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betrachten, dem Grafen Neffelrode bekannt zu machen und ihm diese Depesche mitzutheilen. Ich ermächtige Sie desgleichen eine Kopie hievon an Herrn . . . zu übergeben. Empfangen Sie die Versicherung meiner Hochachtung.

XCIX.

Depesche des Grafen von Clarendon an Sir G. H. Seymour.

Auswärtiges Amt, 16. Juli 1854.

Mein Herr! Baron Brunnow hat mir die Circulardep. des Grafen Nesselrode an die russischen Legationen vom 20. Juni (2. Juli) d. J. mitgetheilt. Es wäre mir sehr schmerzlich, Ihnen das Erstaunen und Bedauern auszudrücken, mit welchem Ihrer Majestät Regierung die in jener Depesche enthaltene Erklärung sah, daß die Beseßung der Fürstenthümer in Folge der Weigerung Englands und Frankreichs, den Empfehlungen der russischen Regierung nachzugeben, und in Folge des Einlaufens ihrer Flotten in die Gewässer der Türkei stattgefunden hat. Die Stellen der Depeschen, welche jene außerordentliche Behauptung enthalten, find die folgenden:,,Indem wir dieses Ultimatum der Pforte überreichten, hatten wir die Cabinette der Großmächte von unsern Absichten genauer unterrichtet. Wir hatten namentlich Frankreich und England angerufen, nicht durch ihre Haltung die Schwierigkeiten der Lage zu verwickeln, nicht allzu hastig Maßregeln zu ergreifen, die einerseits die Wirkung haben könnten, die Pforte zur Opposition aufzumuntern, und anderseits die Ehre und Würde des Czaren tiefer, als früher der Fall war, in's Spiel zu ziehen. Auf der andern Hand hielten es die beiden Seemächte nicht für ihre Pflicht, der Rücksicht zu gehorchen, welche wir ihrer ernsten Erwägung empfohlen haben. Vor uns die Initiative ergreifend, hielten sie es für unumgänglich nöthig, sofort durch eine effective Maßregel jenen Schritten zuvorzueilen, die wir nur als rein eventuell ankündigten, indem wir die thatsächliche Ergreifung derselben von den Endentschließungen der Pforte abhängig machten, und weil ihre Ausführung in dem Augenblicke, wo ich dieses schreibe, noch nicht begonnen hat. Sie beorderten ihre Flotten sogleich nach den Gewäffern Constantinopels. Sie besetzen bereits die Meere und Häfen des ottomanischen Gebiets an den Thoren der Dardanellen. Durch diese vorgerückte Stellung haben die beiden Mächte uns unter den Druck einer drohenden Demonstration gebracht, die, wie wir es vorhersagten, die Krisis nur durch neue Verwicklungen erschweren kann. Im Angesicht der Weigerung der Pforte und ihrer Unterstützung durch die Manifestationen Englands und Frankreichs wird es uns mehr als jemals unmöglich, die Entschließungen zu modifiziren, die der Kaiser von ihnen abhängig machte. In Folge davon hat Se. kais. Maj. den in diesem Augenblick in Bessarabien liegenden Truppenkorps die Ordre geben laffen, die Grenze zu überschreiten und die Fürstenthümer zu beseßen." Mit Bezug auf die erste dieser Stellen kann ich erstens bemerken, daß die vom 1. Juni datirte, an Baron Brunnow gerichtete Depesche des Grafen Neffelrode nicht vor dem 8. Juni Ihrer Majestät Regierung zur Kenntniß kam, und daß folglich die eine Woche vorher an Admiral Dundas abgegangene Ordre, sich nach den Umgebungen der Dardanellen zu begeben, nicht, wie dies im Rundschreiben des Grafen Nesselrode behauptet wird, erlassen worden ist, nachdem jene Betrachtungen der britischen Regierung kundgemacht worden waren. Aber wäre es auch anders gewesen und wäre der Befehl noch nicht abgegangen gewesen, so konnte Ihrer Majestät Regierung doch unmöglich denken, die Drohung, die Fürstenthümer zu beseßen, werde nicht in Folge des Verharrens der Pforte bei ihrer Verwerfung jener Klau

