Page images
PDF
EPUB

Pforte bis jezt ein einziges gemacht hätte, kann Se. Majestät nicht weiter gehen, ohne ihre ganze Stellung bloßzustellen und ohne sich dem auszuseßen, daß sie Ihre Beziehungen zu der Türkei unter ungünstigen Vorzeichen wieder anknüpften, die denselben für die Zukunft alle Festigkeit nehmen und unvermeidlich einen neuen und entschiedenen Bruch herbeiführen müßten. Selbst in diesem Augenblicke würden neue Zugeständnisse in Bezug auf die Ausdrücke der Note zu nichts helfen, denn wir sehen aus Ihren Depeschen, daß die ottomanische Regierung nur unsere Zustimmung zu den in der wiener Note getroffenen Abänderungen erwartet, um ihre Unterzeichnung so wie die Absendung des Gesandten, der dieselbe hierher bringen soll, von neuen Bedingungen abhängig zu machen, und daß sie schon in Bezug auf die Räumung der Fürstenthümer unzulässige Vorschläge gemacht hat. Was den leßten Punkt betrifft, so können wir uns nur auf die Versicherungen und Erklärungen beziehen, die in unserer Depesche vom 10. August enthalten sind, und wiederholen, daß die Ankunft des türkischen Gesandten, der die österreichische Note ohne Abänderungen überbringt, zu St. Petersburg genügen wird, um sogleich den Befehl an unsere Trnppen zu ertheilen, über die Grenze zurückzugehen."

CXVIII.

Depesche des Grafen Resselrode an Herrn v. Meyendorff. 26. Mai (7. Septb.) 1853. Prüfung der drei Abänderungen, welche die ottomanische Pforte in der österreichischen Note getroffen hat.

1),,Wenn die Kaiser von Rußland jeder Zeit ihre thätige Sorge für die Aufrechthaltung der Immunitäten und Privilegien der orthodoren griechischen Kirche im osmanischen Reiche bezeugt haben, so haben die Sultane niemals verweigert, sie von Neuem durch feierliche Acte zu bestätigen". Man verändert diese Stelle folgendermaßen:,,Wenn die Kaiser von Rußland jeder Zeit ihre thätige Sorge für den griechischen orthodoren Kultus und dessen Kirche bezeugt haben, so haben die Sultane niemals aufgehört, über die Erhaltung der Immunitäten und Privilegien dieses Cultus und dieser Kirche zu wachen nnd sie von Neuem durch feierliche Acte zu bestätigen".

Die Worte:,,im ottomanischen Reich", so wie die anderen: „die Aufrechthaltung der Immunitäten und Privilegien" c. sind beseitigt, um weiter unten gesezt und ausschließend auf die Sultane angewandt zu werden. Diese Auslaffung nimmt der verstümmelten Stelle alle Bedeutung, ja allen Sinn, denn Niemand bestreitet den Souveränen Rußlands ihre thätige Sorge für den Glau ben, den sie selbst bekennen, und der jener ihrer Unterthanen ist. Das, was anerkannt werden sollte, war, daß zu allen Zeiten von Rußlands Kaisern eine tha tige Sorge für ihre Glaubensgenossen in der Türkei, so wie für die Aufrechthaltung ihrer religiösen Freiheiten gezeigt worden, und daß die ottomanische Regierung entschlossen ist, Rücksicht auf diese Sorge zu nehmen, so wie diese Privilegien unverlegt zu lassen.

