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sondern derselbe Gedanke war schon vorwaltend bei den von dem Cabinet von St. Petersburg vor einiger Zeit dem von Berlin in dieser Beziehung gemachten Eröffnungen, und da die Unabhängigkeit nnd Souveränetät des Sultans so oft und so laut als conform mit den politischen Ansichten des Kaisers proclamirt wor den ist, so wird Se. Majestät den vereinten Bemühungen der Mächte nicht vorenthalten, die Verbesserung der Lage der christlichen Rajahs mit den Intereffen der ottomanischen Regierung in Einklang zu bringen, indem dieser leßten die Initiative gesichert wird, welche sie zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und Würde bedarf.

Der Vertrag vom 13. Juli 1841 endlich ist das Resultat so besonderer Umstände gewesen, daß seine Revision durch alle contrahirenden Mächte im Princip keiner Schwierigkeit begegnen dürfte, und Rußland als Grenzmacht des schwar zen Meeres scheint selbst ganz besonders berufen, Theil zu nehmen an der Prüfung der damit in Berührung stehenden wichtigen Fragen.

Solches sind, Herr Baron, die allgemeinen Erwägungen, welche den König, unseren erhabenen Gebieter, veranlassen, dringend die Annahme der vorangedeuteten Punkte von Seiten des Hofes von St. Petersburg als Basis einer fernerweiten Unterhandlung zu wünschen, wie Österreich übereinstimmend mit den Cabineten von London und Paris dieselben formulirt hat. Benußen Sie also das hohe Wohlwollen, womit der Kaiser gleich nach Ihrem Eintreffen in St. Petersburg Sie zu beehren geruht, und das Vertrauen, welches der Herr Graf Nesselrode Ihnen zugestanden hat, um das kaiserliche Cabinet von der unermeßlichen Tragweite zu überzeugen, welche diesmal noch mit seinen Entscheidungen verbunden sein wird, von der ausgedehnten Friedensaussicht, welche sie Europa öffnen können, und von der siegenden Wirkung, welche sie auf die Lästerer der russischen Politik hervorbringen muß, wenn sie ihren erbittertsten Widersachern beweisen, auf welcher Seite wahrhaft friedfertige Gesinnungen find.

Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, Herr Baron, mit welcher Ungeduld wir den Nachrichten entgegensehen über die Aufnahme und Wirkung der gegenwärtigen Depesche, von der Sie unverweilt den Herrn Reichskanzler in Kenntniß sehen wollen. Empfangen Sie 2c.

CCLI.

Depesche des Grafen Nefselrode an den Fürsten Gortschakoff in Wien. St. Petersburg, den 14. (26.) August 1854.

Ich habe die Mittheilungen, welche das österreichische Cabinet unter dem 10. August n. St. an uns gerichtet hat, empfangen und Sr. Majestät dem Kaiser vorgelegt.

Indem wir dem von Seiten Österreichs an uns gestellten Begehren, unsere militärischen Operationen in der Türkei nicht weiter vorzuschieben und unsere Truppen aus den Donaufürstenthämern zurückzurufen, entsprachen, hatten wir ausschließlich die österreichischen und deutschen Interessen im Auge, in deren Namen dies Begehren an uns gerichtet war. Die geforderte Conzession mußte für uns die gewichtigsten Folgen nach sich ziehen. Sie entzog uns, wie wir dies der österreichischen Regierung schon bemerklich gemacht haben, den einzigen militärischen Punkt, welcher das Gleichgewicht der Stellungen auf dem unermeßlichen Kriegstheater zu unseren Gunsten wieder herstellen konnte. Noch mehr: sie mußte unvermeidlich uns der Gefahr preisgeben, die Streitkräfte Englands, Frankreichs

und der Türkei, welche nunmehr im osmanischen Reiche ohne Beschäftigung waren, sich in Masse auf unsere asiatischen und europäischen Küsten am schwarzen Meere werfen zu sehen.

