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der Grundlage nicht wieder hergestellt werden können: 1) wenn die vom K. Hof von Rußland bisher über die Fürstenthümer Wallachei, Moldau und Serbien geübte Schirmherrschaft nicht für die Zukunft abgeschafft wird; und wenn die von den Sultanen diesen Provinzen, welche entfernte Besitzungen ihres Reiches find, gewährten Privilegien nicht unter die Gesammt-Garantie der Mächte gestellt werden, kraft eines mit der Hohen Pforte zu schließenden Abkommens, deffen Stipulationen zugleich jede Detailfrage regeln sollen. 2) Wenn die Schifffahrt der Donau an ihren Mündungen nicht von jedem Hemmniß befreit wird und die durch die Akte des Wiener Congresses festgestellten Grundsäße darauf ihre Anwendung finden. 3) Wenn der Vertrag vom 13. Juli 1841 nicht von den hohen kontrahirenden Theilen gemeinsam im Interesse des Gleichgewichts der Macht in Europa revidirt wird. 4) Wenn Rußland nicht den Anspruch auf eine amtliche Schirmherrschaft über die Unterthanen der Hohen Pforte, welchem Glaubensbekenntniß sie angehören mögen, aufgiebt, und wenn Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Rußland nicht ihren wechselseitigen Beistand leihen, um als eine Initiative von der ottomanischen Regierung die Bestätigung und Beobachtung der religiösen Privilegien der verschiedenen christlichen Glaubensgenossenschaften zu erlangen, und im gemeinsamen Intereffe ihrer Glaubensgenoffen die edelmüthigen, von Er. Majestät dem Sultan bekundeten Absichten zu Nüße zu machen, zugleich jeden Angriff auf seine Würde und die Unabhängigkeit seiner Krone vermeidend. Der Unterzeichnete ist überdies zu der Erklärung ermächtigt, daß die Regierung I. Majestät der Königin von Großbritannien, während sie sich das Recht vorbehält die einzelnen Bedingungen, die sie beim Friedensschluß vorbringen mag, wann immer es ihr nüßlich dünkt, bekannt zu machen, und in den oben specifizirten allgemeinen Bürgschaften Modifikationen anzubringen, wie die Fortdauer der Feindseligkeiten dieselben nöthig machen dürfte, entschlossen ist keinen Vorschlag des Cabinets von St. Petersburg zu erörtern und in Erwägung zu ziehen, welcher nicht von seiner Seite eine volle und gänzliche Annahme jener Prinzipien ausspricht, über welche sich die britische Regierung bereits mit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers von Österreich und Sr. Majestät des Kaisers der Franzoseu geeinigt hat. Der Unterzeichnete 2c.

CCXLVIII.

Note des Grafen Buol an den Gesandten Englands (resp. Frankreichs) vom 8. August 1854.

Die österreichische Note beginnt mit den Worten: Der Unterzeichnete, Minister der auswärtigen Angelegenheiten Sr. K. K. apostolischen Majestät, beeilt fich den Empfang der Note zu bestätigen, mit deren Überreichung Se. Excellenz der Graf Westmoreland 2c. ihn am 8. dieses beehrt hat, und seinerseits zu erklären: Es ergiebt sich aus den vertraulichen Besprechungen u. f. w. Von da an wiederholt Graf Buol's Note den Inhalt der englischen, die motivirende Einleitung sowohl wie die aufgezählten vier Punkte, Wort für Wort, und schließt darauf mit folgendem Paragraphen:

Der Unterzeichnete ist überdies zu der Erklärung ermächtigt, daß seine Regierung Kenntniß nimmt von dem Entschluß Englands und Frankreichs, auf kein Abkommen mit dem kaiserlichen Hofe von Rußland einzugehen, welches nicht von Seiten des besagten Hofes einen vollen und gänzlichen Beitritt zu den vier oben aufgezählten Prinzipien in sich schließt, und daß die österreichische Re

gierung für sich die Verpflichtung übernimmt, nicht anders als auf jenen Grundlagen zu unterhandeln, indem sie sich zugleich eine freie Erwägung der Bedingungen vorbehält, welche sie zur Wiederherstellung des Friedens aufstellen dürfte falls sie sich gezwungen sehen sollte, selbst am Kriege Theil zu nehmen. Der Unterzeichnete 2c.

