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seiner Forderungen werde der kaiserlichen Regierung die Nothwendigkeit auferlegen, sich durch ihre eigene Macht eine Garantie zu verschaffen, hielt Ihre Majestät für angemessen, daß Ihre Flotte Malta verlaffe und in Gemeinschaft mit der Flotte Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen sich in der Nähe der Dardanellen vor Anker lege. So lange die Unterhandlungen einen gütlichen Character hatten, enthielt sich Ihre Majestät jeder Gewalt Demonstration. Aber als, abgesehen von der Ansammlung einer großen Militärmacht an den Grenzen der Türkei, der Gesandte Rußlands zu verstehen gab, daß die Weigerung des Sultans, seine ungerechtfertigten Forderungen zu gewähren, ernste Folgen nach sich ziehen würde, da erachtete es Ihre Majestät für recht, in Verbindung mit dem Kaiser der Franzosen einen unzweifelhaften Beweis von Ihrem Entschluß zu geben, die oberherrlichen Rechte des Sultans zu wahren. - Die russische Regierung hat behauptet, daß der Kaiser den Entschluß, die Fürstenthümer zu beseßen, in Folge des Vorrückens der Flotten Englands und Frankreichs gefaßt habe. Aber die Drohung, das türkische Gebiet zu überziehen, war in Graf Neffelrode's vom 19. (31.) Mai datirten Note an Redschid Pascha ausgesprochen, und sie war wiederholt worden in seiner vom 20. Mai (1. Juni) datirten Depesche an Baron Brunnow, welche den Entschluß des Kaisers von Rußland ankündigte, seine Truppen zur Beseßung der Fürstenthümer zu beordern, wenn die Pforte nicht binnen einer Woche den Forderungen Rußlands willfahre. - Die Depesche an Ihrer Majestät Gesandten in Constantinopel, welche ihn ermächtigte, in gewissen genau angegebenen Fällen nach der britischen Flotte zu senden, war vom 31. Mai datirt, und der direct von England an Ihrer Majestät Admiral abgegangene Befehl, sich in die Nähe der Dardanellen zu begeben, war vom 2. Juni datirt. Der Beschluß, die Fürstenthümer zu beseßen, war darnach gefaßt, ehe die Befehle zum Vorgehen der vereinigten Geschwader ertheilt worden waren. Der Minister des Sultans wurde bedeutet, daß, wofern er nicht binnen einer Woche und ohne Änderung eines Wortes die Note unterzeichnete, welche Fürst Menschikoff am Vorabend seiner Abreise von Constantinopel der Pforte vorschlug, die Fürstenthümer Moldau und Walachei von russischen Truppen befeßt werden würden. Der Sultan konnte einer so beleidigenden Forderung nicht nachgeben; aber als die Beseßung der Fürstenthümer wirklich stattfand, erklärte der Sultan nicht den Krieg, wie er in Ausübung seines unbezweifelten Rechtes hätte thun können, sondern er richtete einen Protest an seine Alliirten. — Ihre Majestät hat im Verein mit den Herrschern von Österreich, Frankreich und Preußen verschiedene Versuche gemacht, den etwaigen gerechten Forderungen des Kaisers von Rußland zu genügen, ohne der Würde und Unabhängigkeit des Sultans nahe zu treten; und wäre es Rußland allein darum zu thun gewesen, Bürgschaft zu erlangen, daß die christlichen Unterthanen der Pforte im Genuß ihrer Privilegien und Freiheiten bleiben werden, so hätte es diese Sicherheit in den von der Pforte gemachten Anerbietungen gefunden. Aber, da jene Sicherheit nicht in Gestalt einer besonderen und Separatstipulation mit Rußland angeboten ward, wurde sie verworfen. Zwei Mal wurde dieses Anerbieten vom Sultan gemacht und von den vier Mächten empfohlen; das eine Mal durch eine ursprünglich in Wien entworfene und nachher von der Pforte modificirte Note; das andere Mal durch den Vor schlag von Unterhandlungsgrundlagen, die in Constantinopel am 31. December vereinbart und in Wien am 13. Januar gut geheißen wurden, indem dieselbeu beiden Theilen ein Mittel gewährten, sich in geziemender und ehrenvoller Weise