Dieser Inkonvenienzen, dieser handgreiflichen Gefahren ungeachtet, hatten wir gleichwohl, in Berücksichtigung der Wünsche Österreichs und Deutschlands, uns bereit erklärt, uns freiwillig aus den Donaufürstenthümern gänzlich zurückzuziehen. Ja, wir verzichten dabei sogar auf alle Bedingungen von Gegenseitigkeit Seitens unserer Gegner. Wir verlangten von diesen gar nichts. Wir gaben lediglich Österreich den Wunsch zu erkennen, zu erfahren, welche Garantien der Sicherheit es persönlich uns anzubieten im Stande sei; - mit anderen Worten, und vorausgeseßt, daß es nicht in seiner Macht stand, uns einen Waffenstillstand zu sichern, wir wünschen zu wiffen, ob wir wenigstens nach einmal vollzogener Räumung und folglicher Erfüllung der von ihm den Westmächten gegenüber eingegangenen Verbindlichkeiten, darauf würden rechnen können, daß es aufhören werde, mit jenen in der laut eingeräumten Absicht, die moralische und materielle Erniedrigung Rußlands herbeizuführen, gemeinsame Sache zu machen.

Gleichzeitig und zum Zeugniß für unsere friedfertigen Absichten erklärten wir uns eben so bereit, im Voraus den Principien des Protokolls vom 9. April beizutreten.

Anstatt direct auf Eröffnungen, oder vielmehr auf Anfragen, welche direct an Österreich gerichtet waren, zu antworten, hat Österreich die Sache erst den Westmächten vorgetragen, und von deren Entschließungen den Entschluß abhängig machen zu müssen geglaubt, welchen wir von ihm allein erwarteten.

Es war augenscheinlich, daß das Opfer welches wir seinen besonderen und den Intereffen des ganzen Deutchlands zu bringen bereit waren, in den Augen Frankreichs und Englands keinen Werth haben konnte, und daß diese beiden Höfe, deren Zweck es ist durch Verlängerung des Krieges Rußland zu demüthigen und zu schwächen, nicht geneigt sein würden, die Bahn der Versöhnung zu beschreiten. Dies hat denn leider die Mittheilung, welche Graf Esterhazy uns gemacht, bewahrheitet.

Wirklich übersendet das österreichische Cabinet uns gegenwärtig als Ergebniß seiner Besprechungen mit den Höfen von Paris und London neue Friedensgrundlagen, welche, was die Form anlangt, in der für ehrenvolle Annahme am allerwenigsten geeigneten Weise redigirt sind, und über deren Sinn wir uns nicht täuschen können, da ja nach dem Bekenntnisse der französischen Regierung, wie es unverholen durch die amtliche Veröffentlichung ihrer Antwort an den Wiener Hof constatirt wird, dasjenige, was man unter „,dem Interesse des europäischen Gleichgewichts" versteht, nichts anderes bedeutet als: Vernichtung aller unserer früheren Verträge, Zerstörung der Flotten- Etablissements, welche in Folge des Mangels an jenem Gegengewichte, so sagt man, eine immerwährende Drohung gegen das osmanische Reich seien, und Einschränkung der russischen Macht im schwarzen Meere.

Gleichwohl find dies die Grundlagen, welche die österreichische Regierung uns anempfiehlt, und obschon sie uns ermahnt dieselben ohne Vorbehalt anzunehmen, glaubt sie doch uns benachrichtigen zu müssen, daß die Seemächte sie ihrerfeits keinesweges als bestimmt und endgültig betrachten und sich vorbehalten, fie zu gelegener Zeit je nach den Wechselfällen des Krieges zu modificiren, dergestalt, daß unsere Annahme der Grundlagen nicht hinreichen würde, uns auch nur die