Die gegenwärtige Redewendung wird um so weniger annehmbar, als man durch die nachfolgenden Ausdrücke den Sultanen mehr zuschreibt, als Sorge für den orthodoren Kultus. Man behauptet, daß sie nie aufgehört haben, über die Erhaltung dieser Immunitäten und Privilegien zu wachen und dieselben durch feierliche Acte zu bekräftigen. Es ist aber gerade das Gegentheil von dem, was

man behauptet, was, da es in der letzten Zeit mehr als einmal und namentlich in der Angelegenheit der heiligen Orte stattgefunden, uns gezwungen hat, durch das Verlangen einer bestimmteren Garantie für die Zukunft Abhülfe zu schaffen. Wenn wir uns herbeilaffen anzuerkennen, daß die ottomanische Regierung niemals aufgehört hat, über die Aufrechterhaltung der Privilegien der griechischen Kirche zu wachen, was wird dann aus den Klagen, die wir gegen sie erhoben haben? Wir erkennen dadurch selbst an, daß wir keine gerechten Beschwerden haben, daß die Sendung des Fürsten Menschikoff ohne Grund war, daß mit einem Worte sogar die Note die man an uns richtet, überflüssig ist.

2) Die Auslassungen und Hinzufügungen von Worten, die hier mit auffallender Affectation angebracht sind, haben zum offenbaren Zwecke, den Vertrag von Kainardschi zu entkräften, während man gleichzeitig den Schein annimmt, als ob man ihn bestätige.

Es war in der ursprünglich zu Wien entworfenen Redaction gesagt:,,daß die Regierung Sr. Majestät des Kaisers, dem Buchstaben und Geist der Stipulationen der Verträge von Kainardschi und Adrianopel bezüglich des Schußes des christlichen Cultus treu, es als einen Ehrenpunkt betrachtet 2c." Die Fassung, die von dem Geiste des Vertrages, d. H. von dem in dem Artifel VIII niedergelegten allgemeinen Grundsaß, die Aufrechterhaltung der Immunitäten ableiten ließ, entsprach der Ansicht, die wir aufgestellt hatten und noch aufstellen. Denn unserer Meinung zufolge, schließt das Versprechen, einen Cultus und seine Kirchen zu schüßen, von selbst die Aufrechterhaltung der Immunitäten ein, die sie besigen. Dies sind zwei untrennbare Dinge. Diese ursprünglich zu Wien beliebte Redaction hat später zu Paris und London eine Abänderung erfahren, und wenn wir dagegen seiner Zeit keine Einwendung erhoben haben, wie wir berechtigt waren dies zu thun, so ist es nicht deshalb unterblieben, weil wir uns über die Bedeutung dieser Abänderung getäuscht hätten. Wir hatten den Unterschied wohl wahrgenommen, der zwischen zwei Punkten gemacht wurde, welche für uns untrennbar mit einander verbunden sind; aber diese Unterscheidung war doch immer noch auf eine so zarte Weise angedeutet, daß wir im Geiste der Versöhnung und in dem Wunsche, sobald als möglich zu einer endlichen Lösung zu kommen, auch eine solche Redaction annehmen konnten, die wir von nun an als unveränderlich betrachteten. Diese Beweggründe der Nachgiebigkeit finden keine Anwendung mehr auf die neue Abänderung, welche man in derselben Stelle zu Constantinopel getroffen hat. Die Trennungslinie zwischen den beiden Gegenständen ist viel zu scharf gezogen, als daß wir sie annehmen könnten, ohne alles das zu verleugnen, was wir gesagt und geschrieben haben. Die Erwähnung des Vertrages von Kainardschi wird überflüssig und seine Bestätigung zwecklos von dem Augenblicke, wo man aufhört, den allgemeinen Grundsaß auf die Aufrechthaltung der religiösen Immunitäten des Kultus anzuwenden. Zu diesem Zwecke hat man die beiden Worte la lettre et l'esprit unterdrückt. Man hebt ohne irgend eine Nothwendigkeit die Thatsache hervor, daß die Beschüßung des christlichen Glaubens durch die Pforte ausgeübt wird, als ob wir den Anspruch erhöben, diesen Schuß selbst in den Staaten des Sultans auszuüben; und da man zugleich versäumt zurückzurufen, daß nach dem Wortlaute des Vertrages der Schuß ein von dem Sultan gemachtes Versprechen, eine von ihm übernommene Verbindlichkeit ist, so gewinnt es den Schein, als ob man das Recht in Zweifel ziehen wollte, welches wir haben, über der pünktlichen Erfüllung dieses Versprechens zu wachen.

