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ihren aufrichtigen Wunsch aus, die Ruhe seines Reiches sich befestigen zu sehen. Der Ausdruck eines Wunsches aber, welcher sich lediglich in der Einleitung zu einem Vertrage ausgesprochen findet, ist nicht zugleich der einer Verpflichtung. Hier ist wohl die Intention vorhanden, nicht aber eine durch Stipulationen und für jedwede Eventualität abgeschloffene, formelle Verbindlichkeit. — Auch wir hegen den Wunsch, die Ruhe der Türkei befestigt zu sehen; diese konnte aber, nach unserer Ansicht, nur dann erlangt werden, wenn sie den religiösen Empfindungen der Mehrzahl ihrer christlichen Unterthanen ein gesetzmäßiges Genüge zu Theil werden läßt. Daß es unsere Absicht ist, in dem gegenwärtigen territorialen status quo des Orients nichts zu ändern, beweisen alle unsere bisherigen Handlungen und selbst die Erklärung, welche wir, als wir zu unserem Bedauern eine Maßregel vorübergehender Strenge gegen die Türkei ergriffen, dahin gegeben haben: daß wir jeden Gedanken an Eroberung oder Vergrößerung in Abrede stellen. Die Garantie, welche das französische Gouvernement anruft, existirt daher in Wirklichkeit. Sie existirt moralisch, in unseren Anschauungen, in der Überzeugung des Kaisers und in dem wohlverstandenen Interesse Rußlands, welches, wie wir auseinandergesetzt haben, ihn wünschen läßt, daß nichts das gegenwärtige Gleichgewicht der Verhältnisse im Orient umstürze. Allein unsere politischen, religiösen und Handels - Beziehungen zu dem ottomanischen Gouvernement sind zu zahlreich, zu complicirt und die Veranlassungen zu Divergenzen zu häufig, als daß Rußland sich für immer und für alle Eventualitäten der Fähigkeit, durch sich selbst Genugthuung für seine besonderen Beschwerden zu erlangen, hätte berauben und sich durch Vertrag hätte verpflichten können, für eine jede Verletzung, welche seinen Interessen zugefügt worden wäre, auf die Dazwischenkunft der anderen Mächte zu rekurriren. - Der Pforte im Voraus zu versichern, daß sie keine Gefahr läuft, falls sie uns molestirt; sie durch eine besondere Garantie aller Ursache zu Besorgnissen und Rücksichten gegen uns zu überheben und Anderen als uns selbst den Schuß unserer Ehre und unserer theuersten Interessen anzuvertrauen, hierzu unsere Zustimmung zu geben, haben uns zu gewichtige Bedenken nicht erlauben können. Rußland wird stets bereit sein, die Unabhängigkeit Anderer zu achten, allein es vermögte diese Achtung nicht so weit zu treiben, fie der eigenen zum Opfer zu bringen.

Dies sind, mein Herr, die Betrachtungen, welche uns das erste Circularschreiben des Herrn Drouin de L'Huys eingegeben hat, und von sie demselben gefälligst officielle Mittheilungen machen wollen. Empfangen u. f. w.

CI.

Depesche des Grafen Nesselrode an Herrn von Kisseleff zu Paris.

St. Petersburg, den 13. August 1853.

In meiner vorigen Depesche beantwortete ich das erste Circular des Herrn Drouin de L'Huys; ich habe auf gleiche Weise den Theil des zweiten geprüft, welcher die religiöse Frage betrifft. Es bleibt mir übrig hier über das meine Meinung zu äußern, was in diesem letzten Schriftstück ganz insonderheit Bezug hat auf unser zeitweises Einrücken in die Fürstenthümer, auf den Gesichtspunkt, unter welchem wir das Entsenden der englisch französischen Flotte in die Levante betrachten, und auf das Urtheil, welches das französische Gouvernement über unsere gegenwärtige Stellung fällt.

Man erlaube uns zuerst die Behauptung bei Seite zu lassen, daß zu Constantinopel Seitens keines der fremden Repräsentanten, weder ein Drängen

irgend einer Art, noch irgend eine Anmaßung in der Weigerung der ottomanischen Pforte, die leßten Bedingungen, welche ihr der Fürst Menschikoff gestellt, anzunehmen, stattgefunden hat.

