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auf Grund erschöpfender Kenntniß deffen, was von den kriegführenden Mächten einerseits verlangt, andrerseits gewährt wird, die volle überzeugung ihrer Berechtigung und Unabweisbarkeit wird ausgesprochen werden können. Ew. wollen sich in diesem Sinne der Regierung gegenüber, bei welcher Sie die Ehre haben beglaubigt zu sein, äußern und dabei die Zuversicht hervorheben, daß unserem, durch ein gemeinsames Interesse gebotenen Standpunkte, Seitens unserer Bundesgenossen nicht nur Anerkennung sondern auch praktische Durchführung zu Theil werden möge. Was Ew. . . . uns in dieser Beziehung zu melden haben werden, wird von lebhaftem Intereffe für uns sein.

CCXCIV.

Analyse einer Depesche des französischen Ministers der a. A. an den kaiserlichen Gesandten in Berlin.

Mitte Januar 1855.

Das pariser Cabinet konstatirt zunächst, daß Preußen seine Weigerung in Betreff der Mobilmachung seiner Armee auf folgende Gründe stüßt: 1) weil es einen Angriff Rußlands auf Österreich für nicht unmittelbar drohend halte; 2) weil seiner Mitwirkung ein Einverständniß der kontrahirenden Theile über das eingetretene Bedürfniß vorausgehen müsse, von welchem die Vollziehung der eventuellen Vertragsbestimmungen abzuhängen habe. Preußen fügt übrigens hinzu, daß ein Aufschieben dieser Vollziehung um so weniger bedenklich sei, als, wenn es nöthig würde, die preußische Armee auf den Kriegsfuß zu bringen, dieselbe noch vor dem ursprünglich festgesetzten Termine schlagfertig sein würde. Die preußische Regierung bleibt somit entschlossen, den Charakter ihrer Verpflichtungen nicht zu ändern. Der Zusagartikel hat dieselben erweitern können, er hat aber nicht das Wesen derselben modifizirt, und Preußen hat sich Österreich gegenüber nur zu einem Schußbündnisse verpflichtet. Den beiden deutschen Großmächten liegt überdies ob, ihre Kräfte zu vereinigen, um die Beistimmung Rußlands zu den in den Noten vom 8. August specifizirten vier Punkten zu erlangen, und damit diese Gemeinsamkeit des Handelns zu Stande komme, müsse Preußen selbst an der Bestimmung dieser ersten Grundlagen des zukünftigen Friedens Antheil nehmen. Was die Akte betrifft, deren Zweck es ist, theils das Gleichgewicht Europa's zu befestigen, theils die bestehenden Verträge zu modifiziren, welche Preußen mit unterzeichnet hat, so kann ihm sein Recht, sich an denselben zu betheiligen, nicht aus dieser oder jener zufälligen Stipulation herfließen; es verdankt dieses Recht dem Range, den es in Europa einnimmt. Der König Friedrich Wilhelm würde, um demselben Anerkennung zu verschaffen, nicht vor Gefahren und Opfern zurückweichen, denen die Nation mit eben so viel Aufopferung und Energie als Patriotismus sich unterziehen würde. Eine andere Depesche des Hrn. v. Manteuffel (das Vorangehende ist eine Analyse der mitgetheilten Depesche vom 5. Januar) geht spezieller auf die Ausführungen ein, in denen Preußen hervorhebt, daß, je mehr es sich entschlossen hinter die strikte Auslegung seiner Verpflichtungen verschanze, um der Anmaßzung zu widerstehen, mit welcher man dieselben gegen seinen Willen ausdehnen wolle, es andererseits auch um so geneigter sein werde, sie auf dem Wege der Unterhandlung zu erweitern, wenn man nur seiner Stellung und seiner Würde als Großmacht Rechnung trage. Das Pariser Cabinet erblickt in dem Erposé, welches die Depeschen des Herrn v. Manteuffel in sich schließe, zwei scharf zu unterscheidende Gedankenreihen; eine die sich auf das Verhältniß der preußischen Regierung zum Wiener

