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wäre, einfach die Absicht hatte, die Sorge zu constatiren, welche jeder Souverän für die Wohlfahrt der Religion, zu welcher er sich selbst bekennt, in einem fremden Lande hat; aber die Conferenz hatte in keiner Weise die Absicht aussprechen zu wollen, daß die in Rede stehenden Immunitäten und Privilegien allein der Sorge des Kaiser von Rußland verdankt würden; und die Pforte hat Recht zu erklären, daß viele dieser Privilegien aus einer Zeit stammen, wo noch gar keine diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bestanden.

Graf Neffelrode weist auf andere Beschwerden hin, führt aber namentlich keine anderen an, als die bezüglich der heiligen Stätten, welche befriedigend erledigt ist; noch sind irgend welche andere Beschwerden über religiöse Angelegenheiten irgend wann von Rußland vorgebracht worden, und es war daher nicht die Sache der Conferenz, die Existenz von Beeinträchtigungen anzunehmen, von denen sie keine Kenntniß hatte.

Aber Graf Neffelrode fragte: wo bleibt dann das Object der Menschikoffschen Sendung? und die Antwort hierauf ist die oft gegebene Versicherung, daß sie die Frage der heiligen Stätten erledigen und eine Garantie gegen eine abermalige Verwirrung derselben erlangen solle. Diese Frage ist zur Befriedigung aller Parteien erledigt worden und die Wiener Note enthält eine Garantie, gegen welche Rußland keinen Einspruch erhebt.

Die von der Pforte vorgeschlagene Änderung bezüglich des Vertrags von Kainardji erschien der Regierung Ihrer Majestät völlig unmotivirt, bis sie die in der Nesselrodeschen Note dagegen erhobenen Bedenken las. Ihrer Majestät Regierung glaubte, daß die Bestimmungen des Vertrags von Kainardji und die Aufrechthaltung der religiösenn Privilegien in der Note so außer Zusammenhang gebracht wären, daß keine Mißdeutung möglich erschien, und dies wird in der That vom Grafen Neffelrode zugegeben; aber die russische Regierung, indem sie jeden Anspruch auf Ausübung eines Protectorats von sich weist, behauptet doch, daß alle diese religiösen Privilegien und Immunitäten unmittelbare Folge des Vertrags seien, der zweifelsohne eine von der Pforte Rußland gegenüber eingegangene feierliche Verpflichtung war; und die Erfüllung dieser Verpflichtung, aber nicht mehr, wollte die Conferenz sichern. Nach Graf Neffelrode's Auslegung der Note aber, würde Rußland auf den VII. Artikel des Vertrags hin, berechtigt sein, alle diese Privilegien und Immunitäten zu überwachen, welche so eigenthümlicher Art sind, daß es immer in der Lage wäre, wenn es dies wollte, zwischen dem Sultan und seinen Unterthanen zu interveniren; und so würde das religiöse Protectorat, so wie neue Rechte und erweiterter Einfluß, welche ebenfalls abge= wiesen worden, aufgerichtet werden. Es ist überflüffig zu sagen, daß die Conferenz keine solche Absicht gehegt hat, noch kann der Vertrag von Kainardji bei noch so gezwungener Interpretation in dieser Weise verstanden werden. Durch den VII. Artikel des Vertrags verspricht die Pforte die christliche Religion in allen ihren Kirchen im gesammten ottomanischen Gebiet zu schüßen; aber durch denselben Artikel wird den Ministern Rußlands gestattet, Vorstellungen zu machen zu Gunsten einer neuen Kirche und ihrer Geistlichen; und diese Clausel würde völlig unnüß gewesen sein, wenn der russischen Diplomatie auch zugestanden gewesen wäre, Vorstellungen in jeder die Religion betreffenden Angelegenheit zu machen. Wenn der Artikel den Sinn hatte, welchen Graf Neffelrøde ihm jest beizulegen sucht, und wenn die beiden contrahirenden Parteien darüber einig gewesen wären, so ist es natürlich anzunehmen, daß bei Unterzeichnung des Vertrages eine so wichtige Bestimmung wie die über Aufrechthaltung der Privi

legien und Immunitäten der griechischen Kirche nicht unerwähnt geblieben sein würde.

