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von uns in so lange nicht bedroht werden, als er von den Mächten, welche gegenwärtig die Gewässer und das Gebiet des Sultans inne haben, respektirt werden wird. Die Räumung der Fürstenthümer. Wir sind bereit, daran zu gehen, wenn man uns annehmbare Garantien bietet.

Consolidirung der Rechte der Christen in der Türkei. Von der Idee ausgehend, daß die Erlangung der bürgerlichen Rechte für die in der Türkei lebenden Christen unzertrennlich sei von den religiösen Rechten, wie solche das Protokoll stipulirt und die für unsere Glaubensgenossen werthlos würden, wenn sie mit der Erlangung neuer Rechte nicht auch zugleich die älteren behalten würden, haben wir bereits erklärt, daß, wenn dem so wäre, die Begehren, welche der Kaiser an die Pforte gestellt, erfüllt, der Streitpunkt beseitigt sein würde und Se. Majestät bereit wäre, der europäischen Garantie dieser Rechte beizustimmen. Nachdem dies die Ansichten des Kaisers über die in dem Protokolle entwickelten Hauptpunkte sind, dünkt es uns, mein Fürst, daß, wenn man nur den Frieden aufrichtig und ohne Hintergedanken wünscht, welche denselben unmöglich machen würden, es nicht schwierig sein dürfte, auf Grund dieser dreifachen Basis dahin zu gelangen, oder wenigstens die Unterhandlungen durch einen Waffenstillstand vorzubereiten. Diese Hoffnungen wollen Ew. Excellenz dem österreichischen Cabinet unter gleichzeitiger Mittheilung dieser Depesche ausdrücken.

Empfangen Sie x. 2.

CCXXXVIII.

Depesche des Grafen Nesselrode an den Baron von Budberg in Berlin. St. Petersburg, 18. (30.) Juni 1854.

Der preußische Geschäftsträger hat mir die Mittheilung übergeben, welche sein Cabinet unterm 12. Juli n. St. an uns gerichtet, zur Unterstüßung des von Österreich uns gegenüber geschehenen Schrittes, um uns zu vermögen das Ende des gegenwärtigen Krieges zu beschleunigen, indem wir unterlassen, unsere militairischen Operationen in der Türkei weiter auszudehnen und zugleich unsere Truppen in möglichst kürzester Zeit aus den Fürstenthümern zurückziehen.

Wir wüßten, Herr Baron, diese Mittheilung des preußischen Cabinets nicht besser zu beantworten, als daß wir anbei den Wortlaut unserer nach Wien gerichteten Antwort selbst zu seiner Kenntniß bringen. Es wird daraus ersehen, daß ohne die von Österreich aufgestellten und in Berlin getheilten Meinungen hinsichtlich der Besetzung der Fürstenthümer vollkommen zu theilen, wir demungeachtet mit Rücksicht auf die besonderen Intereffen Österreichs und Deutschlands an der Donau und auf die Beschaffenheit der Verpflichtungen, welche die Höfe von Wien und Berlin durch das Protocoll vom 9. April gegen die beiden Westmächte übernommen haben, bereit sind, vorbehaltlich der Sicherheiten, welche wir im Voraus zu kennen verlangen, uns aus den Fürstenthümern zurückzuziehen und in Friedensunterhandlungen einzutreten auf die Grundlage der in dem Protocoll niedergelegten drei Hauptprincipien, oder wenigstens den Weg zu dieser Unterhandlung durch den Abschluß eines Waffenstillstandes anzubahnen.

