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Truppen aus den Donaufürstenthümern, die Gefahr eines Conflictes zwischen den beiden Kaiserreichen aus dem Wege geräumt worden sei. Nur von einer folchen unmittelbaren Gefahr haben wir dies gesagt. Wenn wir daran erinnert haben, daß die Beseßung der Fürstenthümer durch Rußland die Ursache des Krieges war, und die deutschen Höfe deren Fortdauer mit den Interessen Österreichs und Deutschlands für unvereinbar erklärt hatten, wenn wir die hieraus hervorgehende Bedeutung der Thatsache der Räumung anerkannt haben, so find wir doch weit entfernt gewesen, darin bereits die Wahrung jener wichtigen Intereffen zu erblicken. Vielmehr erachten wir dieselben für tief betheiligt, so lange Rußland nicht Bürgschaften für die Herstellung eines sicheren und dauerhaften Friedens giebt. Als einer unmittelbaren Folge der Räumung der Fürstenthümer haben wir der Beschränkung des Kriegsschauplates Erwähnung gethan. Wir haben dabei vor Augen gehabt, daß Rußland sein Heer aus der Walachei und Moldau zurückgezogen hat und Österreich diese Länder gegen eine zweite Invasion zu schüßen berufen ist. Ein Recht aber, die Fürstenthümer aus dem für kriegerische Operationen zugänglichen Gebiete auszuscheiden, haben wir uns nicht zugeschrieben und sind nicht in dem Falle, ein solches in Anspruch zu nehmen. Eben so wenig haben wir den Vorschlag gemacht, daß Österreich und Preußen sich eines bestimmten Antrags am Bundestage, auf Aneignung der, durch den Notenwechsel vom 8. August festgestellten Garantiepunkte enthalten sollten. Unfererseits betrachten wir diesen Antrag als bereits durch die Mittheilung der Note des kaiserlichen Cabinets vom gedachten Tage vollzogen, und wir werden die Beschlüsse, welche der Ausschuß nach Prüfung der ihm vorliegenden Actenstücke, der Bundesversammlung vorzuschlagen haben wird, nur dann für ganz befriedigend halten können, wenn sie in der Frage der Garantien dem Bunde dieselbe Stellung geben werden, die wir bereits einnehmen. Nur um nicht unnöthiger Weise schon in der Form den Unterschied der Haltung Österreichs und Preußens hervortreten zu lassen, haben wir uns geneigt erklärt, eben so, wie schon bei Gelegenheit der Mittheilung des Notenwechsels an den Bund, auch jezt bei Vorlage der Antwort Rußlands eine förmliche, auf Aneignung der vier Punkte gerichtete, Antragstellung zu unterlassen und nur von der Initiative des Bundes die geeignete Beschlußfassung zu erwarten. Ist endlich von uns erklärt worden, daß wir keine Verbindlichkeit, durch actives Vorgehen gegen Rußland die vier Punkte durchzuseßen, übernommen haben, so bekunden doch dieselben Erklärungen in der bestimmtesten Weise, daß Se. Majestät der Kaiser sich die volle Freiheit Allerhöchstihrer weiteren Entschlüsse vorbehalten. Ausgehend von den Gesichtspunkten, die hiermit von Neuem bezeichnet sind, haben wir dem Berliner Cabinete vorgeschlagen, die Antwort Rußlands dem Bunde, dem die Kenntniß und Berathung derselben ohne Beeinträchtigung seiner Würde nicht wohl entzogen werden kann, gemeinschaftlich vorzulegen, und damit den Antrag auf die Erklärung zu verbinden, daß ein, von Rußland in Folge unserer Besehung der Fürstenthümer, auf Österreich gerichteter Angriff den gesammten Bund zur Abwehr aufrufen würde, eine Erklärung, die uns Preußen für sich bereits gegeben hat. Es kann uns daher nur zu aufrichtigem Bedauern gereichen, daß das königliche Cabinet jezt Schwierigkeiten erhebt, diesem Vorschlage sich anzuschließen. Neue Erläuterungen unseres Erlasses vom 14. d. sind es, die man preußischer Seits in Anspruch nimmt. Die königliche Regierung will die Interessen Deutschlands an der untern Donau nur dann für geschüßt halten, wenn das Einrücken der kaiserlichen Truppen der Festseßung anderer Elemente in den

