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gen der nationalen Würde und Unabhängigkeit, haben Se. Majestät den König von Sardinien, nachdem er hierzu von den beiden großen Westmächten aufgefordert worden war, veranlaßt, mittelst des Actes vom 12ten vergangenen Januars dem Offensiv- und Defensiv - Allianz - Tractate beizutreten, der am 10. April 1854 zwischen II. MM. dem Kaiser der Franzosen und der Königin des vereinigten Königreiches Großbritannien und Irland stipulirt worden ist. Lange bevor aber noch dieser Act seine unerläßliche legale Vervollständigung mittelst des Austausches der Ratificationen erhalten hatte, ehe er daher noch zu irgend einem Beginn der Ausführung gelangen konnte, hat der Kaiser Nikolaus fich mit einer von Bitterkeit nicht freien Sprache beklagt, daß das Völkerrecht von Uns verlegt worden sei, indem (wie er vorausseßt) man ohne vorläufige Kriegserklärung eine Expedition nach der Krim entsendet habe. Er hat ferner den König der Undankbarkeit beschuldigt, daß er ehemalige Beweise der Freundschaft und Sympathie, die Rußland Piemont gegeben, vergeffen habe, und hat fich beeilt, Uns den Krieg zu erklären. Ohne bei der angeblichen Verletzung des Völkerrechts verweilen zu wollen, die nichts als ein Conceptfehler sein kann, werden wir bemerken, daß der Kaiser den alten Erinnerungen freundschaftlicher, zwischen den Vorgängern Sr. k. Majestät und Sr. sardinischen Majestät gepflogener Correspondenzen andere, neuere und persönliche Erinnerungen über die Haltung hätte entgegenseßen können, welche er seit acht Jahren gegen die Kö nige Karl Albert und Victor Emanuel II. beobachtet hat. Vor allem aber hätte er überzeugt sein sollen, daß Se. Majestät jener Allianz nicht aus Vergessenheit ehemaliger Freundschaftsbeweise, nicht aus Groll wegen neuerlicher Beleidigun gen, sondern in der festen Überzeugung beigetreten ist, daß er hierzu in gebieterischer Weise sowohl von den allgemeinen europäischen Intereffen, als von den besonderen Intereffen jener Nation gedrängt wird, mit deren Schicksalen die göttliche Vorsehung ihn betraut hat. Aus diesem Grunde zweifelt der König bei feiner Betheiligung an einem überaus ernsten Kriege durchaus nicht, daß seine geliebten Völker und seine tapfern Soldaten seinem Aufrufe mit der alten Treue entsprechen werden, daß sie gleich Ihm auf den Schuß jenes Gottes vertrauen werden, der im Laufe von mehr als acht Jahrhunderten die favoyische Monarchie unter harten Prüfungen so oft aufrecht gehalten und zu glorreichen Erfolgen geleitet hat. Se. Majestät ist sicher in dem Bewußtsein, eine Pflicht erfüllt zu haben. Wenn ihn auch schwere Betrübnisse drücken, so wird er doch mit nicht minderer Entschloffenheit und Standhaftigkeit aus aller Kraft die geheiligten Intereffen der Völker, die unveräußerlichen Rechte der Krone gegen jeden Angriff vertheidigen. Während der König innigst wünscht, daß die in Wien unlängst begonnenen Friedens - Unterhandlungen zu einem Resultat führen mögen, hat er in Erfüllung der gegen Frankreich, England und die Türkei eingegange nen Verpflichtungen den unterzeichneten Minister zur Erklärung beauftragt, daß, Kraft des oberwähnten Beitrittsactes, seine Land- und See-Streitkräfte in Kriegszustand gegen Rußland find. Der Unterzeichnete erklärt ferner im Auftrag Sr. Majestät, daß das den russischen Consuln in den königlichen Staaten bewilligte Exequatur zurückgenommen ist, Eigenthum und Person der russischen Unterthanen nichtsdestoweniger auf das Genaueste geachtet und den russischen Schiffen ein entsprechender Termin gesezt werden wird, um die sardinischen Staaten zu verlassen.

