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Gesinnungen, welche Sr. Majestät dem Kaiser die gegenwärtige Erklärung eingegeben haben, in Deutschland gewürdigt werden, wie wir es annehmen müssen, so glauben wir uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß der auf demselben Boden vereinigte und hinsichtlich der, bei der Frage betheiligten, deutschen Interessen vollständig beruhigte Bund seine Eintracht dazu benußen wird, um sie in die Wagschale Europas zu Gunsten eines Friedens zu werfen, deffen GrundLage uns Österreich und Preußen freiwillig in den vier Punkten dargeboten haben, mit deren Gewährung sie sich vollständig befriedigt erklären. Wollte man sich im Gegentheil dieser noch einmal durch die Bemühungen Rußlands aufrecht erhaltenen Einigkeit dazu bedienen, um neue, dem Inhalt, wie der Form nach, mit seiner Würde unverträgliche Bedingungen aufzustellen, so zweifelt der Kaiser nicht daran, daß die Staaten des Bundes solche Ansprüche, von welcher Seite sie auch kommen mögen, als unverträglich mit der Loyalität, von welcher sie beseelt sind, wie mit den wahren Interessen Deutschlands, zurückweisen werden. Es ist das eine mit Festigkeit und Beharrlichkeit beobachtete Neutralität, wie sie von Anbeginn des Kampfes proklamirt wurde und wie sie der Kaiser mit vollem Rechte beanspruchen zu können glaubt, als Erwiederung auf die Rücksicht, welche er den im Namen Deutschlands an ihn gerichteten Wünschen gezollt hat. Genehmigen Sie c.

CCLXVIII.

Depesche des Grafen Buol an Graf Esterhazy in Berlin.

Wien, 9. November 1854.

Das Berliner Cabinet hat mittelst des abschriftlich beifolgenden Erlaffes, von welchem wir durch den Herrn Grafen von Arnim Mittheilung empfangen haben, unsere Eröffnungen vom 23. v. M. beantwortet. Die letztern waren eine Eingebung unseres aufrichtigen Wunsches, uns und unsern deutschen Bundesgenossen die Bürgschaften zu erhalten, die nur die entschiedene Einigkeit des Wollens und Handelns Österreichs und Preußens dem gesammten Deutschland darzubieten vermag, und in eben diesem Geiste haben wir jezt die Erwiederung des Herrn Freiherrn von Manteuffel der gewissenhaftesten Erwägung unterzogen.

zu wahrer Genugthuung hat es uns gereicht die in den früheren Erklärungen des königlich preußischen Hofes enthaltenen Elemente der Verständigung jezt eine bestimmte Gestalt annehmen zu sehen. Ebenso wie wir zeigt das königliche Cabinet sich bereit die Meinungsverschiedenheiten, die den Werth und die practische Geltung des Vertrags vom 20. April nur zu lange beeinträchtigt haben, der Vergangenheit anheim zu geben, und diejenigen Entschließungen zu fassen, zu welchen es in der gegenwärtigen Entwicklung der Verhältnisse die Theilnehmer an dem Bündniß für berufen erachtet. Von dem gleichen Gesichtspunkt ausgehend, haben wir dem Freiherrn v. Prokesch in den Instructionen, die wir in Berlin im Entwurf mitgetheilt haben, die möglichste Vermeidung unfruchtbarer Erörterungen über den Umfang der bestehenden Vertragsverbindlichkeiten anempfohlen, zugleich aber in drei Punkten den Inhalt eines Bundesbeschlusses angegeben, wie wir ihn bei der jeßigen Sachlage im gemeinsamen vaterländischen Intereffe für dringend angezeigt halten. Es hat daher für uns nur überaus erfreulich sein können, in den Vorschlägen, mit welchen Preußen unsere erwähnte Mitheilung erwiedert hat, eben diese drei Punkte in ihrer Wesenheit ausgedrückt zu finden.

