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durch seinen Ausspruch ein Unterpfand seines Beistandes, dann, aber auch nur dann, können wir als deutsche Bundesmacht und als kontrahirende Macht des Bündnisses vom 20. April, selbst ohne gleichzeitige militärische Beschlüffe des Bundes, uns wenigstens für die Zukunft beruhigt finden, wiewohl dann freilich die Opfer und Anstrengungen, ohne welche Deutschland schon in der gegenwär tigen Weltlage nicht gesichert dastände, ausschließlich von Österreich zu tragen

wären.

Von diesen Erwägungen ausgehend, haben wir dem Berliner Cabinet vorgeschlagen, der Bundesversammlung durch die beiderseitigen Vertreter die Depesche an den Fürsten Gortschakoff mit einer gemeinschaftlichen Erklärung in dem Sinne vorlegen zu lassen, daß — wenn auch nach der Räumung der Fürstenthümer die Lage der Dinge für jetzt nicht das Bedürfniß einer sofortigen Aufbietung der Wehrkraft des Bundes in sich schließe sie dagegen die Veranlaffung enthalte zu constatiren, daß jede Besorgniß eines Angriffes Rußlands auf das Gebiet Österreichs die in dem Bündnisse vom 20. April vereinigten Regierungen zur gemeinsamen Vertheidigung aufrufen würde.

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Wir könnten ferner in der Rücksicht, am Bunde keinen Unterschied in der Stellung Österreichs und Preußens zur Erörterung zu bringen, bezüglich der aufgestellten Grundlagen des künftigen Friedens und eines bestimmten Antrags auf Aneignung der vier Punkte im ganzen Umfange der von uns eingegangenen Verpflichtung enthalten. Sicher schiene es uns sehr wünschenswerth, daß Preußen, dessen europäische Haltung mit der unsrigen seither immer auf den gleichen Grundlagen ruhte, auch in der Frage der Garantien sich mit uns auf vollkommen gleiche Linie stellte und daß dies ebenso von Seite des gesammten Bundes geschehe. Indessen hat Preußen die Annahme der vier Punkte, welche von den drei anderen Mächten aus den Grundsäßen der Wiener Protokolle abgeleitet worden sind, seinerseits in Petersburg doch warm empfohlen, und es gereicht uns zur Befriedigung, noch aus den neuesten Mittheilungen des Berliner Cabinets entnommen zu haben, daß Se. Majestät der König, ohne eine bindende Verpflichtung zu militärischer Mitwirkung gegen Rußland zu übernehmen eine Verpflichtung, die auch für Österreich nicht besteht - den vier Punkten jedenfalls Ihre volle moralische Unterstüßung fernerhin gewähren wollen, und sich auch gegen die übrigen Theilnehmer an der Wiener Konferenz in diesem Sinne ausgesprochen haben. Wir dürfen daher auf Förderung des Friedenswerkes auf den für uns dasselbe bedingenden Grundlagen auch von Seiten Preußens zählen, und sehen auch in dieser Beziehung der Berathung im Kreise unserer Bundesgenossen mit gerechtem Vertrauen entgegen. Da wir die volle Überzeugung haben, durch unsern Einfluß auf Feststellung der Punkte, welche wir mit Frankreich und England für die Bedingung jedes Friedens erklärt haben, mit unsern eigenen Interessen zugleich diejenigen Deutschlands wahrgenom= men zu haben, da diese Punkte zum Theil vorzugsweise die deutschen Interessen fördern, nirgends aber mit diesen kollidiren, so müssen wir auch einen großen Werth darauf legen und selbst als der Würde des Bundes entsprechend erachten, daß derselbe nicht nur die vollste Anerkennung unseres Verfahrens ausspreche, sondern auch dem Bestreben, den Frieden auf jenen Grundlagen herbeizuführen, durch das Gewicht seiner Stimme und geeigneten Falles durch seine Thatkraft sich anschließe.

