| Baden (Germany) - Law - 1830 - 290 pages
...mit der ausdrücklichen Bemerkung der Staatsgenehmigung (?Iacet) kund gemacht oder erlassen werden. Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und...Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände betreffen, find den Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst alsdann erfolgen... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1836 - 694 pages
...mit der ausdrücklichen Genehmigung der Staatsregierung (Placet) kund gemacht oder erlassen werden. , Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und...Staatsbewilligung ertheilt worden ist. §. 5. Alle Römische Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen , ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1836 - 668 pages
...nur mit der ausdrückchen Genehmigung der Staatsregierung (Placet) kund gemacht oder erlassen werden. Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und...erfolgen, wenn dazu die Staatsbewilligung ertheilt wor- , den ist §. 5. Alle Römische Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie kund* gemacht... | |
| 1854 - 778 pages
...Staatsgenehmigung l?!»ct!l) kundgemacht oder erlassen werden. Auch solche allgemeine kirchliche An» ordnungen und öffentliche Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände...wenn dazu die Staatsbewilligung ertheilt worden ist. Deutsch« «!«itell»hr«schilft, I8Z4. Heft l. Nl. I.XV. 19 Anderes eingeführt wird, ' so kann die... | |
| Aemilius Ludwig Richter - Canon law - 1853 - 820 pages
...mit der ausdrücklichen Bemerkung der Staatsgenehmigung (Placet) kund gemacht oder erlassen werden. Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und...öffentliche Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände bctreH'en, sind den Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst alsdann... | |
| Johann Friedrich Schulte - Canon law - 1856 - 778 pages
...in staatliche oder bürgerliche Verhältnisse eingreifen , unterliegen der Genehmigung des Staates. Solche allgemeine kirchliche Anordnungen und öffentliche...welche rein geistliche Gegenstände betreffen , sind der Staatsbehörde gleichzeitig mit der Verkündigung zur Einsicht mitzutheilen. §. 3 (anstatt §,... | |
| Pius Bonifatius Gams - Church history - 1856 - 1496 pages
...landesherrliche Placet nicht allein erhalten, und an ibrer Stirne tragen müssen, sondern nach welchem auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und...Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände betreffen, den Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen sind, und deren Kundmachung erst dann erfolgen kann, wenn,... | |
| Pius Gams - Church history - 1856 - 860 pages
...landesherrliche Placet nicht allein erhalten, und an ihrer Stirne tragen müssen, sondern nach welchem anch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und öffentliche...Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände betreffen, drn Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen sind, und deren Kundmachung erst dann erfolgen kann, wenn... | |
| History - 1857 - 1032 pages
...staatliche oder bürgerliche Verhältnisse eingreisen, unterliegen der Genehmigung des Staats. — Solche allgemeine kirchliche Anordnungen und öffentliche...welche rein geistliche Gegenstände betreffen, sind der Staatsbehörde gleichzeitig mit der Verkündigung zur Einsicht mitzutheilen". Daß die Fassung... | |
| Canon law - 1862 - 494 pages
...ausdrücklichen Bemerkung der Staatsgenebmigiuig (Placet) kundgemacht und erlassen werden. Auch solche allgemein kirchliche Anordnungen und öffentliche Erlasse, welche...Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst danu erfolgen, wenn dazu die Staatsbewilliguug ertheilt worden ist. §. 5. Alle römischen Bullen,... | |
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