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mit einander zu verständigen. Es ist somit offenkundig, daß der von der russischen Regierung angestrebte Zweck nicht in dem glücklichen Befinden der christlichen Gemeinden in der Türkei zu suchen war, sondern daß Rußland das Recht zur Einmischung in die gewöhnlichen Beziehungen türkischer Unterthanen zu ihrem Oberherrn zu erlangen bestrebt war; einer solchen Forderung wollte sich der Sultan nicht unterwerfen, und Se. Hoheit erklärte, zur Selbstvertheidigung, Rußland den Krieg; aber Ihre Majestät hat im Verein mit ihren Alliirten in ihren Bemühungen, den Frieden zwischen den streitenden Theilen wiederherzustellen, trotzdem nicht nachgelassen. Da jedoch der Rath und die Vorstellungen der vier Mächte völlig wirkungslos geblieben sind, und die militärischen Rüstungen Rußlands täglich bedeutender werden, so ist der Zeitpunkt gekommen, wo es nur zu klar wird, daß der Kaiser von Rußland eine Politik eingeschlagen hat, welche, wenn nicht in ihrem Lauf gehemmt, zur Vernichtung. des ottomanischen Reiches führen muß. Aus Rücksicht daher für einen Alliirten, deffen Reiches Integrität und Unabhängigkeit als wesentliche Bedingung des europäischen Friedens anerkannt worden sind; auf Grund der Sympathien ihres Volkes für Recht gegen Unrecht, und beseelt von dem Wunsch, höchst nachtheilige Folgen von ihren eigenen Landen abzuwenden, sowie Europa vor dem übergewicht einer Macht zu retten, welche die Treue der Verträge gebrochen hat und der Meinung der civilisirten Welt Troß bietet, fühlt Ihre Majestät sich verpflichtet, im Verein mit dem Kaiser der Franzosen zur Vertheidigung des Sultans die Waffen zu ergreifen. Ihre Majestät ist überzeugt, daß sie auf dieser Bahn die herzliche Unterstüßung ihres Volkes erhalten wird; und daß der Eifer für die christliche Religion vergebens als Vorwand gebraucht werden wird, um einen Angriff zu bemänteln, der im Ungehorsam gegen die heiligen Lehren des Christenthums und deffen reinen und wohlwollenden Geist unternommen worden ist. Ihre Majestät hegt die fromme Zuversicht, daß ihre Anstrengungen erfolgreich sein werden, und daß, durch den Segen der Vorsehung der Frieden auf sicheren und festen Grundlagen wieder hergestellt werden wird.

CCXVI.

Rußlands Antwort auf das Kriegsmanifest der Westmächte.

Vom 30. März (11. April) 1854.

Frankreich und England haben endlich jenes System verdeckter Feindseligkeit aufgegeben, das sie seit dem Eindringen ihrer Flotten in das schwarze Meer gegen Rußland angenommen. Die Erklärungen, welche in Bezug auf diese Maßregel gegeben wurden, mußten zu einem Bruch der wechselseitigen Beziehungen zwischen dem kaiserlichen Cabinet und jenen Mächten führen. Diesem Bruche folgte unmittelbar eine Mittheilung, in welcher England und Frankreich durch das Organ ihrer Konsuln die kaiserlich-russische Regierung einluden, die Donaufürstenthümer zu räumen in einer Frist, die England bis zum 30. April, Frankreich aber noch peremtorischer nur bis zum 15. April stellte. Mit welchem Rechte die beiden Mächte folches Verlangen an eine der beiden kriegführenden Parteien stellen konnten, ohne von der anderen irgend etwas zu fordern, darüber sich dem kaiserlichen Kabinet gegenüber auszusprechen, haben sie nicht für nöthig gehalten. Die Aufforderung zur Räumung der Donaufürstenthümer war durchaus unzulässig, so lange die ottomanische Regierung auch nicht einen Schatten der Bedingungen erfüllt hatte, von denen der Kaiser das Aufhören jener zeitweisen Occupation abhängig gemacht; so lange ein Krieg dauert, den die ottomanische

Pforte erklärt hat und in welchem fie eifrig und angriffsweise zu Werke geht; gänzlich unzulässig, so lange die Truppen der Pforte selbst einen befestigten Punkt im russischen Gebiet besetzt halten. Den beiden Mächten hat es überdem beliebt, ihre Aufforderung durch die Form, in welche sie dieselbe gekleidet, noch unzulässiger zu machen. Sie haben dem kaiserlichen Kabinet eine Frist von 6 Tagen zur Annahme gestellt und erklärt, daß sie nach Verlauf derselben eine ablehnende Antwort oder eine Nichtbeantwortung als Kriegserklärung betrachten würden.

