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zu knüpfen, sind es, an welche die Pforte in ihrer Antwort an die vier Mächte die zu eröffnenden Unterhandlungen knüpft. Rußlands Antheil im Orient wird immer sehr groß sein, und wenn es sie nicht so annähme, so hieße es Ansprüche auf ein materielles und moralisches Allvermögen, daß nichts rechtfertigen könnte, zur Schau tragen. Die Haltung Frankreichs und Englands beweist bereits, daß sie entschlossen sind, sich einer solchen Machtvergrößerung zu widerseßen. Worauf es heute wesentlich ankommt, das ist, daß die Sprache Preußens und Österreichs denselben Willen kund thue. Vor kurzem fragte mich der Graf v. Haßfeld, was die Regierung Sr. kaiserlichen Majestät thäte, wenn der Divan die Eröffnungen der Wiener Conferenz zurückwiese. Ich habe ihm loyal die Antwort gegeben, daß wir mit unserm Gewicht auf denjenigen von beiden Theilen, welcher der Wiederherstellung des Friedens am meisten Hinderniß in Weg legte, drücken würden, aber daß wir auch dächten, die andern würden unser Beispiel nachahmen. Die Pforte hat unsere Anerbietungen angenommen, können wir Rußland noch die Befugniß zuerkennen, sie zurückzuweisen, und einen Krieg fortzusetzen, der in seinem Ursprung verdammlich, nach der Ansicht Europas vorwandlos geworden ist? Seßen wir einen Augenblick den entgegenseßten Fall, unsere Eröffnungen seien in Constantinopel nicht angenommen worden, ein einmüthiger Einklang von Vorwürfen würde sich gegen die Hartnäckigkeit der Pforte erheben. Wäre es, wenn der Widerstand von Rußland käme, billig, zwei Maße und zwei Gewichte zu haben? Ich glaube nicht, Herr Marquis, und um Ihnen meinen ganzen Gedanken zu sagen, füge ich hinzu, daß, wenn Europa aufrichtig von der Pforte heilsame Reformen erlangen, und sie aufmuntern will, daß sie die Kluft zwischen den verschiedenen Klaffen ihrer Unterthanen so viel als möglich ausfülle, so ist unerläßlich, daß es nicht fürchten darf, fie auf einen Fuß der Gleichheit mit den andern Mächten in seinen Schooß aufzunehmen. Dann allein werden seine Rathschläge Gehör finden, weil sie nichts Verleßendes haben werden. Ich habe nicht nöthig, diese Ideen weiter zu entwickeln. Es genügt, ich zweifle nicht daran, sie Ihnen anzudeuten, damit Sie sich's angelegen sein laffen, sie in Ihren Unterredungen mit Herrn von Manteuffel und dem König selbst vorzubringen. Genehmigen Sie 2c.

CLXXII.

Depesche des Grafen Nesselrode an Baron Brunnow.

(Von Baron Brunow dem Grafen Clarendon am 23. Januar mitgetheilt.) Petersburg, 4. (16.) Januar 1854.

Die Vertreter Englands und Frankreichs haben mir mündlich den von ihren beiden Regierungen gefaßten Entschluß angezeigt, ihre vereinigten Flotten in das schwarze Meer zu senden, um die Häfen und Küsten der Türkei gegen einen Ängriff von unserer Seite sicher zu stellen. Der für diesen Entschluß angeführte Grund war der Angriff auf das türkische Geschwader bei Synope, eine Flottenoperation, die von den beiden Cabineten als ein unmotivirter Angriff dargestellt wird. Nicht ohne peinliches Erstaunen habe ich ihn also bezeichnen gehört, da es doch offenkundig ist, daß das von Osman Pascha befehligte türkische Geschwader mit Waffen, Geld, Kriegsbedarf und Truppen zur Landung auf unsern tscherkessischen Küsten vom Bosporus ausgelaufen war, und daher den Zweck hatte, den Angriffsoperationen, die das russische Gebiet in Asien bereits mit Blut be fleckt haben, eine größere Ausdehnung zu geben. Jenes Geschwader hatte seinen Ankergrund im Bosporus gewiß nicht verlassen, um sich in Sinope zu stationi