3) Die Abänderung, welche man an dieser Stelle der österreichischen Note trifft, ist besonders unzulässig.

Die ottomanische Regierung würde sich nur verpflichten, die orthodoxe Kirche an den Vortheilen Theil nehmen zu lassen, die sie jenen übrigen christlichen Genossenschaften verliehe, die der Pforte unterthan sind. Aber sofern die Genoffenschaften, gleichviel ob katholische oder andere, nicht von eingebornen Rajas, sondern von fremden Geistlichen oder Laien gebildet wären (und dies ist beinahe bei der Gesammtheit der Klöster, Hospitäler, Seminare und Bisthümer des lateinischen Ritus in der Türkei der Fall), und sobald es, sagen wir, der Pforte gefiele, diesen Etablissements neue religiöse Vortheile und Privilegien zu verleihen, so würden nach den Worten, die man in die Note einschalten will, die orthodoxen Genossenschaften, da sie der Pforte unterthan sind, nicht das Recht haben, die gleichen Begünstigungen anzusprechen und Rußland nicht das Recht, sich für sie zu verwenden.

Die übelwollende Absicht der Minister der Pforte wird noch mehr offenbar, wenn wir ein Beispiel, einen möglichen Fall anführen. Seßen wir den wahrscheinlichen Fall, daß der zuleht eingesezte lateinische Patriarch von Jerusalem von der Pforte Privilegien erhält, die der griechische Patriarch nicht hat. Jede Reklamation von Seiten des letzten würde alsdann zurückgewiesen werden, weil er Unterthan der Pforte ist.

Derselbe Einwand würde von dem ottomanischen Ministerium in Bezug auf die katholischen Etablissements in Palestina gemacht werden, sobald ihnen in der Folge zum Nachtheile der eingebornen Genossenschaften irgend ein neuer Rechtsvortheil gewährt würde, der in den lesten Firmans nicht erwähnt ist."

CXIX.

Depesche des Grafen Westmorland an Graf Clarendon.

Wien, 14. September 1853.

Ich habe bereits telegraphisch heute Ew. Lordschaft mitgetheilt, daß Baron Meyendorff die Depeschen des Grafen Neffelrode, welche den Entschluß des Kaisers Nicolaus, die von der Pforte vorgeschlagenen Modificationen der Wiener Note nicht anzunehmen, erhalten hatte. Diese Depeschen wurden von dem ruffischen Minister dem Grafen Buol mitgetheilt, der sofort die Mitglieder der Conferenz, Graf Arnim, Baron Bonrqueney und mich aufforderte, ihn in seiner Wohnung aufzusuchen.

Graf Buol legte in unsere Hände die Depesche des Grafen Neffelrode, welche den Empfang der Wiener Note, mit den Vorschlägen der türkischen Regierung versehen, anzeigt; und nachdem Graf Nesselrode in verschiedene Einzelheiten be züglich der Art und Weise eingegangen, in welcher die ursprüngliche Note dem Kaiser unterbreitet worden sei, kündigt er an, daß Se. Majestät der Kaiser, während er bei seiner Zustimmung zur Note beharre, wie sie ursprünglich von der österreichischen Regierung, versehen mit der Sanction der Regierungen von Frankreich, England und Preußen, vorgelegt worden war, ablehne, irgend einer Anderung derselben beizustimmen. Graf Buol sagte den genannten Anwesenden, daß die Depesche des Grafen Neffelrode vom Cabinet von St. Petersburg unseren betreffenden Regierungen mitgetheilt worden sei; und da sie demzufolge wahr. scheinlich bereits in Ew. Lordschaft Händen sein wird, ehe diese Depesche Sie erreichen kann, brauche ich nicht auf eine weitere Inhaltsangabe einzugehen.