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CCCIX.

Manifest des Kaisers Alexander II.

Von Gottes Gnaden Wir Alexander II., Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen, König von Polen 2c. 2c. 2c. Thun allen Unseren getreuen Unterthanen kund: Es hat den unerforschlichen Rathschlüssen des Herrn gefallen, uns Alle mit einem unerwarteten, schrecklichen Schlage zu treffen. Unser geliebtester Vater, der Herr und Kaiser Nikolai Pawlowitsch, ist nach einer kurzen, aber schwe ren Krankheit, die sich in den lezten Tagen mit unglaublicher Schnelligkeit entwickelte, am heutigen Tage, den 18. Februar (2. März n. St.) verschieden. Keine Worte sind im Stande, Unseren Schmerz, der auch der Schmerz aller Unserer getreuen Unterthanen ist, auszudrücken. Indem Wir uns vor den geheimnisvollen Schickungen der göttlichen Vorsehung beugen, suchen Wir bei ihr allein Troft für Uns, und erwarten von ihr allein, daß sie Uns Kraft verleihe, die durch ihren Willen Uns auferlegte Bürde zu tragen. Gleichwie Unser, von Uns beweinter theuerster Vater alle Seine Anstrengungen, alle Stunden Seines Lebens den Mühen und Sorgen für das Wohl der Unterthanen widmete, so legen auch Wir in dieser traurigen, aber feierlichen, wichtigen Stunde, indem Wir den Uns angestammten Thron des russischen Reiches und des von demselben. unzertrennlichen Königreichs Polen und Großfürstenthums Finnland besteigen, vor dem Antliße des unsichtbar um Uns waltenden Gottes das heilige Gelübde ab, die Wohlfahrt Unseres Vaterlandes stets als Unser einziges Ziel vor Augen zu haben. Und so möge die Vorsehung, die Uns zu diesem großen Berufe ersehen hat, Uns leiten und schirmen, daß Wir Rußland auf der höchsten Stufe der Macht und des Ruhmes erhalten und sich durch Uns erfüllen die unablässigen Wünsche und Absichten Unserer erhabensten Vorfahren, Peter's, Katharina's, Alexander's des Gesegneten und Unseres unvergeßlichen Vaters. Der bewährte Eifer Unserer geliebten Unterthanen, ihre mit den Unsrigen vereinten heißen Gebete vor dem Altar des Höchsten, werden Unser Beistand sein. Wir fordern dieselben dazu auf, indem Wir ihnen hiemit zugleich befehlen, Uns und Unserem Thronerben, Sr. Kaiserlichen Hoheit, dem Cäsarewitsch Großfürsten Nikolai Alexandrowitsch, den Eid der Treue zu leisten.

Gegeben zu St. Petersburg, den 18. Februar, im Jahre nach Christi Ge= burt ein tausend acht hundert fünf und funfzig, Unserer Regierung im ersten.

CCCX.

Circulardepesche des Grafen Buol an die kaiserlichen Gesandtschaften in

Deutschland.

Wien, den 5. März 1855.

Als wir Ew..... mittelst des Erlaffes vom 28. Februar davon unterrichteten, daß die österreichischer Seits in Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 8. deff. Mon. in der Sißung der Bundesversammlung vom 22. gemachte Vorlage von dem königl. preußischen Bundestagsgefandten beanstandet worden sei, war uns noch der Zweifel erlaubt, ob diese unter Vorbehalt der Abgabe einer schriftlichen Erklärung vorerst nur mündlich erhobenen Einwendungen wirklich in die Verhandlungen der Bundesversammlung übergehen würden.

Mit einem seitdem eingetroffenen Berichte hat uns aber der kaiserl. BundesPräsidialgesandte die hier in Abschrift beifolgende Erklärung eingesendet, welche Herr v. Bismark nachträglich in das Protokoll der erwähnten Sißung niedergelegt hat.

Freiherr v. Prokesch hat sofort die gleichfalls hier abschriftlich anliegende Gegenäußerung abgegeben.