ren. Was es dort suchte, war nicht eine Seeftation, sondern eine zeitweilige Unterkunft. Sollten wir geduldig abwarten, bis es seine feindlichen Zwecke erreichte? In der Walachei, welche türkisches Gebiet ist, erklärten wir, daß es unsere Abficht sei, den Angriff der osmanischen Truppen abzuwarten, aber sind wir deßhalb verpflichtet, dasselbe auf unsern eigenen Küsten zu thun? Sollen wir glauben, daß nach der Meinung der Mächte in einem Krieg, den wir nicht gewünscht haben und der gegen uns erklärt worden ist, das Recht der Offensive den Türken allein gehört, und daß wir, wenn wir eines plöglichen Angriffs sicher gewärtig sind, uns doch des Rechtes begeben haben, denselben zu verhindern? Wenn ich den Sinn der mir gemachten Erklärung und namentlich deffen, was der englische Gesandte aussprach, recht verstanden habe, so wäre es die Absicht der beiden Mächte, die Wiederholung eines Unglücksfalles, wie der bei Sinope, zu verhindern und von jezt an eine Art von Waffenstillstand zur See einzuführen, der jedem Angriff von unserer Seite auf die Häfen oder die Flagge der Türkei vorbeugen, aber auch andererseits dafür sorgen würde, daß das türkische Geschwa der keinen Angriff auf russische Schiffe und russisches Gebiet unternimmt. Es ist von Wichtigkeit, Herr Baron, daß dieser Punkt klar festgestellt werde. Es ist gewiß das Wenigste, was die beiden Cabinete thun können, um der Flotteneinfahrt ins schwarze Meer wenigstens äußerlich den Character offenkundiger Feindseligkeit gegen uns zu benehmen; denn der Türkei zu erlauben, daß sie uns angreift und uns zu verbieten, daß wir ein gleiches thun — dies hieße thätigen Antheil an einem Kriege nehmen, welchen die beiden Mächte uns zur Stunde nicht erklärt haben. Es ist nur zu bedauern, daß die beiden Mächte, wenn sie ja einen solchen Zusammenstoß zu verhindern wünschen, nicht von Beginn des Streits an den Flottenerpeditionen der Türken gegen unsere asiatischen Küsten Einhalt gethan haben Expeditionen, von denen der Zusammenstoß bei Sinope nur eine noth wendige Folge war- oder noch besser, daß sie die Türkei nicht abhielten uns den Krieg zu erklären; denn von dem Augenblick an, da sie der Türkei gestatteten ihn zu erklären und gegen uns in Asien sowohl wie in Europa zu führen, konnte jenes Ereigniß nicht ganz außer dem Bereich ihrer Erwartungen liegen. Wenn sie dagegen glaubten die Unabhängigkeit der Pforte zu verlegen, wenn sie ihr die Feindseligkeiten verboten hätten, so fragen wir, ob die Erlaubniß, die Feindseligkeiten nur bis zu einem gewissen Punkt zu betreiben, ihrer Idee von jener halben Unabhängigkeit der Pforte besser entspricht. Was uns betrifft, können wir einen solchen Entschluß unmöglich in einem andern Licht betrachten, als in dem einer Gewalt, die unsern Rechten zur Kriegführung angethan wird. Der Kaiser sieht sich daher gezwungen, gegen die an ihn gerichtete Erklärung feierlich zu protestiren, und kann ihre Gesetzmäßigkeit in keiner Weise anerkennen. Ehe er über die jest einzuhaltende Politik einen Entschluß faßt, wird er abwarten, um zu sehen, in welcher Weise jene Erklärung von den Admiralen der beiden verbündeten Flotten ausgeführt wird, und welche Haltung ihre Schiffe den unsern gegenüber einnnehwen werden. Er kann nur mit Bedauern sehen, wie der Friede mit England und Frankreich, den er nie zu unterbrechen gewünscht hat, durch diese neue Ausdehnung eines Zwangssystems gefährdet wird, welches die beiden Seemächte für ihre Pflicht hielten, gegen ihn in Anwendung zu bringen, und welches von Schritt zu Schritt weiter gehend seine Würde sowohl als die ihrige jedesmal mehr ins Spiel zieht, während es zugleich die Pforte ermuthigt, die Dinge bis auf's Äußerste zu treiben, und dahin geführt hat, die Angelegenheiten im Osten bis zum thatsächlichen Stande der Spannung zu bringen. Im gegenwärtigen Augenblick würde