Einer Aufforderung gegenüber, die so parteiisch gehalten, praktisch unausführbar und beleidigend in ihren Ausdrücken war, litt die Würde des Kaisers keine andere Antwort, als das Schweigen.

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Darauf haben jene beiden Regierungen öffentlich erklärt, Rußland habe durch seine Weigerung, ihrer Requisition Folge zu leisten, sich ihnen gegenüber in Kriegsstand gesezt und müsse allein die ganze Verantwortlichkeit dafür tragen. Solchen Erklärungen gegenüber bleibt dem Kaiser keine Wahl, er nimmt die Situation an, in die man ihn gebracht, und wird alle Mittel, welche die Vorsehung in seine Hand gelegt hat, mit Energie und Ausdauer an die Vertheidigung der Ehre, der Unabhängigkeit und der Sicherheit seines Reiches seßen.

Neben der Botschaft, in welcher das Londoner Cabinet dem Parlament seine Entschließung anzeigt, hat es in einer Nebenerklärung die Beweggründe auseinandergefeßt, durch welche es sich gedrungen gefühlt, die Waffen zu ergreifen, und darin den Anfang und die verschiedenen Zwischenfälle der Frage recapitulirt. Die kaiserliche Regierung hält es für überflüssig, auf diese Discussion einzugehen; durch ihre frühern Veröffentlichungen scheint ihr die Polemik vollständig erschöpft. Ihr neues Memorandum vom 18. Februar, aus Veranlassung des Bruchs der diplomatischen Beziehungen publicirt, enthält ein vollständiges historisches Erposé der Frage bis dahin und zeigt hinlänglich, wen, ob Rußland oder die Seemächte, die Verantwortlichkeit der Herausforderung trifft; es weist nach, welche unheilvolle Verkettung von Umständen die falsche Stellung, in welche die beiden Mächte durch ihre ersten Maßregeln gerathen waren, dieselben zwang, Schritt für Schritt immer herausforderndere zu ergreifen. Wer nicht vorweg eingenommen war, hat aus demselben (Memorandum) ersehen können, welche Conceffionen Rußland nach und nach gemacht hat, um den Frieden zu erhalten, sowohl vor wie nach der Wiener Note, und wie sich die beiden Höfe mit uns von Tage zu Tage weiter drängten in die Bahnen des Krieges durch ihre gesteigerten Forderungen. Die Occupation der Donaufürstenthümer, die man jest nachträglich als Vorwand zum Kriege benußt, war der Eröffnung der Verhandlungen nicht hinderlich gewesen; sie hatte weiter die Fortsetzung derselben nicht behindert, ja vielmehr die Verhandlungen wären längst zu einem Schluß gediehen, wenn die Mächte nicht plöglich, ohne irgend giltigen Grund, die Grundlagen völlig geändert hätten, die sie doch selbst bestimmt und festgesezt hatten, als sie über die erste Wiener Note übereinkamen. Die Gegenbemerkungen, welche die Pforte gegen einige Stellen der Note gemacht, bedingten die Verwerfung der ganzen Note durchaus nicht. Sie berührten den wesentlichen Inhalt derselben nicht, und die kaiserliche Regierung hatte das Recht, alle die Punkte, welche von der ottomanischen Pforte nicht beanstandet worden waren, als vorläufig festgestellt für weitere Vorschläge zu betrachten. Das hat aber nicht gegolten. Man wollte uns ganz neue Bedingungen stellen; man erklärte plößlich für unzulässig, was man bis dahin für zulässig erklärt; man läugnete das Begründetsein der Beschwerden

