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und Verwirrung gelangt, daß während ein katholischer Priester unter Assistenz des französischen Consuls, die Schlosser der Stadt zur Unterstüßung rief, um sich die große Thür der Kirche zu Jerusalem öffnen zu lassen, obwohl der Zugang durch zwei Seitenthüren freistand, der Patriarch von Jerusalem, Cyrill, ein würdiger Greis und allgemein wegen seines verföhnlichen Sinnes und der Mäßigung seines Charakters bekannt, sich genöthigt sah, schriftlich gegen jene Acte der Gewalt Einspruch zu erheben und nach Constantinopel abzureisen, um seine und seiner Nation Klagen vor den Sultan zu bringen. Wenn wir, wie eben geschehen, an die Ereignisse des lezten Jahres und die neuerlichen Vorfälle erinnern, so liegt es unserm Sinne fern, Anklagen gegen wen es auch sei erheben oder daraus den Schluß ziehen zu wollen, daß ein directes Einverständniß zwischen uns und der französischen Regierung über diese Frage heutzutage unmöglich sei oder zu spät komme; aber indem wir wünschten mit völligem Freimuth auf die Eröffnung zu antworten, welche man uns kürzlich gemacht hat, lag uns daran, die gegenwärtige Lage der Dinge und die Ursachen zu censtatiren, die nach unserer Überzeugung die Verwicklungen herbeigeführt haben, welche wir alle gleichmäßig bedauern müssen. Das Haupthinderniß einer billigen Ausgleichung des gegenwärtigen Streits, welches auch der Ort, wo man ihn discutiren wollte, wäre, fürchten wir, ist daß das französische Cabinet noch immer darauf bestehen möchte in Palestina einen Zustand herzustellen, von dem man glaubt, daß er durch die Capitulation mit der Pforte vom Jahre 1740 geheiligt sei, obwohl man weiß, daß jene Acte niemals ihre Ausführung erhalten hat, bei den allgemeinen Ausdrücken in denen sie gehalten ist, ohne Bezeichnung der dem lateinischen Clerus zugesprochenen Orte und Heiligthümer in Jerusalem. Man weiß außerdem daß wenige Jahre später und besonders im Jahre 1757 die ottomanische Regierung sich genöthigt sah, Artikel XXXIII der genannten Convention durch ein neues jouveränes Edict zu erläutern und zu erklären, dessen weit genauere Bestimmungen hinsichtlich der verschiedenen religiösen Stätten in Jerufalem, unter allen folgenden Regierungen bestätigt worden waren, und bis diesen Tag in Kraft sind, trotz der einzelnen Reclamationen welche die Franciscaner-Patres des heiligen Landes von Zeit zu Zeit durch Vermittlung der französischen Gesandschaft nach Constantinopel richteten.

Wir wollen endlich noch ein Ereigniß auführen, noch nahe genug, um im Gedächtniß aller Welt zu sein und welches über eine Frage, sowie in einem Lande, wo jedes Präcedens Autorität giebt, zu Gunsten der orthodoxen Kirche und der zu ihr gehörenden Nationen ein schwer zu bestreitendes Recht feststellt. Als im Jahr 1808 eine heftige Feuersbrunst den Tempel des heiligen Grabes zerstörte, forderte und erhielt der Patriarch von Jerusalem vom Sultan die Erlaubniß den Tempel in seinen alten Formen und Grenzen wieder aufzubauen, ohne alle fremde Intervention und allein vermittelst der Opfergaben der griechisch-slavischen Bevölkerungen.

Man wird sich auch erinnern, daß wir um diese Zeit in offenem Krieg mit der Türkei waren; daß kein diplomatisches Drängen oder Interveniren die Entschließungen der Pforte hat beeinflussen, noch den Reclamationen entgegentreten können, welche die katholischen Mächte und Frankreich selbst, damals vom Kaiser Napoleon beherrscht, zu erheben sich berechtigt geglaubt hätten.

