Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815: 1-6. Hft, Volume 1Palm und Enke, 1817 |
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... , Wenn hingegen zwar keiner einzeln , allein alle zusam mengenommen , die erwähnte Volkszahl erreichen , so steht es ihnen frei , gemeinschaftlich einen obersten Ge- richtshof zu bilden . $ 35 um den , im vorigen § . bezeichneten 29.
... , Wenn hingegen zwar keiner einzeln , allein alle zusam mengenommen , die erwähnte Volkszahl erreichen , so steht es ihnen frei , gemeinschaftlich einen obersten Ge- richtshof zu bilden . $ 35 um den , im vorigen § . bezeichneten 29.
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... obersten Ge - 3 richtshofe der Kreisvorsteher Beisißer von densel ↑ ben zugeordnet , und er bildet alsdann , in dieser erweiss terten Gestalt , ein gemeinschaftliches Kreisge - i richt . Die Zahl dieser von den Staaten , welche die ...
... obersten Ge - 3 richtshofe der Kreisvorsteher Beisißer von densel ↑ ben zugeordnet , und er bildet alsdann , in dieser erweiss terten Gestalt , ein gemeinschaftliches Kreisge - i richt . Die Zahl dieser von den Staaten , welche die ...
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... obersten JustizBehörde des Landes , zu welchem sie gehören , unterworfen . § . 64 . 5 ) Die Ausübung der Policei unter denselben Ein- schränkungen . S. 65 . 6 ) Die Steuern betreffend , so stehen zwar a ) alle Steuern , welche ...
... obersten JustizBehörde des Landes , zu welchem sie gehören , unterworfen . § . 64 . 5 ) Die Ausübung der Policei unter denselben Ein- schränkungen . S. 65 . 6 ) Die Steuern betreffend , so stehen zwar a ) alle Steuern , welche ...
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... Vermögens ihrer Kir chen und milden Stiftungen durch eigene Behörden , jedoch immer unter Befolgung der Landesgefeße und unter der Leitung der obersten Kirchen- und Schulbehörden . § . 68 . 9 ) Als Ehrenrechte sollen den 39.
... Vermögens ihrer Kir chen und milden Stiftungen durch eigene Behörden , jedoch immer unter Befolgung der Landesgefeße und unter der Leitung der obersten Kirchen- und Schulbehörden . § . 68 . 9 ) Als Ehrenrechte sollen den 39.
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... obersten Lan desgerichten unmittelbar untergeordneten ( schriftsäf- figen ) Vassallen als RealForum . c ) Das Recht der AustrågalJnstang in peinlichen Fål . len , welches jedoch nur die Häupter der Familien geniessen . d ) Die ...
... obersten Lan desgerichten unmittelbar untergeordneten ( schriftsäf- figen ) Vassallen als RealForum . c ) Das Recht der AustrågalJnstang in peinlichen Fål . len , welches jedoch nur die Häupter der Familien geniessen . d ) Die ...
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Antrag Artikel Ausschuß auswärtigen baierischen Baiern Beil Beilage Berathung Bernstorf Beschluß Bestimmung betreffend Bevoll Bevollmäch bloß Bundes Acte BundesActe Bundesgericht Bundesglieder Bundeskrieg Bundesrath Bundesstaaten Bundesversammlung Bundesvertrag Comité Conferenz Protocoll Congreß CuriatStimmen Deputirten dieſem dieß ehemaligen einzelnen Entwurf Erbach Erklärung ersten Rath Fall fich find folgende freien Städte Frieden Fürst von Metternich Fürst von Wrede Fürsten und freien fürstlichen Gegenstände Graf von Rechberg großherzoglich Hardenberg Häuser Heft Herr Fürst Herr Graf Herren Bevollmächtigten Herrn herzoglich hierauf Höfe Instanz königlich Kreis Kreisdirectoren KreisObersten Krieg Kurhessen Landes leßten lich Mächte mächtigten Majestät Mitglieder des Bundes muß müſſe nöthig nothwendig Oestreich und Preussen Preussen preussischen Prince Protocoll Puncte Rechte Redaction ReichsDeputations Reichsritterschaft Reichsstände Rheinbundes schen Schuß seyn ſich ſie Sigung soll Souverain Stände Standesherren teutschen Bundes teutschen Staaten Teutschland Theil Türckheim übrigen Unterthanen Unterzeichneten Verbindung Verfassung Verhältniß Versammlung Verträge VirilStimmen vorbehalten vorigen Vorschlag ward Wien Winzingerode Wirtemberg zweiten Raths