Page images
PDF
EPUB

Rifaat Pascha und einige seiner Collegen zu verschiedenen Malen vorgebracht haben, in Betracht gezogen worden, wie das Se. Excellenz aus dem dieser Note beigefügten Sened sehen mag.

Der Gesandte schmeichelt sich mit der Hoffnung, daß die gerechte Erwartung seines Herrn nicht werde getäuscht werden, und daß nach Beseitigung alles Mißtrauens und Schwankens die hohe Pforte nicht säumen wird, dem kaiserlichen Gesandten die souveränen Entschließungen Sr. Majestät des Sultans in Antwort der gegenwärtigen Mittheilungen zukommen zu lassen.

In dieser Hoffnung bittet auch der Gesandte Sr. Excellenz Rifaat Pascha, ihm diese Antwort längstens bis Mittwoch den 28. April (10. Mai) zu übersenden. Eine längere Verzögerung könnte er nur als Mangel an Rücksichten gegen seine Regierung ansehen, und würde ihm das die peinlichsten Verpflichtungen auferlegen.

Der Gesandte Rußlands gibt Sr. Excellenz die wiederholte und aufrichtige Versicherung seiner Hochachtung. Unterzeichnet: Menfchikoff. Diesem Ultimatum war ein Entwurf des bereits erwähnten Sened angeschlossen, welcher folgendermaßen lautete:

Sr. Majestät der Kaiser und Padischah der Ottomanen und Sr. Majestät der Kaiser aller Reußen sind in dem gemeinschaftlichen Wunsche, die Stabilität des orthodoren griechisch-russischen Cultus, zu dem sich die Mehrzahl ihrer christlichen Unterthanen bekennt, aufrecht zu halten, und diesen Cultus in der Zukunft vor jedem Eingriffe zu bewahren, nach dem Austausche gegenseitiger Erklärungen über folgende Stipulationen übereingekommen :

Art. 1. In den Rechten, Privilegien und Immunitäten, in deren Besitz die orthodoxen Kirchen, frommen Institutionen und deren Clerus in den Staaten der hohen ottomanischen Pforte ab antiquo gewesen sind oder noch sind, soll keinerlei Veränderung stattfinden; es gefällt der hohen Pforte ihnen dieselben für alle Zeiten auf der Basis des status quo, genau wie er jeßt steht, zuzusichern.

Art. 2. Alle Rechte und Vortheile, welche die ottomanische Regierung den anderen christlichen Confeffionen durch Traktate, Conventionen oder kraft specieller Anordnungen verliehen hat oder noch verleihen wird, sollen dem orthodoren Cultus verliehen betrachtet werden.

Art. 3. Da es durch historische Traditionen und zahlreiche Dokumente zugestanden und dargethan ist, daß die orthodore griechische Kirche von Jerusalem, daß dessen Patriarchat und die demselben subordinirten Laien von jeher seit der Zeit der Kalifen und unter den nachfolgenden Regierungen aller türkischen Kaiser insbesondere geschäßt, geehrt und in ihren alten Rechten und Immunitäten bestätigt worden sind, so verspricht die hohe Pforte in ihrer Fürsorge für das Gewissen und die religiösen Überzeugungen ihrer sich zu diesem Cultus beken= nenden, und sowie auch aller demselben angehörigen Christen, deren religiöse Gefühle durch verschiedene Ereignisse beunruhigt wurden, diese Rechte und Immunitäten sowohl inner- als außerhalb der Stadt Jerusalem aufrecht zu erhalten, und für deren Beachtung zu sorgen, ohne Benachtheiligung für die anderen eingebornen christlichen Genossenschaften, für Rajahs und Fremde, welche zur Anbetung des heiligen Grabes und der anderen Heiligthümer entweder gemeinschaftlich mit den Griechen, oder in ihren besonderen Betlokalen zugelassen werden.

Art. 4. Da Sr. Majestät der gegenwärtig glorreich regierende Sultan, es für nothwendig und billig erachtet hat, seinen souveränen mit dem Hati-Humayan

[ocr errors]

gefiegelten Ferman in der mittleren Periode des Monats Relial Akhir 1268 (Ende Januara. St. 1852) durch seinen souverainen Ferman vom - zu bekräftigen und zu verdeutlichen und überdieß auch durch einen anderen Ferman, datirt vom die Wiederherstellung der großen Kuppel der heiligen Grabeskirche anzuordnen, so sollen diese beiden Fermane wörtlich vollstreckt und treu eingehalten werden, damit für immer der genaue status quo der von den Griechen ausschließlich oder gemeinschaftlich mit anderen Confessionen innegehabten heiligen Stätten aufrecht erhalten werde.

Es wurde übereingekommen, zu einem weitern Einvernehmen bezüglich der Feststellung gewisser Detailpunkte zu kommen, die in den vorbesagten Fermans keinen Platz gefunden haben.