Mit Vergnügen erblicken wir hierin ein neues Unterpfand dafür, daß die Bestrebungen, durch welche die beiden deutschen Mächte die Lösung der schweren Verwickelung herbeizuführen trachten, im Grunde auf dasselbe Ziel gerichtet sind. Je höher wir aber den Werth dieser Übereinstimmung anschlagen, desto zuversichtlicher hoffen wir, daß die königlich preußische Regierung nicht an formellen Bedingungen und Einschränkungen werde festhalten wollen, deren Annahme die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Wiederherstellung des allgemeinen Friedens nur zu vermindern geeignet wäre, im weitern Verlaufe der Ereignisse aber möglicherweise die wichtigsten Interessen Österreichs und Deutschlands bloßstellen könnte.

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Wegen reiner Formfragen würden wir sicher angesichts der ernsten Lage der Dinge keinerlei Schwierigkeiten erheben. Ob für die beabsichtigten Bestimmungen die einfachere Form eines Bundesbeschlusses, ob diejenige eines neuen Zusaßartikels gewählt würde, welchen Österreich und Preußen erst unter sich abzuschließen und dann dem Bundestage vorzulegen hätten, könnte uns an und für sich wohl nicht als erheblich erscheinen, wiewohl für die Anwendung dieser leßtern | Form ein Bedürfniß nicht gegeben zu sein scheint, nachdem der Aprilvertrag bereits durch den Beitrittsbeschluß des Bundes erweitert, und dadurch in seiner Ausführung und selbst weiteren Ausdehnung zum Gegenstande verfassungsmäBiger Beschlüsse geworden ist. Unabweisbare Erwägungen müssen uns aber abhalten überhaupt in irgend einer Form eine bindende Vertragsverpflichtung, nach Maßgabe der von Preußen vorgeschlagenen Zusatzbestimmungen, zu übernehmen.

Wir hätten uns nach dem preußischen Vorschlag vertragsmäßig anheischig zu machen, gemeinschaftlich mit den Theilnehmern an dem Vertrag eine wiederholte Einladung zur Annahme der Friedensbasis an das St. Petersburger Cabinet zu richten, und erst von dem Erfolg dieses Schrittes würde es abhängen, ob Deutschland die Verpflichtung zur Mitvertheidigung unserer Haltung gegenüber Rußland fernerhin bewahrt bliebe.

Weder die Bedingung, an welche hiernach die Zusage der gemeinsamen Des fensive geknüpft würde, noch die eventuelle Beschränkung unserer Entschließungen scheint uns aber durch hinreichende Gründe gerechtfertigt werden zu können.

Warum sollte uns nur für den Fall einer wiederholten Ablehnung der Friedensgrundlagen durch Rußland der Beistand des deutschen Bundes gesichert sein? Nähme das St. Petersburger Cabinet diese Grundlagen an, weigerten sich die Westmächte zu unterhandeln und würde der Krieg fortgesezt — bliebe es dann nicht unsere Aufgabe die Fürstenthümer zu behaupten, und aus welchem Grunde sollten wir hierbei nicht auf Deutschlands Unterstützung zählen dürfen?

Jezt noch die Gemeinsamkeit der Vertheidigungsstellung der Theilnehmer an dem Bündniß von künftigen Eventualitäten, von Erklärungen Rußlands und deren Auffaffung durch die Verbündeten abhängig zu machen, dies hieße selbst den Schritt, der in St. Petersburg geschehen könnte, im Voraus eines Theils seines Nachdrucks berauben. Die Meinungen über die Ansprüche und Verpflichtungen, die aus dem Aprilvertrag erwachsen, sind bereits so abweichend ausgefallen, daß zu befürchten steht, Rußland würde durch unbestimmte øder verschiedene Auslegungen zulaffende Erklärungen, abermalige Controversen hervorzurufen im Stande sein. Wir müßten in der That gerechtes Bedenken tragen, uns zu einem solchen gemeinsamen Schritt förmlich zu verpflichten, wenigstens so lange die Regierungen Deutschlands nicht auch zu einmüthiger, kräftiger Vertretung aller seiner Folgen ein vollkommen geschlossenes Ganze mit uns bildeten.