Wir sind fonach nunmehr in dem Falle, den Ansichten, die wir bereis in dem Erlasse vom 28. Februar dargelegt haben, auf die uns jezt vorliegende officielle Erklärung Preußens Anwendung zu geben, und wir haben demgemäß nicht nur die Erwiederung, zu welcher der kaiserl. Präsidialgesandte sich veran laßt gefunden hat, auf das Entschiedenste gebilligt, sondern auch den Grafen Rechberg beauftragt, in den Berathungen der Bundestagsausschüsse keine Ungewißheit darüber zu lassen, daß die kaiserl. Regierung, falls die von ihr gemachte Mittheilung der Standesliste der kaiserl. Armee von der Bundesversammlung im Sinne der preußischen Erklärung beanstandet, oder falls in irgend einer andern Weise dieser Erklärung eine praktische Folge gegeben würde, sich zu einer nach Form und Inhalt vollkommen bestimmten Verwahrung bewogen finden müßte.

Die ..... Regierung, welcher Ew. ..... den gegewärtigen Erlaß als jenen vom 28sten ergänzend gefälligst mittheilen wollen, wird, wie wir zuversichtlich hoffen, vollständig das Gewicht der Gründe zu würdigen wissen, die uns die zweifelloseste Wahrnehmung unseres Standpunktes gegenüber derjenigen Auffaffung, welche das königl. preußische Cabinet zu unserem Bedauern mit dem Bundesbeschlusse vom 8. Februar für vereinbar hält, zur Pflicht machen.

Empfangen Dieselben die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung. CCCX a.

Erklärungen des österreichischen und preußischen Bundestagsgesandten in der Bundestagssitzung vom 22. Februar 1855.

Der königlich preußische Bundestagsgefandte:

Die so eben vernommene Erklärung des kaiserlich österreichischen Herrn Ge sandten scheint von der Vorausseßung auszugehen, daß durch den Beschluß vom 8. c. den nach demselben bereit zu haltenden Contingenten vorzugsweise die Bestimmung angewiesen sei, zur Deckung derjenigen Gebiete verwandt zu werden, welche durch die Verträge, denen der Bund vermöge der Beschlüsse vom 24. Juli und 9. December v. J. beitrat, unter den Schuß gemeinsamer Abwehr gestellt worden sind. Der Gesandte vermag die Vorausseßung in dem Inhalte des Beschlusses vom 8. Februar und der demselben vorausgegangenen Verhandlungen nicht begründet zu finden, sieht sich vielmehr veranlaßt, darauf aufmerk sam zu machen, daß, wenn eine weitere Deutung des Beschlusses vom 8ten erforderlich und das Material für dieselbe zunächst aus den Motiven zu entnehmen sein würde, auf welche die zum Beschlusse erhobenen Ausschußanträge sich gründen, in diesen ausdrücklich hervorgehoben ist, daß die Nothwendigkeit zur Erfüllung der durch den Beschluß vom 9. Dezember v. J. übernommenen DefensivVerpflichtung zu schreiten, nicht nachgewiesen ist, daß aber die Sorge für die nach Art. II. der Bundesakte dem Bunde obliegende Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, der Unabhängigkeit und Unverlegbarkeit der Deutschen Staaten, den Bund in den Fall sezt, Vorbereitungen zu treffen, um diesen Obliegenheiten genügen zu können, und daß endlich die für den Bund bereitzuhaltenden Streitkräfte nach jeder Richtung hin verwendbar gedacht werden. Der kaiserlich österreichische Präsidialgesandte erwidert:

