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zeitig mit dem Arrangement über die speciellere Angelegenheit der heiligen Stätten eine allgemeine Garantie der Rechte, Privilegien und religiösen Immunitäten zu fordern, welche der orthodoxen Kirche bewilligt sind, der Kaiser andererseits nie daran gedacht hätte, dieser Garantie einen andern Character beizulegen als den, welcher naturgemäß aus dem Princip sich ergiebt, wie es in dem Vertrag von Kainardji niedergelegt und in den späteren Transactionen bestätigt ist— demnach nichts, was mit der Unabhängigkeit und den Rechten des Sultans in Widerspruch steht; und daß, indem der Kaiser fordert, daß der griechische Cultus und Clerus fortdauernd jene Immunitäten uud Privilegien unter der Agide ihres Souveräns des Sultans genießen sollten, der Kaiser genügend deren Character bezeichnet habe.

Indem der Bevollmächtigte Rußlands aus den Händen des ottomanischen Bevollmächtigten das obenerwähnte allerhöchste Irade entgegengenommen, hat er im Namen seines erhabenen Souveräns erklärt, daß er diese Manifestation als ein neues Pfand der guten und aufrichtigen, für beide Reiche so wünschenswerthen Freundschaft und im Geiste völligen Vertrauens entgegennehme.

Nachdem diese Präliminarien einmal geregelt und die allgemeine Frage so erledigt war, sind die Unterzeichneten dazu fortgeschritten, die durch die frühere Unterhandlung in Constantinopel bereits gewonnenen Resultate zu constatiren, indem sie dieselben endgültig feststellen.

Demzufolge ist der souveräne Firman, von Sr. Majestät dem Sultan am... gegeben, um den vom Januar 1852 zu erklären und zu bekräftigen, sowie ein anderer Firman vom... betreffend die Ausbefferung der großen Kuppel der Kirche des heiligen Grabes, officiell durch den ottomanischen Bevollmächtigten zur Kenntniß des russischen Hofes gebracht worden, und man ist übereingekommen, daß diese souveränen Verordnungen, bestimmt in ihrer stricten Ausführung den status quo der von den orthodoren Griechen ausschließlich oder in Gemeinschaft mit anderen Confessionen beseffenenen Heiligthümer, beiden Cabineten als genügend betrachtet werden, ohne daß sie künftig zu neuen Streitigkeiten Anlaß bieten könnten. Die hohe Pforte verspricht außerdem, daß, wenn irgend ein unvorhergesehener Fall irgend eine Änderung in dem bestehenden Zustand nothwendig machte, sie Sorge tragen wird, vorgängig davon den Hof von Rußland zu unterrichten, indem sie sich vorbehält, gleichfalls Mittheilung davon an die europäischen Höfe zu machen, denen gegenüber sie sich durch besondere Verpflichtungen gebunden fühlt.

Ebenso, da die Unterthanen des russischen Reiches, sowohl Geistliche als Laien, denen erlaubt ist, nach den Verträgen die heilige Stadt Jerusalem und andere Orte der Verehrung zu besuchen, den Unterthanen der meistbegünstigten Nationen als gleichgestellt betrachtet werden sollen, und da diese, sowohl Katholiken als Protestanten, ihre Prälaten und besondern geistlichen Stiftungen haben, ist festgesezt worden, daß für den Fall, wenn der kaiserliche Hof von Rußland es verlangen würde, ein passender Ort in der Stadt Jerufalem oder der Umgegend eingeräumt werden soll zur Erbauung einer Kirche, welche von russischen Geistlichen zu bedienen ist, und eines Hospitals für die armen oder kranken Pilger, welche fromme Stiftungen unter der besonderen Obhut des russischen Generalconsulats von Syrien und Palästina stehen werden. Gegenwärtige Acte, welche der Art die streitig gebliebenen Objecte regelt und die bereits gewonnenen Resultate bestätigt, haben die Bevollmächtigten gezeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

CXCV.

Depesche des Grafen Westmorland an den Grafen Elarendon.
Wien, den 8. Februar.