sichere Aussicht auf Einstellung der Feindseligkeiten zu geben. Sie geht noch weiter: fie erklärt uns, daß diese Grundlagen ihres Erachtens aus den Principien des Protokolls folgern, und daß sie die nothwendigen Bedingungen eines festen und dauerhaften Friedens seien. In diesem Sinne kündigt sie uns an, daß sie sich ihnen vollständig anschließt, und sie hat sogar den Westmächten gegenüber schon die förmliche Verpflichtung übernommen, mit uns auf keiner Grundlage zu unterhandeln. Unter solchen Umständen wird es für uns überflüssig, Bedingungen zu prüfen, welche, obschon man sie uns stellt, man für beweglich und wandelbar erklärt, -Bedingungen welche, wenn sie so bleiben sollen, wie man fie uns gegenwärtig vorlegt, schon ein durch die Erschöpfung eines langen Kampfes geschwächtes Rußland vorausseßen würden, und welche, wenn die vorübergehende Macht der Umstände uns je zwingen könnte, uns darein zu ergeben, weit entfernt Europa (wie die österreichische Regierung zu glauben scheint) einen festen und zumal einen dauerhaften Frieden zu sichern, diesen Frieden nur endlosen Verwickelungen Preis geben würden. Indem der Kaiser, wie er es gethan hat, den in dem Protokoll niedergelegten Principien beitrat, hatte er nicht die Absicht ihnen die Deutung beizulegen, welche man ihnen giebt. Da nun das außerordentliche Opfer, welches wir den besonderen Interessen Österreichs und Deutschlands zu bringen bereit waren, von Seiten Österreichs ohne alle Vergütigung bleiben soll, und da es, anstatt in demselben ein Mittel zu erblicken, sich seiner bis dahin eingegangenen Verbindlichkeiten zu entschlagen, im Gegentheil sich durch noch stärkere und umfangreichere Verbindlichkeiten den uns feindlichen Mächten anschließen zu müssen geglaubt hat, so bedauern wir lebhaft, seinen legten Mittheilungen keine Folge geben zu können. Wir glauben, in unser gegenwärtigen Lage, daß Maaß der mit unserer Ehre vereinbarten Zugeständnisse erschöpft zu haben, und da unsere aufrichtig friedfertigen Absichten keine Aufnahme fanden, so erübrigt uns nichts als nothgedrungen dem Wege unserer Gegner selbst zu folgen, d. h., gleich ihnen den Wechselfällen des Krieges die schließliche Sorge zu überlassen, die endgültigen Grundlageu der Unterhandlung zu bestimmen. Die österreichische Regierung ist bereits davon in Kenntniß gesezt, daß Beweggründe, welche einzig aus unsern strategischen Nothwendigkeiten hergeleitet sind, den Kaiser veranlaßt haben, seinen Truppen zu befehlen, sich hinter dem Pruth aufzustellen. Dergestalt in unsere Grenzen zurückgekehrt, und uns in der Defensive haltend, werden wir in dieser Stellung abwarten, daß billige Eröffnungen uns gestatten, unsere Wünsche für den Frieden mit unserer Würde und unseren politischen Interessen, zu vereinigen, indem wir vermeiden werden, aus eigenem Antriebe zu einer Steigerung der Verwickelungen Anlaß zu geben, zugleich aber entschlossen sind, mit Entschiedenheit unser Gebiet gegen die fremden Angriffe, von welcher Seite sie auch kommen mögen, zu vertheidigen.

Ew. Excellenz werden die Güte haben, die gegenwärtige Depesche zur Kenntniß des Herrn Grafen Buol zu bringen. Genehmigen Sie 2c.

CCLII.

Depesche des Grafen Nesselrode an 'den Baron von Budberg in Berlin. St. Petersburg, 26. August 1854.