Fürstenthümern vorbeugt. Sie wünscht Aufschluß darüber, ob die Fürstenthümer durch die österreichische Besetzung kriegerischen Operationen überhaupt verschlossen werden, Rußland somit einem Angriffe von dort aus durch andere als österreichische Truppen nicht zu begegnen haben werde, und sie deutet an, daß, wenn Rußland einen solchen Angriff zurückzuschlagen hätte und seine Streitkräfte dabei mit unseren Truppen in Berührung kämen, Deutschland seine lokalen Interessen gegen das allgemeine Interesse abzuwägen haben würde, welches sich an die Frage der Theilnahme an einem europäischen Kriege knüpft. Preußen hat uns seinen Beistand bereits allgemein für den Fall, daß wir nicht zum Angriffe gegen Rußland übergehen, zugesichert. Wir können also nicht anneh men, daß es diese Zusage nun einer Beschränkung unterwerfen wolle. Abgesehen hiervon können wir nur bemerken, daß die königliche Regierung den Stand der zwischen den verschiedenen betheiligten Mächten eingegangenen Verpflichtungen, so wie die Art, wie wir uns über unser Vorgehen in die Fürstenthümer ausgesprochen haben, vollständig kennt. Sie weiß, daß der Vertrag der Pforte mit den Seemächten diesen das Recht einräumt, für die Operationen der Hülfstruppen jeden beliebigen Punkt des ottomanischen Gebietes auszuwählen, daß mithin die Pforte, - selbst wenn sie ihrer eigenen Donauarmee den Zugang zu den Fürstenthümern hätte verschließen wollen, - gar nicht in der Lage war, ein Recht ausschließlicher Besetzung uns zu übertragen, daß wir unsererseits ein solches auch nicht in Anspruch genommen haben. Wir können in dieser Be= ziehung militairische und politische Convenienzen geltend machen, wir können es unser Anliegen sein lassen, daß die bereits so schwer heimgesuchten Gegenden von neuem Ungemach des Krieges und einem Übermaaße von Leistungen verschont bleiben, auch können wir unser Augenmerk dahin richten, daß wir zu einer Entscheidung, die uns nicht aus freiem Entschlusse gerechtfertigt schiene, nicht durch bloße Kriegszufälle hingedrängt werden. Hierin findet aber unser Recht in den Fürstenthümern seine Grenze. Da übrigens das Berliner Cabinet auf diesen Punkt zurückgekommen ist, nachdem wir uns über denselben bereits in unseren Mittheilungen vom 14. d. M. ausgesprochen haben, so können wir nicht umhin, mit dem Freimuthe, den wir dem verbündeten Hofe schulden, die Überzeugung auszusprechen, daß Preußen sich nicht in der Lage befindet, die Wahrung der deutschen Interessen in den Donaufürstenthümern für bedingt durch die Ausschließlichkeit der österreichischen Occupation zu erklären. Wir sind weit entfernt, Erörterungen über die Vergangenheit hervorrufen zu wollen, aber wenn das Berliner Cabinet seine Erinnerungen befragt, wird es sich sagen müssen, daß es zu der Frage unseres Vorgehens in die Fürstenthümer ein Verhalten beobachtet hat, welches ihm nicht wohl irgend einen Titel für den Einwand geben kann, daß die Fürstenthümer nicht ausschließlich von uns besetzt sind. Bietet sich uns hiernach kein Stoff zu näheren Erläuterungen unserer früheren Mittheilungen dar, so vermissen wir andererseits in den Äußerungen des Freiherrn von Manteuffel auch jede Gewähr für einen entsprechenden Erfolg einer von den beiden Mächten gemeinschaftlich in Frankfurt einzuleitenden Verhandlung. Gegenüber den europäischen Mächten laut seiner Erklärungen vom 6. d. M. zur moralischen Unterstützung der vier Punkte fortwährend verpflichtet, spricht das königliche Cabinet zwar die Geneigtheit aus, am Bunde dahin mitzuwirken, daß die Bundesversammlung ihrerseits erkläre, ihre moralische Unterstüßung zu Gunsten dieser Punkte eintreten laffen zu wollen, sobald sich eine neue Gelegenheit bietet Verhandlungen auf Grund derselben einzuleiten. Das