CCXLIX.

Depesche des Grafen Buol an den Grafen Esterhazy in St. Petersburg. Wien, 10. August 1854.

Durch meine Depesche vom 9. Juli hatte ich die Ehre Sie von dem Eindruck zu benachrichtigen, den auf das kaiserliche Cabinet die Mittheilungen her. vorgebracht, mit denen der Fürst Gortschakoff von seiner Regierung für daffelbe beauftragt war, sowie von unserer Absicht, bei den Seemächten dasjenige nüßlich zu verwenden, was diese Mittheilungen an Elementen enthielten, welche als Unterhandlungsbasis zur Wiederherstellung des Friedens dienen konnten. Wenn schon wir uns nicht die Schwierigkeiten unserer Aufgabe verbargen, weil die Eröffnungen Rußlands nur unvollständig die Forderungen beantworteten, welche wir selbst an dasselbe zu richten uns in dem Fall befanden, haben wir uns nichts desto weniger berufen geglaubt, den Seemächten darzustellen, in welchem Geiste der Kaiser, unser erhabener Gebieter, diese Eröffnungen aufgenommen zu sehen wünschte, indem wir ein besonderes Gewicht auf die außerordentliche Wichtigkeit der von ihnen zu nehmenden Entschließungen legten. Wir haben die Cabinete von Paris und London daran erinnert, daß die gemeinsamen Bestrebungen der Mächte unwandelbar auf die Wiederherstellung eines festen und dauerhaften Friedens gerichtet sein sollten. Wir haben ihnen unsere Meinung ausgedrückt, daß zuversichtlich keine Macht dem Vorwurf sich aussehen möchte, irgend ein Mittel vernachlässigt zu haben, um den Kriegsplagen ein Ziel zu stellen, und wir haben daraus gefolgert, daß die Seemächte reiflich und gewissenhaft die Frage erwägen würden, ob in dem Gehalt der Antwort des Cabinets von St. Petersburg nicht solche Verständigungskeime enthalten seien, daß eine definitive Friedensstiftung daraus sich ergeben könnte. Wir haben bei den Höfen von Frankreich und England constatirt, daß Rußland keine Schwierigkeit mache, den in dem Wiener Protocoll vom 9. April aufgestellten Principien beizupflichten, in dem Sinne, daß es erklärt, die Integrität der Türkei achten zu wollen und bereit zu sein, vorbehaltlich schicklicher Sicherheiten, die Fürstenthümer zu räumen, sowie zur Befestigung der Rechte der Christen in der Türkei durch seine Betheiligung an der europäischen Garantie mitzuwirken, unter die nach der Ansicht des Cabinets von St. Petersburg diese Rechte, einschließlich der religiösen Privile gien des nicht unirten griechischen Ritus, gestellt sein würden; daß diese dreifache Basis nach der Meinung des russischen Hofes als Ausgangspunkt zu Friedensunterhandlungen dienen könnte, denen eine allgemeine Einstellung der Feindseligkeiten vorangegangen wäre; daß endlich, wenn das Cabinet von St. Petersburg nicht ausdrücklich eines in dem Protocoll vom 9. April enthaltenen vierten Punktes gedacht, kraft deffen die Regierungen, welche das Protokoll unterzeichuet, sich verpflichtet haben, gemeinsam die geeignetsten Garantieen ausfindig zu machen, um den Fortbestand der Türkei mit dem allgemeinen europäischen Gleichgewicht zu verbinden, es uns unzweifelhaft erschien, daß schon die vollständige und rückhaltlose Annahme der drei ersten Punkte die Lösung der durch den vierten angeregten Frage erleichtern müsse.