Theils gewähren die verlangten Garantien den künftigen Unterhandlungen den nöthigen Spielraum, theils drücken sie mit aller Bestimmtheit aus, was

namentlich für Deutschland unerläßlich ist. Will indeffen der Bund bei voller Billigung der vier Punkte einen Unterschied zwischen den allgemeinen europäischen Interessen und den speziell deutschen machen in der Art, daß er besonders für diejenigen Bedingungen auftritt, welche diese letteren betreffen, also namentlich für das Aufhören des seitherigen Schußverhältnisses in den Donauländern und für die Freiheit des Donauhandels, so würden wir auch gegen eine derartige Behandlung der Angelegenheit keinen wesentlichen Einwand erheben.

Euer..... find ersucht, den gegenwärtigen Erlaß sammt seinen Beilagen den Regierungen, bei welchen Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, mitzutheilen. Gewiß wird in den Augen jeder deutschen Regierung der jeßige Augenblick sich als bedeutungsvoll darstellen und in ihrer Gesinnung der Wunsch lebendig sein, durch ihre Stimme dazu beizutragen, daß durch die bevorstehenden Beschlüsse die Stellung des Bundes nach Außen und damit zugleich das bundesfreundliche Uertrauen unter seinen Mitgliedern sich befestige. Es wird uns zur größten Genugthuung gereichen, wenn Euer ..... bald möglichst werden berichten können, daß die Eröffnung, mit dee Sie beauftragt sind, eine entgegenkommende Aufnahme gefunden hat.

Empfangen Ener..... die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung.

CCLVII a.

Analyse einer Depesche des Grafen Buol an die kaiserlichen Gesandten im Auslande.

Vom Anfang September 1854. Österreich werde, nachdem es zu der schwebenden Frage durch die Besetzung der Donaufürstenthümer, in welcher es fortschreiten werde, seine Position genommen, zunächst die weitere Entwickelung des Krieges abwarten. Es halte sich an seine in den Wiener Protocollen niedergelegte und seinen Repräsentanten im Auslande hinlänglich bekannte Auffassung der Streitfrage gebunden, und wende den Bestrebungen der Westmächte, von denen es eine Realisirung der gemeinsamen Rechtsauffassung hoffe, seine Sympathien zu. Zu einer kriegerischen Aggression gegen Rußland habe es für jezt kein Veranlassung.

CCLVIII.

Depesche des Freiherrn v. Manteuffel an Graf Arnim in Wien.
Berlin, den 21. September 1854.

Das kaiserlich österreichische Cabinet hat uns mittelst des abschriftlich anliegenden Erlasses an Graf Esterhazy vom 14. d. M., das größtentheils wörtlich damit übereinstimmende Circular mitgetheilt, daß es an die kaiserlichen Gesandtschaften bei den deutschen Regierungen gerichtet hat, und von welchem eine metallographische Abschrift ebenfalls hier beigefügt ist.

Ew. 2c. werden in diesem Actenstücke eine Reihe von Erklärungen des kaiserlichen Cabinets finden, welche Sr. Majestät dem Könige, u. A. H., zur lebhaftesten Befriedigung gereicht haben, und in welchem wir ein wesentliches Fortschreiten zu dem Ziele erblicken, für das Einverständniß beider Mächte auch in jeder einzelnen Frage einen Ausdruck zu gewinnen, welche die Grundlage einer Kundgebung der Einmüthigkeit aller deutschen Bundesgenossen abzugeben geeignet wäre.

Das kaiserliche Cabinet erblickt in der Räumung der Fürstenthümer, in Verbindung mit den russischen Erklärungen vom 26. August und 29. Juni, die Beseitigung der Thatsache, welche von den deutschen Höfen für unvereinbar mit den Interessen Deutschlands und Österreichs erklärt und welche die Ursache des Krieges war.

