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§. 106.

Gleichlautend mit §. 120; addatur aber am Schluffe nach den Worten zur Norm dienen": daffelbe be stimmt zugleich, auf welche Weise die vor die Gesammtgerichte gehörenden Rechtssachen, bis zur vollständigen Einrichtung derselben, entschieden werden sollen.

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V.

Wiener Congreß Protocolle

über

bie Sigungen des Comité für die teutschen
Angelegenheiten,
bestehend

aus den Bevollmächtigten von Oestreich, Preus
sen, Baiern, Hannover und
Wirtemberg.

Num. I. bis XIII,
enthaltend..

die Protocolle vom 14. 16. 20. 22. 24. 26 u. 29. October,

dann vom 3. 7. 10.

12. 14. u. 16. November 1814,
nebst

dazu gehörigen Beilagen.

Uebersicht

des Inhaltes diefer Protocolle.

I. Protocoll vom 14. October 1814.

Bestimmung der Comité. Mitglieder desselben. Eine Erklärung an die Mitstånde (die übrigen teutschen souverainen Fürsten und freien Städte) wird beschloffen,

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um ihnen die Errichtung des Comité zu eröffnen. Ueber die Mittel des Comité, seine Meinung bei den Mitständen festzusehen. Benennung der zu dem Comité gehörenden Bevollmächtigten.

II. Protocoll vom 16. Oktober '1814. Prácedenz Streit zwischen den Bevollmächtigen der Könige von Hannover und Wirtemberg. Beschluß wegen Legitimation der zu dem Comité gehörenden Bevollmächtigten. Die in voriger Eizung beschlossene Erklärung an die Mitstände wird suspendirt, und beschlossen, daß alle Verhandlungen des Comité über die Grundlagen der künftigen Verfassung vorerst völlig geheim zu halten seyen. Verlesung des zwischen Oestreich und Preussen concertirten Entwurfs von zwölf Deliz berations Puncten oder Artikeln, welche bei den Berathungen über die künftige Verfassung zur Grundlage dienen sollen. Vorläufige Bemerkungen über diese Artikel, . B. von Baiern, daß der Ausdruck, Stände". und freie Städte“ noch zur Zeit nicht zugelassen werden könne, auch nicht der Ausdruck,, Zusicherung der Rechte für eine jede Claffe der Nation", daß von 7 Kreis sen nicht 2 auf Destreich nicht 2 auf Preussen fallen müßten; von Wirtemberg, daß statt Regierungsrechte, Souve rainetätsrechte zu sehen sey; über Geschäfts Präsidium, Canzlei, Archiv ze

III. Protocoll vom 20. October 1814.

Ausdehnung der wirtembergischen Vollmacht auf den Grafen von Winzingerode, Der wirtembergische Anz trag, die beschlossen gewesene Erklärung an die Mits stånde zu erlassen, wird verworfen. Baiern übergiebt eine schriftliche Erklärung über die zwölf Puncte. Diss cussion mit Baiern und Wirtemberg, ob und wiefern denen teutschen Staaten, welche nicht zugleich auswärtige Mächte sind, ein unbeschränktes Kriegs, Fries dens und Bündnißrecht einzuräumen sey? Dest reichische Erklärung, daß es nothwendig sey, auch die

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Acten d. Congr. 11. Bd. 18 Heft.

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Rechte der Unterthanen festzusehen. Niedersehung eines eigenen Comité zu Erörterung der künftigen Milis tår Verfassung.

Beilagen.

A. Wirtembergische Note wegen Ausdehnung der Vollmacht auf den Gr. v. Winzingerode. B. Baierische Erklärung über die 12 Deliberations Puncte. C. Wirtembergische Erklärung über die 12 DeliberationsPunkte.

IV. Protocoll vom 22. October 1814. Baiern übergiebt einen Entwurf der Gegenstände, worü ber der Militär Ausschuß deliberiren soll. Abermalige Erörterung des von Baiern für sich verlangten unbeschränkten Kriegs- und Vertragrechtes mit Auswärtigen. Erörterung des 1. 2. und 3. der 12 Puncte. Ueber namentliche Angabe derer Staaten, die zum Bund gehören sollen, insbesondere auch der öftreichischen und preussischen. Ueber die Nothwendigkeit, die Rechte der Unterthanen festzusehen, gegen Wirtembergs Czum Theil auch Baierns) Widerspruch. Ueber den wirtembergischen Vorschlag, statt,,Regierungsrechte“, Souverainetätsrechte zu sehen. Wirtemberg will, daß nur füuf Staaten den Bund bilden sollen, Oestreich widerspricht.