Mylord! Ich komme so eben aus der Conferenz, zu welcher mich, wie meine Collegen, Graf Buol heute Morgen hatte einladen lassen. Graf Buol sagte uns, er hätte zwar keine Vorschläge an uns zu richten, bei der Einmüthigkeit aber, die in unsern Ansichten über die orientalische Frage herrsche, halte er es ersprießlich, für die gemeinsamen Angelegenheiten uns die von ihm an Graf Esterhazy abgesendeten und zur Mittheilung an den Grafen Neffelrode bestimmten Depe schen mitzutheilen. Graf Buol las uns diese Depesche vor. Die erste erörtert den Vorschlag des Grafen Orloff, welcher darauf ging, daß der Kaiser von Österreich im Verein mit Preußen sich gegenüber dem Kaiser von Rußland zur Beobachtung einer strengen Neutralität im Kriege mit der Pforte verpflichte, wenn auch, wie man vermuthe, die Seemächte sich bei diesem Krieg betheiligen sollten. Graf Buol entwickelt in seiner Depesche in den klarsten und bündigsten Ausdrücken die Unmöglichkeit der Annahme einer derartigen Verbindlichkeit von Seiten des Kaisers. Er zählt mit jeder möglichen Rücksicht gegenüber dem Kaiser Nikolaus die Verpflichtungen auf, kraft welcher die österreichische Regierung sich für verbunden halte, über strenge Aufrechthaltung der Grundsäße in Betreff der Unabhängigkeit und Untheilbarkeit der Türkei zu wachen - Grundsäße, welche der Kaiser Nikolaus selbst aufgestellt, die aber durch einen Donau-Übergang der Ruffen schon insofern gefährdet würden, als er zu Aufständen in den türkischen Provinzen ermuntern müßte.

CXCVI.

Depesche des Grafen Clarendon an Graf Westmoreland.

Auswärtiges Amt, den 18. Februar 1854. Mylord! Graf Colloredo hat mir eine Depesche des Grafen Buol bezüglich der Sendung des Grafen Orloff nach Wien gelesen. Graf Buol bemerkt in seiner Depesche, daß die Identität des Zwecks Österreichs und der drei andern Mächte - eine Identität, die durch das Protokoll vom 5. December dargethan sei der österreichischen Regierung die Pflicht auferlege, eine volle Öffentlichkeit bezüglich dieser Sendung gegen sie an den Tag zu legen. Er sagt, Graf Orloff habe den Befehl, bei dem Kaiser von Österreich auf die dringendste Weise den Wunsch geltend zu machen, daß er sich mit dem Berliner Hofe verpflichte, die strengste Neutralität in dem Fall zu beobachten, wo die Seemächte activen Antheil an dem Krieg zwischen der Türkei und Rußland nähmen. Als Beweis des vollen Vertrauens, das zwischen den Cabineten von Wien und London bestehe, theilt Graf Buol der Regierung Ihrer Majestät die Depesche an den österreichi schen Gesandten in St. Petersburg mit, in der er die Beweggründe auseinander sett, welche den Kaiser von Österreich veranlaßt haben, die Vorschläge Rußlands zu verwerfen. In dieser an Graf Esterhazy gerichteten Depesche macht man in Betreff des bedeutenden Umfangs, welchen der Krieg zwischen Rußland und der Türkei anzunehmen auf dem Punkt scheine, bemerklich, daß der ruffische Hof den Höfen von Österreich und Preußen vorschlage, ein übereinkommen zu treffen, in welchem die Stellung der drei Regierungen klar bestimmt sei, sowohl unter ihnen selbst als gegen die Westmächte, welche auf dem Punkt stehen, sich am Kampf zu betheiligen. Der Kaiser von Rußland schlägt, wie gesagt, die strengste