in

seln, welche sie einige Tage vorher ohne Bedenken zurückgewiesen hatte, zur Ausführung kommen. Folglich konnte Ihrer Majestät Regierung am 8. Juni die Besetzung der Fürstenthümer nicht anders denn als unvermeidlich ansehen, und sie glaubt nicht, das Kabinet von St. Petersburg werde jetzt behaupten wollen, daß die Note des Grafen Nesselrode an Reschid Pascha blos eine einfache Drohung enthielt, mit deren Ausführung es gar nicht ernst gemeint war. Es ist überdies Thatsache, daß die Note des Grafen Nesselrode vom 31. Mai, welche die feindlichen Absichten Rußlands zu erkennen giebt, an sich allein genügen würde, um Ihrer Majestät Regierung zur Ergreifung von Schuhmaßregeln für die Türkei zu ermächtigen. Ich will nun versuchen, nachzuweisen, zu welcher Periode und aus welchen Gründen die britische Flotte nach den Gewässern der Türkei gesandt wurde. Fürst Menschikoff, der wie wir annehmen müssen, auf Befehl seiner Regierung handelte, hat in seiner Note vom 5. Mai, von der eine Abschrift am 18. desselben Monats in London eintraf, erklärt, er werde jene fernere Säumniß, seine die griechische Kirche betreffenden Vorschläge anzunehmen, nur als einen Mangel an Achtung gegen seine Regierung ansehen, der ihm die peinlichsten Pflichten auferlegen würde. Und demgemäß sagte Fürst Menschikoff in seiner Note vom 11. Mai, von der wir in London am 30. deffelben Monats eine Abschrift erhielten, daß im Falle einer unbefriedigenden Entschließung der Pforte, wenn die Principien, welche die Grundlage (der unter Diskussion befindlichen Artikel) bilden, verworfen werden, wenn die h. Pforte, systematischer Opposition verharrend, sich einem innigen und direkten Einvernehmen zu entziehen fortfährt, er seine Sendung als beendet ansehen, seine Beziehungen zum Kabinet Sr. Majestät des Sultans unterbrechen und für alle Folgen davon die Minister des Sultans verantwortlich machen müsse. Und endlich schließt Fürst Menschikoff seine Note vom 15. Mai, die in London am 1. Juni ankam, mit den Worten: Es bleibt dem Scharfblick Ihrer Hoheit überlaffen, die unberechbaren Folgen und die großen Unglücksfälle zu erwägen, die entstehen dürften nnd deren ganze Schwere auf die verantwortlichen Minister Sr. Majestät des Sultans fallen wird. Diese wiederholten Drohungen gegen eine Macht, deren Unabhängigkeit aufrecht zu erhalten Rußland selbst sich entschlossen erklärt hat diese Drohungen, sagen wir erhoben mit der Absicht, Forderungen durchzusehen, die mit den Ihrer Majestät Regiernng ertheilten Versicherungen so wenig im Einklang sind, und anderseits die großen Land- und Seerüstungen, die Monate lang hart an den Grenzen der Türkei betrieben wurden, ließen Ihrer Majestät Regierung keinen Zweifel mehr an der dringenden Gefahr, die den Sultan bedrohte. Tief bedauerte sie, daß jene Gefahr von den Schritten der russischen Regierung herkam, welche den Vertrag von 1841 mit abgeschlossen hat; aber da Ihrer Majestät Regierung jezt noch eben so standhaft wie 1841 an den in jenem Vertrag aufgestellten Principien festhält, und da sie glaubt, daß der Fortbestand des europäischen Friedens von der Erhaltung des ottomanischen Reiches abhängt, so fühlte sie, daß es Zeit für sie war, sich selbst im Interesse des Friedens zur Beschüßung des Sultans bereit zu machen.

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Als sie daher die plötzliche Abreise des Fürsten Menschikoff erfuhr, faßte sie den Entschluß, die britische Flotte, welche damals Malta nicht verlassen hatte, dem Gesandten Ihrer Majestät in Konstantinopel zur Verfügung zu stellen. Am 1. Juni richtete die Regierung an Lord Stratford de Redcliffe eine Depesche, die ihn ermächtigte, auf gewisse spezifizirte Vorfälle hin nach der Flotte zu senden, die in solchem Falle nach jedem ihr angedeuteten Punkt zu segeln hätte. Am