Das Verhalten Rußlands ist, wie das preußische Cabinet mit Recht hervors hebt, ohne Zweifel von bestimmendem Einfluß auf das Maaß des Anspruchs, welchen Desterreich an den Schuß des Bündnisses zu erheben hat. Rußland kann friedliche Entschließungen faffen, es kann uns Sicherheiten gegen jeden Angriff geben, es kann dadurch die Gefahr, mit der seine jezige Haltung uns bedroht, entfernen. Es wird aber hierzu gewiß nur um so stärkere Beweggründe haben, je fester es das Bündniß Deutschlands geschlossen und in der Ausführung gesichert sieht, und gerade in dieser Rücksicht sollte, wie uns scheint, die Ausdehnung der gemeinsamen Vertheidigungspflicht auf unsere Stellung in den Fürstenthümern nicht erst von einer Entscheidung Rußlands über Annahme oder Ablehnung der Friedensgrundlagen abhängig gemacht werden.

Auch dürfte hiefür ein practisches Bedürfniß um so weniger vorliegen, als nach unsern Anträgen ohnehin dem Bundestag die Befugniß vorbehalten ist, über den Grad der Gefahr und den Fall des wirklichen Bedarfs der militairischen Hülfe je nach Umständen zu entscheiden.

Hat übrigens auch Rußland uns durch die Art, wie es jede Prüfung der angebotenen Friedensgrundlagen verweigert hat, es unmöglich gemacht in seinem Interesse nochmals auf die kategorisch abgelehnten Vorschläge zurückzukommen, so liegt es darum nicht in der Absicht Sr. Majestät des Kaisers unsers allergnädigsten Herrn den Fall auszuschließen, daß eine solche Entscheidung durch einen letzten Schritt bei dem Petersburger Hofe in Gemeinschaft mit Preußen und dem deutschen Bunde herbeigeführt würde. Die Anforderungen unserer Lage drängen dazu hin. Se. Majestät wollen sich der Hoffnung nicht verschließen, daß das kaiserlich russische Cabinet die Gründe nicht verkennen wird, die ihm eine freiwillige und bedingungslose Annahme der vier Punkte anrathen sollen, und begleiten mit allen Ihren Wünschen die vertraulichen Schritte, die der preußische Hof laut der Depesche des Freiherrn von Manteuffel noch jüngst gethan hat, um in Petersburg in dieser Richtung seinen Einfluß wirken zu lassen. Bleibt der Zweck dieser Vorschläge aber unerreicht, dann dürfte allerdings, ohne eine Namens des Bundes zu erlassende Einladung, die Friedensbasis anzunehmen an ihrer Stelle sein. Doch könnte Österreich, nachdem unter den vorliegenden Verhältnissen ein solcher Schritt einen ernsten Character an sich tragen müßte, sich nur unter gewissen Vorbehalten zu demselben verstehen. Die Eventualitäten, die sich an diesen Schritt zu knüpfen hätten, die Lage, die in Folge einer definitiven Nichtannahme der Friedenspräliminarien entstehen, die Fälle, in welchen möglicherweise selbst die Ergreifung einer Offensive unvermeidlich würde, wären sicher nicht geeignet, ohne vorgängige vertrauliche Berathung zwischen den Regierungen vor den Bundestag gebracht zu werden, und das königliche Cabinet dürfte daher mit uns darin einverstanden sein, daß die Frage einer solchen entscheidenden Aufforderung an den kaiserlich russischen Hof, getrennt von dem jezt zu gewärtigenden Bundesbeschluffe zu behandeln wäre.

Um so gewisser müssen wir aber auf der andern Seite auch wünschen, daß in dem Bundesbeschluffe die Folgen der möglichen Annahme der Präliminargrundlagen, so wenig wie die ihrer Verwerfung, zum Gegenstand bindender Feststellungen gemacht werden, und man uns nicht die Bedingung stelle, die Freiheit unseres Handelns gegenüber künftigen Entschließungen der kriegführenden Mächte im Voraus einer bestimmten Beschränkung zu unterwerfen. Unsere Pflichten gegen das eigene Reich und unsere europäische Stellung erlauben uns nicht im vorhinein auszusprechen, daß wir, wenn Rußland sich bereit erklärt, auf Grundlage der