Der dritte Einwand den Graf Nesselrode erhebt, ist noch mehr als die vorhergehenden im Widerspruch mit den Absichten der Conferenz, die entschieden nicht daran denkt, daß der Sultan eine Verpflichtung Rußland gegenüber eingehen sollte, der griechischen Kirche alle die Vortheile zu gewähren, welche überhaupt anderen christlichen Confessionen eingeräumt seien, sondern nur die Vortheile, welche Genossenschaften zugestanden seien, welche wie die Griechen Unterthanen der Pforte wären.

Das geistliche Oberhaupt der Römisch-Katholischen in der Türkei wie überall sonst, ist ein auswärtiger Souverain; und wenn der Sultan ein Concordat mit dem Papst abzuschließen sich bewogen fände, das auf Römische-Katholiken, die nicht Unterthanen der Pforte wären, besondere Privilegien übertrüge, so sollte dies sicher dem Kaiser von Rußland kein Recht geben, alle Wohlthaten dieses Concordats für die griechisch-orthodoren Unterthanen der Pforte zu fordern, deren geistliches Oberhaupt, der Patriarch von Constantinopel, ebenfalls ein Unterthan des Sultans ist.

Keine christliche Genossenschaft, aus Unterthanen des Sultans bestehend, kann irgend ein Recht haben, an den Privilegien und Vortheilen Theil zu haben, welche der Sultan russischen Klöstern, Geistlichen oder Laien zugestanden, so B. wie die in Jerusalem zu erbauende russische Kirche und Spital; und in gleicher Weise kann die griechische Genossenschaft, aus mehreren Millionen bestehend, kein Recht haben an Vortheilen Theil zu nehmen, welche fremden Klöstern oder Geistlichen gewährt sind und aus manchen begreiflichen Gründen sich nicht für eine christliche Genossenschaft von Unterthanen der Pforte passen dürften.

In der That, wenn der Sultan irgendwann bisher in der Ausübung seiner souverainen Autorität, religiöse Privilegien auf eine ihm nicht unterthänige Genoffenschaft übertragen hat oder wenn irgendwann in der Zukunft er dies zu thun sich bewogen finden sollte, so verlangt Graf Neffelrode, daß Rußland ein Recht haben soll zu fordern, daß mehrere Millionen Griechen, welche Unterthanen der Pforte sind, unmittelbar auch auf denselben Fuß wie die Ausländer gesezt werden und durch die Intervention alle Vortheile genießen sollen, welche der Sultan aus Gründen, über die er einzig competent ist zu richten, folchen Ausländern zugestanden hätte.

Wie solch ein Anspruch mit dem ausgesprochenen Wunsch vereinbart werden kann, die bestehenden Verträge und den stricten Status quo in religiösen Angelegenheiten aufrecht zu erhalten, hält die Regierung Ihrer Majestät nicht für ihre Aufgabe zu ergründen; aber sie hält dafür, daß er eine vollkommene Nichtachtung der Gefühle und Intereffen der europäischen Mächte an den Tag legt, welche gemeinsam mit Rußland erklärt haben, daß sie die Unabhängigkeit der Türkei aufrecht halten wollen, und die deshalb nicht gleichgültig zusehen können, daß Rußland sich so unter der Hand ein wirkliches Protectorat über die christlichen Unterthanen der Pforte zu verschaffen suchen möchte. Und was des Grafen Neffelrode Annahme betrifft, daß irgend ein neues Privilegium, das in den letzten Firmanen nicht erwähnt ist, der römisch-katholischen Genofsenschaft in Palästina bewilligt werden könnte, zum Nachtheil der eingeborenen Christen, so scheint Se. Excellenz übersehen zu haben, daß durch die Wiener Note die Pforte sich verpflichtet, daß in der neuerdings in Jerusalem festgestellten Ordnung der Dinge

keine Änderung erfolgen soll ohne vorgängige Verabredung mit den Regierungen von Rußland und Frankreich.