Ohne hier die sehr ernsten Erwägungen zu wiederholen, welche uns darauf bestehen lassen, vorläufige Sicherheiten im Austausch des freiwilligen Opfers zu erhalten, welche wir den Intereffen Österreichs und Deutschlands durch Aufgebung unserer jeßigen oder fünftigen militairischen Positionen in der Türkei bringen, begnügen wir uns, diese Bemerkungen der reiflichsten Prüfung des

preußischen Hofes zu empfehlen, überzeugt, daß Se. Majestät der König zu billig ist, um von uns zu verlangen, umsonst einzuwilligen, uns moralisch und materiell zu schwächen, ohne gewiß zu sein, zu Frieden oder selbst zu einem Waffenstillstand zu gelangen. Wir sehen übrigens mit Befriedigung, daß das preußische Cabinet selbst von der Richtigkeit dieses Gesichtspunktes durchdrungen scheint, weil, indem es den Wunsch ausspricht, daß die Feindseligkeiten abgekürzt und beschränkt würden, es im Voraus anerkennt, daß dies von beiden Seiten zu geschehen habe. In Folge der in unserer Antwort ausgesprochenen persönlichen Neigung hängt es jetzt von ihm ab, in Wien und anderwärts seinen Einfluß geltend zu machen, um uns die unumgänglich nothwendigen Garantieen zu verschaffen. Wir glauben uns um so mehr berechtigt, von seiner Seite dies zu hoffen, als ihm zuerst der Kaiser seine Absicht zu erkennen gegeben hat, die Befestigung der religiösen und bürgerlichen Rechte der Christen in der Türkei, wenn man dieselbe von der ottomanischen Pforte wirksam erlangen kann, als thatsächlich die ihr von uns gestellten Forderungen befriedigend zu betrachten, und daß, durch unsere Zustimmung zu diesem Princip des Protocolls, wie zur Erfüllung der beiden andern, welche sich durch unsern freiwilligen Rückzug aus den Fürstenthümern ergeben würden, wir von jest an Preußen wie Österreich ein Mittel bieten, den Verpflichtungen nachzukommen, welche sie durch dies Actenstück den kriegführenden Mächten gegenüber contrahirt haben.

Sie wollen, Herr Baron, diese Hoffnung dem Herrn Baron von Manteuffel in bestimmter Weise ausdrücken, indem Sie die gegenwärtige Depesche zu seiner Kenntniß bringen. Empfangen Sie 2c. 2.

CCXXXIX

Depesche des Grafen Buol an den Grafen Esterhazy in St. Petersburg.

Wien, 9. Juli 1854.

Der Fürst von Gortschakoff hat mir eine Depesche des Herrn Reichskanzlers mitgetheilt, welche die Antwort der russischen Regierung auf die Einladung enthält, die wir uns in dem Fall befunden haben, an dieselbe hinsichtlich der Räumung der Donaufürstenthümer von Seite der russischen Truppen zu richten.

In dieser Antwort zeigt sich Rußland geneigt, über den bestimmten Zeitpunkt, wo diese Räumung erfolgen könnte, in Unterhandlung einzutreten, in dem Falle, wo wir ihm die Sicherheitsgewähr bieten könnten, daß es auf dem geräumten Gebiete nicht verfolgt werden, und daß die Mächte nicht ihre verfügbaren Streitkräfte verwenden würden, das asiatische oder europäische Küstenland anzugreifen. Das russische Cabinet stüßt sich auf die Erwägung, daß Rußland nicht freiwillig die einzige militairische Position aufgeben könne, wo ihm, wenn es offensiv verfahre, einige Aussicht bliebe, zu seinen Gunsten das Gleichgewicht wieder herzustellen, welches sonst überall gegen es wäre. Mit einem Worte, Rußland verlangt, daß die Räumung der besagten Provinzen eine allgemeine Einstellung der Feindseligkeiten zur Folge habe.