Art. 5. Da sowohl die weltlichen als geistlichen russischen Unterthanen, denen es kraft der bestehenden Traktate gestattet ist, die heilige Stadt Jerusalem und andere Andachtsorte zu besuchen, ein Recht haben auf gleichem Fuße mit den Angehörigen der begünstigtesten Nationen betrachtet und behandelt zu werden, und da diese letteren, Katholiken sowohl als Protestanten, ihre Prälaten und ihre besonderen kirchlichen Institute haben, so verpflichtet sich die hohe Pforte, falls der kais. russische Hof es verlangen sollte, eine passende Lokalität in der Stadt Jerusalem oder deren Umgebungen, zum Baue einer Kirche, behufs der Abhaltung des Gottesdienstes durch russische Geistliche, und eines Spitals für dürftige oder kranke Pilger anzuweisen, welche Stiftungen unter Überwachung des russischen Generalkonsuls für Syrien und Palästina gestellt werden sollen.

Art. 6. Es wird übereingekommen, daß dieses, durch exceptionelle Umstände veranlaßte Aktenstück keine der zwischen beiden Höfen bestehenden Stipulationen beeinträchtigen darf und daß alle früheren, durch den Separatact des Traktates von Adrianopel verstärkten Traktate ihre volle Kraft und Giltigkeit behalten sollen.

Nachdem die sechs vorhergehenden Artikel festgesezt und abgeschlossen worden, ist das gegenwärtige Aktenstück mit unserer Unterschrift und unserem Wappensiegel versehen worden, welches Aktenstück der hohen Pforte im Austausch für jenes übergeben wurde, das uns der vorerwähnte - einhändigte.

Gegeben zu am 1853 und am - der Hedschira

außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Sr. Majestät des Kaisers aller Reußen an der Ottomanischen Pforte.

LXVII.

Note Rifaat Paschas, Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, an den Fürsten Menschikoff.

Den 10. Mai 1853.

Ich hatte die Ehre, die officielle Note E. D. vom 5. Mai mit den betref= fenden Aktenstücken zu erhalten, und unterzog den Inhalt derselben der ernstesten Aufmerksamkeit. Die hohe Pforte ist fortwährend von dem Wunsche erfüllt, die zwischen ihr und dem glorreichen Hofe Rußlands bestehenden Verhältnisse des Friedens und einer aufrichtigen Allianz aufrecht zu erhalten. Sr. Majestät dem Sultan ist es wirklich aufrichtig daran gelegen, die Basen, auf denen die wahre Zuneigung und intime Freundschaft, welche zwischen seiner erlauchten Person und Sr. Majestät dem Kaiser seit sehr lange Zeit beruht, dauernd zu festigen. Die ottomanische Regierung hat daher die wahrhafte Absicht, auf eine

den freundnachbarlichen Beziehungen zum russischen Hofe entsprechende Weise denjenigen von diesem letteren gestellten Forderungen Folge zu geben, welche nicht von der Natur sind, die Unabhängigkeit ihrer inneren Regierung zu verlegten und ihre eigenen an die Ausübung ihrer Rechte geknüpften Intereffen zu compromittiren. Indem sie sich vorbehält, wenn es darauf ankommen sollte, eine kategorische Antwort auf die in dem officielleu Aktenstücke Ew. Excellenz erwähnten Fragen zu geben, hofft die ottomanische Regierung, daß E. D., geleitet von den Gesinnungen des Wohlwollens, Ihre freundschaftliche Aufmerksamkeit folgenden Betrachtungen zuwenden werden:

Die heil. Pforte wird sich nicht weigern, über die Forderung bezüglich der Errichtung einer Kirche und eines Spitals in Jerusalem und über die übrigen zu Gunsten griechischer Geistlichen und Wallfahrer gestellten Forderungen zu unterhandeln, selbst schriftliche Verbindlichkeiten einzugehen, aber sie wird dies auf eine Weise thun, daß ihre Souverainetätsrechte unverlegt bleiben. Aber während daß die strenge Aufrechthaltung der religiösen Privilegien, deren sich thatsächlich die christlichen und anderen dem Scepter des Sultans untergebenen Gemeinden immerwährend erfreuten, der Gegenstand ist, der beständig das Augenmerk der heil. Pforte festhielt, und dem Sr. Majestät der Sultan in seinen väterlichen Gesinnungen noch eine besondere Sorgfalt widmete, find dennoch am kaiserlichen Hofe zu Rußland bezüglich der religiösen Privilegien der christlichen Rajas einige Zweifel aufgestiegen und er verlangt über diesen Punkt förmliche Zusicherungen. Nun aber widmet der Sultan, dem nichts so sehr am Herzen liegt, als diese alten religiösen Privilegien seiner griechischen und anderen Unterthanen zu erhalten, und der durchaus keinen Gedanken hegt, dieselben auf welch' immer für eine Art aufheben zu wollen, beständig seine ganze Aufmerksamkeit auf die ungeschmälerte Erhaltung derselben.