Hofe bezieht; eine andere, welche sich an die Gesammtheit seiner europäischen Beziehungen knüpft. In Betreff des ersten Punktes ist Frankreich entschloffen, sich nicht in Fragen zu mischen, welche ausschließlich dem deutschen Bunde angehören; über den zweiten sich zu erklären, ist das Pariser Cabinet vollkommen berechtigt. Dem Pariser Cabinet ist der Gedanke fremd, Preußen den von ihm eingenommenen Rang zu bestreiten. Vielmehr hat es dasselbe seit zwei Jahren sehr oft an die Verpflichtungen dieses hohen Ranges erinnert, auf den es mit Recht stolz ist. Aber es glaubt bemerken zu müssen, daß die Eigenschaft einer Großmacht permanent ist; man kann sich ihrer nicht entkleiden, wenn sie Lasten herbeiführt, um sie wieder aufzunehmen, so bald sie nur noch Vortheile darbietet. Rechte und Pflichten von solcher Wichtigkeit sind vollkommen korrelativ; die einen können nicht von den andern getrennt werden. Es ist nicht zu glauben, daß England und Österreich diese Angelegenheit anders ansehen, als Frankreich; aber das ist gewiß, daß Frankreich nicht zugeben kann, daß eine Macht, die aus freien Stücken außerhalb der großen Ereignisse geblieben ist, die in der Welt vor sich gehen, ihr Verlangen aufrecht halte, die Ergebnisse derselben hinterdrein zu regeln. Die Errungenschaften des Krieges sind nur für die Kriegführenden. Die Errungenschaft des jezigen Krieges, eine wesentlich moralische Errungenschaft, wird nun aber das Recht sein, im Europäischen Interesse an den Friedens-Regulirungen Theil zu nehmen. Preußen hat dafür noch nichts gethan. Es hat sich geweigert fich für neutral zu erklären. Dieser Entschluß macht ihm Ehre. Aber auf welcher Seite steht es denn nun wirklich? Wird es, falls die Feindseligkeiten sich verlängern, mit den verbündeten Mächten oder gegen sie sein? Das weiß man noch nicht. Sollte Preußen Frankreich das Vertrauen zum Vorwurf machen dürfen, das dieses in Österreich sezt? Die Haltung ist doch eine sehr verschiedene. Mittelst einer Bewegung, die es für rein strategisch erklärt, räumt Rußland die Fürstenthümer: sofort erklärt Preußen sich für befriedigt, während Österreich gerade den Tag darauf, nachdem ihm diese Räumung mitgetheilt ist, mit Frankreich und England die Noten vom 8. August austauschte. Am 28. November zeigt Fürst Gortschakoff an, daß sein Hof den vier Punkten beitrete, und Preußen wünscht fich Glück, das Ziel seiner Anstrengungen erreicht zu haben, während Österreich am 2. Dezbr. den Allianzvertrag mit den Westmächten unterzeichnet. Am 7. Jan. giebt Rußland seinen Beitritt zur Interpretation der vier Garantieen bekannt; Preußen hält den Erfolg seiner Politik für vollständig, weist die Bedeutung, welche Österreich dem Vertrage vom 20. April beilegt, zurück und weigert sich sein Kontingent zu stellen, während Österreich sich beeilt aus freien Stücken anzuerkennen, daß der durch Artikel 5 des Vertrages vom 2. Dezember vorgesehene Fall eingetreten, daß die Wiederherstellung des Friedens nicht gesichert ist, und sich erbietet, seine militairischen Operationspläne mit den verbündeten Mächten zu kombiniren. Wollte man etwa behaupten, daß Österreich in der durch den Vertrag vom 2. Dezember begründeten Allianz Vortheile fände, welche für Preußen nicht bestehen würden? Welche wären das? Diese von Preußen gemachte Bemerkung schließt ohne Zweifel keine Zustimmung in sich; indeß da man vorschlägt, einen preußischen Vertrag neben dem österreichischen Vertrage abzuschließen, so müßte man doch wissen lassen, was eigentlich dieser Vorschlag bedeutet. War dies der Zweck der Mission des Herrn v. Usedom nach London? Diese Mission ist mit so viel Sorgfalt in vertrauliche Formen gekleidet worden, daß das Geheimniß derselben noch nicht bis an das pariser Cabinet gelangt ist. Aber je mehr man sich bestrebte es ihm zu verbergen, desto mehr hat es suchen müffen dasselbe zu enthüllen. Was es nun davon hat in Erfahrung bringen