Wir behalten uns hierüber unsere Ansicht vor, welche sich auf Information gründet, die nicht vollkommen mit der Meinung, welche das französische Gouvernement ausdrückt, übereinstimmen möchte.

Aber wir können nicht umhin, den Gesichtspunkt, von welchem wir die Wirkung und den Charakter, den wir der Seedemonstration der beiden Mächte beilegen zu können geglaubt haben, hervorzuheben. Die Zusammenstellung der Daten des Herrn Drouin de L'Huis beweist deutlich, daß der den Geschwadern ertheilte Befehl, in der Nähe der Dardanellen sich vor Anker zu legen, auf die erste Nachricht von dem, zwischen dem Fürsten Menschikoff und der Pforte so eben eingetretenen Abbruch der Verhandlungen, und bevor man zu Paris oder London wissen konnte, welchen Entschluß wir faffen würden, ertheilt worden ist. — Dieser Befehl ist also der Ankündigung der rein eventuellen Maaßregeln, deren Ausführung wir der Antwort, welche man uns in Constantinopel geben würde, unterordneten, voraufgegangen. Die Ankunft der Flotten in den türkischen Gewässern ist ebenso dieser Antwort vorangegangen. Sind wir nicht berechtigt zu sagen, daß die Gegenwart der beiden Geschwader auf die schließlichen Entscheidungen der Pforte und folglich auch auf unsere eigenen Entscheidungen einen starken Einfluß einüben mußte?

Man entgegnet uns, unsere Maaßregeln seien auf eine Weise angekündigt worden, daß über unseren festen Entschluß, ihnen Folge zu geben, kein Zweifel obwalten konnte. Es steht aber deßhalb nicht weniger fest, daß ihre Ausführung von dem unbestimmten Verhalten des türkischen Gouvernements abhing. Das türkische Gouvernement konnte unser Ultimatum annehmen. Es konnte troß der Nichtannahme wenigstens so antworten, daß es der Wieder - in - Betrachtziehung unserer Maßregeln und den dringenden Vorstellungen, welche Österreich in diesem Sinne an uns richtete, eine Thür offen ließ; das heißt: nicht antworten, wie Reschid Pascha gethan hat, welcher auf die Verbindlichkeiten, welche sein Gouvernement schon in dem leßten an den Fürsten Menschikoff gerich teten Notenproject eingegangen war, zurückging und ein Prinzip aufstellte, welches das Princip, das in Betreff der Religion und der Kirchen der Vertrag von Kainardji enthält, in seiner Basis untergrub.

Es scheint uns indeß durchaus verkehrt, daß unsere Maaßregeln, weil wir fie im Voraus angekündigt hatten, schon dadurch allein für unwiderruflich aus. geführt betrachtet werden mußten. Wir haben übrigens gezeigt, daß die beiden Mächte bereits bevor sie dieselben gekannt, ihren Flotten den Befehl ertheilt hatten, nach der Levante zu segeln.

Daß die Demonstration der Mächte, unserer endlichen Entscheidung vorgreifend, unsere Ehre, die schon so weit in dieser Frage betheiligt war, auf's Spiel gesezt hatte, wird der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten nicht bestreiten, wenn er bedenkt, daß nach dem Wortlaut seines leßten Circulars jedes Gouvernement der einzige Richter darüber ist, was seine Würde erfordert.

