Page images
PDF
EPUB

sie uns nicht, als wir gegen die zu unserem Nachtheile gemachten Zugeständnisse Einsprache erhoben, als Entschuldigung angeführt hätte, daß in Betreff der heiligen Orte Frankreich einen Vertrag, Rußland aber keinen habe. Übrigens, mein Herr, haben wir eine förmliche Üebereinkunft zur Conditio sine qua non unserer Verständigung mit der Pforte nicht gemacht. Obgleich wir allerdings unter dieser Form dem Fürsten Menschikoff bei seiner Sendung nach Constantinopel den Entwurf der Stipulationen gaben, über die er zu unterhandeln haben würde, so war ihm doch voller und gänzlicher Spielraum gelaffen, sie nicht blos in ihren Ausdrücken abzuändern, sondern sie unter irgend welcher anderen Form zu erlangen, welche den Empfindlichkeiten der Pforte oder der fremden Diplomatie am wenigsten widerstreben würde. Dieser Ermächtigung zufolge hat sich unser Unterhändler, am Orte angelangt und nachdem er sich von den Hemmnissen überzeugen gekonnt, auf welche unser Übereinkunftsentwurf stoßen würde, darauf beschränkt, unter dem Namen,,Sened“ einen mit den orientalischen Gebräuchen mehr im Einklange stehenden und den feierlichen Vorstellungen, welche gewöhnlich das Wort Übereinkunft im europäischen Staatsrechte in sich schließt, weniger entsprechenden Act zu verlangen. Da zwei ausführliche Klaufeln dieses ersten Sened-Entwurfs, durch welche wir nicht, wie man behauptet, das Recht der Bestätigung der Wahl des Patriarchen von Constantinopel, sondern einfach die Aufrechthaltung der von Alters her durch die Pforte den vier Patriarchen von Constantinopel, Antiochien, Alexandrien und Jerusalem, so wie den Metropoliten, Bischöfen und übrigen geistlichen Oberen der orientalischen Kirche bewilligten kirchlichen Immnnitäten und zeitlichen Vortheile beanspruchten, auf zu ernste Einwendungen stießen, so hat Fürst Menschikoff sich keineswegs geweigert, diese beiden Klauseln gänzlich zu beseitigen. Es ging daraus ein zweiter SenedEntwurf hervor, auf dessen Annahme er lange bestanden hat. Endlich, im leßten Augenblicke, da die Pforte darauf beharrte, jede Art von Verpflichtung zurückzuweisen, welche eine gegenseitige und irgendwie beiderseitig verbindende Form tragen würde, ging unser Botschafter im Geiste seiner Instructionen so weit, zu erklären, daß er, wenn die Pforte unverzüglich eine solche Note, wie die, deren wörtlichen Entwurf Sie hier beigelegt finden, genehmigen und unterzeichnen wolle, einwilligen werde, sich mit einem solchen Actenstücke zu begnügen und es als hinreichende Genugthuung und Garantie zu betrachten.

Dies also war in dem Augenblicke, wo Fürst Menschikoff Constantinopel verließ, das wahrhafte von dem kaiserlichen Cabinet gestellte Ultimatum, und es geschah in Folge des Zögerns der Pforte, das fragliche Actenstück zu genehmigen, daß unser Unterhändler endlich die Anker nach Odessa lichtete und unsere diplo matischen Beziehungen mit der ottomanischen Regierung unterbrach. Was er nach und nach an Form und Inhalt unserer Vorschläge selbst nachließ, eben das ließ er auch an dem ursprünglich für ihre Annahme festgesetzten Termine nach. Es war ihm, nach langem und fruchtlosem Warten, vorgeschrieben worden, der Pforte eine definitive Antwort in der Frist von drei Tagen abzuverlangen; und obgleich diese Antwort ihm demgemäß schon am 8. Mai n. St. hätte ertheilt sein müssen, so verließ er dennoch erst am 21. Constantinopel. Nach drei Monaten fortgesetter mühsamer Unterhandlung und indem er auf solche Weise die nur irgend möglichen äußersten Zugeständnisse erschöpft hat, sieht der Kaiser sich nunmehr gezwungen, peremtorisch auf reine und einfache Annahme des Notenentwurfs zu bestehen. Nichtsdestoweniger fortwährend bewogen durch die Erwägungen der Geduld und Langmuth, die ihn bisher geleitet haben, läßt er der

