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ehrerbietig von Rußland sprächen, ohne Prozeß gehängt werden sollen, machen die von Graf Buol vorgeschlagene Anführung unmöglich; aber die Regierung Ihrer Majestät ist völlig mit Sr. Excellenz einverstanden, daß kein Entwurf einer Antwort den türkischen Ministern vorgelegt werde, und daß diese völlig frei bleiben sollen zu antworten, wie sie es für passend halten.

Für den möglichen Fall, daß die vier Gesandten über die Antwort zu Rathe gezogen werden sollten, würde Ihrer Majestät Regierung, die Punkte berührend in derselben Reihe wie Graf Buol, Folgendes vorschlagen.

1. Daß die Pforte erklären möge, daß sie immer den Wunsch gezeigt hat, diesem Streit ein Ende gesetzt zu sehen, und immer noch bereit zu einer Verstän digung mit Rußland ist.

2. Daß die Pforte, nachdem sie formelle Versicherungen von den vier Mächten erhalten hat, daß Rußland keine neuen Rechte noch irgend neue Zugeständnisse von der Pforte zu erlangen sucht, und unter der Bedingung, daß die Fürstenthümer in möglichst kurzer Zeit geräumt werden, bereit ist, ihrerseits ihre früHeren Anerbietungen zu erneuern.

3. Daß die Form, in welcher der Friede wiederhergestellt und die religiöse Frage erledigt werden soll, Gegenstand der Unterhandlung sein solle, unter der Voraussetzung, daß von der Pforte nicht verlangt werde, Forderungen zuzustimmen, die sie bereits abgelehnt hat.

4. Daß die Pforte einen Unterhändler ernennen und ihn mit ausgedehnten Vollmachten versehen will, um mit einem russischen Bevollmächtigten zu verhandeln.

5. Ihrer Majestät Regierung, ohne irgendwie der Entscheidung der Pforte vorgreifen zu wollen, wird sicherlich empfehlen, daß der russische und türkische Bevollmächtigte nicht allein zusammen verhandeln, und daß der Ort der Unterhandlung nicht in irgend einem Theile des ottomanischen Gebiets liegt, der jezt von russischen Truppen besezt ist. Ihrer Majestät Regierung glaubt, daß die Dazwischenkunft der vier Mächte bei der Lösung einer Frage, welche den gegenwärtigen und zukünftigen Frieden Europas wesentlich berührt, unumgänglich nothwendig ist; sie meint ferner, daß der neutrale Ort, in welchem die Unterhandlungen über diesen Gegenstand zu führen sind, der Wahl der Pforte überlassen bleiben muß, wobei natürlich Rußland das Recht behält, dem Vorschlag zuzustimmen oder nicht.

6. Die Sistirung der Feindseligkeiten würde in diesem Augenblicke offenbar zum Nachtheile der Pforte erfolgen; wenn sie jezt einem Waffenstillstande von sechs Wochen zustimmen sollte, bei deffen Ablauf die Unterhändler nicht zu einem Einverständniß über die Friedensbedingungen gelangt wären, innerhalb deffen aber die russischen Verstärkungen in den Fürstenthümern angelangt sein würden, so hätte sich die Stellung Rußlands wesentlich verbessert, während die der Türkei sich in demselben Verhältniß verschlechtert hätte. Wenn aber die Pforte von den vier Mächten Versichernngen darüber erhielte, daß die Bedingungen, auf welche hin sie zu unterhandeln bereit sei, ohne wesentliche Veränderungen von Rußland angenommen werden würden, so wäre Ihrer Majestät Regierung bereit anzurathen, daß sofort zwischen den kriegführenden Parteien ein Waffenstillstand abgeschloffen würde, welcher die Demarkationslinie festseßte, welche die beiden Armeen trennen sollte.

Ew. Lordschaft wollen dem Grafen Buol eine Abschrift dieser Depesche geben. Wenn Sr. Excellenz mit den Rathschlägen übereinstimmt, welche die Regierung Ihrer Majestät der Pforte zu geben bereit ist, so sollen dahin lautende

Instructionen an Ihrer Majestät Ambassadeur in Constantinopel gesandt werden, vorausgeseßt, daß sie die Unterstüßung der französischen Regierung erhalten. Diese Depesche wird durch Lord Cowley Herrn Drouyn de L'Huys mitgetheilt werden, der ohne Zweifel Instructionen telegraphisch an Baron Bourqueney schicken wird.

CXLVII.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an Herrn Baudin, Geschäftsträger in London.