ein bloßer Zufall hinreichen einen Zusammenstoß zu veranstalten, aus welchem ein Weltbrand entstehen müßte, und der Kaiser lehnt im Voraus die Verantwort lichkeit des ersten Schrittes, der das Signal dazu gäbe, von sich ab. Ew. Excellenz werden dem englischen Cabinet diese Depesche vorlesen und ihm eine Abschrift derselben einhändigen. Empfangen Sie u. f. w.

CLXXIII.

Note des Baron Brunnow an Graf Clarendon.

London, den 12. (25.) Januar.

Der Unterzeichnete ic. hat den Befehl erhalten, Se. Excellenz den Grafen Clarendon 2c. um Erklärung zu ersuchen und sich mit ihm zu verständigen über den eigentlichen Sinn einer vom englischen Gesandten dem Kanzler des Reichs so eben mündlich gemachten Mittheilung.

Wenn dieselbe durch den Wunsch hervorgerufen ward, die Möglichkeit eines Zusammenstoßes zwischen den russischen und ottomanischen Flotten abzuwenden, so könnte dieses Resultat nur durch Beobachtung des Princips gerechter Gegen. seitigkeit erzielt werden.

Zu diesem Zwecke wäre erstens das ausdrückliche Abkommen erforderlich, daß das türkische Geschwader sich jedes Angriffs auf die russische Flagge und das russische Gebiet auf den Küsten Asiens und Europas zu enthalten habe.

Unter dieser Bedingung würde die ottomanische Küste und Flagge gleiche Sicherheit erlangen. Zweitens, falls es den türkischen Schiffen gestattet sein soll, zwischen dem einen ottomanischen Hafen und dem andern nach wie vor Truppen, Kriegsbedarf und Lebensmittel ungehindert zu transportiren, so wäre es nöthig, dieselbe Bedingung den Schiffen der kaiserlich russischen Marine zu sichern, damit sie die Verbindung zwischen den russischen Häfen Europas und Asiens im Gang erhalten können.

Dieses so verstandene und streng ausgeführte übereinkommen hätte die Wirkung, die Feindseligkeiten zwischen den kriegführenden Parteien zur See faktisch zu suspendiren.

Der Unterzeichnete hat die Ehre, Seine Ercellenz den Grafen Clarendon um die Gewogenheit zu bitten, daß er zur Antwort auf diese Note ihn in Kennt niß seße, ob die Absichten der britischen Regierung in Bezug auf die in Obigem festgestellten Principien vollkommener Gegenseitigkeit mit den Ansichten des kaiserlich russischen Cabinets übereinstimmen,

Der Unterzeichnete 2c.

CLXXIV.

Note des Herrn von Kisseleff an Herrn Drouyn de L'Huys.