Dieser Vorgang scheint uns der Art um ganz besonders der gegenwärtigen Regierung von Frankreich vorgehalten zu werden, zur Stüße für die Absichten, welche es uns kürzlich gezeigt hat, und die Versicherung, welche es uns giebt, daß

sie nicht daran gedacht habe, den Christen des griechischen Cultus das Recht zu entziehen, die Vortheile zu genießen, welche die Zeit in ihren Händen geheiligt hat.

Auf dieser Grundlage, welche vollständig unsern Wünschen entspricht und gleichfalls völlig mit dem Tert des letzten Firmans der Pforte übereinstimmt, dessen getreue Ausführung wir verlangen, würde das Einverständniß über das Princip völlig hergestellt sein. Die einzigen Schwierigkeiten welche auszugleichen übrig bliebe, betreffen die Anwendung desselben und die Detailfragen, welche nothwendigerweise an Ort und Stelle geregelt werden müssen im Sinne des letzten Firmans und die es vielleicht schon wären, wenn die widersprechenden Befehle der Pforte, die Doppelzüngigkeit ihrer Agenten und die übertriebenen Ansprüche des katholischen Clerus nicht wesentlich dieses Versöhnungs- und Friedenswerk gehindert und alle Dinge bis zur Stunde unentschieden gelassen hätten.

Das kaiserliche Cabinet wird kein Mittel vernachlässigen, um eine nach so vielen Beziehungen wünschenswerthe Erledigung zu beschleunigen, eine Erledigung an der ganz Rußland den ernstesten und berechtigtsten Antheil nimmt. Es rechnet hierbei gern auf die Haltung und Betheiligung Frankreichs. Es zweifelt nicht an dem erfolgreichen Mitwirken, welches der kaiserlich östreichische Hof, durch seine Verträge mit der Türkei berufen, in der Frage zu interveniren, ihm seinerseits leihen wird.

In diesem Sinne werden wir in Constantinopel neue und energische Schritte thun, welche indem sie die Pforte an ihre Verpflichtungen uns gegenüber erinnern, dieselbe, man muß es hoffen, überzeugen werden, daß in Wirklichkeit weder Streit noch Gegensatz zwischen uns und Frankreich besteht, heute nicht mehr wie zu andern Zeiten, was den Stand der Dinge betrifft, wie er seit Jahrhunderten an den verehrten Stätten Palästinas begründet ist; daß alle Großmächte Europas gleichmäßig die Erhaltung des ottomanischen Reiches, seine innere Ruhe und die Unabhängigkeit ihrer Regierung in ihren Acten wünschen, wenn die Gerechtig keit und ihre eigenen Interessen ihr dieselben vorschreiben.

Wir sind nach den Ausdrücken der letzten Mittheilung, mit welcher der General Castelbajac beauftragt war, überzeugt, daß die Instructionen, mit denen vielleicht jezt schon die französische Gesandtschaft zu Constantinopel versehen ist, vollständig mit den Ansichten in Einklang stehen, welche wir mit nicht weniger Freimuth als Vertrauen joeben entwickelt haben. Für diesen Fall wird die Übereinstimmung welche bis jetzt nicht in dem Maße, wie wir wünschten, zwischen unsern Gesandten zu Constantinopel sich hat herstellen wollen, sofort die glücklichsten Erfolge in der Frage bringen, welche uns beschäftigt.

Sie werden gefälligst diese Depesche Hru. Druyn de l'Huys vorlesen und ihm auch Abschrift laffen, wenn er sie verlangt. Empfangen Sie 2.

XXVI.

Depesche des Lord John Russell an Oberst Rose.

Auswärtiges Amt, 19. Februar 1853.

Der russische Minister an unserem Hof hat mir eine Depesche des Grafen Nesselrode an Herrn v. Kisseleff vorgelesen, welche von dem Erfolg der Erklä rungen des General Castelbajac über die Intentionen der französischen Regierung bezüglich der heiligen Stätten berichtet.