vier Punkte zu unterhandeln, weitere Forderungen, welches auch der Verlauf der Ereignisse sein möge, in keinem Falle in Berathung nehmen werden. Unseren Bedürfnissen können nur allgemein anerkannte Bürgschaften, es kann ihnen nur der wirkliche Abschluß des Friedens genügen. Der bloßen Thatsache, daß von der einen Seite ein Friedensanerbieten gemacht, von der anderen nicht angenommen wurde, könnten wir, wie auch unser Urtheil über einen solchen Vorgang ausfallen würde, unmöglich eine unsere eigenen Entschließungen bindende Wirkung beilegen. Es wäre sonst in solchem Falle an der jeßigen Lage der Dinge nur das Eine geändert, daß während die kriegführenden Mächte fortfahren würden sich vollkommen frei nach Maßgabe Ihrer Intereffen für die Zwecke des Krieges und des Friedens zu bewegen, wir uns in jene Stellung gezwungener Neutralität begeben hätten, die wir einzunehmen schon so oft verweigert haben.

Aus allen diesen Rücksichten scheint es uns weit zweckmäßiger, daß der Bundesbeschluß sich auf die von uns vorgeschlagenen drei Punkte beschränke. Wir geben uns gern der Hoffnung hin, daß Preußen unseren Gründen eine unbefangene und freundschaftliche Würdigung nicht versagen, und wenn es denselben beipflichtet, auch gerne geneigt sein werde dem Wunsche der Einigung volle Gerechtigkeit zu leisten, von welchem wir durch die vorläufige Mittheilung der Instructionen für den Freiherrn von Prokesch einen neuen Beweis gegeben haben. Unsererseits sind wir jeht in der Lage, den Entschließungen Preußens und des deutschen Bundes entgegenzusehen. Wir theilen daher nunmehr die erwähnten Instructionen sammt dem gegenwärtigen Erlaß den sämmtlichen Bundesregierungen mit, und werden uns aufrichtig freuen, wenn wir bald einen uns und das gesammte Deutschland von den seitherigen Zweifeln befreienden und für alle ehrenvollen Act bundesgenossenschaftlicher Gemeinsamkeit werden begrüßen können. Wir sind überzeugt, daß es hiezu nur noch der Anregung bedarf, welche Preußen durch den großen und gerechten Einfluß, den seine Stimme im Kreise der Bundesgenossen ausübt, zu geben vermag, und wir sprecher schließlich nochmals unfere feste Zuversicht aus, daß Ew. c. das kaiserliche Cabinet zur Ertheilung entsprechender Instructionen an seine Vertreter in der Bundesversammlung geneigt finden werden. Abschrift des gegenwärtigen Erlaffes wollen Hochdieselben dem Herrn Freiherrn von Manteuffel in Händen lassen. Empfangen 2c.

CCLXIX.

Depesche des Grafen Buol an Graf Esterhazy in Berlin.

Wien, 9. November 1854.

In unserer vorhergehenden Depesche haben wir die Gründe entwickelt, warum wir es nicht für zweckdienlich halten können, daß diejenigen Punkte, die in dem preußischen Entwurf eines Bundesbeschluffes unter Nr. 2 und 3 aufgenommen worden sind, einen Bestandtheil der bevorstehenden Festsetzungen bilden. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unsere Ausführungen die Anerkennung des Berliner Hofes finden werden, und in dieser Vorausseßung wird unsere Vereinbarung mit Preußen und dem deutschen Bunde nur noch dieselben drei Beschlüsse und zwar nicht als bloß eventuelle - zum Gegenstande haben können, die wir bereits in dem Entwurf der Instruction für den kaiserlichen Bundes-Präsidial-Gesandten in Vorschlag gebracht haben.