Wie freundschaftlich auch die Gesinnungen seien, von denen die hohe Pforte und der kaiserliche Hof von Rußland gegenseitig beseelt sind, so wäre doch die Stipulation eines Aktes zwischen beiden Regierungen in Bezug auf eine Frage wie die in Rede stehende, welche in ihren verderblichen Folgen die Grundprincipien der Unabhängigkeit eines derfelben vernichten müßte, dem internationalen Rechte geradezu entgegengesett und von der Natur, die Unabhängigkeit der Autorität derselben Regierung zu untergraben. Dies ist gewiß eine allgemein anerkannte Wahrheit, und die schweren Folgen einer derartigen Stipulation, so wie die legitimen Beweggründe, welche die hohe Pforte hat, sie zu verweigern, wird Niemand und am allerwenigsten Se. Majestät der Kaiser, deffen Rechtsgefühl der ganzen Welt bekannt ist, leugnen können.

Die hohe Pforte, welche bis jetzt alle die zahlreichen seit lange her von ihr ihren christlichen und besonders ihren griechischen Unterthanen und deren Clerus freiwillig verliehenen Privilegien geachtet hat, wird auch alle Sorge tragen, dieselben in der Zukunft aufrecht zu erhalten, aber dies immer in einer ihrem Unabhängigkeitsrechte entsprechenden Weise.

Sie ist heute fest entschlossen, ihre wohlwollenden und väterlichen Gesinnungen gegen alle ihre Unterthanen endgiltig zu beweisen, indem sie nochmals und auf specielle Weise vor den Augen der ganzen Welt die Reinheit ihrer Absichten und die Unabänderlichkeit ihrer Gesinnungen darlegt, und wie darüber kein Zweifel herrschen kann, daß diese Erklärung an sich in Jedermanns Auge die Bedeutung thatsächlicher und vollkommener Bürgschaften hat, so folge ich nur dem Befehle Sr. Majestät des Sultans, indem ich selbe zur Kenntniß Ew. Excellenz

bringe, bei welcher Gelegenheit ich Sie bitte die Versicherung meiner Hochachtung entgegen zu nehmen.

LXVIII.

Note des Fürsten Menschikoff an Nifaat Pascha, Minister des Auswärtigen. Bujukdere, den 11. Mai 1853.

Der unterzeichnete Gesandte Rußlands hatte die Ehre, die Note Sr. Ercellenz des Ministers des Auswärtigen der hohen Pforte vom 10. Mai zu empfangen. Er fand darin mit großer Zufriedenheit die Ausdrücke freundschaftlicher Gesinnungen, welche Se. Majestät der Sultan für den Kaiser, seinen erlauchten Verbündeten hegt, so wie auch die Versicherung des aufrichtigen Wunsches des ottomanischen Cabinets, die alten Freundschaftsbande, die es an die kaiserliche Regierung knüpfen, wieder zu befestigen. Um desto schmerzlicher mußte es den Gefertigten überraschen, als er gleichzeitig in dieser Mittheilung das Mißtrauen wahrnahm, womit die hohe Pforte die offenen und loyalen Schritte, die er im Namen des Kaisers gethan, aufgenommen. Dieses Mißtrauen tritt in der Auslegung hervor, welche die hohe Pforte den Absichten Sr. kaiserlichen Majestät zu geben sich gefällt, indem sie darin den unzulässigen und seiner großmüthigen und conservativen Politik zuwiderlaufenden Gedanken, als wollte er ein neues Recht zum Nachtheile der Unabhängigkeit und Souveränetät der hohen Pforte erlangen, zu erkennen sucht.