Die offene und versöhnliche Sprache der französischen Regierung scheint

einen günstigen Eindruck auf den Kaiser von Rußland gemacht zu haben. Aber man ist nicht geneigt, von den Bestimmungen des Firmans vom Februar 1852 abzugehen, und es scheint, daß Fürst Menschikoff im Begriff ist nach Constantinopel zu gehen, um den festen Entschluß der russischen Regierung kund zu thun, daß sie nicht sich bei den Abweichungen von den Bestimmungen beruhigen wird, die damals vom Sultan mit Zustimmung Frankreichs sowohl als Rußlands erlassen worden sind. Sie erhalten daher den Auftrag, zu dem Minister des Sultans, zum Fürsten Menschifoff und zum französischen Minister in einer Weise zu reden, die darauf berechnet ist, die Frage auf den Stand vom Februar vorigen Jahres zurückzuführen. Dies müßte auf die mit der Würde der französischen Regierung am meisten verträgliche Art geschehen, welche durch die Sprache des Hrn. v. Lavalette etwas compromittirt geworden ist.

Es heißt, daß der Kaiser von Rußland die Entlassung Fuad Effendis fordern wird. Hinsichtlich dieser Frage werden Sie weder nach der einen oder der anderen Seite Partei nehmen.

Wenn die russischen Truppen nach der Grenze vorrücken sollten, so haben Sie der Regierung Ihrer Majestät sofort davon Nachricht zu geben.

Ich glaube sicher nicht den Fall annehmen zu müssen, daß sie über die Grenze gingen zu einem Angriff auf die Hauptstadt. In solchem Fall wird Viscount Stratford de Redcliffe zur Stelle sein, mit den nöthigen Instructionen ausgerüstet.

XXVII.

Denkschrift des Grafen Nesselrode an die englische Regierung, gegründet auf Mittheilungen des Kaisers von Nußland nach dem Besuch Sr. Majestät in England im Juni 1844.

Rußland und England sind gegenseitig von der Ueberzeugung durchdrungen daß es ihr gemeinschaftliches Interesse ist, daß die osmanische Pforte sich in dem Zustand der Unabhängigkeit und des Territorialbesizes behaupte, aus welchem dieses Reich gegenwärtig besteht, da diese politische Combination diejenige ist die sich mit dem allgemeinen Interesse der Erhaltung des Friedens am besten verträgt. Einverstanden in Bezug auf dieses Prinzip haben Rußland und England ein gleiches Interesse ihre Anstrengungen zu vereinen um die Existenz des osmanischen Reichs zu erhalten, und all die Gefahren zu beseitigen die dessen Sicherheit bloßstellen können. Zu diesem Behuf ist es wesentlich die Pforte in Frieden leben zu lassen ohne sie durch diplomatische Plackereien nußlos aufzuregen, und ohne absolute Nothwendigkeit sich in ihre innern Angelegenheiten zu mischen. Um dieses System der Schonung im wohlverstandenen Interesse der Pforte in Ausübung zu bringen, darf man zwei Dinge nicht aus dem Auge verlieren. Nämlich: zuvörderst hat die Pforte ein beständiges Streben sich von den Verbindlichkeiten loszumachen welche ihr die mit den andern Mächten geschlossenen Verträge auferlegen. Sie hofft es ungestraft zu thun, weil sie auf die gegenseitige Eifersucht der Cabinette zählt. Sie glaubt daß wenn sie ihren Verbindlichkeiten gegen eines derselben nicht nachkommt, die andern für ihre Zänkerei Parthei nehmen und sie gegen jede Verantwortlichkeit decken werden. Es ist wesentlich die Pforte nicht in dieser Täuschung zu bestärken. So oft fie ihren Verbindlichkeiten gegen eine der Großmächte nicht nachkommt, ist es im Interesse aller andern sie ihren Irrthum fühlen zu laffen, und sie ernstlich zu ermahnen — dem Cabinet, das eine gerechte Genugthuung verlangt, sein Recht an