königliche Cabinet erneuert aber zugleich den Ausspruch, daß es gegen diese Punkte theilweise Bedenken hege, und äußert überdies den Zweifel, ob in diesem Augenblicke eine Verhandlung hierüber am Bunde einen practischen Erfolg verspreche. Sicher wird aber der königlich preußische Hof es nur billig finden können, wenn wir unsererseits nur solche Anträge in Frankfurt zu stellen uns entschließen können, welche die Stellung des Bundes mit unserer eigenen in Übereinstimmung zu bringen geeignet sind, und wenn wir jedenfalls mit der Zusage der moralischen Unterstüßung der vier Punkte Einwendungen gegen dieselben als unvereinbar betrachten. Bei solcher Lage der Verhältnisse können wir, wenn auch mit Bedauern, den Zweifel Preußens an der Füglichkeit einer gemeinsamen Antragstellung der beiden Mächte für jezt nur theilen. Wir werden daher nunmehr mit uns zu Rathe gehen, ob es sich empfehle, unsere Anträge in Frankfurt abgesondert durch den kaiserlichen Präsidialgesandten einbringen zu lassen, und eine Entscheidung des Bundes hervorzurufen, nach welcher wir dann unsere weiteren Handlungen zu bemessen in der Lage sein werden, oder ob vorerst noch abzuwarten sei, bis die Regierungen des deutschen Bundes es in ihrem Interesse finden werden, die Verhandlungen über die Frage, die Europa so tief erschüttert, wieder aufzunehmen. Alle Schritte Sr. Majestät des Kaisers legen Zeugniß davon ab, wie tief Allerhöchstdieselben von der unberechenbaren Wichtigkeit des Zweckes durchdrungen sind, daß Österreich in der gegenwärtigen Weltkrisis mit Preußen und dem deutschen Bunde eng vereinigt bleibe. Österreichs Bemühungen allein vermögen aber die Erreichung dieses Zweckes nicht sicher zu stellen. Es bedarf des Entgegenkommens der Regierungen Deutschlands und vor Allem Sr. Majestät des Königs von Preußen, in dessen erhabenem Gemüthe und hocherleuchtetem Sinne die beste Bürgschaft für heilsame Entschlüsse ruht. Ew. x. wollen dem Herrn Freiherrn von Manteuffel von dem gegenwärtigen Erlaffe Kenntniß geben, den deutschen Höfen theilen wir denselben zugleich vertraulich mit. Empfangen u. f. w.

CCLX.

Vertrauliche Depesche des Grafen Buol an Graf Esterhazy in Berlin. Wien, den 30. September 1854.

Wir laffen der vorhergehenden Depesche noch einige Bemerkungen über unsere Verhältnisse zu den kriegführenden Mächten folgen. Zwei Punkte sind es besonders, die man von Berlin aus mehr oder weniger ausdrücklich von uns verlangt. Man glaubt, daß wir die Fürstenthümer etwaigen offenfiven Operationen der Türken und ihrer Verbündeten gegen Rußland verschließen sollten, und man wünscht von uns eine Zusage zu erhalten, daß wir, wenn Rußland uns nicht angreift, unsererseits nicht zum Angriffe übergehen werden. Das eine wie das andere dieser Ansinnen ist aber mit unserer Stellung entschieden unvereinbar. Wir erachten uns nicht für befugt, in den Fürstenthümern die Operationen der kriegführenden Mächte zu behindern, und wir können in keinem Fall die volle Berechtigung aufgeben, aus unserer gegenwärtigen Stellung einer bewaffneten Expectative in diejenige eines Theilnehmers an dem Kriege überzugehen. Bei diesem leßteren Punkte verweilen wir hier nicht länger. Es leuchtet ein, daß wir nicht erwarten können den Frieden, der uns Noth thut, von den Anstrengungen und den Kämpfen Anderer zu erhalten, und uns auch nicht verpflichten können, auf eine unbegrenzte Dauer hin die schweren Opfer forttragen zu wollen, die ein solches passives Verhalten nach sich zieht. Nur in der erstern Hinsicht glauben wir Ew. Hochgeboren