Beilagen. A. Des Fürsten v. Wrede Entwurf der Gegenstände, worüber der Militär Ausschuß beraths schlagen foll. B. Baierische nachträgliche Erklärung, betreffend den neunten der 12 DeliberationsPuncte, daß Baiern auf das Recht des Kriegs und der freien Ver, träge nicht verzichten könne. C. Schriftliches Votum der hannoverischen Bevollmächtigen.

V. Protocoll vom 24. October. 1814.

Oestreichisch preussische neue Redaction des sten

Deliberations Punctes, betr. das Kriegs, Friedens
Baiern

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and Bündnißrecht der Bundesgenossen.

widerspricht auch diese. Worauf dieser Punct ausgesekt wird. Erörterung des vierten der gedachten Puncte.

Kreise, Kreisobersten und Bundesversammlung werden allgemein angenommen. Bei dem fünften Punct widerspricht Baiern abermal, daß Oestreich und Preussen jedes zwei Stimmen im Kreisoberstenrath haben sollen, und giebt deßhalb einen Nachtrag zu Protocoll. Erörterung dieses Punctes. Die Vorfrage, ob ́ Kreise zu errich ten seyen? wird noch ausgeseßt.

Beilagen. A, Oestreichisch preussischer Entwurf einer neuen Fassung des 9ten Artikels. Baierischer Nachtrag, betr. die von Oestreich und Preussen begehrten zwei Stimmen in dem Kreisoberstens Rath.

VI. Protocoll vom 26. October 1814.

Baiern übergiebt eine neue Redaction des 9. Artikels. Vorläufige Erörterung derselben, und Aussehung der Berathschlagung. Baiern erklärt, daß es nicht wegen feines eigenen Interesse dem Bund beitrete, sondern weil es allgemein gewünscht werde. Preussische neue Redaction des fünften der 12 Deliberations Puncte, betreffend den Rath der Kreisobersten. Baiern widerspricht. Erörterung des sechsten der gedachten Puncte. Die Errichtung zweier Räthe (der Kreisobers ften und der Stände) wird einstimmig für nöthig erachtet. Welche Fürsten und Städte, und zwar Viril- oder Gesammt Stimmen, im Rath der Stände haben sollen, wird erörtert, aber ausgeseht. Eben so die Frage: ob und wiefern der Kreis obersten Rath an der gefeßgebens den Gewalt Theil nehmen solle?

Beilagen. A. Baierischer Vorschlag zu dem Art. 9. der 12 Deliberations Puncte. B. Preussischer Entwurf zu der Entwickelung der Grundsäße der zu. Art. 5. gehörigen §§.

VII. Protocoll vom 29. October 1814. Erörterung des baierischen abermaligen Begehrens, daß die freien Städte, insonderheit Hamburg, Lübeck, Bremen, ihren Wiedereintritt in die Freiheit, und eine

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øder die andere der verbündeten Mächte die Anerkennung derselben, dem König von Baiern amtlich bekannt zu machen hatten. Vorlesung der preussischen fortgesetten Entwickelung der Grundsäße des fünften Artikels. VorTäufige Erörterung, dann Aussehung derselben. Fortseßung der Erörterung der in voriger Sizung zur Hand genom menen Entwickelung des fünften Artikels. Ueber die Benennung des Kreisobersten Raths sind die Meinungen getheilt.

Beilage. A. Fortsehung des preussischen Ents wurfs der zu dem Art. 5. gehörigen §§.

VIII. Protocoll vom 3. November 1814. Die Legitimation der Mitglieder des Comité soll als berichtigt angesehen werden. Wirtemberg übergiebt Vorschläge zur Redaction des Art. 5. der 12 DeliberationsPuncte (Num. 5. in Beilage A 1). Preussen, übergiebt eine neue Redaction des Art. 5. der 12 Puncte, ́die zuz gleich die in Art. 9 und 10 enthaltenen Grundsäge über das Kriegsrecht umfaßt (Beilage A 2). Man übergiebt einen preussisch-östreichischen Entwurf, nach abges ånderter Redaction des 7. §. des vorgedachten preussischen Entwurfs, betreffend das Recht des Kriegs, der Vers träge, der Gesandschaften und der Gesetzgebung (Beil. B). Wirtemberg übergiebt einen neuen Voreschlag zur Redaction der Gegenstände der 12 Deliberations Puncte (Anlage C und A 1). Hr. v. Humboldt vers spricht, die Erörterung der wirtembergischen Vorschläge. für die folgende Sihung vorzubereiten.

Beilagen A 1. A 2. B und C. (Sie sind so eben schon angegeben.)

IX. Protocoll vom 7. November 1814. Destreich erklärt sein Einverständniß mit dem in voriger Sizung übergebenen prcuffischen Entwurf. Wirtemberg behält sich Erinnerungen dagegen bevor. Erörterung des Art. 1. des Entwurfs in der Aulage B zu dem vorigen Protocoll, das Bundesgericht betreffend. Wirtems

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