Die kaiserliche Regierung betrachtet allerdings den Bundesbeschluß vom 8. Februar, welcher die von der Militärkommission in Vollzug des Bundes

beschluffes vom 9. Dezember vorgelegten und von den für die orientalische Angelegenheit vereinigten Ausschüssen begutachteten und zur Annahme empfohlenen Anträge zum Beschluffe erhob, für die weitere Entwickelung der Bundesbeschlüsse vom 24. Juli und 9. Dezember. Da von Seiten meines verehrten Collegen, des königlich preußischen Herrn Gesandten, eine andere Ansicht ausgesprochen wird, so muß es der kaiserlichen Regierung um so dringlicher erscheinen, über ihre eigene Auffaffung keine Zweideutigkeit schweben zu laffen. Es wird an dem Bunde liegen, zu erwägen, ob er einen Ausspruch über die Frage, welche von den beiden Auffassungen die richtige ist, für nöthig erachtet. Weiter kann der t. f. Präsidialgesandte nicht umhin, zu bemerken, daß nicht die Motive einer Ausschußvorlage, sondern die Anträge Gegenstand der Abstimmung sind, und die Zustimmung zu den Anträgen nicht die Zustimmung zu den Motiven selbstredend in sich schließt. Österreich insbesondere hat seiner Zustimmung die Erklärung beizufügen für zweckmäßig erachtet, daß es die Motive des Gutachtens sich nicht aneigne. Übrigens würde aus dem Umstande, daß, wie das Gutachten behauptet, die Nothwendigkeit zur Erfüllung der durch den Bundesbeschlußz vom 9. Dezember übernommenen Defensiv-Verpflichtung zu schreiten nicht nachgewiesen ist, nicht gefolgert werden können, daß sie überhaupt nicht besteht, und die Ausschüsse haben dies sicher nicht behaupten wollen, da sie selbst erklärten, noch nicht in der Lage zu sein, darüber ein Urtheil sich bilden zu können, ob sich an die dermalen schwebenden Verhandlungen günstige Hoffnungen für Wiederher stellung des allgemeinen Friedens knüpfen lassen oder nicht.

CCCXI.

Depesche des Frhrn. v. Manteuffel an den königl. Gesandten in Paris. Berlin, 2. März 1855.

Herr Graf! Ich hatte bereits mehr als einmal Gelegenheit, Ew. Excellenz von vertraulichen Unterredungen, welche ich mit dem Marquis von Moustier gehabt, zu sprechen, worin er, ohne Zweifel auf Befehl seiner Regierung, eine Empfindlichkeit zeigte, ja, ich möchte sagen, sich über die Sprache und das Verhalten der königl. Gesandten an diesem, jenem oder einem andern fremden Hofe beklagte. Diese, im Allgemeinen mit mehr oder weniger Bitterkeit gefärbten Infinuationen trafen häufig mit Unterredungen zusammen, welche Sie mit dem französischen Minister des Auswärtigen gehabt. Ich habe, wie Sie wissen, es vorgezogen, auf ähnliche Anschuldigungen nicht einzugehen. Ich hätte Ihnen in der That mit anderen begegnen können, denn wir sind sicherlich nicht ohne Anzeigen der Stellung und Sprache des französischen Cabinets, welche Preußen nicht eben freundlich sind und sehr wenig dem, von dem Tuilerien-Cabinet gehegten Wunsche entsprechen, die politischen Ansichten der beiden Regierungen anzunähern und so viel wie möglich zu vereinigen. Ich habe die Einschlagung eines ähnlichen Weges jedoch verschmäht, weil, wie ich glaube, mir die Erfahrung zur Seite steht, daß ein derartiger Schriftwechsel selten zu einer wahren Verständigung führt und gewöhnlich nur dazu beiträgt die ursprünglich durch Mißtrauen erzeugten Gefühle zu vergiften. Ich würde auch bei dieser Gelegenheit nicht von dieser Gewohnheit abweichen, wenn nicht die, mir von dem Marquis von Moustier jüngst gemachte, vorgeschilderte Mittheilung eigenthümlich beschaffen gewesen wäre. Sie betraf eine vermeintliche Auslaffung, die der Herr von Bismark-Schönhausen in der am 22. Februar gehaltenen Sißung des deut