Ich habe nun ausführlichst gezeigt, in welchem Sinne und mit welchen Abfichten die Wiener Note entworfen wurde. Durch die Interpretation aber, welche Graf Nesselrode derselben durch seine Bedenken gegen die Modificationen gegeben hat, beweist Se. Excellenz nicht nur nicht eine Verpflichtung, sondern vermag eine solche nicht einmal von fern anzudeuten, durch welche die Pforte verbunden wäre Zugeständnisse zu machen, die mit ihrer Unabhängigkeit völlig unvereinbar sind. Aber Ihrer Majestät Regierung ist zu der Annahme genöthigt, daß die von Rußland gestellten Forderungen eben so sehr mit der Versicherung unvereinbar sind, daß keine ausgedehntere Macht oder Einfluß in der Türkei erstrebt wird. Sie bedauert tief, daß solche Ansprüche erhoben worden sind; denn selbst wenn sie zur Anerkennung kämen, würden sie nußlos für Rußland sein, wenn dieses aufrichtig die Unabhängigkeit des ottomanischen Reiches wünscht; aber unter allen Umständen müssen sie Gefühle des Verdachts und Mißtrauens bei der Pforte erregen, und Differenzen zwischen den beiden Mächten werden so in Zukunft, wie kürzlich, eine Quelle der Besorgniß für Europa sein und den allgemeinen Frieden der steten Gefahr der Störung aussehen. Sie werden diese Depesche dem Grafen Neffelrøde oder für den Fall seiner Abwesenheit Herrn v. Seniavine mittheilen, und Abschrift davon geben.

CXXIX.

Entwurf zu einer erläuternden Note für das Wiener Project.

September 1853.

Indem die Höfe von Österreich, Frankreich, England und Preußen der Pforte einstimmig empfehlen, den in Wien vereinbarten Notenentwurf anzunehmen, sind sie von der Überzeugung durchdrungen, daß dieses Document die Souveränetätsrechte und die Würde Sr. Majestät des Sultans keineswegs beeinträchtigt. Diese Überzeugung stüßt sich auf bestimmte Zusicherungen, welche das Cabinet von St. Petersburg hinsichtlich der Gesinnungen gegeben hat, die Se. Majestät den Kaiser von Rußland beseelen, indem er eine allgemeine Bürgschaft für die der griechischen Kirche von den Sultanen im ihrem Reiche gewährten Immunitäten verlangt.

Es geht aus diesen Versicherungen hervor, daß der Kaiser, indem er kraft des im Vertrage von Kainardschi niedergelegten Grundsages für die griechische Gottesverehrung und die griechische Geistlichkeit die Fortdauer ihrer geistlichen Privilegien unter der Ägide ihres Souveräns fordert, nichts verlangt, was der Unabhängigkeit und den Rechten des Sultans zuwider läuft, nichts, woraus sich eine Einmischung in die innern Angelegenheiten des osmanischen Reiches folgern läßt. Was der Kaiser von Rußland verlangt, ist die strenge Aufrechthaltung des religiösen status quo feines Kultus, d. H. eine vollständige Gleichstellung der Rechte und Immunitäten der griechischen Kirche mit denen der übrigen christlichen Gemeinschaften, welche Unterthanen der Pforte sind, mithin zu Gunsten der griechischen Kirche den Genuß der diesen Genossenschaften bewilligten Vortheile.

Es liegt keineswegs in seiner Absicht, die durch die Wirkungen der Zeit oder durch administrative Veränderungen in Vergessenheit gerathenen Privile gien der griechischen Kirche wieder in's Leben zu rufen, sondern er verlangt nur, daß der Sultan diese Kirche alle diejenigen Vortheile mitgenießen laffe,

welche er etwa in Zukunft den übrigen christlichen Glaubensbekenntnissen bewilligen mag.