In diesem Sinne hat sich das kaiserliche Cabinet bemüht, den erwähnten Eröffnungen des kaiserlich russischen Hofes bei den Seemächten eine solche Aufnahme zu bereiten, daß man glückliche Ergebnisse davon hoffen könnte. Wir haben uns jedoch in dem Fall befunden, zu constatiren, daß die durch die Mittheilung des Cabinets von St. Petersburg auf die französische und englische Regierung hervorgebrachte erste Wirkung unserer Erwartung nicht entsprochen hat. Sowohl in London als in Paris hat das fortdauernde Verweilen der russischen Truppen auf ottomanischem Boden der Beistimmung des Cabinets von St. Petersburg zu den im Protokoll vom 9. April aufgestellten Principien den größten Theil ihres Werthes zu nehmen geschienen. Das französische und das englische Cabinet bestehen darauf, die Räumung der Fürstenthümer als die vorläufige Bedingung jeder Verständigung zu betrachten, und drücken ihr Erstaunen aus über die Behauptung des Herrn Grafen von Neffelrode, daß die Integrität des ottomanischen Reiches so lange nicht durch Rußland bedroht sein würde, als sie von den Mächten, welche in diesem Augenblick die Gewässer und das Gebiet des Sultans besezt halten, geachtet wäre. Diese Cabinete haben lebhaft die Analogie abgelehnt, welche die Depesche des russischen Reichskanzlers zwischen der Anwesenheit der verbündeten Truppen die von der hohen Pforte verlangt und durch ein diplomatisches Actenstück, dessen Wirkungen nach gemeinschaftlicher Übereinkunft aufhören sollten — und der Thatsache des Einmarsches der russischen Armee in das ottomanische Gebiet aufstellen zu wollen schien. Was die religiöse Frage betrifft, so glaubten die Höfe von Paris und London annehmen zu müssen, daß nach der Ansicht der russischen Regierung der religiöse Schuß, den sie über die Griechen vom orientalischen Ritus beansprucht, sich auf eine europäische Garantie begründen müsse, weshalb sie nicht wohl begreifen konnten, wie die Unabhängigkeit und Souverainetät der Pforte gleichzeitig mit einem solchen System bestehen könne. Indem die Höfe von Frankreich und England ihr Intereffe für die Verbefferung der Lage der Rajahs betheuern, sind sie jedoch der Ansicht, daß die Reformen, welche in das Verhaltungsverfahren, dem jene unterworfen sind, eingeführt werden sollten, von der Initiative der ottomanischen Regierung ausgehen müßten, und daß jede fremde Einwirkung in diesem Falle nur durch Beihülfe guter Rathschläge und nicht durch eine Einmischung sich bethätigen dürfte, welche lettere auf Verträge sich begründete, die kein Staat unterschreiben könne, ohne auf seine Unabhängigkeit zu verzichten. Die Cabinete von Paris und London haben endlich hervorgehoben, daß das russische Schriftstück vermieden habe auf diejenige Stelle des Protokolls vom 9. April einzugehen, welche am meisten seine Aufmerksamkeit hätte feffeln sollen, und die nach der Meinung dieser Cabinete von überwiegender Wichtigkeit war, indem sie die Nothwendigkeit beruhigender Garantien gegen die Wiederkehr neuer, das europäische Gleichgewicht bedrohender Verlegungen implicirte. Die Regierungen von Frankreich und England erachten die von ihnen gebrachten Opfer als zu beträchtlich, den von ihnen verfolgten Zweck für zu wichtig, als daß sie sich aufhalten laffen sollten, bevor sie Gewißheit erlangt, den Krieg nicht nochmals beginnen zu müssen.