Paris, 14. (26.) Januar 1854. Der unterzeichnete außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hat den Befehl erhalten, sich mit Sr. Excellenz dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu erklären und zu verständigen über den genauen Sinn einer Mittheilung, deren sich der Herr Gesandte Frankreichs in St. Petersburg bei dem Herrn Reichskanzler mündlich entledigt hat. Wenn sie durch den Wunsch veranlaßt war, die Eventualität eines Zusammenstoßes zwischen den russischen und osmanischen Seestreitkräften zu beseitigen, so könnte dieses Ergebniß nur erreicht werden durch Beobachtung eines Princips gerechter Gegenseitigkeit. Zu diesem Behuf müßte zuförderst

ausdrücklich bedeutet werden, daß das osmanische Geschwader sich fortan jedes Angriffs auf die russische Flagge und das russische Gebiet auf der Küste von Europa und Asien zu enthalten habe. Unter dieser Bedingung wäre eine gleiche Sicherheit zu Gunsten der osmanischen Flagge und des osmanischen Gebiets erwirkt. Für's zweite, damit es den türkischen Schiffen vergönnt wäre ohne Hinderniß die Verbindungen zwischen einem osmanischen Hafen zum andern zu unterhalten, um Lebensmittel, Kriegsvorräthe und Truppen hinzuschicken, müßte dieselbe Bedingung den Schiffen der kaiserlichen Marine zugesichert bleiben, um ihre Verbindungen zwischen den russischen Häfen auf dem Littoral von Europa und Asien zu unterhalten. Diese Bestimmungen, so getroffen und streng in Ausführung gebracht, würden die Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den kriegführenden Mächten zur See thatsächlich zur Folge haben. Der Unterzeichnete hat die Ehre Se. Ercellenz den Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten einzuladen ihn in der Antwort auf diese Note benachrichtigen zu wollen, ob die Absichten der Regierung Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen mit denen des kaiserlichen Cabinets über die in gegenwärtiger Mittheilung aufgestellten Principien der vollkommenen Gegenseitigkeit in Einklang sind. Der Unterzeichnete benüßt diese Gelegenheit um Sr. Excellenz Herrn Drouyn de L'Huys die neue Versicherung seiner Hochachtung darzubringen.

CLXXV.

Note des Grafen Clarendon an Baron Brunow.

Answärtiges Amt, 31. Januar 1854.

Der Unterzeichnete 2c. hat die Ehre, den Empfang einer Note von Baron Brunnow, datirt den 25. d. M., zu bestätigen, des Inhalts, daß er Befehl hat, beim Unterzeichneten über den genauen Sinn einer vom brittischen Gesandten in Petersburg jüngst dem Reichskanzler gemachten mündlichen Mittheilung anzufragen.

Baron Brunnow bespricht gewisse Verabredungen, die, wenn genehmigt und streng befolgt, die Wirkung hätten, die Feindseligkeiten der beiden kriegfüh renden Mächte zur See zu suspendiren, und er ersucht den Unterzeichneten, ihn zu benachrichtigen, ob die Absichten von Ihrer Majestät Regierung in Bezug auf die in Baron Brunnow's Note auseinandergesezten Principien vollkommener Gegenseitigkeit mit den Absichten des kaiserlichen Cabinets übereinstimmen.

In Erwiederung auf Baron Brunnow's Note hält es der Unterzeichnete für recht, zu sagen, daß die von Sir H. Seymour gemachte Mittheilung folgenden Inhalts war: Das die kaiserlich brittische Flotte nach Constantinopel gesandt worden war, nicht um Rußland anzugreifen, aber mit der festen Absicht, die Türkei zu vertheidigen, und die britische Regierung hätte es daher gern gesehen, daß die Verwendung der Flotte zu solchem Zwecke nicht nöthig geworden wäre; aber daß die Vernichtung einer in einem türkischen Hafen friedlich vor Anker liegenden türkischen Flotte bewiesen hat, daß die versöhnliche Stimmung der britischen Regierung und die dem Grafen Neffelrøde am 27. Oktober in freundlichem Tone gegebene Anzeige von ihren Absichten verkannt worden oder unbeachtet geblieben sind, und daß daher die britische Regierung beschloffen hat Maßregeln zu ergreifen, um der Wiederholung von Unglücksfällen, wie jene, deren Schauplah Sinope gewesen ist, vorzubeugen; daß daher die britischen Schiffe und die des Kaisers der Franzosen in's schwarze Meer einlaufen und jedes rusfische Kriegsschriff, dem sie begegnen sollten, auffordern werden, in einen russischen

Hafen zurückzukehren und daß die Mahnung, im Fall der Nichtachtung, erzwungen werden wird, daß jedoch die britische Regierung, welche eben so sehr wie früher eine friedliche Lösung der schwebenden Differenzen herbeizuführen wünscht, Maßregeln treffen wird, um jede Angriffsoperation der türkischen Flotte gegen das russische Gebiet zu verhüten.