Paris, den 23. November 1853. Mein Herr! Der Graf v. Buol hat uns ersucht, den Entwurf einer Collectivnote an die Pforte, um ihre jeßige Stimmung zu erforschen, sowie die Instructionen vorzubereiten, mit welchen unsere Vertreter in Constantinopel zu versehen find. Ich habe die Ehre Ihnen zwei Dokumente zu übersenden, die diesem Zweck zu entsprechen scheinen, und ich bitte Sie dieselben unverzüglich Lord Clarendon mitzutheilen. Herr v. Buol hatte uns die Frage gestellt: ob die von der Conferenz ausgeflossenen Documente von ihr unterzeichnet, oder bloß durch ihre Bemühung an unsere Vertreter in Constantinopel übermacht werden sollten. Ich habe keinen Anstand genommen, mich für den ersten Saß der Alternative zu entscheiden, und ich zweifle nicht, daß Lord Clarendon, wie ich, es vorzüglicher findet, der Conferenz selbst die ganze Verantwortlichkeit ihrer Handlungen zu laffen. Es schiene mir übrigens sehr nüßlich, daß die Conferenz ein Protokoll auffezte, welches den Zweck ihrer Versammlung genau angäbe, und welchem die beiden nach Constantinopel übermachten Actenstücke angeschlossen wären. Sie finden beifolgend einen Redactionsentwurf, den wir bereit wären zu unterzeichnen. Genehmigen Sie 2c.

CXLVIII.

Depesche des Grafen Clarendon an Graf Westmorland.

Auswärtiges Amt, 29. November 1853. Mylord! Die Regierung Ihrer Majestät hat mit vieler Befriedigung erfahren, daß die Form einer Collectiv-Note, in meiner Depesche vom 17. d. M. Ew. Lordschaft vorgeschlagen, zugleich mit den Verbesserungen zu Graf Buol's Entwurf der Instructionen an die Vertreter der vier Mächte zu Constantinopel, die Zustimmung der österreichischen Regierung gefunden hat. Und da Graf Buol durch Ew. Lordschaft und Graf Colloredo mich seinen Wunsch wissen ließ, daß der Entwurf zur Note und den Instructionen in London vorbereitet werden möchte, habe ich keine Zeit verloren darüber mit der französischen Regierung in Verbindung zu treten, an welche Graf Buol ein ähnliches Ansuchen gerichtet zu haben scheint. Es bestand keine Meinungsverschiedenheit zwischen beiden Regierungen und beide haben sich streng an meine Depesche vom 16. d. gehalten. Die französische Regierung zog unsern Noten-Entwurf vor und wir nahmen ihren Entwurf zu den Instructionen mit einigen Änderungen an, die von der französischen Regierung gebilligt wurden. Abschriften beider Actenstücke folgen anbei. Ew. Lordschaft erhalten die Weisung, die Note für die Regierung Ihrer Majestät zu unterzeichnen, zusammen mit Graf Buol, Herrn von Bourqueney und Graf Arnim; und sie werden dann eine Abschrift der so unterzeichneten Note an Ihrer Majestät Ambassadeur nach Constantinopel senden, der von mir die

Instruction bezüglich des Raths erhalten wird, welchen Sr. Excellenz der Pforte mittheilen soll.

Ich füge auch ein Conferenzprotokoll bei, zu welchem die Theilnahme Österreichs dringend von Ihrer Majestät Regierung und der des Kaisers von Frankreich nachgesucht wird, welche urkundlich ein Princip festzustellen wünschen, welches im gegenwärtigen Moment vielleicht zur Wiederherstellung des Friedens zwischen Rußland und der Pforte führen dürfte, und das für das bestehende Gleichgewicht und die künftige Ruhe von Europa von wesentlicher Bedeutung sein wird.

Ihrer Majestät Regierung ist überzeugt, daß dieser Grundsaß mit der Politik und den wahren Interessen Österreichs übereinstimmt, und sie würden tief bedauern, wenn es ablehnen wollte mit England und Frankreich gemeinschaftlich eine Declaration zu geben, deren moralischer Einfluß nicht fehlen kann ein vortheilhafter zu sein.

Wenn, wie Ihrer Majestät Regierung zuversichtlich hofft, das Protokoll die Beistimmung Österreichs erhält, so werden Sie es mit Graf Buel und Baron Bourqueney sowie mit Graf Arnim unterzeichnen, der wahrscheinlich dahingehende Instructionen erhalten wird; wenn aber aus irgend welchem Grunde, den Ihrer Majestät Regierung im Voraus nicht ermessen kann, Graf Buol die Unterzeichnung ablehnen sollte, so werden Ew. Lordschaft das Protocoll nicht zeichnen, bevor Sie nicht Ihrer Majestät Regierung von dem Grund der Bedenken des Grafen Buol Kenntniß gegeben haben.

CXLIX.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an General Baraguey d’Hilliers. (Gleichlautend von Graf Clarendon an Lord Stratford unter dem 29. Nov. gerichtet). Paris, 28. November 1853.