Herr Baron! Der Baron von Werther hat uns die Mittheilung seines Cabinets vom 13. v. M. vorgelegt. Die preußische Regierung, indem fie darin die

vier von den Westmächten vorgeschlagenen und von Österreich angenommenen Punkte einer Prüfung unterwirft, spricht die Meinung aus, drß diese Punkte geeignet sein würden, die Grundlage zur Anknüpfung von Friedensunterhandlungen zu bilden, und empfiehlt uns aus diesem Grunde die Annahme derselben. Ich halte es für überflüssig, Herr Baron, die Gründe aufzuzählen, welche uns nicht gestatten, auch nur auf die Prüfung der nenen Bedingungen, welche man uns stellt, einzugehen. Diese Gründe sind zur Genüge auseinandergesezt in der hier abschriftlich beiliegenden Antwort, welche wir an Österreich gerichtet haben und welche Sie zur Kenntniß des Berliner Cabinets bringen wollen mit der Bitte, Einsicht davon zu nehmen. Wir bedauern tief, daß wir bei dieser Gelegenheit nicht noch einmal auf seine freundlichen Rathschläge eingehen konnten. Da es jedoch eben diese Rathschläge sind, welche der Fassung der letzten Eröffnungen von unserer Seite, auf welche Österreich in so ganz anderer Weise geantwortet hat, als uns die Gutheißung der preußischen Regierung zu hoffen erlaubte, zu Grunde lagen, ja dieselben gewissermaßen dictirten, so wird das Berliner Cabinet ohne Zweifel nicht darüber staunen, wenn wir nicht von Grundlagen der Unterhandlungen abgehen können, die es selbst für billig und befriedigend erachtet hatte. Vergebens haben wir den Interessen Österreichs und Deutschlands alle Opfer gebracht, welche von uns abhingen. In dem Augenblicke, wo wir Österreich, selbst ehe wir wußten welche Bürgschaften es uns bieten würde, durch die wirkliche Räumung der Donaufürstenthümer ein Mittel an die Hand gaben, sich von den Verpflichtungen des Protocolls loszumachen, fand Österreich es für gut, durch die falsche Auslegung diefes Schrittes sich den Westmächten gegenüber noch mehr zu binden auf dem Wege, welcher es dazu verleitet, uns in Gemeinschaft mit ihnen Bedingungen aufzuerlegen, welche, wie die Westmächte das unumwunden aussprechen, den Zweck haben Rußland zu demüthigen und materiell zu schwächen, nicht um, wie sie vorgeben, das europäische Gleichgewicht zu sichern, sondern um dasselbe zu ihrem ausschließlichen Vortheile umzuwandeln, oder dasselbe auf unbestimmte Zeit zu gefährden. Wir haben durch unsere wiederholten Zugeständnisse hinlänglich bewiesen, auf welcher Seite sich in Wirklichkeit die friedlichen Gesinnungen befanden. Keines dieser Zugeständnisse ward angenommen, jedes diente vielmehr im Gegentheil nur dazu, neue Forderungen zu veranlassen. Es bleibt uns also zu unserm großen Bedauern nichts weiter übrig, als die Position, welche man uns geschaffen hat, zu acceptiren und von den Ereignissen eine günstigere Gelegenheit zu erwarten, um über den Frieden zu unterhandeln, welcher stets der Gegenstand unserer aufrichtigsten Wünsche sein wird. Der Kaiser beauftragt Sie, Sich in diesem Sinne der preußischen Regierung gegenüber auszusprechen, indem Sie die gegenwärtige Depesche zu ihrer Kenntniß bringen.

CCLIII.

Propofitionen des österreichischen Bundestags-Gesandten im Ausschuß des

Bundestags.