Wir müssen aufrichtig bedauern, daß der russische Hof, im Gegensaße zu den Bemerkungen, welche wir ihm machen zu müssen geglaubt haben, für gut erachtet, die Annahme unseres Vorschlages an eine Bedingung zu knüpfen, die angenscheinlich unabhängig von unserem Willen ist. Da aber jedenfalls das Verlangen Rußlands unseres Erachtens nicht ohne eine billige Seite ist und

Se. Majestät unser erhabener Gebieter viel Gewicht darauf legt, daß selbst das lezte Mittel, welches geeignet erscheint, ein Einvernehmen herbeizuführen, erschöpft werde, so wird das kaiserliche Cabinet sich bemühen, diese Mittheilung bei den Seemächten um so mehr zu benußen, als sie uns in ihrem Zusammenhange den Ausdruck des ernstlichen Wunsches zu enthalten scheint, zu einer Ausgleichung zu gelangen.

Indem Sie gegen den Herrn Grafen von Neffelrode der gegenwärtigen Mittheilung sich entledigen, stellen Sie demselben recht deutlich dar, daß ungeachtet des versöhnlichen Gedankens, den uns dieser Versuch bei den Cabineten von Paris und London eingegeben, wir genöthigt sind, in seiner ganzen Ausdehnung auf dem von uns an Rußland gerichteten Verlangen zu beharren für den Fall, wo die von diesem vorgeschlagene Idee bei den Seemächten diejenige Aufnahme nicht finden sollte, welche wir ihr zu erwirken wünschen. Machen Sie übrigens noch bemerkbar, daß, da die Stellung, welche wir in der Frage angenommen haben, uns nicht ermächtigt, einen directen Einfluß auf die militairischen Operationen dieser Mächte auszuüben, unsere Thätigkeit sich darauf zu beschränken hat, ihnen zu empfehlen, die Folgen, welche ihre Entscheidungen nach sich ziehen können, in reifliche Erwägung zu nehmen und ihnen vorzustellen, daß alle Regierungen uns gleichmäßig berufen scheinen, ihre Friedensbestrebungen durch alle mit ihrer Ehre und ihren Interessen verträglichen Opfer zu vereinigen.

Indem ich Sie, Herr Graf, ermächtigte, Mittheilung von der gegenwärtigen Depesche dem Herrn Reichskanzler zu machen, ergreife ich 2c. 2c.

CCXL.

Depesche des Freiherrn von Manteuffel an den Baron von Werther in St. Petersburg.

Berlin, 17. Juli 1854.

Sie kennen bereits die letzte von dem Cabinet von St. Petersburg uns zugegangene Mittheilung, in Beantwortung meiner Depesche vom 12. Juni, durch welche auf Befehl des Königs, unseres erhabenen Gebieters, ich die Forderungen Österreichs, die in der Depesche an den Grafen Esterhazy vom 3. desselben Monats enthalten sind, unterstüßt hatte. Demungeachtet füge ich eine Abschrift hier bei sowohl von der dem Cabinet zu Wien in Form einer an den Fürsten von Gortschokoff gerichteten Depesche ertheilten Antwort, als von der an den Baron von Budberg adressirten, wovon der russische Gesandte mich eine Abschrift hat nehmen lassen.

Ihr Verweilen bei uns hat Ihnen, Herr Baron, die Überzeugung geben müssen, daß der aufrichtige und beständige Wunsch des königlichen Cabinets, ungeachtet der äußersten Spannung der Lage zu einem Ausgangspunkt für weitere Unterhandlungen zu gelangen, sich in der gewissenhaften und unpartheiischen Prüfung nicht verleugnet hat, der wir die Erklärungen des Cabinets von St. Petersburg unterzogen haben. Sie könnten, Herr Baron, nicht beffer die wichtigen Functionen, zu denen das Vertrauen des Königs Sie berufen hat, einweihen, als indem Sie laut bei Sr. Majestät dem Kaiser und bei dem Herrn Reichskanzler zum Organ des Eindrucks sich machen, den die letzten russischen Mittheilungen auf unsern erhabenen Souverain hervorgebracht haben. Der König würdigt vollkommen den Geist der Mäßigung und Versöhnung, welche