schen Bundestags über die Gründe des Bundesbeschluffes vom 8. deffelben Monats gethan haben sollte. Ich bekenne Ihnen, Herr Graf, daß nichts mich mehr als diese Bemerkungen überrascht haben konnte, da sie von einem fremden Cabinet über Vorgänge des Bundestags ausgegangen, über welchen wir damals noch gar keinen genauen amtlichen Bericht hatten und deren Protokolle vielleicht jezt noch nicht gedruckt sind. Sr. Majestät Regierung war gewohnt und wird ihrerseits von diesem Gebrauch nicht abgehen, die Berathungen des deutschen Bundes als den Ausdruck der National-Selbstständigkeit Deutschlands und deshalb vor aller fremden Einmischung geschützt anzusehen. In dieser Beziehung werden auch andere Regierungen mit uns übereinstimmen, welche, wie wir, niemals fremde Aufsicht über noch nicht zu Thaten und somit noch nicht öffentlich gewordene Bundesbeschlüsse dulden werden. Diese Regierungen werden unser gerechtes Erstaunen darüber theilen, daß die verantwortlichen Auslaffungen ihrer Vertreter am Bundestage fremder Aufsicht und Bekrittelung unterworfen sein sollen. Was mich betrifft, so genüge die Ausführung, daß ich es unter der Würde Preußens, als einer deutschen Macht halte, die Sprache seines Bundestagsgefandten gegen die Vorwürfe fremder Cabinete zu vertheidigen. Übrigens werden die Motive des Bundesbeschluffes vom 8. Februar bekannt. Es ist möglich, daß sie nicht nach dem Geschmacke aller Bundesmitglieder sind. In diesem Falle können sie sich offen und frei gegen ihre deutschen Mitverbündeten aussprechen. Denen aber, welche die Handlungen des deutschen Centralorgans nicht durch hinterher gemachte Auslegung verfälscht zu sehen gestatten wollen, steht es gleichfalls frei, ihr allgemeines Ziel festzustellen, ohne dadurch dem gänzlich unbegründeten Vorwurf zu verfallen, daß sie mit ihrer Stellung unverträgliche Kundgebungen machen. Nichts liegt den Absichten der Regierung Sr. Majestät ferner, als selbst den Schein solcher Kundgebungen gegen die Westmächte anzunehmen. Dies beweisen Herrn von Bismark's Instructionen. Andererseits müssen wir aber die gänzliche Selbstständigkeit unserer politischen Überzeugungen bewahren und festhalten. Die französiche Regierung giebt uns zu verstehen, daß unsere Stellung auf dem deutschen Bundestage nicht mit dem Geiste der Sendung des General v. Wedell übereinstimmt und dieser Gegensaß das Parijer Cabinet nöthigen würde, in den Annäherungsbedingungen genauer zu sein, als sie der General zu genehmigen angewiesen schiene. Wir bestreiten die Richtigkeit dieses Argumentes. Sicherlich ist unsererseits der Wunsch einer Annäherung sehr aufrichtig. Inzwischen waren wir es nicht, die zu dem Beitritt zu dem Vertrage vom 2. Dezember zugelassen zu sein wünschten, und wenn die französische Regierung bedächtig jeden Vorwand ergreift, uns ihr Mißtrauen zu zeigen, so sind wir, wie mir scheint, berechtigt, an der Aufrichtigkeit ihres Wunsches, sich mit uns zu verständigen, Zweifel zu erheben, und gewiß sind die Mittel, die sie anwendet, nicht wohl gewählt, zu jenem Ergebniß zu gelangen. Es ist augenscheinlich, daß, so lange die beiden Cabinete noch nicht zu einem Einverständniß über ihre allgemeine politische Stellung gelangen konnten, die ihrer auswärtigen Vertreter nicht so, wie wir es wünschen, zusammensstimmen kann, während es sich andererseits ergiebt, daß, sobald die Übereinstimmung unserer politischen Ansichten in bindender Form vorliegt, diese Übereinstimmung in der Sprache und Wirksamkeit ihrer Organe nicht lange auf sich warten lassen wird. Die vorstehenden Bemerkungen wollen Sie, Herr Graf, sich bei Ihren vertraulichen Unterredungen mit Herrn Drouyn de l'Huys zur Richtschnur dienen lassen. Ihre persönlichen Beziehungen zu demselben werden Sie in den

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