unsere Gründe noch näher angeben zu sollen. Wir dürfen uns zur Mitbesetzung der Fürstenthümer nur unter der doppelten Voraussetzung für ermächtigt halten, daß wir solche gegen jeden Angriff der russischen Streitkräfte schüßen, und uns der Kriegführung der verbündeten Mächte nicht in den Weg stellen. Das folgt aus unserer Convention mit der Pforte und steht auch in vollem Einklange mit dem, was wir stets sowohl gegen Rußland als Andere behauptet und ausgesprochen haben. Als wir die Räumung der Fürstenthümer gefordert, haben wir ausdrücklich stipulirt, daß keine Bedingniß daran geknüpft sein dürfe, deren Gewährung außer dem Bereiche unserer Macht stehe. Darauf hat Rußland sich zur Räumung geneigt erklärt, jedoch von uns Garantien gefordert, einer Verfolgung des Feindes und weiteren Angriffen nicht ausgesetzt zu sein. Dies haben wir verweigert. Dann erst hat Rußland erklärt, aus rein strategischen Gründen sich zurückziehen zu wollen, und es hat dadurch einem Conflict vorgebeugt, den unser unwiderruflich gefaßter Entschluß sonst zur Folge gehabt hätte. Diesem nach hat Rußland nicht uns die Fürstenthümer übergeben. Es hat sie ihrem Schicksale preisgegeben. Wir sind dann eingerückt, weil wir hierzu das Zugeständniß der Türkei hatten. Die Türken ziehen in Folge ihrer Kriegsoperationen hinein, und eben so können Franzosen und Engländer kraft ihres mit der Pforte geschloffenen Allianztractates nachrücken. Wir haben sonach wohl die Berechtigung in den Fürstenthümern zu sein, aber keineswegs die Befugniß, andere als die Gegner der Pforte daraus mit Gewalt auszuschließen, noch weniger aber die, den kriegführenden Mächten vorzuzeichnen, zu welchem militärischen Zwecke sie in diese Länder einzurücken hätten. Einen solchen Anspruch könnten wir nicht erheben, ohne sofort eine berechtigte Einsprache gegen unser Verfahren hervorzurufen. Daß dieses Verhältniß manche Schwierigkeiten in sich schließt, läßt sich nicht leugnen, aber diese werden sich nur unter unumwundener Anerkennung der Grenzen unseres Rechts im Wege der Unterhandlung und durch freundliche Vorstellungen ebnen laffen. Nur auf solche Weise und im eignen Interesse der Fürstenthümer werden wir dahin wirken können, daß diese Gegenden möglichst von den Kriegsoperationen verschont bleiben. Es folgt hieraus weiter, daß in Bezug auf die Geltung des Vertrags vom 20. April nicht etwa ein Unterschied darin gefunden werden könnte, ob von den Fürstenthümern aus ein Angriff - an welchem wir keinen Antheil hätten gegen das Gebiet Rußlands unternommen würde oder nicht? Steht uns das Recht nicht zu, einen solchen Angriff zu hemmen, so liegt in deffen Zulassung auch nicht der Übergang zur Offensive. Wohl aber wird Rußland bei der Abwehr des Angriffs seinerseits am Pruth Halt machen müssen, wenn es den Conflict mit Österreich vermeiden will. Preußen und Deutschland werden daher, wenn sie überhaupt unser Vorrücken in die Fürstenthümer als durch die deutschen Interessen geboten anerkennen, von der Zusage ihres Beistandes eine Eventualität nicht ausschließen können, welcher entgegenzutreten unsere Stellung uns nicht berechtigt. Ew. Hochgeboren ist anheim gegeben, von dieser Depesche geeigneten Falles Gebrauch zu machen, um keinen Zweifel darüber zu lassen, daß wir in den vorerwähnten beiden Punkten von unserer entschieden ausgesprochenen Hal tung nicht abzugehn entschloffen sind. Empfangen ic.

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CCLXI.