können, besteht darin, daß Preußen alle Anstrengungen macht, um die Verbündeten zu verhindern, den Krieg nach der verwundbaren Seite ihres Feindes hinzulenken und ihren Truppen den Durchmarsch durch Deutschland zu untersagen. Was bot Preußen als Ersat? Ein Armee-Corps an der polnischen Grenze aufzustellen. Das will sagen, es möchte mit einer Hand das Schwert der verbündeten Mächte ablenken, und mit der anderen Rußland mit einem Schilde decken. Wäre man nicht berechtigt zu glauben, daß Herr v. Usedom in seinem Portefeuille mehrere Verträge bei sich führte und aus Versehen den in London herauszog, der in St. Petersburg vorgelegt werden sollte? Die französische Regierung hat sicherlich nicht die Absicht Preußen zu verlezen. Sie drückt sich daher rückhaltslos in einer loyalen und aufrichtigen Sprache aus, und wenn sie wünscht, daß ihre Worte nach Berlin berichtet werden, so geschieht es, weil sie Preußen endlich aus einer Lage heraustreten zu sehen hofft, in welcher, wenn sie in ihren früheren Bemühungen glücklicher gewesen wäre, es heute nicht sein würde.

CCXCV.

Depesche des Freih. v. Manteuffel an die k. Gesandten in London und Paris. Berlin, 21. Januar 1855.

Herr Graf! Mit besonderem Interesse haben wir alles aufgenommen, was Ew. Erc. uns über Ihre Unterhaltungen mit Lord Clarendon in Betreff eines Einverständnisses zwischen den beiderseitigen Regierungen im Sinne der Depesche, welche ich am 19. Dezember zu übersenden die Ehre hatte, berichtet haben. Zu unserer wahren Befriedigung ist der Beitritt Preußens zum Vertrage vom 2. Dezember, wie uns dieser anfänglich vorgeschlagen worden war, seitdem sowohl vom Londoner, als vom Pariser Cabinete als unpraktisch anerkannt worden, und die Idee einer Übereinkunft, die ihren Ausgangspunkt von der Lage und den Spezialintereffen Preußens nehme, ist zum Gegenstande vertraulicher Bespre= chungen geworden, bei welchen, wie wir keinen Augenblick bezweifeln, beiderseitig der aufrichtige Wunsch vorgeherrscht hat, alle Schwierigkeiten zu überwinden, indem der Versuch angestellt worden, daß von den Großmächten gemeinsam erstrebte Ziel mit den Anforderungen, welche die besonderen Interessen einer jeden von ihnen erheischen, auszusöhnen. Wenn ein solcher Ideenaustausch noch kein dem wechselseitigen Wunsche entsprechendes Resultat gehabt hat, so ist dieses wie wir dem Londoner Cabinete offen gestehen vorzugsweise wichtigen thatsächlichen Veränderungen zuzuschreiben, welche seit der Unterzeichnung des Vertrages vom 2. Dezember und seit meiner Depesche vom 19. desselben Monats eingetreten sind.

Dabei ist nicht außer Augen zu lassen, daß der im Artikel V. des Dezembervertrages festgestellte Termin verfallen ist, so daß, was bei dem Abschlusse des Vertrages nur einen eventuellen Charakter trug, seitdem eine große Aktualität erlangt hat, und daß, da die vor dem Ablaufe jenes Termins gewissermaßen verdunkelte Offensivtendenz des Vertrages jetzt den Bestimmungen vom 2. Dezember ihre wirkliche Tragweite anweis't, auch unzweifelhaft ihre Rückwirkung auf die Verpflichtungen nicht ausbleiben kann, welche Preußen seinerseits eingehen zu wollen sich eventuell bereit erklären möchte. Offenbar würde die Regierung Seiner Majestät des Königs, von der großen Verantwortlichkeit, die sich an solche Verbindlichkeiten knüpft, durchdruugen, ihre heiligsten Pflichten verabsäumen, wenn sie diese nicht von der genauesten Kenntniß und der gewissenhaftesten Prüfung der politischen Zwecke, die man zu erzielen beabsichtigt, abhängig machte. Diese