Aus allen diesen Beweggründen haben die Seemächte für gut erachtet, von vornherein jeden Vorschlag ablehnen zu müffen, der darauf hinzielen würde, sofort eine Einstellung der Feindseligkeiten ihrerseits zu veranlassen, und stehen fogar an, sich über die Bedingungen eines Friedensschluffes auszusprechen, indem diese von zu vielen Eventualitäten abhängen, als daß man sie jetzt schon bestimmen könnte. Auf unsere dringenden Vorstellungen haben diese Mächte sich

endlich jedoch herbeigelassen, schon jeßt, mit Vorbehalt der Modificationen und Ergänzungen, welche die Umstände nothwendig machen könnten, die Garantien namhaft zu machen, welche ihnen unerläßlich scheinen, um die Wiederherstellung des Friedens und die Erhaltung des Gleichgewichts in Europa auf feste Grundlagen zu errichten, wobei sie uns anheimgeben, wenn wir es für zweckmäßig erachten, in unserm eigenen Namen Rußland gegenüber uns darüber auszusprechen. Diese Garantien sind angedeutet in der abschriftlich hier beigefügten Note, welche die Vertreter Frankreichs und Englands gleichlautend an das kaiserliche Cabinet gerichtet haben. Sie gehen aus von den in den Protocollen, namentlich in den vom 9. April aufgestellten Principien und stimmen also mit unserer eigenen Würdigung überein. Das kaiserliche Cabinet, das mithin in ihrer Annahme von Seite deffen von St. Petersburg das einzige practische Mittel erblicken würde, den Weg der Unterhandlung zu betreten, kann nicht anders, als sie auf das Wärmste zu ernster und reiflicher Erwägung zu empfehlen.

Indem Sie dem Herrn Grafen v. Neffelrode die gegenwärtige Depesche vorlesen und ihm davon eine Abschrift geben, machen Sie alle Beweisgründe geltend, welche zu Gunsten einer rückhaltlosen Annahme der Grundlagen sprechen, auf denen, wie wir glauben, allein es möglich sei, den Kriegsplagen, die schon so viele Opfer gekostet haben, und unzweifelhaft noch viel weiter, um sich greifen dürften, ein Ziel zu stellen. In der That gewahrt Österreich nur in der offenen Annahme dieser Grundlagen, welche es selbst als die nothwendigen Bedingungen eines festen Friedens anerkannt, die Chance, zu einer allgemeinen Verständigung zu gelangen. Wenn das Cabinet von St. Petersburg den vier in Rede stehenden Garantien beistimmte, so könnte es auf unsern Eifer sich beruhen, an die Seemächte die ernstlichsten Vorstellungen zu richten, um sie zu vermögen, ihre Zustimmungen zu geben, daß auf diesen selben Grundlagen unverfäumt Unterhandlungen eröffnet würden, und man über eine gleichzeitige Einstellung der militairischen Operationen sich verständigte. Wir beschwören nochmals den kaiferlich russischen Hof, von der unermeßlichen Tragweite der von ihm zu nehmenden Entscheidung sich wohl zu durchdringen, und brauchen nicht Ihnen, Herr Graf, zu empfehlen, alle in ihrer Macht stehenden Mittel anzuwenden, um es dahin zu bringen, daß diese Entscheidung den Friedens-Interessen günstig sei. Da die außerordentliche Wichtigkeit der Lage den Maaßstab der Ungeduld zu bieten vermag, mit der wir die Antwort erwarten, welche Ihnen von dem russischen Cabinet ertheilt werden wird, so ersuche ich Sie, dieselbe uns so bald als möglich zu übermitteln und ergreife 2c.

CCL.

Depesche des Freiherrn von Manteuffel an den Baron von Werther in St. Petersburg.

Berlin, den 13. August 1854.

Ich hatte die Ehre Ihnen mit meiner Depesche vom 5. d. M. eine Abschrift von der zu übermitteln, welche ich unterm 24. v. M. an die Vertreter des Königs in Paris und in London gerichtet hatte, damit sie diesen Cabineten unsere Eindrücke über die russischen Antworten vom 29. und 30. Juni mittheilen und denfelben unsere Hoffnung ausdrückten, daß sie darin mit uns Verständigungskeime und Unterhandlungselemente gewahren würden.