Indem das kaiserliche Cabinet auch seinerseits die Überzeugung theilt, daß die Gefahr eines Conflictes zwischen beiden Kaiserreichen nunmehr aus dem Wege geräumt sei, knüpft es daran die Zusage, nichts zu unterlassen, was dazu beitragen kann, daß dieses Ereigniß alle seine der Versöhnung günstige Wirkungen äußere. Als das nächste und bereits gewonnene Resultat in dieser Richtung hebt das kaiserliche Cabinet die Beschränkung des Kriegsschauplatzes zu Lande hervor. Dieser Auffassung schließen wir uns gerne an, indem wir anerkennen, daß die Sicherstellung der Interessen, welche Österreich und Deutschland an der untern Donau haben, wesentlich dadurch befördert wird, daß die Donaufürstenthümer aus dem für kriegerische Operationen zugänglichen Gebiete ausscheiden. Wenn außerdem die Beseitigung jeder Besorgniß vor einem russischen Angriff auf das Gebiet Österreichs, in Verbindung mit dem Zurückziehen der russischen Truppen, eine Aufbietung der Wehrkraft des Bundes für jezt unnöthig erscheinen läßt, so geben diese Erfolge ein erfreuliches Zeugniß von der Schwerkraft, mit welcher die auf Grund des Bündnisses vom 20. April c. einmüthigen Glieder des deutschen Bundes ihrer gemeinsamen Politik Geltung zu verschaffen im Stande find, und wir entnehmen mit dem kaiserlichen Cabinet aus dieser Wahrnehmung eine neue Aufforderung, die Urtheile zu würdigen und nußbar zu machen, welche jenes Bündniß allen Contrahenten deffelben gewährt.

In diesem Sinne begegnen wir mit lebhafter Befriedigung in der Depesche vom 14. c. dem Wunsche des kaiserlichen Cabinets, in Betreff der Besetzung der Fürstenthümer durch kaiserliche Truppen, das Einverständniß der übrigen Genoffen des Vertrages vom 20. April constatirt und in verpflichtender Weise bekundet zu sehen, daß Rußland, so lange Österreich dasselbe nicht angreift, aus der österreichischen Besetzung der Fürstenthümer nicht einen Kriegsfall gegen den Kaiserstaat machen könne, ohne das gesammte Deutschland mit Österreich vereinigt zu finden. Es entspricht dem Geiste und dem Wortlaute des Bündnisses vollkommen, daß ein Theilnehmer desselben, welcher den Angenblick für eingetreten hält, seinerseits activ vorzugehen, eine Erklärung der übrigen Verbündeten über ihr Einverständniß verlangt, und für diese ist es durch den Inhalt des Bündniffes indicirt, sich bei ihren Entschlüssen durch die Bedeutung der in Frage kommenden deutschen Intereffen leiten zu lassen. Je gewissenhafter wir unter Festhaltung dieses Standpunktes unsere Verpflichtungen zu erfüllen bestrebt sein werden, um so mehr bedürfen wir, bevor wir im Stande sind unsere Ansichten und Entschließungen festzustellen und gegen unsere Bundesgenoffen auszusprechen, einige Erläuterungen der Depesche vom 14ten, welche Ew. 2c. von dem Grafen Buol zu erhalten Gelegenheit nehmen wollen. Die Intereffen, welche Deutschland an der untern Donau hat, werden durch das Einrücken der kaiserlichen Truppen in dem Maaße geschüßt sein, als durch daffelbe der Festseßung fremder Elemente in den Fürstenthümern vorgebeugt würde. Aus dem mitgetheilten Circular an die deutschen Regierungen vom 14ten würden wir entnehmen müssen, daß in dieser Beziehung eine Garantie der deutschen Intereffen durch das Vorgehen Österreichs nicht gegeben ist, wenn nicht das kaiserliche Cabinet in der Lage ist uns eine anderweitige Erklärung hierüber