2. Juni beförderte sie an Admiral Dundas Weisungen, augenblicklich in die Nähe der Dardanellen sich zu begeben und sich mit Ihrer Majestät Gesandten in Verbindung zu sehen. Am Abend vorher erhielten wir eine Abschrift der Note des Fürsten Menschikoff vom 18. Mai, worin er anzeigte, daß seine Mission zu Ende sei, und daß die Verweigerung der verlangten Garantie,,fortan der kaiferlichen Regierung die Nothwendigkeit auferlegen werde, jene Garantie in ihrer eigenen Kraft zu finden." Am 2. Juni brachte ich die von Ihrer Majestät Regierung getroffene Maßregel zur Kenntniß des Baron Brunnow. Jene Maßregel konnte durch ihn nicht vor dem 7. oder 8. nach St. Petersburg ge= meldet worden sein, und folglich konnte sie auf den von der russischen Regierung gefaßten Entschluß nicht den mindesten Einfluß üben, während die Note, in welcher Gr. Neffelrode Reschid Pascha anzeigte, daß,,seine Truppen binnen einigen Wochen den Befehl erhalten würden, die Grenzen des Reiches zu überschreiten," vom 31. Mai, und seine Depesche an Baron Brunnow, in der es heißt, daß, wenn die Pforte Fürst Menschikoffs Note nicht binnen einer Woche, vom Tage des Empfangs derselben Seitens Reschid Pascha's gerechnet, unterzeichne, der Kaiser ,,feinen Truppen den Befehl geben werde, die Fürstenthümer zu beseßen," vom 1. Juni datirt war. Aus dem Gesagten erhellt offenbar, daß die britische Flotte nicht aus Mißachtung der vom Petersburger Cabinet Ihrer Majestät Regierung anheimgestellten Bedenken nach den Gewäffern der Türkei gesandt worden. ist, und daß der Entschluß, die Fürstenthümer zu beseßen, von der russischen Regierung am Abend gefaßt wurde, ehe die Weisungen an Viscount Stratford de Redcliffe von London abgingen. Und jener Entschluß, sagen wir, war gefaßt worden, weil die russische Regierung keinen Augenblick im Ernst die Hoffnung hegen konnte, daß die Pforte jene Clauseln ohne Abänderung anneh men werde, deren Verwerfung die Achtung vor ihrer eigenen Würde und das Intereffe ihrer Sicherheit ihr einige Tage vorher zur Pflicht gemacht hatten. Nichtsdestoweniger behauptet Graf Neffelrode in seinem Rundschreiben vom 2. Juli, daß die Gegenwart der englischen und französischen Flotte in der Bai von Besika, mehr als Alles, zur Besetzung der Fürstenthümer herausgefordert und dieselbe vollständig gerechtfertigt habe; er giebt vor, diese Flotten befänden sich beinahe im Angesicht der Hauptstadt, kaum 20 Mils entfernt, und die Beseßung der türkischen Gewäffer und Häfen durch diese Flotten könne nur durch eine militärische Besetzung von Seiten Rußlands aufgewogen werden. Aber Ihrer Majestät Regierung muß gegen jene Behauptung in den stärksten Ausdrücken protestiren; sie leugnet die Existenz der geringsten Ähnlichkeit zwischen der Stellung der vereinigten Flotten in der Besika-Bai und der russischen Heere in den Fürstenthümern. Die Flotten haben eben so viel Recht in Besika wie in jedem andern Hafen des Mittelmeeres zu anfern. Durch ihre Gegenwart in jenen Gewässern ist kein Vertrag überschritten, kein Gebiet verlegt, kein Princip des Völkerrechts mißachtet worden; die Unabhängigkeit des ottomanischen Reiches wird durch dieselbe nicht bedroht, und sie sollte sicherlich für Rußland kein Grund zum Ärgerniß sein; im Gegentheil aber ist die Besetzung der Fürstenthümer durch Rußland eine Verletzung des Gebietes Sr. Majestät des Sultans und des besonderen, diesen Theil seines Gebietes betreffenden Vertrages; sie ist ein Bruch der Principien des Völkerrechts und ein Akt direkter Feindseligkeit gegen den Sultan, der das Recht hätte, darauf durch eine Kriegserklärung zu antworten und die verbündeten Geschwader aufzufordern, zu seinem Schuße nach Constantinopel vorzurücken. Diese Beseßung endlich ist ein so gefährlicher Schritt,

wenn man ihn als maßgebendes Beispiel betrachtet, und ein so gewaltthätiger Akt von Seiten eines mächtigen Staates gegen einen andern, dem seine Schwäche selbst ein Schuß sein sollte, daß sie in ganz Europa Alarm verbreitet und eine verdammende Beurtheilung erfahren hat.