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gedeihen zu lassen. Sowie die Pforte sich nicht durch die andern Cabinette unterstügt sieht, wird sie nachgeben und die entstandenen Zwistigkeiten werden sich auf dem Wege der Versöhnung ausgleichen ohne daß ein Zusammenstoß daraus entspringt. Es giebt eine zweite der Lage der Pforte anklebende Ursache der Verwicklung es ist die Schwierigkeit den dem oberherrlichen Ansehen des Sultans gebührenden Respect, der auf das muselmännische Gesez begründet ist, in Einklang zu sehen mit den schonenden Rücksichten welche die Interessen der christlichen Völkerschaften dieses Reichs erheischen. Diese Schwierigkeit ist eine wirkliche. Bei der gegenwärtigen Lage der Geister in Europa konnten die Cabinette nicht mit Gleichgültigkeit zusehen daß die christlichen Völkerschaften in der Türkei auffallenden Handlungen der Plackerei und religiöser Unduldsamkeit ausgesezt werden. Diese Wahrheit muß man die osmanischen Minister unablässig fühlen laffen, und sie überzeugen daß sie auf die Freundschaft und den Beistand der Großmächte zählen können nur unter der Bedingung daß sie die christlichen Unterthanen der Pforte mit Duldsamkeit und Milde behandeln. Indem sie diese Wahrheit eindringlich machen, werden die fremden Vertreter andererseits ihren ganzen Einfluß aufbieten müssen um die christlichen Unterthanen der Pforte in der Unterwürfigkeit gegen die oberherrliche Autorität zu erhalten. Geleitet durch diese Principien müssen die fremden Vertreter in einem vollkommenen Geist der Eintracht unter einander handeln. Wenn sie bei der Pforte Vorstellungen erheben, so muß ihnen das Gepräge eines echten Charakters von Einmüthigkeit aufgedrückt sein, ohne das einer exclusiven Übermacht an sich zu tragen. Wenn die Vertreter der großen Cabinette Europa's auf diesem System mit gelaffener Haltung und Mäßigung beharren, so werden sie die beste Aussicht haben mit ihren Schritten ihre Absicht zu erreichen ohne die Ruhe des osmanischen Reichs gefährdende Verwickelungen hervorzurufen. Nehmen alle Großmächte aufrichtig diese Richtschnur des Betragens an, so haben sie eine gegründete Hoffnung die Eristenz der Türkei zu erhalten. Indeß darf man sich nicht verhehlen wie viele Elemente der Auflösung dieses Reich enthält. Unvorgesehene Umstände können seinen Sturz beschleunigen ohne daß es in der Macht der Cabinette steht ihn zu verhindern. Da es der menschlichen Voraussicht nicht gegeben ist zum voraus für den oder jenen unerwarteten Fall einen Plan des Handelns auszumachen, so wäre es unzeitig Eventualitäten in Berathung zu nehmen die sich auch nicht verwirklichen können. Bei der Ungewißheit die über der Zukunft schwebt scheint ein einziger Grundgedanke von wahrhaft praktischer Anwendung daß die Gefahr die aus einer Katastrophe in der Türkei entspringen kann, sehr vermindert werden wird wenn Rußland und England für den eintretenden Fall sich über den gemeinschaftlich einzuhaltenden Gang verständigen. Dieses Einverständniß wird um so heilsamer sein wenn es die völlige Zustimmung Desterreichs hat. Zwischen ihm und Rußland ist in Bezug auf die Angelegenheiten der Türkei in einem gemeinschaftlichen Interesse des Friedens und der Erhaltung schon eine vollkommene Gleichmäßigkeit der Principien vorhanden. Um ihre Einigkeit wirksamer zu machen, wäre nur zu wünschen England zu demselben Zweck beigesellt zu sehen. Der Grund welcher die Herstellung dieses Einvernehmens räth, ist sehr einfach. Zu Land übt Rußland gegen die Türkei eine überwiegende Bewegungskraft aus. Zur See hat England diefelbe Stellung. Vereinzelt kann die Wirksamkeit beider Mächte viel übles thun. Vereinigt kann sie nur ein wirkliches Gutes hervorbringen; daher die Nüßlichkeit sich vor dem Handeln voraus zu verständigen. Diese Idee wurde während des letzten Aufenthalts des Kaisers