́zu geben. Außerdem vermögen wir bisher nicht klar zu übersehen, in wie weit die Fürstenthümer durch die österreichische Besetzung kriegerischen Operationen überhaupt verschloffen werden, und ob dieselben zum Ausgangspunkte eines Angriffs auf das russische Gebiet für andere als österreichische Truppen in Zukunft bennzt werden können; so daß auch die von Rußland zugesicherte defensive Haltung russische Truppen beim Zurückschlagen eines Angriffs in Berührungen mit den kaiserlichen österreichischen Heerestheilen, welche die Fürstenthümer besetzt halten, bringen könnte. Es wird durch eine derartige Eventualität die Beruhigung, welche Deutschland aus den Versicherungen Preußens und Österreichs in Betreff der Beseitigung der Gefahr eines Conflikts zwischen beiden Kaiserreichen geschöpft hat, eine Beeinträchtigung erleiden, welche dazu führen müßte, die Bedeutung der lokalen Interessen Deutschlands, welche an der untern Donau durch das Einrücken der österreichischen Truppen zu schüßen sind, gegen das allgemeine deutsche Intereffe abzuwägen, welches in der Frage von der Theilnahme Deutschlands an einem europäischen Kriege seinen Ausdruck findet. Unter dem ausschließlichen Schuße der kaiserlichen Truppen würden wir die Intereffen, welche Deutschland in jenen Gegenden hat, für vollkommen gesichert halten, und wir zweifeln nicht, daß das kaiserliche Cabinet diese unsere Ansicht theilt, vermögen aber nicht zu übersehen, in wie weit die Lage der Dinge der kaiserlichen Regierung die praktische Durchführung derselben als möglich erscheinen läßt. Wir würden es dankbar erkennen, wenn das kaiserliche Cabinet die Materialien, welche sich uns zur Würdigung der durch die Beseßung der Fürstenthümer geschüßten deutschen Interessen bisher bieten, durch einige Erläuterungen über die vorstehend berührten Punkte vervollständigen wollte.

Mit freudiger Genugthuung haben wir den Ausdruck des unumwundenen Vertrauens entgegengenommen, mit welchem Graf Buol der Zusicherung des preußischen Beistandes für alle Fälle gedenkt, wo das österreichische Gebiet angegriffen werden sollte, ohne daß Österreich zuvor zur Theilnahme am Kriege übergegangen wäre. Auch dürfen wir überzeugt sein, daß schon jezt in Petersburg sowohl als in Frankfurt kein Zweifel in Betreff dieser Zusicherung besteht.

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Ohnehin giebt die bewährte Fürsorge, mit welcher Se. Majestät der Kaiser von Österreich jeder Zeit das Heil und den Frieden Deutschlands im Auge behalten hat, Sr. Majestät dem Könige u. A. H. die Zuversicht, daß die Versicherungen des Kaisers von Rußland, Österreich nicht angreifen zu wollen, ihr Echo in den erhabenen Gesinnungen Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph fin

den werden.

Diese Zuversicht, welche gewiß von allen unsern Bundesgenossen getheilt wird, hat eine neue Bürgschaft erhalten durch die Erklärung des kaiserlichen Cabinets, daß Österreich keine Verbindlichkeiten übernommen hat, durch actives Vorgehen gegen Rußland eine Entscheidung herbeizuführen, und namentlich auch keine verbindende Pflicht für sich anerkennt, seine militärische Mitwirkung für die Annahme der von Rußland abgelehnten vier Punkte eintreten zu lassen.

In dem Vorschlag des kaiserlichen Cabinets, uns eines bestimmten Antrages bei der Bundes-Versammlung auf Aneignung der vier Punkte im Sinne der von Österreich eingegangenen Verpflichtungen zu enthalten, erblicken wir mit Vergnügen das Mittel zu einer wesentlichen Annäherung der beiderseitigen Stellung zu der Hoffnung hin, daß die etwa noch bevorstehenden Abweichungen sich durch eine demnächstige vermittelnde Erörterung in Frankfurt bis zu völliger Übereinstimmung ausgleichen lassen möchten. Zuvörderft dürfte es sich freilich fragen,

ob der jezige Moment zu diesem Zwecke richtig gewählt sein würde, nachdem die russische Ablehnung so eben erfolgt ist, und wir nach mehrfachen Anzeichen zu bezweifeln berechtigt sind, daß die Westmächte bereit sind in den vier Punkten ausreichende und verpflichtende Friedensbedingungen anzuerkennen.