Rußlands; man sprach ihm sein Recht auf eine billige Genugthuung ab und verwarf, ohne in eine Discussion darüber einzugehen, alle von Rußland ausgehenden Vorschläge. Zu gleicher Zeit mit den von Wien aus gemachten Vorschlägen wurden im schwarzen Meere Maßregeln ergriffen, welche gegen Rußlands Rechte als kriegführende Partei waren; gleichsam als ob man jede etwaige Zustimmung Rußlands als erzwungen erscheinen lassen wolle. Endlich wurde Rußland geflisfentlich jeder ehrenvolle Rückzug durch eine so gebieterische Aufforderung abgeschnitten, wie sie Rußland zu keiner Zeit seiner Geschichte erhalten hat, selbst in jenen Tagen nicht, als ein Eroberer an der Spiße des bewaffneten Europas seine Länder überzog.

Da die beiden Mächte sich die Unzulänglichkeit ihrer Gründe zu einem unheilvollen Kriege nicht verhehlen konnten, da sie einsehen mußten, wie wenig Zusammenhang bestand zwischen der Veranlassung zu diesem Kriege und seinen Folgen, so waren sie gezwungen zu übertreiben, und häuften nun auf Rußland die sonderbarsten Anklagen. Sie führten ihre Ehre an und ihre verlegten materiellen Interessen, unsere Vergrößerungspläne und die Eroberung der Türkei, die Unabhängigkeit der Pforte, die Unabhängigkeit anderer Staaten und endlich das Gleichgewicht Europas, das durch unser außerordentliches Übergewicht bedroht sei. — Alle diese allgemeinen Beschuldigungen sind durchaus grundlos. Wir haben niemals die Ehre dieser beiden Höfe angegriffen. Wenn diese Ehre auf's Spiel gesetzt wurde, so wurde sie das nur durch sie selbst. Von Anbeginn an haben sie ein System der Einschüchterung eingehalten, welches scheitern mußte. Sie haben es sich zu einem Ehrenpunkte gemacht, Rußland dahin zu bringen, daß es sich ihnen beuge, und als nun Rußland in seine eigene Demüthigung nicht willigte, erfärten sie sich in ihrer sittlichen Würde verlegt. — In materieller Beziehung sind ihre Interessen eben so wenig durch uns verletzt. Sie können es nur durch den Krieg werden, mit dem sie uns ohne Grund überziehen wollen. Es sind unsere eigenen Interessen im Gegentheil, welche sie viel schwerer verlezen, indem sie uns im Abend, im Mittag, in unsern Häfen und auf allen Punkten unserer Küsten angreifen.

Die Vergrößerungs- und Eroberungspolitik, die sie Rußland zuertheilen, ist seit 1815 durch alle seine Thaten zurückgewiesen und widerlegt. Ist einer seiner Nachbarn in Deutschland und im Norden, der seit den letzten Jahren sich über einen Angriff oder auch nur über den Versuch eines Angriffs auf die Integrität jeiner Besizungen beklagen konnte?

Was die Türkei anbetrifft, so liegt, obgleich wir mit ihr im Kriege gewesen sind, der Friede von Adrianopel offen vor, um den gemäßigten Gebrauch zu beweisen, den wir von unsern Erfolgen gemacht haben. Und seitdem ist zu zwei Malen das ottomanische Reich durch uns von einem drohenden Einsturz gerettet. Der Wunsch, Constantinopel zu besitzen, wenn dies Reich zerfiele, die Absicht, dort eine Niederlassung zu gründen, waren viel zu entschieden, viel zu feierlich in Abrede gestellt, als daß in dieser Hinsicht, abgesehen von einem Mißtrauen, welches durch nichts belehrt werden kann, ein Zweifel übrig bleiben könnte. Die Ereignisse werden bald zeigen, wer den entscheidensten und erschütterndsten Stoß nicht allein auf die Unabhängigkeit, sondern auf die Existenz selbst der Türkei gerichtet hat, jene Mächte oder Rußland. Für den Preis der intereffanten Hülfeleistung, welche man ihr giebt, verzichtet die Türkei bereits vertragsmäßig auf das unterscheidende Vorrecht jeder unabhängigen Macht, nämlich auf das Recht zu Krieg oder Frieden nach ihrem Willen und in dem Augenblick und unter den