Das kaiserliche österreichische Cabinet giebt sich daher gern dem Glauben hin, daß die hohe Pforte, nachdem sie nochmals mit aller der Aufmerksamkeit, welche der Ernst der Lage erheischt, die von Rußland zur Erläuterung der Beschaffenheit und des Umfangs seiner Forderungen abgegebenen Erklärungen erwogen hat, sich zur einfachen Annahme der Wiener Note entscheiden werde. Diese Annahme würde der osmanischen Pforte eben sowohl neue Ansprüche auf die Sympathie und den Beistand der Mächte, welche ihr dazu gerathen haben, verleihen, als ihr ein eben so rasches wie ehrenvolles Mittel an die Hand geben, sich aufrichtig mit dem russischen Reiche auszusöhnen — eine Versöhnung, welche so viele wichtige Intereffen gebieterisch erheischen.

CXXX.

Depesche des Lord Cowley ån Graf Clarendon.

Paris, den 4. October 1853.

Leßten Freitag den 30. September erhielt Herr Drouin de L'Huys eine telegraphische Depesche aus Wien, welche berichtete, daß ein neuer Vorschlag zur Erledigung der orientalischen Frage von Olmüş aus übersandt worden sei, zur Erwägung für die Cabinete von London und Paris. Indem mir Herr Drouin de L'Huys dieses mittheilte, fügte er in Erwiederung einer meinerseits an ihn gerichteten Frage hinzu, daß er den genauen Wortlaut des Vorschlages nicht kenne, aber er schien geneigt Günstiges davon zu erwarten.

Am Sonntag hat Herr von Hübner Herrn Drouin de L'Huys die erwartete Mittheilung gemacht, und Sr. Excellenz Abschrift der Note eingehändigt, welche vorgeschlagener Maaßen von den Vertretern der vier Mächte in Constantinopel an die Pforte gerichtet werden soll, sowie von der Depesche des Grafen Buol, welche das französische Gouvernement dringend auffordert, auf diesen Weg einzugehen. Da Ew. Lordschaft im Besiß dieser Actenstücke sein werden, brauche ich über dieselben nichts weiter zu sagen. Herr Drouin de L'Huys erklärte sofort Herrn von Hübner, daß er seine officielle Erwiederung für den Augenblick auf das Versprechen beschränken müsse, den Vorschlag prüfen zu wollen, mit voller Aufmerksamkeit und dem aufrichtigen Wunsch, in ihm eine Lösung der gegenwärtig sehr critischen Lage der orientalischen Frage zu finden; daß ehe er etwas darüber sagen könne, er die Befehle des Kaisers einholen und abwarten müsse, welchen Eindruck die Mittheilung von Olmüß auf das britische Gouver nement gemacht haben würde.

Herr Drouin de L'Huys sah den Kaiser an demselben Tage. Am folgenden Morgen (gestern) suchte Herr von Hübner Se. Excellenz wieder auf und erfuhr, daß die französische Regierung keinen Entschlußz fassen würde, ehe nicht die Regierung Ihrer Majestät um Ihre Ansicht befragt worden wäre. Ich sah Herrn Drouin de L'Huys etwas später am Tage, wo er mir die Olmüßer Mittheilungen vorlas, und erzählte was zwischen ihm und Herrn von Hübner vorgegangen war. Er sagte dann, daß der Kaiser geneigt wäre, die vorgeschlagene Erklärung günstig anzusehen; daß Se. Majestät glaube, daß sie die Punkte wahre, auf welchen die französische und englische Regierung am meisten bestanden hätten, nämlich die Nichteinmischung Rußlands in die innern Angelegenheiten der Türkei oder irgend ein Recht Rußlands, andere Privilegien für die Griechen zu erlangen, als die von den andern christlichen Unterthanen der Pforte genoffenen oder ihnen

zu gewährenden. Se. Majestät habe befohlen, daß eine Weisung in diesem Sinne an Graf Walewski ginge, der gleichzeitig instruirt werden würde, Ew. Lordschaft zu ersuchen, daß wenn Ihrer Ansicht nach Einwendungen gegen die vorgeschlagene Erklärung zu machen wären, welche den Augen der französischen Regierung entgangen, Sie die Güte hätten auf dieselben aufmerksam zu machen.