Pforte eine neue Frist von acht Tagen, um sich zu entscheiden, nach deren AGlauf, welche Überwindung es auch seinen versöhnlichen Gesinnungen kosten mag, er sich wohl genöthigt sehen wird, auf Mittel zu finnen, sich durch eine mehr entschiedene Haltung die Genugthuung zu verschaffen, welche er bisher durch friedliche Mittel vergeblich zu erlangen versucht hat. Nicht ohne lebhaftes und tiefes Bedauern wird er diese Haltung annehmen. Aber durch Verblendung und Hartnäckigkeit wird man ihn absichtlich in eine Lage getrieben haben, wo das so zu sagen an die äußerste Grenze der Mäßigung hingedrängte Rußland, außer um den Preis seiner politischen Achtung, auch nicht einen Schritt mehr würde weichen können.

[ocr errors]

Theilen Sie, mein Herr, diese Thatsachen der Regierung mit, bei welcher Sie beglaubigt sind, indem Sie zugleich das wichtige Actenstück, welches dieser Depesche beigefügt ist, zu ihrer Kenntniß bringen. Wir bitten sie, demselben ihre ernstlichste Beachtung zu widmen, denn daffelbe bildet gegenwärtig den gordischen Knoten der Frage den Knoten, den wir noch immer nur friedlich zu lösen trachten, zu deffen Zerhauung aber uns zwingen zu wollen, man sich zur Aufgabe gemacht zu haben scheint. Judem wir unser Ultimatum dem unparteiischen Urtheile der Cabinette unterbreiten, überlassen wir ihnen die Entscheidung, ob, nach den so ernsten Unbilden, deren sich die Pforte gegen uns schuldig gemacht, und nachdem sie uns so viele Ursachen zu gerechtem Grolle gegeben hat, es möglich war, sich mit einer geringeren Genugthuung zu begnügen. Die gewissenhafte Prüfung unseres Notenentwurfs wird beweisen, daß er, jeder Form eines Vertrages oder auch nur gegenseitig bindenden Contraktes entkleidet, nichts enthält, was den Souverainetätsrechten des Sultans zuwider ist, nichts, was unsererseits die übertriebenen Anforderungen implizirt, welche uns ein für uns eben so beleidigendes, als durch unsere frühere Handlungen wenig gerechtfertigtes Mißtrauen beimißt. Diese Prüfung wird, wir hoffen es, hinreichen, die über unsere hochfahrenden Forderungen verbreiteten Gerüchte verschwinden zu machen und um darzuthun, daß wenn die Verwerfungen der letzten Verständigungsmittel, welche wir vorschlagen, um die uns in der Angelegenheit der heiligen Orte erregten Schwierigkeiten zu beseitigen, Verwicklungen herbeiführt, die den Frieden gefährden, nicht wir es sind, auf denen in den Augen der Welt die Verantwortlichkeit dafür wird lasten müssen. Empfangen Sie 2c.

LXXXVII.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an den Baron v. Bourqueney. Paris, 10. Juni 1853.

Hr. Baron! Ihre ersten Unterredungen mit dem Grafen v. Buol und die Erläuterungen über die Angelegeuheiten des Orients, auf welche Hr. v. Hübner mit mir eingegangen ist, haben mir Ursache gegeben zu glauben, daß Österreich die Erhaltung des europäischen Gleichgewichts als innig zusammenhängend mit der Erhaltung des osmanischen Reichs betrachte, und daß es sich mit seinen Verbündeten, den Unterzeichnern des Vertrags vom 13. Juli 1841, vereinigen wird, um sich den endlichen Ansprüchen Rußlands zu widerseßen, im Fall daß diese der Unabhängigkeit und der Integrität der Türkei, den Wirkungen der Collectivgewährschaft, mit welcher die Großmächte ein Interesse von gleicher Wichtigkeit für sie alle zu umgeben das Bedürfniß gefühlt hatten, zu nahe träten. Der Wiener Hof, mit einem Wort, schien um seine Haltung zu kennzeichnen, nur das Urtheil des Cabinets von St. Petersburg über die Umstände abzuwarten,

