mit demselben vorläufig heute morgen in Cons ferenz getreten waren, und da man mit Vergnügen bemerkt habe, daß sich nur in einigen wenigen Punc ten eine Verschiedenheit mit der in der lebten Si Hung zum Grunde der Abstimmung gelegten Redac tion zeige, über welche man glaube, daß man sich leicht werde vereinigen können, um sodann eine ges meinsame Redaction der BundesActe, unter dem Beis tritt von Baiern und Sachsen) zu Stande zu bringen; so wolle er jetzt die zum Grunde der ersten Abstimmung gelegten zwanzig Artikel, und die. bei einigen derselben von Oestreichy Preuffen und Baiern vorge vorgeschlagenen Modificationen verlesen, worüber folgende Beschluffe gefaßt wur

Zuvorderst wurde der Antrag genehmigt, daß diefe zwanzig Artikel in zwei Abschnitte ge theilt würden, wovon der erste die Artikel 1 bis

mit (xx),” welche die Feststellung des Bundes betref. fen, enthalte, die Ueberschrift: allgemeine Bes stimmungen, der, zweite aber von Art. 12/aw, welche die ersten, gemeinschaftlich bewilligten Artefel über ReglementarVerfügungen enthalten, die Ues berschrift, besondere Bestimmungen führen folle. log di jed inden Advart. 1 bis 6 wurde Nichts abzuåndern-gefunden, und bloß am Schliffe des 56. Artikels Vein aus dem 14. Artikel entlehnter Zufat dahir bei gefügt:

[ocr errors]
[ocr errors]

int„Obz dent. mediati sirtem vormaligen Reichs4 „stånden auch-einiges:CuriatStimmen im Pleno zugestanden werden sollen, wird die „Hundesversammlung bei der Berathung der organischen Bundesgefeße in Erwägung neh Sturmey. “(biguitat

66.

[ocr errors]

Adarts 7 wurde, bloß fatt, nur wo es quf Annahmet My se for — zu seßen, beliebt; wo es aber Buffrapins #efeferoninect aim of cam da and round Adart 8 wurde der erste Absah,,den, Rang" K. f. f.dis „gereichen soll der als überflüffig schon verworfen worden, und nur aus, Irrthum in eini gen Abschriften beibehalten war, ausgestrichen.

[ocr errors]

is Ad art. 9 und 10 wurde Nichts erinnert.

Adeart. II wurden im dritten Absatz nach den Morten Bundesstaaten, gerichtet, wären, die fola genden Worte: diese mögen auf Bezug, haben", ausgestrichen.

Krieg

Sodann wurde, in Hinsicht der Erörterung der por die Bundesversammlung gehörenden Streitig, keiten der Bundesglieder unter einander, zwar von Pestreich und Preussen, auch von vielen andern Mitgliedern, insbesondere Sachsen, Han noger, Kurhessen, Mecklenburg, Holsteins.

[graphic]

denburg Ben fämmtlichensächsischen Häusern, Lübeck, ausdrücklich der Wunsch geäuf fert, den Ausdruck Bundesgericht, beizubes balten, jedoch, u Bewirkung einer Verei nigung und da auch der Vorschlag, an die Stel le des Wortes, Austragal Instanz bloß Ins ftans, oder permanente, Justanz, zu sehen, von Baiern, nach seinen Instructionen nicht ange nommen ward, von den beiden von Baiern in feinem Voto ad Sess. 3 und heute gemachten Vorschlägen, der lette in der Hauptsache ange.. nommen ungeachtet Luxemburg, den ersten vors zog und die Besorgniß dufferte, daß nach dieser Lete ten Fassung, die schleunige hülfe des Man datProzefes fehlen werde; and ward hierauf am die Stelle des vierten Absages, folgende Redac tion-beliebtenonowes Cabi93 19 (hand 96 m. mod „Die Bundesglieder machen sich ebenfalls vers ,,bindlich, einander unter keinerlei Vorwand ,,zu betriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Ge mobis,,walt zu verfolgen, sondern sie bei der Bune ,,desversammlung anzubringen; diefer 100,liegt alsdann ob, die Vermitlung durch ,,einen Ausschuß zu versuchen, und falls dieser Versuch feht schlagen sollte, und dem ,,nach eine richterliche Entscheidung „nöthig würde, solche durch eine wohlge orda „nete Auftragal Instanz zu bewirken, ,,deren Ausspruch die streitenden Theile fich so fort zu unterwerfen habenimum

Ad Bart. 12 ward zu Anfang des zweiten Ab⭑ faßes, fatt „In den Staaten, dieser Art" gefeßt:,,In den Staaten von dieser Volksmenge."

Ad art. 13 wurde beliebt, die Fassung, so uns vollkommen fie auch sey, dennoch, in dieser

« PreviousContinue »