Herr Drouin de L'Huys fragte mich dann, wie natürlich, was ich von dem Vorschlag dächte? Ich erwiederte, daß da ich noch keine Kenntniß von dem Eindruck hätte, welchen derselbe auf meine Regierung gemacht hätte, meine Bemerkungen als jeder officieller Bedeutung entbehrend betrachtet werden müßten.

Mehrere Punkte, sagte ich, seien zu erwägen: die Natur der Erklärung, der Werth derselben, und angenommen daß diese genügend erledigt wären, die Zeit und die Art und Weise, dieselbe der Pforte mitzutheilen. Rücksichtlich der Natur der Erklärung schiene es mir, daß von uns verlangt würde Versicherungen zu geben, als kämen sie von Rußland, worüber wir keine officielle Kenntniß hätten, wäh rend Sorge getragen worden sei, uns vollständig und förmlich mit einem russischen Dokument von wesentlich anderm Character und Sinn bekannt zu machen. Thatsächlich würde uns die Erklärung eher zu Advocaten für Rußland machen, als uns als Freunde der Pforte erscheinen lassen. Was ihren Werth betreffe, so seien zweifelsohne werthvolle Zugeständnisse von Rußland gemacht worden, aber der vierte Paragraph erscheine so dunkel gefaßt, daß über seinen Sinn Zweifel entstehen könnten. Der erste Theil desselben, über den Status quo, sei befriedigend. Es sei klar ausgesprochen, daß nichts für die griechische Religionsgenoffenschaft gefordert wäre, was nicht andere christliche Unterthanen der Pforte besäßen. Aber der andere Theil, die Zukunft anlangend, sei nicht so klar, denn da rede die Stipulation zu Gunsten der Zugeständnisse an die Griechen von allen Privilegien, welche später andern christlichen Confeffionen gewährt werden möchten. Hier sei der Ausdruck,,christliche Unterthanen der Pforte" nicht ge= braucht. Und da dies ein Punkt sei, auf dem die ottomanische Regierung besonders empfindlich sei, so würde ihr dieser Paragraph schwerlich genügend erscheinen. Indeß diese sowohl als andere Bedenken, auf die ich hingewiesen hätte, ließen sich durch Abänderungen heben. Aber nun komme die Frage: werde die Pforte nach Allem was geschehen, und bei der Kenntniß, welche die Pforte sicher von der Interpretation habe, die Graf Neffelrode der Wiener Note gegeben, mit dieser Erklärung der Conferenz befriedigt sein? Und wenn nicht, wie weit würden die beiden Regierungen zu gehen entschlossen sein, um den fortgeseßten Widerstand der Pforte gegen die Unterzeichnung der Wiener Note zu bekämpfen? Ich wäre sicher, sagte ich, daß Ihrer Majestät Regierung nicht so weit gehen würde, wie Graf Buol vorschlage, oder die Pforte ihrem Schicksal überlassen würde, weil sie das Recht fest behaupte, eine unabhängige Meinung rücksichtlich einer so gewichtigen Verpflichtung zu haben, wie die, welche zu übernehmen von ihr verlangt werde. Ich fragte Herrn Drouin de L'Huys, ob der Kaiser diese Seite der Frage erwogen. habe, sowie die Lage, in welcher die beiden Regierungen sich selbst befinden würden, wenn, mit ihren Flotten vor Constantinopel, fie die Pforte um die Annahme der Wiener Note drängten, und die Pforte auf ihrer Weigerung beharre und Krieg die Folge wäre? Herr Drouin de L'Huys erwiederte, daß er durchaus nicht dem Kaiser die Frage kategorisch vorgelegt habe, aber daß er fühle, (wie er auch Herrn v. Hübner gesagt), daß Frankreich die Pforte nicht verlassen könne, weil sie ihre eigene Ansicht über ihre Intereffen hätte, während der Act des Angriffs Seitens Rußlands derselbe bliebe, und er fügte hinzu, daß der allgemeine

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