Zuzugeben, daß zwischen der Stellung der Flotten außerhalb der Dardanellen und der russischen Armee in den Fürstenthümern irgend eine Ähnlichkeit besteht oder nur die geringste Vergleichung sich anstellen läßt, das ist offenbar unmöglich. — Mit tiefem Bedauern sieht Ihr. Maj. Regierung sich gezwungen, ihre Meinung über die neuliche Invasion des türkischen Gebiets auszusprechen; aber sie würde die Verschweigung ihrer Ansicht für eine Pflichtvergessenheit halten, die es ihr in Zukunft schwer machen würde, zur Vertheidigung und Beschüßung von Verträgen einzuschreiten, die das Völkerrecht Europa's bilden und die einzige wirksame Bürgschaft für den Weltfrieden und die Rechte der Nationen sind. Die Leiden, welche die Beseßung der Fürstenthümer über die Bewohner bringen muß, werden ohne Zweifel dadurch sehr gemildert werden, daß die russische Regierung die Unkosten jener Besetzung ganz auf sich nehmen wird. Da ich so oft und so ausführlich die Forderungen Rußlands an die Pforte diskutirt habe, so ist es kaum nöthig, daß ich die anderen Partieen von Graf Neffelrode's Circulardepesche bespreche, die in der That kein neues Factum und keinen neuen Grund für jene Forderungen anführt. Ich muß jedoch die Überzeugung von Ihr. Maj. Regierung aussprechen, daß das Cabinet von St. Petersburg durchaus irrt, wenn es behauptet, daß die Pforte nicht geneigt sei, den gerechten Ansprüchen Rußlands Genüge zu leisten, oder daß sie ihren bestehenden Verbindlichkeiten gegen Rußland auszuweichen sucht. Wäre dies der Fall, so würde Ihr. Maj. Regierung den Einfluß, den sie etwa besißt, aufbieten, um die Pforte zur richtigen Erkenntniß ihrer Verpflichtungen zu bringen, aber sie weiß eben so wenig von solchem Bruch eingegangener Verbindlichkeiten Seitens der Pforte, wie von jenen zahlreichen Willkür-Acten der ottomanischen Regierung, welche angeblich jüngst den Rechten der griechischen Kirche Eintrag thaten und die durch Jahrhunderte geheiligte, dem orthodoren Glauben so theuere Ordnung der Dinge gänzlich zu vernichten drohten. Rußland beansprucht für seine Glaubensgenossen im Orient den strikten Status quo und die Aufrechthaltung der Privilegien, welche sie unter dem Schuß ihres Souveräns genoffen haben; allein Graf Nesselrode unterläßt ganz und gar zu zeigen, wie so jener Status quo gestört worden ist, worin die Schmälerung jener Verträge bestanden hat, was für Klagen erhoben worden, und welche Beschwerden ohne Abhilfe geblieben sind. Ihr. Maj. Regierung weiß nur von einem Vergehen der türkischen Regierung gegen Rußland, und dafür ward, wie Fürst Menschikoff selbst gestand, genügende Sühne geleistet, während anderseits der neuliche Ferman des Sultans, welcher die Vorrechte und Freiheiten der griechischen Kirche bestätigt, von dem Patriarchen von Constantinopel dankbar aufgenommen wurde. Wo sind nun die Ursachen, welche nach Graf Neffelrode's Annahme in seiner Berufung an die Unparteilichkeit Europa's die von Rußland jezt eingenommene Stellung rechtfertigen sollen? Graf Nesselrode sagt ferner: ,, Rußland besize durch seine Lage und durch seine Verträge faktisch das Recht, die griechische Kirche im Morgenlande zu beschüßen." Wenn dies der Fall ist und wenn jenes Recht, gleichviel was seine Natur und Ausdehnung sein mag, ungestört geblieben ist, so wirft Niemand als Rußland selbst einen Zweifel auf die Existenz oder Giltigkeit deffelben, indem es die Pforte zum Eingehen frischer Verbindlichkeiten zu treiben sucht. Wenn alte Rechte bestehen und wenn sie von