General! Die Regierungen Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich, des Kaisers der Franzosen, der Königin von England und des Königs von Preußen haben nur mit lebhaftem Bedauern den Krieg zwischen Rußland und der Türkei ausbrechen sehen; um nun den Feindseligkeiten am schnellsten Einhalt zu thun und zwischen den kriegführenden Parteien eine Annäherung zu bewirken, die für Europa von so hohem Interesse ist, haben sie als nothwendig erachtet, ihren Anstrengungen ein gemeinsames Band zu geben. - Die Note, welche die Gesandten der vier Mächte in Wien direkt an Se. Excellenz Reschid Pascha zu richten Befehl erhalten haben, und wovon sie Ihnen eine Abschrift zustellen sollten, ist ein neuer und vollständiger Beweis von der Einheit der Ansichten ihrer Höfe und von ihrem lebhaften Wunsche, durch ihre Einigkeit zur Wiederherstellung des Friedens beizutragen. Ich zweifle nicht, mein General, an Ihrem vol len Eifer, diesen Versöhnungsversuch durch Ihre Schritte zu unterstüßen, und ich habe Ihnen nur die Rathschläge anzudeuten, welche Sie mit Ihren Kollegen den Ministern Sr. Majestät des Sultans zu Gehör zu bringen haben. - Die verschiedenen von der hohen Pforte ausgegangenen Dokumente und deren gemäßigte Haltung laffen uns hoffen, daß Sie Reschid Pascha zu der Anerkennung geneigt finden werden, daß die Vropositionen, womit die vier Mächte die Initiative ergriffen haben, eben so sehr den Interessen, wie der Würde des ottomanischen Reiches angemessen sind. Wir legen der hohen Pforte loyal eine Frage vor, auf welche sie in eben solcher Weise antworten wird; wir sind überzeugt, daß sie den Streit mit dem Cabinet von St. Petersburg auf seine eigentlichen Grenzen beschränken wird, und daß alle ihre Bestrebungen darauf gerichtet sein

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werden, ihn ohne Einmischung von Elementen zu lösen, die dem gegenwärtigen Kriege fremd find. — In dieser Hoffnung und zugestehend, daß es dem türkischen Gouvernement zukommt, auf die ihm gemachte Mittheilung in Ausdrücken zu antworten, die ihm seine Weisheit eingeben wird, glauben wir doch Sie damit beauftragen zu können, seiner Aufmerksamkeit die Punkte anzudeuten, über welche es unserer Übereinstimmung mit ihm gewiß sein darf. Die hohe Pforte solle zunächst erklären, daß Österreich, Frankreich, Großbritannien und Preußen bei ihren versöhnlichen Intentionen nicht zu viel vorausgesezt haben, wenn sie die Pforte stets von dem Wunsche beseelt geglaubt haben, die Differenz mit Rußland unter ehrenhaften Bedingungen zu schließen, und daß sie stets bereit sei, sich zu diesem Zwecke mit den andern Mächten zu verbinden. Akt nehmend von der Versicherung, welche Rußland zu wiederholten Malen gegeben, daß es weder neue Concessionen noch Rechte beansprucht, welche die Souverainetät des Sultans beeinträchtigen, solle sich der Divan bereit erklären, seine Anerbietungen zu erneuern und die Form zu diskutiren, unter welcher der Friede hergestellt und die religiöse Frage geregelt werden soll, mit der einzigen Bedingung, in keinem Verlangen nachzugeben, das er (der Divan) bereits abgelehnt hat, und ein Arrangement für die Räumung der Fürstenthümer abzuschließen. -Diese Diskussion würde natürlich zwischen einem ottomanischen und einem russischen Unterhändler stattfinden, die beide mit Vollmachten zur Unterhandlung versehen wären; um jedoch die Übereinstimmung der beiden Parteien zu erleichtern, sollen die designirten Bevollmächtigten nicht allein, sondern in Gegenwart der Gesandten von Österreich, Frankreich, Großbritannien und Preußen unterhandeln. Gründe, die wir begreifen, würden der hohen Pforte ohne Zweifel nicht erlauben mit Rußland in einem Theile ihres Territoriums zu unterhandeln, welches von Truppen dieser Macht besetzt ist; Rußland anderseits würde Einwendungen zu machen haben gegen jede andere Stadt der Türkei; es wäre also billig, beiden Parteien die Sorge zu überlassen, sich über die Wahl eines neutralen Bodens zu verständigen, und wir enthalten uns daher jeder vorgreiflichen Bestimmung der Art. Der Zweck, General, den die vier Mächte sich vorseßen, würde übrigens nicht vollständig erreicht werden, wenn die Eröffnung von Präliminarien des Friedens nicht zugleich das Signal wäre zur Einstellung der Feindjeligkeiten. Demnach glauben wir, daß die hohe Pforte keinen guten Grund haben könnte, sich dem Abschlusse eines Waffenstillstandes zu widerseßen, dessen Bedingungen im Einzelnen später erörtert werden sollen, sofern sie von uns die Versicherung erhielte, daß die Grenzen, innerhalb welcher sie sich geneigt erklären würde zu unterhandeln, gleichzeitig von Rußland angenommen werden würden. Das ist in jedem Falle eine Frage, die sie an uns richten kann; und bei der Annahme, daß die von der türkischen Regierung proponirten Grenzen nicht der Art sein sollten, daß ihnen Rußland vorläufig beistimmen könnte in den Verhandlungen, so würden wir noch zur Absendung eines türkischen Bevollmächtigten und zur Bezeichnung einer neutralen Stadt rathen, wo die Bevollmächtigten von Rußland und der Türkei mit den Repräsentanten der vier Mächte zusammentreffen könnten. Die verschiedenen Punkte, die ich so eben in's Auge gefaßt habe, Herr General, und die Bemerkungen, mit denen ich sie begleitete, haben die vollkommenste Beistimmung von Österreich. Großbritannien, Frankreich und Preußen; demnach ist zu wünschen, daß Reschid Pascha sie ebenfalls in Betracht ziehe und sie den Mittheilungen zu Grunde lege, die wir von ihm erwarten. Das heißt Ihnen den Empfang im voraus sagen, welchen diese