Der Unterzeichnete hat somit, um jedes Mißverständniß zu verhindern, den Inhalt der vom britischen Gesandten in Petersburg gemachten mündlichen Mittheilung schriftlich angegeben, und er hält es kaum für nöthig, dem Baron Brunnow zu sagen, daß jene Mittheilung streng ausgeführt werden wird. Der Unterzeichnete ist zugleich so frei, hinzuzufügen, daß die britische Regierung den ernsten Wunsch hegt, in freundlichen Beziehungen zu Rußland zu bleiben und daß sie bestens in ihren Bemühungen fortfahren wird, eine gerechte und ehrenvolle Lösung der zwischen Rußland und der Pforte obschwebenden Differenzen zu erzielen; aber Rußland hat der britischen Regierung eine Pfiicht auferlegt, deren Erfüllung fie nicht aus dem Wege gehen wird. Die Türkei ist die gekränkte und schwächere Macht; ein Theil ihres Besißes ist gewaltsam besetzt und im Besitz behalten worden, während Rußland Kriegsrüstuugen im größten Maßstabe trifft, und indem die britische Regierung die Türkei gegen die dringende Gefahr vertheidigt, welche ihr droht, hält sie jenes Grundprincip der europäischen Politik aufrecht, welches die Aufrechthaltung des ottomanischen Reichs fordert und das von den fünf Großmächten Europas zu wiederholten Malen proklamirt worden ist.

Wie weit diese Vertheidigung gehen und zu was für Operationen sie nothwendig führen mag, das muß von dem Wege abhängen, welchen Rußland einschlagen wird; aber die britische Regierung giebt sich der Hoffnung hin, daß noch immer auf Grund der billigen Bedingungen, welche die Türkei der russischen Regierung angeboten hat, um Frieden unterhandelt werden kann und im Fall der Annahme jener Bedingungen würde ein sowohl für Land wie See giltiger Waffenstillstand dem Blutvergießen ein Ziel seßen, die Verlegenheiten wegen der Flotten Operationen beseitigen und Differenzen, welche jetzt den allgemeinen Frieden Europas gefährden, dürften dann bald zu Ende sein.

=

Der Unterzeichnete zc.

CLXXVI.

Depesche des Grafen Clarendon an Sir G. H. Seymour.

Auswärtiges Amt, 31. Januar 1854. Mein Herr! Ich schließe Ihnen hier eine Abschrift der Note zu, die vom Baron Brunnow an mich gerichtet worden ist, sowie meiner Antwort darauf. Ich schicke Ihnen auch die Copie einer Depesche des Grafen v. Neffelrode, welche Baron v. Brunnow auf Befehl seiner Regierung in meine Hände übergeben hat. Der Siun derselben ist ein so außerordentlicher, daß ich Sie bitten muß, dem Staatskanzler (Grafen v. Neffelrode) den Eindruck mitzutheilen, den sie anf Ihrer Majestät Regierung gemacht hat. Diese Depesche endigt mit den Worten:,,Ein Zufall reicht jest hin, einen Zusammenstoß hervorzubringen, aus dem ein allgemeiner Brand entstehen könnte, und der Kaiser weist im voraus die Verantwortlichkeit der Veranlassung deffelben von sich zurück.“ Daraus scheint hervorzugehen, daß die russische Regierung den Ursprung dieses unglücklichen Streits ganz vergessen hat; sie scheint vergessen zu haben, daß, nachdem der einzige Grund zu einer Mißhelligkeit zwischen Rußland und der Pforte auf befriedigende Weise

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