Herr Drouin de L'Huys verwirft jede Gleichheit, welche wir zwischen den gegenseitigen Situationen aufstellen möchten. Gegenüber der Türkei, ohne Widerspruch, und wir haben nie behauptet, daß dem ottomanischen Gouver nement gegenüber unsere Stellung und die der beiden Mächte dieselbe sei. Wir glauben aber behaupten zu können, daß die Mächte durch die Stellung zur See,

welche sie eingenommen hatten, uns einen Grund mehr gaben, für diese in einer militärischen Stellung ein Äquivalent zu suchen. Und wenn wir Aquivalent sagen, so glauben wir noch hinter der Wahrheit zurück zu bleiben. Ob die Flotten sich Angesichts der ottomanischen Hauptstadt aufgestellt haben oder nicht, ist eine Wortfrage, deren ernstliche Erörterung man uns erlassen wird, und wir nehmen gern den Ausdruck zurück, wenn er geographisch betrachtet, ungenau scheinen konnte. Soviel ist indessen gewiß, daß die Bay von Besika von den Dardanellen nur wenig entfernt ist; - daß, als die Mächte in derselben ihre Stellung nahmen, wir eben so wenig wie sie wußten, von welchem Gesichtspunkte die Pforte unseren Einzug in die Fürstenthümer ansehen würde; - daß, nach dem eigenen Zeugniß des Herrn Drouin de L'Huys, der Pforte in ihren Entscheidungen vollkommene Freiheit gelassen worden ist; — daß sie nach seiner Meinung ein Recht hatte und noch hat, unsere Maaßregeln für einen Kriegsact zu halten, und die Meerengen der Dardanellen und des Bosporus den Geschwadern Englands und Frankreichs offen zu erklären. Bei einer solchen Hypothese braucht man nur die Entfernung oder vielmehr die Hindernisse, welche von beiden Seiten zu überschreiten und zu besiegen sind, zu ermessen, um zu entscheiden, ob wir nicht einmal, von unsern Grenzen aus, sondern sogar hinter der Donau, zu Lande Constantinopel näher sind, als es die beiden Mächte von unsern Küsten und Häfen sein würden.

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Die bewaffnete und vereinigte Stellung der beiden größten Seemächte Europas zu einem klar formulirten Zweck darzustellen, als das unschuldige Vorankerlegen einiger isolirter Schiffe, welche, ohne daselbst zu stationiren, befreundete, allen Marinen geöffnete Häfen besuchen, heißt nach unserer Ansicht, unserer gerechten Empfindlichkeit und unserer vorgefaßten Meinung, deren Gründe nicht weniger billig sind, zu wenig Rechnung zu tragen.

Wir haben oben dargethan, daß in einem gewissen Fall, die von den beiden Höfen eingenommene Stellung für uns viel drohender hätte sein können, als die unserige für Constantinopel. Allein abgesehen von diesem äußersten Fall, genügte nicht der geringste Windstoß, um die alliirten Geschwader zu nöthigen, ihren gegenwärtigen Ankerplaß mit einer sehr verschiedenen Stellung zu vertauschen ? Konnten wir vergessen, daß im Jahre 1843, als die beiden Höfe ohne Nothwendigkeit dieselbe Stellung einnehmen zu müssen glaubten, (wir sagen ohne Nothwendigkeit, da der Kaiser, noch ehe er hier ihre ersten Mittheilungen erhalten hatte, schon aus freundschaftlicher Nachgiebigkeit für den Sultan und für die Sendung eines außerordentlichen Gesandten Seitens dieses Souveräns, aus freien Stücken verzichtet hatte, auf den Haupttheil seiner Forderungen zu bestehen) konnten wir, sage ich, vergessen, daß zu jener Zeit dem Admiral Parker das schlechte Wetter zu einem genügenden Grunde diente, seine Station in der BesikaBai zu verlassen, und in das Innere der Dardanellen einzudringen?

Selbst außerhalb dieser Meerenge und ohne Angesichts vor Constantinopel zu sein, sind die beiden Höfe durch die Gegenwart ihrer Flotten, moralisch genommen, nicht Herren desselben? Würden die Schicksale des ottomanischen Reichs im Fall von Tumulten in der Hauptstadt nicht in ihren Händen sein? Und können wir gleichgültig zusehen, daß ihr Einfluß absolut und ausschließlich vorherrscht, zum Nachtheil des Antheils an der Action und dem Einflusse, welchen Frankreich als sein Recht in der Türkei in Anspruch nimmt, den aber auch Rußland für sich mit demselben Recht beanspruchen kann? Es scheint uns, daß in der Aufwerfung dieser Fragen zugleich ihre Lösung liegt.