Auch in Beziehung auf diese drei Beschlüsse weichen indeß die preußischerseits formulirten Anträge an einigen Stellen von den unsrigen ab. Insbesondere enthält in demjenigen Punkte, welcher die Aneignung der Basis für den künftigen

Frieden betrifft, der Vorschlag Preußens einen Zusaß, wonach die bekannten vier Präliminarpunkte von dem Bunde als eine nach allen Seiten hin festzuhaltende Grundlage des Friedens anzuerkennen wären. Sofern durch die eingeschalteten Worte nur ausgedrückt werden sollte, der Bund habe darauf zu halten, daß der Friede zwischen Rußland und der Türkei jedenfalls die Feststellung dieser vier Punkte in sich schließe, würde dieser Zusaß mit den Verbindlichkeiten, welche die Unterzeichner der Noten vom 8. August übernommen haben, in vollständiger Übereinstimmung stehen. Wollte dagegen in den angeführten Worten der umfaffendere Sinn gefunden werden, daß Deutschland nach keiner Seite hin die Aufstellung von Bedingungen, die über die vier Punkte hinausgehen würden, zuzugeben hätte, so würde nicht nur der Bund sich eine Verpflichtung auferlegen, die zu neuen Verwicklungen führen könnte, sondern wir müßten auch unsererseits diese Deutung ausdrücklich ausschließen, da wir sie mit den Wiener Protocollen und den Erklärungen unserer Noten vom 8. August nicht für vereinbarlich halten könnten. Zur Vermeidung solcher Zweifel müssen wir daher auf die Weglaffung des fraglichen Zusaßes Werth legen.

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Es hat ferner der dritte Punkt unserer Anträge, die militärischen Vorkehrungen des Bundes betreffend in dem preußischen Entwurf eine nicht unwesentlich veränderte Fassung erhalten. Zu so großer Befriedigung es uns gereicht, auch von Seiten Preußens anerkannt zu sehen, daß die Erwägungen der Bundesbehörden sich zugleich auf die nöthige militärische Bereitschaft des Bundes zu richten haben werden, so vermögen wir doch die Überzeugung nicht aufzugeben, daß der Militärcommission der bestimmte Auftrag ertheilt werden sollte, wegen rechtzeitiger Vorbereitung einer Aufstellung der Streitkräfte des Bundes sofort die erforderlichen Anträge zu erstatten. Der Augenblick erscheint uns bereits zu ernst, als daß zeitraubende Ausführungsfragen künftigen Berathungen überlassen bleiben könnten, und wir erachten es auch der Rolle, die Österreich und Preußen dem Bunde zu übernehmen anrathen, für angemessen, daß seinem Auftreten das nöthige Gewicht verliehen werde. So wie das königliche Cabinet uns übrigens seiner Bereitwilligkeit hat versichern wollen, die Verständigung über den Wortlaut der zu fassenden Beschlüsse in jeder Weise zu erleichtern, so werden wir unsererseits hierin gern den größtmöglichen Raum laffen, und versehen den Freiherrn v. Prokesch mit der ausgedehntesten Ermächtigung, über Form und Fassung der Anträge mit dem königlich preußischen Bundestags-Gesandten übereinzukommen. Wenn man es z. B. zu vermeiden wünschte, in dem Bundesbeschluffe mit ausdrücklichen Worten anzuerkennen, daß die Gefahr eines Angriffs auf die österreichische Monarchie vorhanden sei, so würden wir auf einem solchen dem preußischen Entwurf nicht enthaltenen — Ausspruch nicht bestehen zu müssen glauben, und damit einverstanden sein, daß als Motiv für die militärischen Maßnahmen des Bundes im Allgemeinen die bedrohliche Lage der europäischen Angelegenheit angeführt würde.

in

Ew. c. find ersucht, dem königlichen Ministerpräsidenten auch den gegenwärtigen Erlaß, durch welchen wir unsere Rückäußerung auf seine Eröffnung vom 30. v. M. ergänzen, in Abschrift mitzutheilen. Empfangen Sie 2c.

CCLXX.

Vertrauliche Depesche des Grafen Buol an Graf Esterhazy in Berlin. Wien, 9. November 1854.

Hochgeborner Graf! Die officielle Eröffnung des königlich preußischen Hofes, auf die wir heute antworten, war von einem vertraulichen Erlaffe an den Grafen

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