Bedingungen, welche ihr die nüßlichen scheinen. Sie wird demnächst gezwungen werden, eine Verpflichtung zu unterschreiben, welche auf alle ihre Unterthanen die Gleichheit der bürgerlichen und politischen Rechte ausdehnt. Rußland wird natürlich einer so beträchtlichen Gewährleistung zu Gunsten aller Christen in der Türkei seinen aufrichtigen Beifall geben, wenn man wirklich diese Gewähr= Leistung auf eine wahrhaft wirksame Weise ihnen zusichern kann. Aber Angesichts einer Revolution, welche so gründlich die tiefsten und wesentlichsten Grundlagen des türkischen Reiches verändern würde, wird Rußland das Recht haben, darüber erstaunt zu sein, daß man eine Verpflichtung, durch welche der Sultan sich darauf beschränkte, schon eristirende und aus unseren Verträgen mit ihm herrührende religiöse Vorrechte zu bestätigen, als gefahrbringend für seine Souveränetät und feine Unabhängigkeit zu erklären.

Es ist die Sache Europas, nicht die der beiden Mächte, zu entscheiden, ob das allgemeine Gleichgewicht wirklich die Gefahren läuft, welche man bemüht ist für daffelbe aus dem übermäßigen Übergewicht abzuleiten, welches Rußland zugeschrieben wird. Es ist die Sache Europas, zu prüfen, wer heute schwerer auf die Freiheit der Action der Staaten lastet, ob das sich selbst überlassene Rußland, ob eine furchtbare Allianz, deren Druck alle Neutralitäten beunruhigt und wechselweise, um sie fortzureißen, Schmeichelworte und Drohungen anwendet. Europa wird auch enscheiden, ob während der lezten Jahre es Rußland war, von dem die den Souveränetätsrechten und der Unabhängigkeit der schwachen Staaten feindlichsten Ansprüche gekommen sind; ob es in Griechenland, Sicilien, Neapel, Toscana für oder gegen diese Rechte reclamirt hat; — ob es in Deutschland zwischen den großen Regierungen gesucht hat Zwietracht zu säen, oder die Einigkeit wieder herzustellen; ob seine Bemühungen, in der Lombardei moralisch, in Ungarn durch thätliches Einschreiten, der Aufrechthaltung des Gleichgewichts gewidmet waren, und ob nicht vielmehr die Stöße, die man auf daffelbe (Rußland) zu richten gedenkt, die Isolirung, in die man es drängen will, die Vernichtung dieses Gleichgewichtes sein und zugleich die politische Welt in Zukunft einem ganz anderen Übergewicht ausliefern würden.

Man sieht hieraus, worauf sich die vagen Allgemeinheiten, welche gegen Rußland vorgebracht sind, zurückführen. Aber vorzüglich der letzte dieser Anschuldigungspunkte genügt, um den wirklichen Beweggrund eines Krieges errathen zu lassen, der, nach den offen vorliegenden Beschwerden beurtheilt, keinen Entstehungsgrund hätte, so sehr ist er den moralischen, industriellen, commerciellen Intereffen der ganzen Welt entgegengeseßt, so sehr ist er geeignet, in Wirklichkeit den Ruin des ottomanischen Reiches selbst, deffen Rettung aus einer eingebildeten Gefahr er doch zum Vorwande hat, zu beschleunigen. Dieser wirkliche Beweggrund ist ganz offen durch die englischen Minister ausgesprochen, als sie vor dem Parlamente gesagt haben, daß endlich der Augenblick gekommen wäre, um den Einfluß Rußlands zu vernichten.

Der Vertheidigung dieses Einflusses, welche für die russische Nation nicht minder nothwendig ist als wesentlich für die Aufrechthaltung der Ordnung und für die Sicherheit der anderen Staaten; der Aufrechthaltung, der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität, welche die Grundlage desselben sind, wird der Kaiser, der gegen seinen Willen genöthigt ist in den Kampf einzutreten, alle Widerstandskräfte weihen, welche ihm die Ergebenheit und der Patriotismus feines Volkes liefern. Er hofft, daß Gott, der so oft in den Tagen der Prüfung Rußland beschüßt hat, ihm noch einmal in diesem schrecklichen und gewaltigen

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