Obgleich eine directe Antwort auf diese Eröffnungen weder von Paris noch

von London uns zugekommen ist, haben wir doch nach uns gemachten vertraulichen und mündlichen Mittheilungen, die sich zum Theil mit den von uns selbst gethanen Schritten durchkreuzt haben, uns nicht verbergen können, daß die Würdigung der Regierungen Frankreichs und Englands bezüglich der russischen Eröff nungen wesentlich von der unsrigen verschieden und nicht von der Art sei, einen gemeinsamen Ausgangspunkt zu bieten. Vorzüglich war es der verlängerte Aufenthalt der russischen Truppen in den Fürstenthümern, der nach der Ansicht der Westmächte sie verhindern mußte, den friedfertigen Äußerungen des Cabinets von St. Petersburg einen practischen Werth zuzugestehen. Die Beistimmung zu den in dem Protocoll vom 9. April festgestellten Principien schien ihnen außerdem noch nicht ausgedehnt genug, weil sie der Garantieen nicht erwähnte, die nach demselben Protocoll gesucht werden müssen, um den Fortbestand der Türkei noch mehr mit dem allgemeinen Gleichgewicht Europas zu verbinden. Die Cabinete von Paris und London haben uns nicht ignoriren lassen, daß nach ihrem Ermessen diese Garantieen mehrere Hauptpunkte in sich begreifen müßten, die, natürlich mit Vorbehalt aller von den Ereignissen vorgeschriebenen Modificationen, die unumgängliche Basis aller Friedens- oder Waffenstillstandsunterhandlungen bilden würden. Diese Punkte sind später in gleichlautenden Noten formulirt worden, welche die Vertreter Frankreichs und Englands dem Wiener Cabinet übermittelt haben und denen letteres in seiner Antwort beigetreten ist. Indem es davon uns benachrichtigt, kündigt es uns zugleich an, daß es sie als den in dem Protocoll vom 9. April aufgestellten Principien entflossen betrachtet, und sie folglich nicht warm genug der rückhaltlosen Annahme des Cabinets von St. Petersburg empfehlen zu können glaubt.

Auf Befehl des Königs lade ich Sie, Herr Baron, ein, mit allen Ihren Bestrebungen diesen Schritt des österreichischen Hofes zu unterstüßen. Unser erhabener Gebieter hält ihn von dem aufrichtigen Wunsche eingegeben, den Weg zu Unterhandlungen und zu einem beiderseitigen Waffenstillstand anzubahnen. Se. Majestät hält ihn auch für geeignet, dieses Ergebniß zu erleichtern. Indem Allerhöchstdieselben von dem Ensemble der in der vorgedachten Note enthaltenen vier Punkte sich durchdrungen und mit dem Geist der leßten russischen Erklärungen sie verglichen haben, vermag Se. Majestät darin nichts Unvereinbarliches mit dem zu finden, was Ihr erhabener Schwager nicht schon als Ausgangspunkt zu einer friedlichen Ausgleichung anzunehmen sich bereit erklärt hat. Der Kaiser selbst wird sich von der Nothwendigkeit überzeugt haben, künftig den Unannehmlich. keiten und Gefahren vorzubeugen, welche für Rußland wie für die Ruhe Europas mit den Institutionen verknüpft waren, welche das Staatsrecht der Donaufürstenthümer und Serbiens bildeten, und die erleuchtete Sorgfalt Sr. kaiserlichen Majestät für diese Länder wird nicht die Vortheile und Wohlthaten verkennen, welche eine Gesammtgarantie ihrer Privilegien von Seiten der europäischen Mächte ihnen gewähren kann. Die freie Donauschifffahrt könnte nur den wirklichen Intereffen des russischen Handels entsprechen, und obgleich die Hindernisse, welche sich ihr an der Mündung dieses Fluffes entgegenstellen, noch nicht ganz beseitigt find, so laffen der hohe Geist des Kaisers und die wiederholten Erklärungen sei nes Cabinets keinen Zweifel über ihre entschiedene Absicht, denselben ein rasches Ende zu machen. Was die Privilegien der christlichen Unterthanen des Sultans anbelangt, so hat nicht allein durch Annahme des Protocolls vom 9. April Se. kaiserliche Majestät sich einverstanden mit dem Princip einer solidarischen und col lectivischen Sorgfalt der Mächte für die Lage unserer Glaubensgenossen erklärt,

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