Circulardepesche des Grafen Buol an die kaiserl. Gesandten in Deutschland.
Wien, 1. Oktober 1854.
Auf unsere Mittheilungen an das Berliner Cabinet vom 14. v. M.,
durch das größtentheils damit gleichlautende Cirkular vom

Inhalt Eurer

....

deren

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15. zur Kenntniß gebracht worden, haben wir die, in dem beifolgenden Erlasse des Freiherrn v. Manteuffel an den Grafen Arnim enthaltene Rückläußerung empfangen. Die Aufnahme, welche unseren Eröffnungen vom 14. in Berlin zu Theil geworden ist, hat von uns wenig befriedigend gefunden werden können, theils weil der Sinn und die Tragweite unser Erklärungen nicht überall richtig aufgefaßt wurden, theils weil das k. preußische Cabinet unsern Vorschlag, wegen einer Antragstellung am Bunde, mit dem Verlangen erwidert hat, über unsere eigene Stellung gewisse Erläuterungen zu erhalten, die wir nicht ertheilen könnten, ohne die Natur unserer Verhältnisse zu den verschiedenen Mächten zu entstellen. Auch scheinen uns die Äußerungen des Berliner Cabinets unaufgeklärt zu lassen, wie dem deutschen Bunde mit irgend einem Grade von Würde und Aufrichtigkeit die ohnehin unwirksame — moralische Unterstüßung der durch den Notenwechsel von 8. August aufgestellten Friedens - Grundlagen empfohlen werden könne, wenn diese letteren zugleich als erhebliche Bedenken von dem deutschen Standpunkte aus unterliegend hingestellt werden. Wir haben daher in Erwiderung auf diese Mittheilung Preußens den, in der weiteren Anlage mitfolgenden Erlaß an den Grafen Esterhazy gerichtet, und da die preußische Depesche, wie darin an dem Schluffe bemerkt wird, den deutschen Regierungen vertraulich mitgetheilt worden ist, so erhalten Sie den Auftrag, auch unsere Rückäußerung in vertraulicher Weise zur Kenntniß der Regierung zu bringen, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben. Ferner schließen wir zu geeigneter vertraulicher Benußung eine weitere Depesche an den Grafen Esterhazy in Abschrift bei, in welcher wir besonders die Gründe näher darlegen, die dem Anfinnen des k. preußischen Cabinets entgegenstehen, eine Art von Bürgschaft dafür zu übernehmen, daß Rußland von den Donaufürstenthümern aus keinem Angriffe der verbündeten Heere ausgesetzt sein werde.

CCLXII.

Depesche des Freiherrn von Manteuffel an Graf Arnim in Wien.

Berlin, 13. October 1854.

Graf Esterhazy hat mir am 4. Abends eine sehr umfassende Mittheilung Seitens des kaiserlich österreichischen Cabinets gemacht. Sie besteht aus zwei an ihn gerichteten Depeschen des Grafen Buol vom 30. September, so wie aus zwei Cirkularen vom 1. d. M., durch welche diese Depeschen zur Kenntniß der deutschen Regierungen gebracht worden sind. Ich füge diese Schriftstücke in Abschrift ganz ergebenst hier bei, obgleich die erste der erwähnten Depeschen Em...... schon bekannt sein wird, da sie bereits am 6., wenige Stunden nachdem ich sie Sr. Majestät dem Könige hatte vorlegen können, in einem Wiener Blatte abgedruckt war.

Ew. ..... werden ermessen, daß es nicht jene einzelne Depesche sondern die Gesammtheit der letzten österreichischen Mittheilung war, welche den Gegenstand der Erwägung für Se. Majestät und Allerhöchstdero Regierung zu bilden hatte.

Wir mußten der Offenheit Anerkennung zollen, mit welcher das österreichische Cabinet das Minimum der Ansprüche bezeichnet, die es, nach der gegenwärtigen Sachlage, d. h. also unter dem Vorbehalt weitergehender Anträge, an die deutschen Regierungen erheben zu sollen glaubt, und da Österreich an diese ausdrücklich die Frage gerichtet, ob sie sich im Sinne dieser Ansprüche am Bunde aussprechen würden, selbst wenn Preußen sich einem dahin zielenden Antrage nicht anschlösse, so hielten wir es, im Hinblick auf unsere früheren Mit

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