Neutralität als die Haltung vor, welche die beiden deutschen Hauptmächte und ihre Conföderirten annehmen sollten, so wie eine bewaffnete Vertheidigung dieser Neutralität gegen Jeden, der sie zu verlegen versuchen sollte. Rußland würde sich anheischig machen, diese Politik mit allen seinen Streitkräften in einem Maaß zu unterstützen, das später durch eine von Militärkommissarien zu schließende übereinkunft bestimmt würde. Es würde sich, falls die Kriegsereignisse den in der Türkei bestehenden Stand der Dinge ändern sollten, verbindlich machen, keinerlei definitiven Entschluß hierüber zu fassen, ohne sich mit den Regierungen von Wien und Berlin vorher verständigt zu haben. Dies ist im Wesentlichen der von dem St. Petersburger Hof angezeigte Plan, hinsichtlich dessen Graf Buol nach reifer Prüfung auf folgende Weise seine Schlußerklärung gab: Der König von Preußen hat, wie man bereits weiß, die Vorschläge Rußlands verworfen; diese Thatsache allein würde genügen, diesen auf den Einklang der drei Mächte gegründeten Vorschlägen jede Aussicht auf Auwendung zu benehmen. Allein abgesehen von diesem Umstand, der genügend wäre Österreich von der Verpflich tung zum Handeln zu entbinden, gestattete die Offenheit, welche es sich in seinen Mittheilungen an das Cabinet von St. Petersburg zur Pflicht macht, nicht, dieses Cabinet in Unkenntniß zu laffen über die ernsten Bedenken, welche Österreich beim gegenwärtigen Stand der Dinge gegen diesen Plan zn erheben hätte. Der Kaiser von Österreich könnte, bei der Aussicht auf Ereignisse, deren Folgen fich unmöglich voraussehen ließen, keine derartige Verpflichtung übernehmen, ohne daß der Kaiser von Rußland sich seinerseits verbindlich machte, die Ausdehnung feines Vorgehens (in der Türkei) zu beschränken. Die Resultate eines langen Kriegs zwischen Rußland und der Türkei seien so ungewiß, daß Österreich unmittelbar bei der orientalischen Frage betheiligt, sich nicht anheischig machen könnte, eine Politik strenger Neutralität zu befolgen. Der Erfolg der russischen Heere und die Wünsche der der Türkei unterworfenen Völkerschaften könnten einen den Intereffen Österreichs so verderblichen Stand der Dinge herbeiführen, daß der Kaiser Franz Joseph sich in die Nothwendigkeit versezt sähe, militärisch einzuschreiten, wenn er nicht in einer mit seiner Würde und den vitalsten Interessen seines Reichs unverträglichen Unthätigkeit verharren wollte. Ursprünglich habe man. diese Angelegenheit für einen Streit angesehen, der Rußland und die Türkei allein angehe, und so lange Rußland eine defensive Haltung bekannte und beobachtete, ebenfalls eine zuwartende Haltung beobachten können. Unglücklicherweise aber sei die Frage eine europäische geworden, und habe eine solche Bedeutung gewonnen, daß Österreich nicht umhin könne, sich in dieser Beziehung seine volle Freiheit des Handels vorzubehalten. Wolle sich der Kaiser Nikolaus verbindlich machen, seine Kriegsoperationen in der europäischen Türkei nicht weiter zu treiben, weder eine Territorialvergrößerung, noch ein Interventionsrecht in den inneren Angelegenheiten der Türkei, noch überhaupt neue und andere Rechte anzustreben, als diejenigen, welche aus früheren Verträgen hervorgingen und Graf Buol glaube, daß eine solche Verpflichtung den Intereffen Rußlands gemäß wäre so würde ihm Österreich gern die Bürgschaft geben, die er von ihm verlange; wäre dem aber anders, so müsse das russische Cabinet erkennen, wie schwer es Österreich fallen würde, jezt schon die Linie des Verhaltens anzuzeigen, welches die Ereignisse ihm vorschreiben könnten. Überdies müsse die russische Regierung erkennen, daß die Wirkung einer so positiven Verbindlichkeit wie die vorgeschlagene dahin ginge, die Versöhnungsabsichten Österreichs zum Scheitern zu bringen, und seine Verhältnisse zu einigen der in den Krieg verwickelten Regierungen aufs