in London im Princip festgeseht. Es ist daraus die eventuelle Verbindlichkeit entsprungen daß wenn etwas unvorgesehenes in der Türkei sich ereignete, Rußland und England voraus unter einander Abrede träfen was sie in Gemeinschaft thun wollten. Der Zweck über welchen Rußland und England sich zu verständigen haben, läßt sich folgendermaßen formuliren: 1. die Existenz des osmanischen Reichs in seinem jetzigen Zustand, so lange diese politische Combination möglich sein wird, zu erhalten zu suchen; 2. wenn wir voraussehen daß es zusammenstürzen muß, sich voraus zu verabreden über alles was die Errichtung einer nenen Ordnung der Dinge betrifft die bestimmt ist die heute bestehende zu ersehen, und gemeinschaftlich zu wachen daß die in der innern Lage dieses Reichs eingetretene Veränderung weder der Sicherheit ihrer eigenen Staaten noch den Rechten welche die Verträge ihnen beziehungsweise sichern, noch der Erhaltung des europäischen Gleichgewichts Eintrag thue. In diesem so formulirten Zweck ist, wie wir bereits gesagt, die Politik Rußlands und Oesterreichs durch das Princip einer vollkommnen Solidarität (perfect identity) eng verbunden. Wenn England als Hauptseemacht im Einvernehmen mit ihnen handelt, so ist zu denken daß Frankreich sich in der Nothwendigkeit finden wird sich dem zwischen St. Petersburg, London und Wien verabredeten Gang anzubequemen. Da dem Zusammenstoß der Großmächte sonach vorgebeugt ist, so ist zu hoffen daß der Frieden Europa's, selbst unter so ernsten Umständen, erhalten werden könne. Diesen Gegenstand eines gemeinschaftlichen Interesses zu sichern. ist die Aufgabe der sich die Vorausverständigung zu widmen hat welche Rußland und England für den eintretenden Fall unter sich zu treffen haben, sowie der Kaiser mit den Ministern Ihrer britischen Majestät während seines Aufenthalts in England übereingekommen ist.

XXVIII.

Depesche Sir G. H. Seymours an Lord J. Russell.
(Empfangen 23. Jannar. Geheim und vertraulich.)

St. Petersburg 11. Januar 1853.

Mylord! Den 9. d. M. Abends hatte ich die Ehre den Kaiser von Rußland im Palast der Großfürstin Helena zu sprechen, welche, wie es scheint, freundlich die Erlaubniß erbeten hatte, Lady Seymour und mich einzuladen um die kaiserliche Familie zu treffen. Der Kaiser kam auf mich zu und jagte zu mir auf die gnädigste Art, wie er mit großem Vergnügen vernommen habe daß die Regierung Ihrer Majestät definitiv constituirt sey, und fügte hinzu daß er glaube dieses Ministerium werde eine lange Dauer haben. Se. kaiserliche Majestät wollte ganz besonders daß ich diese Versicherung dem Grafen v. Aberdeen übermache, den er seit ungefähr 40 Jahren kennt und für den er ebensoviel Rücksichten als Achtung hat. Se. kaiserliche Majestät wollte daß ich die freundliche Erinnerung Sr. Herrlichkeit an ihn zurückrufe. Sie kennen meine Gesinnungen gegen England," sagte zu mir der Kaiser,,,und was ich Ihnen sage, wiederhole ich: es war stets meine Absicht daß die beiden Länder im Verhältniß einer innigen Freundschaft (close amity) zu einander stehen, und ich bin sicher daß sie in denselben Gesinnungen verbleiben werden. Sie sind nun einige Zeit hier, und wie Sie gesehen, sind nur sehr wenige Punkte worüber wir nicht einverstanden sind. Unsere Intressen sind im Grund in fast allen Fragen die gleichen." Ich machte dem Kaiser bemerklich daß ich wirklich seit meinem

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