Mittheilung finden wird, und wir würden bei der Erwägung der Vortheile, welche eine solche Kombination der ottomanischen Pforte im Vergleich zu den immer ungewissen Erfolgen des Krieges darbietet, es schwer begreifen können, wenn die hohe Pforte Bedenken tragen sollte, in die Bahn einzulenken, die ihr eine freundschaftliche Vermittelung darbietet.

Ich ersuche Sie, General, sich mit Ihren Collegen zu Reschid Pafcha zu begeben, um ihm diese Depesche zu lesen zu geben und ihn zu unterstüßen, auch durch das Gewicht Ihrer Rathschläge.

CL.

Passus der ministeriellen Nede zur Eröffnung der Session 1853–55 der preußischen Kammern über die auswärtige Politik.

Meine Herren! Ihre Berathungen beginnen in einem Zeitpunkte, in welchem Besorgnisse sich geltend machen, daß der so glücklich und so lange sich seither erhaltene Friede in Europa aus Anlaß der im Oriente eingetretenen Verwickelung gestört werden könnte.

Die Regierung Sr. Majestät des Königs will und kann Ihnen nicht verhehlen, daß diese Besorgnisse sich auf Thatsachen gründen. Dennoch blickt die Regierung mit Zuversicht in die Zukunft.

Preußen wird, gestüßt auf seine eigene Kraft und sich vollkommen derselben bewußt, wie bisher, so auch fernerweit, nach allen Seiten seine aufrichtigen und thätigen Bestrebungen fortseßen, um der Sache des Friedens und der Mäßigung in dieser folgenschweren Frage seine eben so unabhängige als unparteische Sprache zu leihen. Welche Wendung die Ereignisse aber auch nehmen mögen, die Vorsehung hat den König, unfern Allergnädigsten Herrn, an die Spiße eines wehrhaften, durch Vaterlandsliebe gehobenen und einigen Volkes gestellt, und die Regierung Sr. Majestät — deffen seien Sie fest überzeugt, meine Herren! — wird bei allem, was sie hierunter vorzunehmen berufen sein möchte, das wahre Interesse des Landes, welches von demjenigen der Krone ganz unzertrennlich ist, zur ausschließlichen Richtschnur ihrer Bestrebungen und Handlungen nehmen.

CLI.

Protocoll der Wiener Conferenz vom 5. December.

Die unterzeichneten Repräsentanten Österreichs, Frankreichs, Großbritan niens und Preußens haben sich in Gemäßheit der Instructionen ihrer Höfe in einer Conferenz zu dem Behufe vereinigt, nach Mitteln zur Ausgleichung der zwischen dem russischen Hofe und der hohen Pforte entstandenen Differenz zu suchen.

Die Verhältnisse, welche diese Differenz angenommen hat, und der Krieg, welcher zwischen den beiden Reichen, troß der Bemühungen ihrer Alliirten, zum Ausbruche gekommen ist, sind für das gesammte Europa Gegenstand der ernste sten Erwägungen geworden; demnach haben II. MM. der Kaiser von Österreich, der Kaiser der Franzosen, die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland und der König von Preußen, in gleicher Weise von der Nothwendigkeit durchdrungen, diesen Feindseligkeiten, deren Fortsetzung die Interessen ihrer eigenen Staaten beeinträchtigen müßte, ein Ende zu machen, beschlossen, ihre guten Dienste den beiden kriegführenden Parteien in der Hoff. nung anzubieten, daß diese sich nicht der Verantwortlichkeit einer Konflagration

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