Äußerste zu treiben. Die herrschende Idee des von Rußland vorgeschlagenen Plans sei: die unversehrte Aufrechthaltung der zwischen den drei Höfen zum größten Vortheil der Partei der gesellschaftlichen Ordnung bestehenden konservativen Allianz, so lange die gegenwärtige Krisis währe. Allein handle es sich um Conservirung? Handle es sich nicht im Gegentheil davon, in neue Combinationen einzutreten, die sich unmöglich voraussehen ließen und deren Folgen man nicht bestimmen könnte? Nicht auf diesen Boden sei die Frage durch das Wiener Protokoll gestellt worden, das einen so peinlichen Eindruck in St. Petersburg gemacht habe. Der durch dieses Protokoll erklärte Einklang der vier Höfe beruhe auf der Bedeutung, welche sie der Integrität des osmanischen Reichs als eines Elements des europäischen Gleichgewichts beilegen. Hierin sei das Interesse Österreichs mit dem allgemeinen Intereffe Europas in Übereinstimmung. Auch vernehme Graf Buol mit großem Bedauern, daß der Kaiser von Rußland auf die von ihm angekündigte Absicht, eine defensive Haltung auf dem linken Donauufer zu beobachten, verzichten zu wollen scheine. Je ernster die Folgen des Donau- Übergangs sein können, um so mehr findet Graf Buol, daß er freundschaftlich gegen Rußland handle, wenn er das St. Petersburger Cabinet beschwöre, in seiner Weisheit wohl zu überlegen, ehe es einen entscheidenden Entschluß ergreife. Wenn Graf Buol der russischen Regierung die schmerzlichen Gefühle nicht verberge, welche dem Wiener Cabinet die Meinungsverschiedenheiten verursachen, die zwischen ihnen bezüglich des unter den gegenwärtigen Umständen zu ergreifenden besten Entschlusses bestehen, so hege er keinen Gedanken, der als feindselig gegen Rußland betrachtet werden könnte. Graf Buol glaube, es sei seine Pflicht, mit ganzem Freimuth die Haltung zu erläutern, welche Österreich für den Fall von dem es indeß noch hoffe, er werde nicht eintreten sich vorbehält, wo der Kampf beträchtlichere Dimensionen annehme. Er sei indeß der Ansicht, daß diese Bemerkungen, welche Graf Esterhazy beauftragt ist dem Grafen Nesselrode mitzutheilen, beitragen werden, einem Zustand der Spannung ein Ende zu machen, der Europa in Unruhe verseßt und einer Menge Intereffen schadet. Er erklärt, daß Österreich aufrichtig gestrebt, den Frieden unter den gegenwärtigen Umständen aufrechtzuerhalten. Der Graf bemerkt, daß er dieser Depesche an den Grafen Esterhazy nichts beizufügen habe, da sie die Haltung Österreichs unter den gegenwärtigen Conjuncturen klar ausdrücke. Der Kaiser von Österreich wird sich durch keinen Vertrag absoluter Neutralität die Hände binden, so lange er nicht genü gende Bürgschaften hat, daß die Interessen seines Reichs nicht durch die Auflö fung der Türkei werden bloßgestellt werden. Graf Orloff war nicht ermächtigt, diese Bürgschaften zu geben. Wie könnte auch, fügt Graf Buol bei, Rußland dem österreichischen Kaiserstaat Bürgschaften geben gegen die unberechenbaren Folgen, welche ein Aufstand der christlichen Bevölkerung haben kann, sobald der Kaiser von Rußlaud den Entschluß faßt, den Krieg mit Kraft über die Donau hinüber zu treiben? Indem die österreichische Regierung ihre Vorstellungen gegen die Ausdehnung des Kriegs jenseits der Donau erneuerte, verbarg fie Rußland nicht, daß Österreich sich, Angesichts der Gefahren, von denen es durch die Verlängerung des Kampfs bedroht ist, seine volle Freiheit zum Handeln vorbehalten müsse. Aus diesem Grund ist ein Truppenkorps in den an den Kriegsschauplag grenzenden österreichischen Provinzen zusammengezogen worden, und die Zahl dieser Truppen wird vermehrt werden, wenn die Ereignisse eine Vermehrung nothwendig machen. Diese Maßregel, in Betreff deren man der Pforte beruhi gende Erklärungen gegeben, darf als keine irgend einer der kriegführenden Par