Überzeugung hat mich schon in meiner Depesche vom 19. Dezember den Wunsch ausdrücken lassen, die Auslegung zu kennen, welche die den Vertrag vom 2. Dezember unterzeichnenden Mächte den vier Punkten gaben, die von ihnen als Grundlage der Friedensunterhandlungen aufgestellt und von Rußland angenommen worden sind. Allerdings scheint es, daß, als ich jene unerläßliche Auskunft mir erbat, die drei Cabinete über die Bedeutung, oder wenigstens über die präzisere Abfaffung der vier Präliminarpunkte noch nicht mit einander sich verständigt hatten.

Inzwischen ist seitdem eine wesentliche Veränderung in der Lage eingetreten. Nicht allein sind die Westmächte mit Österreich über die Präzisirung der vier Punkte einverstanden, ihre drei Vertreter müssen sich vertraulich mit dem ruffischen Bevollmächtigten über die Präliminarbasen der Friedensunterhandlungen verständigt haben. Das Londoner Cabinet ist zu klar in seinem Urtheil, zu unparteiisch in seinen Erwägungen, als daß es nicht ebenso wie wir erkennen müßte, daß die diplomatische Annäherung, welche zu Wien stattgefunden, und die weiteren Fragen, in Betreff deren Lösung Preußen durch vertragsmäßige Verbindlichkeiten eventuell seine Beihülfe zuzusichern bereit wäre, sich in der engsten Beziehung befinden. Das Cabinet des Königs kennt aber die Details der stattgehabten vertraulichen Unterhandlungen nicht, es kennt deren genaues Resultat nicht. Das Petersburger Cabinet hat uns offiziell ein Memorandum mitgetheilt, welches Fürst Gortschakoff den Vertretern der andern drei Mächte vertraulich überreicht hatte. Wir haben darin versöhnliche und friedliche Gesinnungen gefunden. Allein wir haben uns von der Bedeutung dieser Äußerung keine Rechenschaft geben können, da sie selbst sich nur als Anhängsel einer anderen Arbeit der drei Vertreter ausgab und wir diese nicht kennen. Es ist gewiß unbestreitbar, daß es uns, wenn wir über unsere eventuellen Verbindlichkeiten festen Beschluß faffen sollen, bei der jetzt eingetretenen Wendung der Ereignisse nicht mehr ges nügt, dieses oder jenes Aktenstück, über welches die in Wien versammelten Repräsentanten sich insgesammt oder theilweise vielleicht verständigt haben, kennen zu lernen, sondern daß wir von der Gesammtheit der Beweggründe unterrichtet sein müssen, welche auf die Berathungen ihren Einfluß ausgeübt und in gewiffer Hinsicht das Entstehen der Dokumente hervorgerufen haben.

Die Erwägungen, welche sich an das vorher Gesagte knüpfen und deren weitere Entwickelung ich unterlasse, haben Se. Majestät den König, unsern erhabenen Herrn, in der festen Überzeugung bestärkt, daß jede Unterhandlung Seitens Seiner Regierung zum Abschlusse eines Übereinkommens in Betreff Seiner Mitwirkung bei den eventuellen Verwicklungen fruchtlos sein wird, wenn nicht zuvor ein Vertreter Sr. Majestät an den Verhandlungen Theil nimmt, welche die Bevollmächtigten der kriegführenden Mächte in Wien eröffnet haben, von denen unser erhabener Herr mit dem aufrichtigsten Wunsche ein Resultat hofft, welches sobald als möglich die Wohlthaten eines festen und dauerhaften Friedens für Europa sichert.