welche es gern der zu hißigen Initiative des Fürsten Menschikoff zuschreiben wollte. Diese Hoffnung, Hr. Baron, die wir nicht theilen konnten, ist heute niemand mehr vergönnt, und für jedermann ist der Augenblick gekommen, sich annahmsweise eine Verhaltungslinie vorzuzeichnen. Die Depesche, die man am 5. d. M. an den Grafen Walewski schrieb, mit der Weisung dem Lord Clarendon amtlich davon eine Abschrift zu geben, und die mir gestern von Lord Cowley mitgetheilte Antwort des Hauptstaatssecretairs zeigen Ihnen deutlich den Gang an, den die Regierungen von Frankreich und England nöthig erachtet haben zu befolgen. Ich habe die Ehre Ihnen den Tert dieser beiden Aftenstücke anzuschließen, und ermächtige Sie dem Grafen v. Buol dieselben vorzulesen. Da dieser Minister bereits erklärt hat, daß das vereinzelte Handeln erlaubt sei, so wird er die Rechtmäßigkeit der Entschließungen der Cabinette der Tuilerien und von London anerkennen, aber ob es nun ein bloß zwischen zweien verabredetes Handeln gälte, was unsern Wünschen und den wahren Intereffen Europa's entgegen wäre, oder ein zwischen vieren verabredetes Handeln, das die Erhaltung des Friedens sichern würde, so könnte der Graf v. Buol nicht bestreiten, daß in dem einen wie in dem andern Fall der Vertrag von 1841 es sei, der die Politik der Großmächte in ihren Beziehungen zum osmanischen Reich regelt. Nein, dieser Vertrag, Hr. Baron, beschränkt sich nicht darauf eine Erlaubniß zu bewilligen von der jeder nach Gutdünken und zu beliebiger Zeit Gebrauch machen kann. Entweder bedeutet er nichts, oder er legt allen Unterzeichnern solidarische Verpflichtungen auf, und diese Verpflichtungen faffen sich zusammen in gleichartigen moralischen oder materiellen Anstrengungen um die Existenz des osmanischen Reichs zu schirmen. Österreich hat, wie England und Fraukreich, an dieser wichtigen Vereinbarung Theil genommen, und es ist nicht zweifelhaft, daß die Partei die es ergreift nicht allein auf die Ereignisse, deren Schauplaß der Orient wäre, einen entscheidenden Einfluß ausüben muß, sondern was von ernsterer Wichtig= keit ist, auf die Erhaltung der Ordnung in Europa. Eine und dieselbe Haltung von Seiten der vier Großmächte, abgesehen davon, daß sie den Krieg unmöglich machen oder den Kreis der Feindseligkeiten äußerst beschränken würde, müßte die Herstellung des Friedens zwischen Rußland und der Pforte schnell herbeiführen. Das Cabinet von St. Petersburg könnte angesichts der einmüthigen Vorstellungen seiner Verbündeten nicht die Verantwortlichkeit eines Betragens auf sich nehmen, das eine so tiefe Störung in seine diplomatischen Verhältnisse werfen und die so gemäßigte und weise Rolle lügen strafen würde die es beobachtet hat in einem Augenblick, wo es seinem Ehrgeiz freien Lauf hätten lassen können. Würde dagegen, wo nicht in den Gesinnungen, die alle gleich peinlich berührt find, doch in ihrem öffentlichen Ausdruck sich eine Nichtübereinstimmung bemerk lich machen, hätte man Grund zu muthmaßen und glauben zu machen, daß die Großmächte keine Lust haben sich in einem und demselben Zweck der Erhaltung und der Vorsicht zu vereinigen, daß ihre Wünsche verschieden sind, und daß die Ereignisse in ihrer Entwicklung aller Folgen sie in den Zustand des Antagonismus versezen können, so wird bald der revolutionäre Geist versuchen in die Bresche einzudringen und auf eine Zwietracht zu speculiren, die heute seine letzte Hoffnung und sein einziger Glückswurf ist. Es ist unmöglich, daß diese Erwägung nicht in Wien ihrem ganzen Werth nach gewürdigt werde, und daß man darin nicht einen Grund mehr sehe für die Continentalmächte denselben Schritt zu gehen und dieselbe Sprache zu führen. Genehmigen Sie 2c.