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teien feindliche betrachtet werden. Ihr Zweck ist einzig die Vertheidigung der öfterreichischen Grenze gegen jede Verlegung und wo nöthig, auch die Vertheidigung derselben gegen die Contagion eines Aufstands in den anliegenden türkischen Provinzen und wenn eine bewaffnete Intervention Österreichs unumgänglich würde, so fände sie mit der festen Absicht statt, unter allen Beziehungen den durch die Verträge festgesetzten status quo aufrecht zu erhalten. Graf Buol glaubt, diese Absicht sei die aller Mächte, welche an der Wiener Conferenz Theil genommen. Ich bin 2c.

CXCVII.

Depesche Sir G. H. Seymours an Graf Clarendon.

St. Petersburg, 11. Febr. 1854.

In dem russischen Protocollentwurf erklärt der russische Bevollmächtigte: „Daß wenn verschiedene Acte der Pforte, besonders in Bezug auf die heiligen Stätten, welche dem Kaiser auf wenig günstige Propositionen für den Cultus zu dem er sich bekennt, schließen ließen, Sr. Majestät veranlaßt hätten, gleichzeitig mit dem Arrangement der genannten Orte eine allgemeine Garantie der der orthodoren Kirche gewährten Rechte, Privilegien und Immunitäten zu fordern u.f.w." Diese wenigen Worte enthalten eine etwas späte Huldigung für die Wahrheit. In den ersten Tagen von Fürst Menschikoffs Sendung ward mir wiederholt und sehr bestimmt versichert, daß sie keinen andern Zweck habe, als die Rechte der griechischen Kirche in Jerusalem wiederherzustellen und zu sichern. Als die wahren Absichten, welche den Fürsten Menschikoff nach Constantinopel führten, ans Licht traten, wurde ich zunächst darüber unterrichtet, ich hätte kein Recht, mich über Täuschung zu beschweren, insofern Alles, was für die griechische Kirche verlangt würde, nur die nothgedrungene Bekräftigung griechischer Rechte auf die heiligen Stätten betreffe; und eben jezt erst wird es klar, daß die Spezial - Übereinkunft bezüglich der heiligen Stätten eine völlig getrennte Frage bildet von der Forderung einer Bürgschaft für die Rechte, Privilegien und Befreiungen der griechischen Kirche. Ich fühle mich dem kaiserlichen Cabinet verpflichtet, daß es dieses Zugeständniß noch vor meiner Abreise von St. Petersburg gegeben hat.

CXCVIII.

Depesche des Lord Clarendon an Lord Bloomfield.

Auswärtiges Amt, 27. Februar 1854.

Mylord! Ich übersende hiermit Ew. Lordschaft in Abschrift einen Brief, welchen ich an Graf Neffelrode richtete mit der Aufforderung die Donaufürstenthümer räumen zu lassen, und ich muß Ew. Lordschaft beauftragen, ihn dem Baron Manteuffel unverzüglich mit dem Bemerken mitzutheilen, daß Ihrer Majestät Regierung, nachdem sie im Verein mit den Regierungen von Österreich, Frankreich und Preußen eifrig, aber vergeblich um eine friedliche Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Rußland und der Pforte sich bemüht, jezt die Unterhandlungen als beendigt ansehen muß, da die unannehmbaren Bedingungen, auf welche allein hin der Kaiser von Rußland den Frieden unterhandeln will, und die Ausdehnung, mit welcher die Rüstungen zur See und zu Lande in Rußland betrieben werden, keine Zweifel mehr über die verhängnißvolle Politik verstatten, welche Sr. kaiserliche Majestät zu verfolgen entschloffen ist. Die Würde der bei den leßten Unterhandlungen betheiligten Mächte und die großen Intereffen, welche durch fernern Aufschub leiden würden, verbieten jedes fernere 3ö

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