Wenn man sieht, wie neuerdings in einem Hafen der Türkei, der allen Seemächten frei geöffnet ist, die Kriegsschiffe zweier der ottomanischen Pforte gleichbefreundeter Nationen sich beide zum Kampf rüsten, und wie die ottomani schen Autoritäten Angesichts einer solchen Thatsache in Ohnmacht und Unbeweg= lichkeit verharren, so ist es leicht, den Grad der Unabhängigkeit beurtheilen zu können, welchen die Gegenwart fremder Schiffe in ihren Häfen und freien Gewässern der Türkei laffen kann.

Nicht also ohne Grund glaubten wir die Seestellung der beiden Mächte für eine viel ernstere Demonstration halten zu können, als ein einfaches, isolirtes Vorankerlegen in Häfen, die allen Marinen geöffnet sind, und wir sind genöthigt worden, dieser Haltung gegen uns einen drohenden Charakter, einen Charakter eines auf unsere Entschlüsse ausgeübten Druckes beizulegen.

Um unsere Gedanken zu ergänzen, mögten wir Herrn Drouin de L’Huys um die Erlaubniß ersuchen, ihm eine Hypothese zu unterbreiten.

Sehen wir den Fall, was Gott verhüten möge, es ereignete sich zwischen Frankreich und England eine dieser ernsten Zwistigkeiten, aus welchen plöglich Krieg entstehen kann, oder welche wenigstens den Frieden in der Schwebe halten. Wenn dieser Zwist aufs Höchste gestiegen ist, ladet uns England kraft eines Bündnisses oder irgend eines anderen vorhergegangenen Vertrages ein, ihm die Mitwirkung unserer Seekräfte zu leihen. Plößlich und ohne daß dem französischen Gouvernement Nachricht gegeben worden ist, kommen 15 oder 20 ruffische Kriegsschiffe aus dem Schooß des baltischen Meeres, ankern und nehmen in Verbindung mit den Streitkräften Großbritanniens in den Häfen dieses leßteren Landes in einer mehr oder weniger großen Entfernung von Frankreichs Küsten und See-Etablissements eine Stellung ein. Würde das französische Gouvernement hierin ein unschuldiges Ankern in aller Welt freigeöffneten Gewässern und Häfen erblicken? Würde es nicht einiges Recht haben, einer solchen Bewegung den Character einer drohenden beizulegen? Wir richten diese Frage an Herrn Drouin de L'Huys im Vertrauen auf seine Biederkeit und auf sein Gefühl für nationale Ehre.

Das Circular endet mit einer sehr harten Anklage, welche keinen geringeren Zweck hat, als die Überschreitung des Pruth durch unsere Truppen als die Einführung eines vollkommen neuen Princips ins Völkerrecht, deffen Zulaß dem allgemeinen Weltinteresse widerstrebe, darzustellen. Eine ruhigere Prüfung wird, wie wir hoffen, den Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten überzeugen, daß unsere Besetzung der Fürstenthümer, als Präcedenzvorfall, nicht die ganze Tragweite gehabt hat, welche er ihr beilegt.

Zu allen Zeiten bestand in den europäischen öffentlichen Recht ein Unterschied zwischen einem positiven Kriegsact und zwischen einfachen Zwangs - Maaßregeln. Das französische Gouvernement würde nicht weit zurückzugehen haben, um diesen Unterschied in mehr als einem Beispiel der zeitigen Geschichte und in seinen eigenen politischen Antecedenzien zu finden. Ohne zu sprechen von dem Einrücken der französischen Truppen in Morea zur Zeit der griechischen Revolution, um daraus die Truppen des Sultans zu treiben, während der Sultan gegen diesen Angriff laut protestirte, weil er gegen die Integrität eines Territoriums, das er damals für das seinige hielt, gerichtet war; ohne zu sprechen von den Blokaden der Küsten; von der Beschlagnahme und sogar von der Zerstörung der ottomanischen Schiffe, eine Reihe von Zwangs-Maaßregeln, welche doch nicht den Kriegszustand festseßten, könnten wir daran noch erinnern, daß Frankreich nach 1830