LXXXVIII.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an den Grafen Walewski. Paris, 12. Juni 1853.

Herr Graf! Vorgestern hat mir Herr v. Kisseleff vertraulich zwei Depeschen vom Grafen Neffelrode mitgetheilt und in dem mündlich beigefügten Commentar hat er das Verlangen seines Hofs, die französische Regierung möchte ihren Einfluß gebrauchen um den Sultan zur Annahme der letzten Note des Fürsten Menschikoff zu vermögen, lebhaft geltend gemacht. Ich habe zuvörderst Herrn v. Kisseleff mein Bedauern ausgedrückt, daß das Cabinet von St. Petersburg sich beeilt hat durch ein Ultimatum mit kurzer Frist eine Frage uach Constanti nopel zurückzubringen, in Bezug auf welche bei der Lage der Dinge es nicht wahrscheinlich war daß der Divan seine Meinung abändern würde. Was den eigentlichen Grund des Streits betrifft, sagte ich zu Herrn v. Kiffeleff, so ist es Sache der Pforte in erster Instanz darüber zu urtheilen, und die Vertreter von Frankreich, England, Österreich und Preußen, indem sie das von Reschid Pascha an sie gerichtete Begehren eines Raths ablehnten, haben sehr deutlich zu erkennen gegeben, daß in einer so ernsten Materie die osmanische Regierung sich zuvörderst allein, in der Fülle ihrer Verantwortlichkeit und ihrer Unabhängigkeit, erklären solle. Entweder beziehen sich die Forderungen Ihres Hofs nur auf die besondern Verhältnisse Rußlands und der Türkei, und dann ist das eine Angelegenheit in die wir uns nicht zu mischen haben; oder sie berühren die Unabhängigkeit und die Selbstherrlichkeit des Sultans, und dann ist es eine europäische Angelegenheit. Die zweite Annahme scheint sich zu ergeben aus der Beharrlichkeit der Pforte Ihre Vorschläge zurückznweisen, und ich sehe darin einen ersten Grund daß diese Vorschläge wirklich übertrieben sind. Ihre Waffnungen und Ihre eignen Erklärungen laffen uns überdieß besorgen, daß Sie auf dem Punkt sind an die Stelle der Unterhandlungen Zwangsmaßregeln treten zu lassen. Wir müssen daher, weil wir einen Vertrag unterzeichnet haben, der uns zu Gewährleistern der Integrität der Türkei macht, zeigen daß wir unsere Verbindlichkeiten nicht vergessen haben, und daß wir bereit sind sie zu erfüllen. Wenn Sie glauben daß die Pforte sich täuscht, wenn Sie da, wo jene unzuläßliche Forderungen sieht, nur rechtmäßige Ansprüche finden, so besteht, erlauben Sie mir diesen Ausdruck, ein schon errichtetes Tribunal um den Streit zu schlichten, das ist eine Conferenz der fünf Mächte, die an der Vereinbarung von 1841 Theil genommen. Diese fünf Mächte, unter welchen Rußland ist, haben gemeinschaftlich entschieden, daß die für das europäische Gleichgewicht nothwendige Unabhängigkeit des osmanischen Reichs künftig unter ihre Obhut gestellt werde. Es liegt Ihnen daher ob die Aufgabe zu untersuchen, ob unter den gegenwärtigen Umständen der Divan nicht die Wichtigkeit Ihrer Forderungen übertreibt, oder ob Sie nicht selbst über deren wahre Bedeutung im Irrthum sind. Bis dahin kann für die Regierung Sr. kais. Maj. nur ein allgemeines Intereffe, das der Erhaltung des osmanischen Reichs, bestimmend sein, und da sie nicht zweifelt daß die Pforte bereit jei sich die von mir bezeichnete Combination anzueignen, die mir die geeignetste scheint zu verhindern daß die Dinge sich verschlimmern, so muß ich aufrichtig gestehen daß die Voraussetzungen nicht zu Ihren Gunsten wären, wenn Sie statt die Discussion anzunehmen, zur Gewalt greifen und durch ein vereinzeltes Handeln zum voraus das Einvernehmen mit Ihren Verbündeten, das wir Ihnen vorschlagen herzustellen, stören würden. Was die Besetzung der Donaufürstenthümer außer den vertragsmäßig vorgesehenen Fällen anlangt