Der König, unser erhabener Herr, macht diese Überzeugung zum Ausgangspunkte Seiner künftigen Stellung, und hat sich dabei nicht ausschließlich von den praktischen Anforderungen, die ich oben angegeben habe, leiten laffen. Seine Majestät haben die Beweggründe zu diesem Entschlusse in Erwägungen höherer Art gefunden. Ich hebe hier nicht weiter die Konsequenzen hervor, welche der König der Eigenschaft Preußens als europäischer Großmacht zuschreibt. Ich thue dieses nicht, weil ich keinen Grund habe anzunehmen, daß man von irgend einer

Seite diese Eigenschaft bestreiten, deren Vorrechte antasten wollte. Es giebt für die Regierung des Königs positivere, speziellere Ansprüche, die Ihm nicht allein das Recht sichern, sondern auch die Pflicht zutheilen, an den Berathungen Theil zu nehmen, welche der orientalischen Krisis und den daraus entstandenen Verwicklungen ein Ende zu machen bestimmt sind. Die Wiener Protokolle haben der Lösung dieser Frage das Gepräge eines gemeinsamen Werkes gegeben. Der Vertreter des Königs hat sie unterzeichnet, und Preußen ist sich bewußt, die darin enthaltenen Verbindlichkeiten gewissenhaft erfüllt zu haben. Ich frage hier nicht, ob die jetzigen Conferenzen in Wien die Fortseßung derer des verwichenen Jahres sind, und erneuere eben so wenig die Streitfrage, weshalb letztere aufgehört haben. In dieser Hinsicht harre ich ruhig der aufklärenden Wirkung der Zeit und der Wahrheit entgegen. Allein, wie dem auch sei, die Protokolle, die man immerført gegen uns anruft, wenn es sich darum handelt Verpflichtungen für uns daraus abzuleiten, sichern uns auch Rechte, und wir können die einen nicht anerkennen, ohne die volle Ausübung der anderen zu erhalten.

Diese Prinzipien, Herr Graf, find so einfach und natürlich, daß sie keines Sachwalters zu bedürfen scheinen. Bringen Sie dieselben zur Kunde des Herrn ...., der, wie wir fest vertrauen, ihnen seine Billigung nicht versagen, und ebenso wie wir die Offenheit, mit welcher wir sie aussprechen, als eine solche erkennen wird, welche das eventuelle Einverständniß zwischen den beiden Cabineten eher erleichtern als hemmen dürfte. Empfangen Sie, Herr Graf u. s. w. CCXCVI.

Antrag des österr. Bundespräfidialgesandten in den vereinigten Ausschüssen. Vom 22. Januar 1855.

Der Bundesbeschluß vom 9. December, welcher, in Anerkennung der immer bedrohlicher werdenden Lage der europäischen Angelegenheiten, sowie des Bedürfnisses, das Ziel des angestrebten Friedens mit Nachdruck zu verfolgen, die Bürgschaft eines engverbündeten Auftretens des gesammten Deutschlands als nothwendig aussprach, hat in Punkt 5 die vereinigten Ausschüsse zur Stellung der Anträge ermächtigt, welche zur Ausführung der den Bedürfnissen entsprechenden militärischen Maaßregeln erforderlich sein werden. Die kaiserl. Regierung hat mich deshalb beauftragt, den vereinigten Ausschüssen die Vorschläge zu den Anträgen vorzulegen, welche sie als die dem erwähnten Bedürfnisse entsprechenden für nothwendig erachtet, und von denen sie daher wünschen muß, daß die verehrlichen Ausschüsse sich dieselben aneignen, und der Bundesversammlung zur Beschlußfassung unterbreiten. Mit Circularschreiben vom 14. d. hat die kaiserl. Regierung an ihre sämmtlichen Genoffen im Bunde die Überzeugung ausgesprochen, daß, wie erfreulich ihr auch die zur Zeit gewonnene Anbahnung von Friedensverhandlungen sei, sie den Frieden selbst durch diesen einleitenden Schritt nicht für verbürgt betrachten könne, der Ernst der Lage und die durch die großen Interessen, die auf dem Spiele stehen, gerechtfertigte Klugheit sonach die Bürgschaft militärischer Aufstellung erfordern, sei es um durch die vereinte Machtentfaltung die Friedensverhandlung mit thatsächlichem Nachdruck zu unterstüßen, und zum guten Ende zu bringen, sei es um im beklagenswerthen Falle, daß ein Frieden, wie ihn Deutschlands Interessen verlangen, auf dem Wege der Verhandlung nicht erreicht werden sollte, denselben zu erzwingen.

Die deutschen Regierungen, an deren geraden Sinn sich Österreich wendet, werden mit der kaiserlichen Regierung die Überzeugung theilen, daß die Zusage,

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