die Redaction derselben geleitet hat. Se. Majestät erkennt nach seinem wahren Werth den aufrichtigen Wunsch, den die Sprache des Herrn Grafen von Nesselrode bekundet, so umfassend als möglich den Wünschen und Verpflichtungen der alten Bundesgenossen Rußlands, so wie den Interessen, welche sie zu schirmen dringend sich veranlaßt finden, Rechnung zu tragen. So wird denn auch, geleitet von dieser befriedigenden Würdigung, der König, indem er bei den in meiner Depesche an den Baron von Werther, vom 12. Juni, angedeuteten Gesichtspunkten beharrt, auf die russische Antwort sich stüßen und sowohl in Wien, als in Übereinstimmung mit dem österreichischen Hofe zu Paris und zu London seine Bestrebungen erneuern, um auf billigen nnd practischen Grundlagen zu neuen Chancen der Verständigung und der Friedensstiftung zu gelangen.

Wir verbergen uns nicht, daß dies eine außerordentlich schwierige Aufgabe ist. Wir müßten sie im voraus als unmöglich betrachten, wenn wir uns nicht berechtigt hielten, von der Weisheit und Loyalität Sr. Majestät des Kaisers Nicolaus zu erwarten, daß die Dispositionen, welche die letzten Erklärungen seines Cabinets dictirt haben, ebenfalls seine fernere Haltung bestimmen, und indem sie in Thatsachen sich verwandeln, die deutschen Mächte in den Stand jezen werden, als hinlänglich gesichert vor jeder Verlegung die ihnen anvertrauten Interessen zu betrachten, deren Vertheidigung der Gegenstand ihrer Verpflichtungen, sei es unter sich gegenseitig, sei es mit den Cabineten von Paris und London, ist.

Bringen Sie, Herr Baron, die gegenwärtige Depesche zur Kenntniß des Herrn Grafen von Nesselrode und empfangen Sie die erneuerte Versicherung 2c. 2c.

CCXLI.

Depesche des Grafen Buol an den Baron von Hübner in Paris und an den Grafen Colloredo in London.

Wien, 21. Juli 1854.

Ich habe die Ehre, Euer Ercellenz anbei den Wortlaut der Antwort zu übersenden, welche das Cabinet von St. Petersburg unter dem 17. (29.) Juni lehthin auf unsere Mittheilung vom 3., bezüglich der Einstellung der ferneren Entwickelung der Operationen der russischen Armee jenseits der Donau und der Erlangung der nahen Räumung der Donaufürstenthümer ertheilt hat, um denselben dem französischen (englischen) Cabinet zu unterbreiten.

Sie werden den Eindruck ermessen, den diese Mittheilung, welche der Fürst Gortschokoff dem kaiserlichen Cabinet gemacht, auf uns hervorgebracht hat, wenn Sie Kenntniß genommen haben von der in Abschrift gleichfalls hier angebogeneu Depesche, durch welche der Graf V. Esterhazy schon am 9. des laufenden Monats beauftragt worden ist, dem Cabinet von St. Petersburg unser Bedauern auszudrücken, daß ungeachtet der Bemerkung, auf welche wir in unsern Depeschen vom 3. Juni uns gestüßt, dasselbe sich nur geneigt erklärt hat in Unterhandlung über den bestimmten Zeitpunkt der Räumung einzutreten, indem es uns Bedingungen stellt, deren Erfüllung nicht von unserm Willen abhängt. In diesem Zustand der Dinge haben wir nus nicht enthalten können, unser Verlangen ausdrücklich in seiner ganzen Ausdehnung so aufrecht zu erhalten, als es in der Hauptdepesche vom 3. Juni lehthin formulirt worden war.

Da übrigens das Cabinet von St. Petersburg erklärt hat, daß strategische Rücksichten den russischen Armeen nicht erlaubten, die von ihnen in den Donau

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Ländern eingenommenen militairischen Positionen zu verlassen, ohne vorher Sicherheitsgarantien, die einem Waffenstillstand gleichkämen, erhalten zu haben, so ist die Frage auf ein Terrain verseßt, wo die kriegführenden Mächte in erster Linie fich auszusprechen haben.

