| Baden (Germany) - Law - 1830 - 290 pages
...Staatsbewilligung er, theilt worden ist. §. 5. Alle römischen Bullen, Vreven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...im Staate durch neuere Verordnungen etwas anderes eingeführt wird. Die StaatsGenehmigung ist aber nicht nur für alle neu erscheinenden päbstlichen... | |
| Catholic Church. Pope - Bulls, Papal - 1831 - 604 pages
...Limburg und Rottenburg heißt es (8. 6. 1830): Alle römischen Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...angenommene Bullen dauert ihre verbindende Kraft und ihre Giltigkeit nur so lange, als nicht im Staate durch neue Verordnungen etwas Anderes eingeführt wird.... | |
| Ernst Hermann Joseph Münch - Church and state - 1831 - 792 pages
...erfolgler Staatsgenehmigung kund gemacht werden. §. 5. Alle römische Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht werden, die landesherrliche Genehmigung erhallen. Hie Staalsgenchmigung ist aber nicht nur für'alle neu erscheinende piibstlichc Bullen und... | |
| Friedrich Wilhelm Carové - 1833 - 798 pages
...erfolgter Staatsgenehmigung kund gemacht werden. 6. §. 5. Alle rö m. Bullen, Breven und sonstige Erlasse, müssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...werden, die landesherrliche Genehmigung erhalten. «. Di« Staatsgenehmigung ist aber nicht nur für alle neu erscheinende päbstl. Bullen und Constitutionen,... | |
| Georg Friedrich Martens - Europe - 1836 - 694 pages
...die Staatsbewilligung ertheilt worden ist. §. 5. Alle Römische Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen , ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...im Staate durch neuere Verordnungen etwas anderes eingeführt wird. Die Staatsgenehmigung ist aber nicht nur für alle neu erscheinenden päbstlichen... | |
| 1854 - 778 pages
...Bulle», Breven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie tund gemacht und in Anwendung gebracht werben , die landesherrliche Genehmigung erhalten, und selbst...für angenommene Bullen dauert ihre verbindende Kraft «nb ihre Gültigkeit nur so lange, als nicht im Staate durch neue Verordnungen etwas Andere« eingeführt... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - History - 1853 - 912 pages
...Verordnung vom 30. Jan. !83l) auf, wornach „alle römischen Bullen, Breven und sonstigen Erlasse, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht werden,...Genehmigung erhalten, und selbst für angenommene Bullen ihre verbindende Kraft und ihre Gültigkeit nur so lange dauern sollte, als nicht im Staate durch neuere... | |
| Aemilius Ludwig Richter - Canon law - 1853 - 820 pages
...Staatsbewilligung ertheilt worden ist. §. "). Alle römischen Bullen, Breven und sonstige Erlasse müssen, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...die landesherrliche Genehmigung erhalten, und selbst Tür angenommene Bullen dauert ihre verbindende Kraft und ihre Gültigkeit nur so lange, als nicht... | |
| Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner - History - 1853 - 916 pages
...Verordnung vom 30. Ian. l83(1 aus, wornach „alle römischen Bullen, Breven und sonstigen Erlasse, ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht werden,...die landesherrliche Genehmigung erhalten, und selbst sür angen ommene Bullen ihre verbindende Krast und ihre Gültigkeit nur so lange dauern sollte, als... | |
| Johann Friedrich Schulte - Canon law - 1856 - 778 pages
...Staatsbewilligung ertheilt worden ist. §. 5. Alle römischen Bullen , Breven und sonstigen Erlasse müssen , ehe sie kund gemacht und in Anwendung gebracht...Gültigkeit nur so lange, als nicht im Staate durch neue Verordnungen etwas Anderes eingeführt wird. Die Staatsgenehmigung ist aber nicht nur für alle... | |
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