Graf Buol sagte dann, daß er vollkommen das Recht des Kaisers von Rußland anerkenne, (nachdem er einen Vorschlag angenommen, der ihm von den vier Mächten gemacht worden) sich zu weigern, irgend welche Änderungen im Texte diefer Note anzunehmen, welche die mit der Türkei alliirten Regierungen für die Aufrechthaltung der Würde und Unabhängigkeit derselben nicht als nöthig erachtet hätten; und obwohl er dem Cabinet Sr. Majeüät des Kaisers die Annahme der Modificationen empfohlen habe, so wisse er doch, da dieser Rath nicht befolgt worden wäre, keinen andern Weg weiter einzuschlagen, als daß man dieses ungenügende Ergebniß der Regierung des Sultans mittheile und in der entschiedensten Weise derselben von Neuem den Rath ertheile, den man Anfangs gegeben, daß sie die Note so annehme, wie sie ihr die vier Mächte vorgeschlagen hätten. Graf Buol wies auf die Wichtigkeit der Erklärung des Kaisers von Rußland hin, wonach er, an seiner Zustimmung zu der ursprünglichen Note festhaltend, noch immer entschlossen sei (sobald sie ihm von einem Ambassadeur überbracht würde), die Räumung der Fürstenthümer zu befehlen und von diesem Augenblick an die Beziehungen zwischen Rußland und der Pforte als wiederhergestellt zu betrachten.

Graf Buol sagte, daß Baron Meyendoff eine zweite Depesche von Graf Neffelrøde erhalten hätte, welche die große Mißbefriedigung ausspreche, die der Kaiser über die Änderung der ursprünglichen Note durch die Pforte empfinde, sowie sein Bedauern über die daraus folgende Verzögerung in der Ausführung seines Befehls, der schon vorbereitet gewesen sei, die Räumung der Fürstenthümer zu beginnen, und der sofort erfolgt sein würde, nachdem der Kaiser die Versicherung erhalten hätte, daß die Note von der Pforte angenommen wäre und ihm überbracht werden würde. Graf Neffelrode erklärt in dieser Depesche, daß diese Maßregel noch ausgeführt werden solle, wenn der Kaiser so zeitig vom Sultan eine befriedigende Erklärung erhalte, daß die Räumung der Fürenthümer im Laufe des Monats October stattfinden könne; später im Jahre würde es nicht möglich sein die Truppen zu entfernen. Graf Buol las der Conferenz die Depesche vor, welche er an den Internuntius in Constantinopel gerichtet hatte, um ihn anzuweisen, daß er alle Mittel aufböte, das türkische Gouvernement dahin zu bringen, daß es die ursprügliche Note, welche ihm vorgelegt worden wäre, annehme, und ihm vorzustellen, daß die österreichische Regierung diesen Weg einschlüge in der vollsten Überzeugung, daß er in vollkommener Übereinstimmung mit dem sei, was die Ehre des Sultans fordere und daß es der einzige Vorschlag wäre, den sie zu unterbreiten oder zu fördern übernehmen könnte, welcher die Beendigung dieser jezt schwebenden gefährlichen und unglücklichen Streitigkeiten ganz sichern würde.

Der Inhalt dieser Depesche und der darin enthaltene Rath sind dem hiesigen türkischen Gesandten mitgetheilt worden, der die Annahme bei seiner Regierung empfohlen hat.

CXX.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an den Baron v. Bourqueney. Paris, 17. September 1853.