Ich brauche nicht die Aufmerksamkeit Ew. Excellenz auf die außerordentliche Wichtigkeit der Entscheidungen zu firiren, welche die Mächte nun zu nehmen haben. Sie kennen zu genau, Herr..., die Ansichten, welche in der gegenwärtigen Krisis unabänderlich die Politik des Kaisers, unseres erhabenen Gebieters geleitet haben, um nicht zu ahnen, in welchem Geiste Se. Majestät wünschen könnte, die Eröffnungen Rußlands von den Regierungen, welche sich mit ihm im Kriegszustand befinden, aufgenommen zu sehen.

Ohne vorweg urtheilen zu wollen, welche Entscheidung diese Regierungen definitiv faffen werden, glauben wir dennoch, indem wir Ihnen den Gesichtspunkt darstellen, unter dem wir die jetzige Wandelung der Frage auffaffen, Sie in den Stand sehen zu müssen, mit Offenheit gegen das Cabinet von Paris (London) sich auszusprechen, wenn sich die Gelegenheit Ihnen dazu bieten sollte.

Worauf haben die gemeinsamen Bestrebungen der Mächte beständig hingezielt, wenn nicht auf die Rückkehr eines festen und dauerhaften Friedens? Wir verstehen darunter einen Frieden, der indem er die Rechte der Pforte wiederhergestellt, Europa Garantien gegen die Wiederherstellung ähnlicher Störungen, wie die, welche es jetzt so tief erschüttern, gewährt. Die Wichtigkeit der mit diesem Zweck verknüpften Intereffen ist so groß, daß unserer Üeberzeugung nach keine Macht dem Vorwurf sich aussehen möchte, irgend ein Mittel versäumt zu haben, welches uns demselben näher bringen könnte. Die kriegführenden Mächte werden es sich deshalb ohne Zweifel zur Pflicht machen, reiflich und gewissenhaft die Frage zu erwägen, um zu erkennen, ob die Fassung der Antwort des Cabinets von St. Petersburg nicht solche Ausgleichungskeime enthält, daß dadurch eine definitive Friedensstiftung vorbereitet werden könnte.

Rußland macht keine Schwierigkeit, die Grundsäße zu unterschreiben, welche in dem Wiener Protocoll vom 9. April niedergelegt sind, in dem Sinne, daß es die Integrität der Türkei achten zu wollen und bereit zu sein erklärt, zur Räumung der Fürstenthümer vorbehaltlich schicklicher Sicherheiten zu schreiten, so wie endlich mitzuwirken zur Befestigung der Rechte der Christen in der Türkei durch seine Theilnahme an der europäischen Garantie, unter welche, nach der Ansicht des Cabinets von St. Petersburg, diese Rechte, einschließlich der religiösen Privilegien des griechischen nicht unirten Ritus, fortan gestellt werden würden.

Diese dreifache Basis könnte, wie der russische Hof annimmt, als Ausgangspunkt zu Friedensunterhandlungen dienen, denen eine allgemeine Einstellung der Feindseligkeiten vorangehen würde.

Außer diesen drei Punkten, denen Rußland beizutreten sich bereit erklärt, enthält das Protocoll vom 9. April freilich noch einen vierten, durch den die unterzeichneten Regierungen sich verpflichtet haben, gemeinsam die geeignetsten Garantien zu ermitteln, um den Fortbestand des ottomanischen Reiches mit dem allgemeinen europäischen Gleichgewicht zu verbinden. Da das Cabinet von St. Petersburg über diesen Gegenstand nicht in Erläuterungen eingetreten ist, so wissen wir nicht, in welcher Weise es denselben seinerseits gewürdigt hat. Unzweifelhaft scheint es uns jedoch, daß die vollkommene, rückhaltlose Annahme der drei ersten Punkte auch einen großen Schritt zur Lösung der in dem vierten Punkt angeregten Frage thun lassen würde.

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