Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815: 1-6. Hft, Volume 1Palm und Enke, 1817 |
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... Bundesversammlung ängezeigten Uebertretun gen , kann allerdings eben sowohl durch einzelne Aufträge , als durch Kreisvorsteher ( welches Wort man dem der Kreisobersten in den Entwürfen vorgezogen hat ) gefche . hen . Allein man muß ...
... Bundesversammlung ängezeigten Uebertretun gen , kann allerdings eben sowohl durch einzelne Aufträge , als durch Kreisvorsteher ( welches Wort man dem der Kreisobersten in den Entwürfen vorgezogen hat ) gefche . hen . Allein man muß ...
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... Bundesversammlung , welcher allein beständig zusammenbleibt , und die ganze vollziehende Ge- walt in sich vereinigt . Gerade aber , weil dieß so ist , und weil der erste Nath nur aus wenigen und den mắch . tigsten Fürsten besteht ; so ...
... Bundesversammlung , welcher allein beständig zusammenbleibt , und die ganze vollziehende Ge- walt in sich vereinigt . Gerade aber , weil dieß so ist , und weil der erste Nath nur aus wenigen und den mắch . tigsten Fürsten besteht ; so ...
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... Bundesversammlung , so- wohl selbst neue Vorschläge zu machen , als auf ihnen zu machende einzugehen , vorzüglich wenn dadurch der wichtige und dem preuffischen Hofe vorzüglich am Herzen liegende Endzweck einer festen Uebereinstimmung ...
... Bundesversammlung , so- wohl selbst neue Vorschläge zu machen , als auf ihnen zu machende einzugehen , vorzüglich wenn dadurch der wichtige und dem preuffischen Hofe vorzüglich am Herzen liegende Endzweck einer festen Uebereinstimmung ...
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... Bundesversammlung , § . 3 . Erster Rath derselben , § . 417 . Zweiter Nath derselben , § . 18 24 . Unter Personal beider Räthe , § . 25 . Kreisvorsteher , § . 26 44 , 44 Verhältnisse derselben , als Beauftragte des Bundes , § . 27 39 ...
... Bundesversammlung , § . 3 . Erster Rath derselben , § . 417 . Zweiter Nath derselben , § . 18 24 . Unter Personal beider Räthe , § . 25 . Kreisvorsteher , § . 26 44 , 44 Verhältnisse derselben , als Beauftragte des Bundes , § . 27 39 ...
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... Bundesversammlung . § . 3. ( 4. ) Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt , in welcher die Bevollmächtigten aller Mitglieder desselben Siß und Stimme haben , und die aus einem ersten.
... Bundesversammlung . § . 3. ( 4. ) Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt , in welcher die Bevollmächtigten aller Mitglieder desselben Siß und Stimme haben , und die aus einem ersten.
Common terms and phrases
Antrag Artikel Ausschuß auswärtigen baierischen Baiern Beil Beilage Berathung Bernstorf Beschluß Bestimmung betreffend Bevoll Bevollmäch bloß Bundes Acte BundesActe Bundesgericht Bundesglieder Bundeskrieg Bundesrath Bundesstaaten Bundesversammlung Bundesvertrag Comité Conferenz Protocoll Congreß CuriatStimmen Deputirten dieſem dieß ehemaligen einzelnen Entwurf Erbach Erklärung ersten Rath Fall fich find folgende freien Städte Frieden Fürst von Metternich Fürst von Wrede Fürsten und freien fürstlichen Gegenstände Graf von Rechberg großherzoglich Hardenberg Häuser Heft Herr Fürst Herr Graf Herren Bevollmächtigten Herrn herzoglich hierauf Höfe Instanz königlich Kreis Kreisdirectoren KreisObersten Krieg Kurhessen Landes leßten lich Mächte mächtigten Majestät Mitglieder des Bundes muß müſſe nöthig nothwendig Oestreich und Preussen Preussen preussischen Prince Protocoll Puncte Rechte Redaction ReichsDeputations Reichsritterschaft Reichsstände Rheinbundes schen Schuß seyn ſich ſie Sigung soll Souverain Stände Standesherren teutschen Bundes teutschen Staaten Teutschland Theil Türckheim übrigen Unterthanen Unterzeichneten Verbindung Verfassung Verhältniß Versammlung Verträge VirilStimmen vorbehalten vorigen Vorschlag ward Wien Winzingerode Wirtemberg zweiten Raths