Herr Baron! Ihre telegraphischen Depeschen haben mich nach und nach über die Lage der Dinge in Wien aufs Laufende gebracht. Gleichwohl, als Sie mir anzeigten, daß das Cabinet von St. Petersburg seine Weigerung den von

der Pforte verlangten Abänderungen beizutreten, bloß aus Gründen der Würde erkläre, waren Sie von dem vollständigen Inhalt der letzten Depesche des Grafen Neffelrøde an den Baron v. Meyendorff noch nicht unterrichtet. Der russische Gesandte hat mir zwei Depeschen, die unterm 7. September an seinen Collegen in Wien gerichtet waren, vorgelesen, und wenn die erste, wie Sie mir durch den Telegraphen sagten, sich in der That nur um ein correctes Thema dreht, indem sie sich beschränkt auf die Nachweisung des Rechts des Kaisers Nikolaus, sich an den Tert der von ihm schon angenommenen Note zu halten, so hat es mit der zweiten nicht die gleiche Bewandniß. Der Graf Neffelrode macht sich in diesem Document an eine einläßliche Prüfung der Punkte, welche der Divan abgeändert hat, und es erhellt deutlich aus seiner Beweisführung, daß Rußland Anspruch macht sich in die Verhältnisse des Sultans mit seinen christlichen Unterthanen einzumischen und künftig selbst über die Aufrechthaltung der Rechte und Immunitäten der griechischen Kirche im osmanischen Reich zu wachen, wie der Vertrag von Kainardschi, nach dem Kanzler, bezeugt, daß es dieß in der Vergangenheit gethan. Daher sind die Verbesserungsvorschläge Reschid Pascha's, Herr Baron, in der Meinung des Cabinets von St. Petersburg keine Abände rungen ohne Belang, und sie würden, entgegen der Ansicht des Grafen v. Buol, selbst dem Sinn der Wiener Note Abbruch thun. Es ist hier zwischen der russischen Regierung und der unter Vorsiz des österreichischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten gehaltenen Conferenz eine Abweichung, die nicht ohne Erläuterung hingehen darf. Als die vier Vermittlungsmächte urtheilten, daß die Pforte in ihrem Benehmen einen Fehler begehe, wenn sie ihre einfache Beistimmung zu dem Versöhnungsentwurf den sie ihr vorschlugen verweigere, gaben sie die einmüthige Erklärung, daß man in Konstantinopel Unrecht habe, aus fast kindischen Beweggründen, um unbedeutender Verbesserungen willen, eine von den Intereffen der Türkei geforderte und von Europa ängstlich erwartete Lösung zu verzögern. Heute legt Rußland dem ursprünglichen Tert der vom Divan abgeänderten Stellen einen Sinn bei, der sicherlich nicht derjenige ist den die Conferenz gemeint war hineinzulegen, denn das wäre so viel als die Besorgnisse der Räthe des Sultans rechtfertigen. In der That, zwischen der Deutung, die der Graf Nesselrode der Wiener Note gibt, und den Forderungen der Note des Fürsten Menschikoff, die von jedermann als übertrieben erkannt wurden, wäre der Unterschied unmerklich, und Sie wissen, Herr Baron, daß unser Zweck bei diesen langen nnd peinlichen Unterhandlungen nie ein anderer war, als einen für beide Theile gleich annehmlichen Mittelweg ausfindig zu machen. Die Mittheilung des Herrn v. Kisseleff bezweckt das Gleichgewicht zu zerstören, sie fügt zu dem Werk der Conferenz einen Commentar, der dessen Geist verändert, und es ist für uns wie für die Theilnehmer an der Abfaffung der Note, die der Pforte vorgelegt wurde, eine Frage der Ehrlichkeit und der Ehre, uns in St. Petersburg wie in Constantinopel über unsere wahren Absichten zu erklären. Wollen Sie, Herr Baron, unverzüglich dem Grafen v. Buol diese Bemerkun gen mittheilen, und ihm nicht verbergen, daß wenn da nicht Recht geschafft wird, es uns fast unmöglich wäre über den Widerstand der Türkei zu triumphiren und unsern Rathschlägen die moralische Autorität zu erhalten, deren sie bedür fen um gehört zu werden. Genehmigen Sie 2c.

« PreviousContinue »