25. August 1854.

Im Geiste und nach dem Wortlaut der gemeinschaftlichen Vorlage vom 20. Juli haben die Gesandten von Österreich und Preußen in der Sizung vom 17. d. Mts. der Bundesversammlung eine Reihe von Akten vorgelegt, welche die vereinigten Ausschüsse ihrer Erwägung zu unterziehen angewiesen sind. Ich hielt es daher für pflichtschuldige Rücksicht, für heute die Ausschüsse zu berufen,

um, nachdem die Aktenstücke seit einigen Tagen gedruckt sich in den Händen sämmtlicher Mitglieder befinden, zu dem vertrauensvollen Einvernehmen die Gelegenheit zu geben, welches alle Theile zu fordern berechtigt sind. Es scheint mir aus dem Beitritt des Bundes zum Vertrage selbst zu folgen, daß sich der Bund das Verhältniß dieses Vertrages zur heutigen Sachlage, wie sie aus den mitgetheilten Aktenstücken hervorgeht, klar mache, daß also die vereinigten Ausschüsse die Fragen erörtern: Hebt der zeitweise Wegfall des Punktes 3 des Zusazartikels den definitiven Theil des Bündnisses auf, oder mit andern Worten: 1) Schüßt dieses Bündniß unter allen Umständen die österreichische Monarchie, so lange diese Niemanden angreift? 2) Betrachtet der Bund das im Artikel 2 des Vertrages bedungene Einverständniß nicht als ein verpflichtendes, so lange die Wahrung der deutschen Interessen die Haltung Österreichs bedingt? 3) Liegt die Besetzung der Fürstenthümer durch Österreich nicht im deutschen Intereffe, und find die vier Punkte, zu denen sich Österreich verpflichtet, nicht von der Art, daß gerade Deutschland am meisten Ursache hat, in denselben Garantien für die Zukunft zu erblicken? 4) Vorausgesezt, daß sie es sind, würde der Buud nicht seine Stellung am richtigsten wahrnehmen, wenn er sich diese vier Punkte vollkommen aneignete? 5) Tritt, im Falle Österreich, das die Fürstenthümer in Folge des Vertrages vom 14. Juni besezt, von Rußland auf österreichischem Gebiet angegriffen würde, die Vertragsverpflichtung Deutschlands zum gemeinsamen Schuße, kraft der Art. 1. und 2. des Bündnisses ein? 6) Liegt es nicht im Interesse des Bundes, dieser Lage der Dinge unzweideutigste Anerkennung zu geben, also auszusprechen, daß, wenn auch die im Zusaßartikel vom 20. April speciell bezeichneten Fälle in die Ferne getreten sind, nichts destoweniger jede Gefahr, die den österreichischen Kaiserstaat in seiner jeßigen Haltung bedrohe, den Bund zu gemeinsamer Abwehr verpflichte? An diese Frage reihen sich schließlich die folgenden: 7a) Liegt es im Interesse der europäischen Bedeutung des Bundes, seine Stimme, so lange sie noch in voller Unabhängigkeit von den Ereignissen sich vernehmen lassen und so lange sie eben dadurch ein großes Gewicht in die Waagschale des Friedens legen und andererseits sich die Betheiligung bei künftigen Friedensverhandlungen sichern kann, zurückzuhalten? 7b) und wenn nicht, ist der Ausschuß nicht verbunden, der Bundesversammlung ohne Verzug angemessene Anträge vorzulegen?

CCLIII a.

Circulardepesche des Grafen Buol an die kaiserlichen Gesandten in

Deutschland.

Wien, den 31. August 1854. Der kaiserliche Präsidialgesandte hat unter dem 25. d. M. die beiden Comité's zusammenberufen, welche nach dem Beschluß des Bundestags vom 24. Juli, fich mit der orientalischen Frage beschäftigen sollen, um eine Discuffion über die von Österreich und Preußen in der Sißung vom 1. Juni vorgelegten Aktenstücke zu veranlassen und die Grundlagen für die bevorstehenden Debatten zu geben.

Als Präsidenten beider Comité's lag es Herrn v. Prokesch ob seine Ansicht darüber auszusprechen, wie diese Instruction in geeignetster Weise gegeben werden könnte, und er hat die in dem beifolgenden Aktenstück niedergelegte Ansicht zur Richtschnur seines Verhaltens in der Discussion über die zu verhandelnde Angelegenheit genommen und darnach die Debatten geleitet.

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