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des

Kirchenrechts

und

der römisch-katholischen Liturgie.

In Beziehung auf Ersteres mit steter Rücksicht auf die neuesten
Concordate, påbstlichen Umschreibungs- Bullen, und die beson
deren Verhältnisse der katholischen Kirche in den verschiedenen
deutschen Staaten.

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Tabella occurrentiae et concurrentiae. Bisweilen fallen zwei oder mehrere Feste auf einen Tag zusammen, es bestehen daher eigene Vorschriften, wie diese gedoppelte 2c. Feier zu begehen sey, welche in einer Labelle zusammengestellt sind, und die tabella occurrentiae heißt. Eben so gibt es eine Conkurs renz-Tabelle, welche die Gesetze enthält, nach denën die Vesper vom folgenden oder vorhergehenden Tage ausschließend, oder zum Theile von dem einen und zum Theile von dem andern, oder von einem derselben mit Commemoration des andern genommen wird. Tabenniten sind einer der ältesten geistlichen Orden; welcher zu Labennis, auf einer Insel des Niclflusses, von Pachomius gegründet worden ist. Von dem Orte ihrer Gründung führen sie den Namen, und haben eine Regel, welche der Stifter seinem Orden im Jahre 320 selbst gab.

Tabernackel (tabernaculum, Zelt) ist ein in der Mitte des Hauptaltars einer jeden Kirche, in welcher öffentlicher Gottesdienst Statt findet, angebrachtes Behältniß, in dem die heilige Eucharistie aufbewahrt wird. Die feststehenden Tabernackel kamen erst im zwölften Jahrhunderte auf, vorher gab es nur bewegliche. Das Material derselben besteht in der Regel aus ausgetrocknetem Nußbaumholze; von Außen sind anpassende Verzierungen angez bracht, die Grundfarbe ist die goldgelbe, und bei reichen Kirchen werden sie vergoldet. Von Innen sind die Tabernackel- gleichfalls vergoldet oder anständig gefärbt, und mit Spitzen oder seidenen Vorhången, welche von weißer oder doch von der Farbe des Antipendiums seyn sollen 1), Gavanti, Commentar. P. I. Tit. 20., bekleidet.

1) Hnogek's Liturgik 1. Th. S. 412.

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