in übereinstimmung mit England, aber in directem Widerspruch mit den Vorstellungen Rußlands, Österreichs und Preußens, sich eines Territoriums bemächtigte, in dessen Aufgebung der König der Niederlande noch nicht gewilligt hatte; es forderte von ihm den Rückzug der Truppen; bombardirte später Antwerpen; blokirke mit seinen Alliirten die holländischen Häfen, troß des Widerspruchs des Königs, tros des Widerspruchs dreier anderen Großmächte, welche diesen Souverain zu freiwilliger Annahme der Bedingungen, welche man ihm gestellt hatte, zu bestimmen gesucht hatten. Alle diese Acte bezeichneten damals Frankreich und England als Zwangs-Maaßregeln, die in einem gewissen Cirkel, den sie im Voraus gezeichnet hatten, eingeschlossen wären.

Wir haben, soviel wir wissen, die Ausdehnung von Zwangs - Maaßregeln bis jezt zu einem solchen Punkt nicht gedeihen lassen. Um die Genugthuung zu erhalten, welche man uns versagt, treten wir auf einem Territorium auf, von welchem die Pforte in Wahrheit Souverain ist; in welchem aber kein einziger Türke ist, mit welchem unsere Truppen in Collision gerathen könnten; und welches auch die Gefahren sein mögen, welche, wir gestehen es ein, an diese Arten von zweideutigen Lagen geknüpft sind, lehnen wir nichts desto weniger, da ein Unterschied zwischen Zwangs-Maaßregeln und einem Kriege besteht, und dieser Unterschied sich auf viel wichtigere Präcedenzfälle, als der gegenwärtige Fall, gründet, den Vorwurf ab, zum ersten Mal ein neues Princip in die Welt eingeführt zu haben, und damit alle Verantwortlichkeit für die Folgen, welche Herr Drouin de L'Huys daraus fließen läßt.

Wir wollten gern, mein Herr, indem wir dieses Schreiben dem französischen Gouvernement mittheilten, demselben diese Reflexionen als Antwort auf die, welche es uns hat zugehen lassen, unterbreiten. Wir hatten die Pflicht gewisse frühere Thatsachen zu ergänzen und einige unserer Meinungen festzuhalten, deren Würdigung durch dasselbe für uns, uns nicht ganz billig erschien. Aber in demselben Augenblick, wo die aus Wien zugegangenen Nachrichten uns zu berechtigen scheinen, auf die Hoffnung eines Arrangements mit der Pforte nicht ganz zu verzichten, sehen wir uns mit Bedauern in dem Fall, mit Frankreich einen Streit einzugehen, welcher die Vergangenheit herbeiziehend, schwerlich die divergirenden Meinungen in Übereinstimmung zu bringen geeignet sein wird. Daß, ungeachtet dieser Divergenz, es noch unser Wunsch ist, und auch immer gewesen, einen Vermittelungsweg zur Aussöhnung Rußlands und der Pforte zu finden, dies bezeugt die Geneigtheit, welche wir zeigen, unsere Zustimmung zu den leßten Vorschlägen zu geben, welche Österreich eben in Constantinopel macht. Es wird jezt von dem französischen Gouvernement abhängen, bei der ottomanischen Pforte durch Wort und Rath mitzuwirken, eine friedliche Lösung zu beschleunigen, welche Niemand aufrichtiger annehmen wird, als der Kaiser, wofern sie seinen Intereffen und seiner Würde angemessen ist. Empfangen Sie 2.

CII.

Protest der Pforte gegen den Einmarsch der Russen in die Donau

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Die hohe Pforte ward amtlich in Kenntniß geseßt, daß die russische Armee den Pruth überschritten und in die Moldau eingerückt sei, mit der Absicht, auch die Walachei zu befeßen. Diese Bewegung ohne ihre Mitwirkung auf einem integrirenden Theile ihres Reiches hat ihr eben so großes Mißfallen als Erstaunen verursachen müssen. Es ist ihr schmerzlich, die Bewohner dieser loyalen und

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