der Türkei respectirt werden, so hat Rußland keinen Grund zur Klage gegen die Türkei. Aber wenn Rußland jene Rechte zu erweitern sucht, dann ist die Türkei berechtigt, den Character solcher neuen Forderungen genau zu prüfen, und solche Forderungen, unter denen ihre Unabhängigkeit wie ihre Würde leiden müßte, zurückzuweisen. Ihr. Maj. Regierung empfängt mit aufrichtiger Befriedigung die erneuerten Versicherungen, daß es die Politik Sr. kaiserl. Majestät und das Interesse Rußlands ist, die bestehende Ordnung der Dinge im Orient aufrecht zu erhalten, und da der Türkei ihre eigenen Interessen die Nothwendigkeit auferlegten, ihre Verbindlichkeiten gegen Rußland zu erhalten, so hegt Ihr. Maj. die beste Hoffnung, daß Rußland nicht durch den Versuch, im gegenwärtigen Augenblick Forderungen durchzuseßen, welchen die Pforte nicht willfahren darf, eine Krisis verlängern wird, welche unvermeidliche Folgen haben kann, Folgen, welche abzuwenden im tiefsten Interesse Europa's liegt.

Sie werden diese Depesche dem Grafen Neffelrode vorlesen und Seiner Excellenz eine Abschrift derselben geben. Ich bin 2c.

C.

Depesche des Grafen Nesselrode an Herrn von Kisseleff in Paris.
St. Petersburg, den 3. August 1853.

Die zwei Circularschreiben des Herrn Drouin de L'Huys vom 25. Juni und vom 15. Juli, welche in dem,,Moniteur" abgedruckt sind und deren lettere der Herr Marquis von Castelbajac beauftragt war mir vorzulesen, sind mir hier in einem Augenblick zugekommen, in welchem uns von mehreren Seiten und namentlich von Frankreich selbst verschiedene Vorschläge behufs eines Vergleichs zwischen uns und der ottomanischen Pforte zugingen. Bejeelt von dem gleichen versöhnlichen Geiste, welcher diese verschiedenen Eröffnungen eingegeben hatte, haben wir es vorgezogen unsere erste Sorgfalt der Prüfung zu widmen, in wie fern dieselben Annehmbares für uns darboten, anstatt dieselben einer peinlichen Erörterung zu unterwerfen, bei welcher die entgegenstehenden Ansichten Gefahr laufen eher sich zu erbittern als sich zu nähern. Da indessen die beiden Depeschen des französischen Gouvernements über unser früheres Benehmen und über unsere Absichten einige Ansichten enthalten, welche uns mit denselben nicht übereinzustimmen scheinen, so darf ich mich nicht länger der Pflicht entheben Ihnen den Eindruck des kaiserlichen Cabinets hierüber bekannt zu geben.

Es ist uns für's Erste schwer anzunehmen, daß gar keine Beziehung zwis schen der, die heiligen Orte betreffenden üebereinkunft und der allgemeinen Garantie bestehe, welche wir zu Gunsten der religiösen Privilegien des orthodoxen Cultus beanspruchen. Seit der Entstehung der gegenwärtigen Debatte haben wir daraus stets nur eine und dieselbe Frage gemacht. In unserem ersten Circularschreiben haben wir es vollkommen klar festgestellt, daß die den Lateinern in Jerusalem zum Nachtheil unserer Mitgläubigen gewährten Vortheile nichts als der Schlußstein zu einer Reihe von Handlungen derselben Art waren, welche von der von Seiten des türkischen Gouvernements beobachteten systematischen Mißgunst gegen den Ritus, zu welchem wir uns bekennen, und von seiner augenscheinlichen Parteilichkeit für die anderen christlichen Gemeinschaften Zeugnig ablegten. Wir haben hinzugefügt, daß diese von Tag zu Tag stärker ausgesprochene Tendenz den Kaiser in die Nothwendigkeit versezt hatte derselben ein Ziel zu stecken, daß zu diesem Zwecke Seine Majestät den Fürsten Menschifoff nach Constantinopel gesandt hatte, und daß, wenn die Mission dieses Ge

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