Wir können uns in diesem Augenblicke einen praktischen Erfolg von einer Verhandlung über die vier Punkte beim Bunde kaum versprechen. Sollte indeß die Bundesversammlung eine solche dennoch für zeitgemäß und wünschenswerth halten, so würde, mit Rücksicht auf den von Sr. Majestät dem Könige, unserem allergnädigsten Herrn, genommenen, und uns in einem Erlaß vom 3. c. näher bezeichneten Standpunkt unsere Mitwirkung bei der Berathung wesentlich dahin. zielen, daß die Bundesversammlung ihre Bereitwilligkeit ausspreche, das Gewicht ihrer moralischen Unterstüßung zu Gunsten der vier Punkte eintreten zu lassen, sobald sich eine neue Gelegenheit bietet, Verhandlungen auf Grund derselben einzuleiten. Eine strictere Verpflichtung, für die vier Punkte einzustehen, liegt, wie auch der Erlaß des Grafen Buol erkennt, für uns nicht vor, und können wir sie dem Bunde um so weniger ansinnen, als das kaiserliche Cabinet selbst diefer Ansicht ist, weil der Bund nicht in der Lage sei, mit Rußland über die Grundlagen des Friedens zu unterhandeln. Aus meinem Erlaß vom 3. werden Ew. Excellenz schon entnommen haben, daß wir uns die Bedenken, welchen die Punkte theilweise unterliegen, nicht verhehlen; indessen wir können dem Herrn Grafen von Buol nur beipflichten, wenn er auf den Spielraum Gewicht legt, welchen dieselben den Unterhandlungen gewähren, und wir sehen in ihnen, so lange nicht anderweite und mehr versprechende Basen der Unterhandlung in den Vordergrund treten, auch noch jezt einen Rahmen, der durch die Ausführung, welche ihm gegeben wird, sehr wohl nußbar gemacht werden kann.

Ew. Excellenz wollen dem Herren Grafen v. Buol von dem gegenwärtigen Erlaß durch abschriftliche Mittheilung gefälligst Kenntniß geben, und an den Ausdruck des lebhaften Intereffes, mit welchem wir den Rückäußerungen des k. Cabinets auf unsere offenen und vertrauensvollen Bemerkungen entgegengesehen, zugleich die Benachrichtigung anknüpfen, daß wir dem Wunsche desselben, unser Circular an die deutschen Regierungen vom 3. d. durch einen Nachtrag ergänzt zu sehen, nicht beffer entsprechen zu können glauben, als indem wir den gegenwärtigen Erlaß selbst vertraulich zu deren Kenntniß bringen.

CCLIX.

Depesche des Grafen Buol an Graf Esterhazy in Berlin.

Wien, 30. September 1854.

Graf Arnim hat mir die abschriftlich beifolgende Depesche mitgetheilt, welche die Erwiederung seines Hofes auf unsere Eröffnungen vom 14. d. M. enthält. Ich habe nicht gesäumt dem Kaiser, unserem allergnädigsten Herrn, dieselbe zu unterlegen, und entspreche den Befehlen Sr. Majestät, indem ich an E. E. die nachfolgenden Bemerkungen zu richten die Ehre habe. Zunächst müssen wir uns erlauben, in einigen Punkten die Auffassung zu berichtigen, welche unser Erlaß vom 14. d. M. bei dem königlich preußischen Cabinete gefunden hat. Je aufrichtiger wir die Einigung mit Preußen und den übrigen Regierungen Deutschlands wünschen, desto entschiedeneren Werth müssen wir darauf legen, unsere Erklärungen vor jedem Mißverständnisse zu bewahren. Wir haben weder ausgesprochen, noch aussprechen können, daß, durch den Rückzug der ruffischen

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