so habe ich Herrn v. Kisseleff nicht verhehlt daß es mir unmöglich schiene darin nicht eine Verlegung der Unabhängigkeit und der Integrität der Türkei zu erblicken. Das, Herr Graf, ist der wesentliche Inhalt der Antwort die ich dem Befehl des Kaisers gemäß auf die Mittheilung des russischen Gesandten gegeben habe.. Ich bitte Sie davon dem Lord Clarendon mit aller Offenherzigkeit welche das Einvernehmen der beiden Cabinete erheischt, Mittheilung zu machen. Genehmigen Sie 2c.

LXXXIX.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an den General v. Castelbajac. Paris, 15. Juni 1853.

General! Ich habe nicht nöthig Ihnen zu sagen, daß wenn die Regierung Sr. kaiserl. Maj. geneigt ist alles zu thun, was von ihr abhängt um eine ehrenhafte Versöhnung zwischen dem Cabinet von St. Petersburg und dem Divan herbeizuführen, sie die fast drohenden Andeutungen am Schluß der mir von Herrn v. Kiffeleff mitgetheilten Depesche des Grafen Nesselrode schlechterdings zurückweist. Wir wollen Rußland nicht in eine Sackgasse sehen, wo ihm seine Ehre verböte zurückzutreten, aber wir sind gemeint unsere volle Freiheit des Handelns zu erhalten, und wir geben nicht zu daß, wenn ganz Europa sich über die Rüstungen in Bessarabien, Odessa und Sebastopol beunruhigt, man so die Rollen umkehre und unserer Vorsicht den Sinn einer Herausforderung gebe. Die Flotten Frankreichs und Englands, mit einem Wort, sind nur darum in die Dardanellen eingelaufen, weil die Land- und Seemacht Rußlands seit mehreren Wochen das osmanische Reich bedrohte, und nicht wir sind es welche die Initiative ergriffen haben. Bei solchen Conjuncturen gleichgültig bleiben wäre so viel als dem Cabinet von St. Petersburg nicht etwa das Recht zuerkennen im Orient einen Einfluß auszuüben, den ihm niemand abstreitet, sondern sich die Bahn vorzubereiten zu einer Art Dictatur, welche die Großmächte ihm ohne Schaden für ihre Interessen und die Würde ihrer Politik nicht zugestehen können. Die Mittheilungen die ich aus Wien und Berlin empfange erlauben mir nicht anzunehmen, daß Österreich und Preußen, wie man Ihnen sagte, beeilt gewesen sind den Ansprüchen von welchen der Fürst Menschikoff sich zum Organ gemacht hat, ihre Zustimmung zu geben. Ohne Zweifel haben diefe beiden Höfe die Bande die sie an Rußland knüpfen nicht vergessen, aber sie beklagen bitter die jeßige Krisis und erkennen, daß sie ihren ausschließlichen Ursprung in den Forderungen des Cabinets von St. Petersburg hat. Sie haben beide ihm Vorstellungen zukommen lassen, und wenn ihre officielle Haltung noch nicht so entschieden ist wie die Frankreichs und Englands, so zielt ihre vertrauliche Sprache, ich weiß es gewiß, durchaus auf denselben Zweck. Die Meinung der Mehrzahl der Secundärhöfe Deutschlands, welche die beiden Großmächte des deutschen Bundes berücksichtigen müssen, formulirt sich endlich mit äußerster Lebhaftigkeit. Hier liegt ein sicheres Symptom von Stimmungen, welche ernstere Ereignisse nicht säumen würden weiter zu entwickeln. Die Occupation der Fürstenthümer Moldan und Wallachei wird auf der andern Seite des Rheins lebhaft empfunden werden, und Deutschland hat eine zu große Einsicht seiner Intereffen, um die Eventualität, daß die untere Donau, die es mit Grund als einen feiner Handelswege betrachtet, in den Besitz eines großen Staats überginge, der ihm diesen Ausgang verschließen könnte, leicht hinzunehmen. Alle diese Erwägungen, General, lassen mich noch hoffen das Cabinet von St. Petersburg werde sich zweimal besin

« PreviousContinue »