Der Unterzeichnete glaubt sich verpflichtet, Sr. Ercellenz bemerkbar zu machen, daß dieser Zweifel ausgesprochen ist, während der Kaiser in herzlicher Mittheilung einen Aufruf an die Freundschaft seines erlauchten Verbündeten macht, und von ihm ohne irgend einen Nachtheil der geheiligten und unverlezlichen Regierung Sr. Mäjestät des Sultans, nur einen sichtbaren Beweis dessen Sorgfalt für den orthodoren griechischen Cultus, zu dem sich Rußland bekennt und dessen natürlicher Schirmherr der Kaiser ist, verlangt. Der Unterzeichnete hält es für unuüß, alle die beklagenswerthen Thatsachen, welche die gerechten Befürchtungen seines erlauchten Herrn über die Zukunft des christlichen Cultus im Oriente erweckten, wieder in Erinnerung zu bringen. Nur ein vom souverainen Willen des Sultans herrührender Act, nur eine freie aber feierliche Verpflichtung vermag diese schmerzlichen Erinnerungen an die von böswilligen und ungeschickten Räthen des Sultans begangenen Fehler auszulöschen. Der Unterzeichnete ist beauftragt, um diesen Beweis der Rücksichten für die religiösen Überzeugungen des Kaisers zu unterhandeln; wenn aber die Grundsäße, welche als Basis hiezu dienen, verworfen werden, wie dies aus der Note Sr. Excellenz des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 10. Mai hervorgeht, wenn die hohe Pforte in systematischer Opposition darauf beharrt, ihm selbst die Wege einer intimen und directen Verständigung, welche doch bei Regelung eines streitigen Punktes zwischen zwei befreundeten Mächten stattfinden sollte zu verschließen, dann bedauert der Unterzeichnete, erklären zu müssen, daß er seine Mission als beendigt betrachten, daß er seine Beziehungen mit dem Cabinete Sr. Majestät des Sultans abbrechen und daß er deffen Minister für alle die Folgen, die daraus hervorgehen können, verantwortlich machen muß.

Der Unterzeichnete schmeichelt sich mit der Hoffnung, die hohe Pforte werde diesen Betrachtungen die ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden, und Sr. Excellenz der Minister des Äußern werde, durchdrungen von ihrer hohen Wichtigkeit, wie von dem Geiste der Versöhnung der sie eingegeben, gleichzeitig auch die Beweg

gründe würdigen wollen, welche dem Gesandten nicht gestatten, die Note vom 10. Mai als eine der Würde seines Souverains angemessene Antwort anzunehmen. Es erübrigt dem Unterzeichneten nur noch, Sr. Excellenz zu ersuchen, die gegenwärtige Mittheilung bis Samstag den 14. Mai beantworten zu wollen. Er glaubt somit die zur Überlegung einer so wichtigen Angelegenheit nothwendige Zeit eingeräumt zu haben. Genehmigen 2c.

LXIX.

Depesche des französischen Ministers d. a. A. an den Baron Bourqueney.

Paris, 26. Mai

Hr. Baron! Ich glaube gern, daß die Entwickelung der Lage in Constantinopel, indem sie den Grafen v. Buol über ihre ernste Beschaffenheit aufklärt, ihn in den Gesinnungen erhalten wird die er Ihnen schon kund gethan, und die uns erlauben zu hoffen, daß das wiener Cabinet wie wir alle seine loyalen Bemühungen aufbieten wird um den Stoß vorzubeugen, welchen die Ansprüche Rußlands, aufs Äußerste getrieben, nicht bloß der Unabhängigkeit der Türkei, sondern dem europäischen Gleichgewicht versehen würden.

Die in bündiger Einstimmigkeit formulirte Meinung der Großmächte ist nur allein im Stande, das Petersburger Cabinet auf jener Bahn aufzuhalten, welche es ohne allen Zweifel zu betreten gesonnen ist. Hr. de Lacour benachrichtigte mich, daß Fürst Menschikoff in Folge einer wiederholten Weigerung der Türkei, die russischen Propofitionen in ihrer von ihm eingereichten Form anzunehmen, seine diplomatischen Verbindungen abgebrochen habe. Andererseits bestätigen die Berichte aus Jaffy und Bukarest einen bevorstehenden Feldzug der Russen. Im Vergleiche zu den jüngsten Erklärungen Rußlands erscheint die Haltung jener Macht unbegreiflich. In der That schrieb am 8. Mai Graf Neffelrode folgende Zeilen an den Marquis von Castelbajac: „Um Ihnen zu beweisen, daß ich ein Mann von Wort bin, beeile ich mich Ihnen zu melden, daß ich so eben gute Nachrichten aus Constantinopel erhielt. Die Verständigung zwischen dem Fürsten Menschikoff und Hrn. de Lacour ist erfolgt. Unser Gesandter meldet seine Rückkehr."

In ähnlicher Weise berichtete am 14. April Sir H. Seymour, wie ich von Lord Cowley erfuhr, an seine Regierung: Am selben Tage sagte noch Graf Nesselrode dem sich verabschiedenden sächsischen Geschäftsträger: Ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß in Constantinopel Alles beendigt ist, und Fürst Menschikoff zurückkehrt.

Am 18. Mai endlich erfuhr unser Geschäftsträger zu Berlin aus dem Munde des Hrn. v. Manteuffel, daß Baron Budberg ein eigenhändiges Schreiben des Grafen Neffelrode empfangen, worin erwähnt wird, daß durch Beihülfe unseres Gesandten in Constantinopel die Frage der heil. Orte gelöst ist.

Wie reimen sich diese Zeugnisse mit der erwähnten Haltung des Fürsten Menschikoff? Läßt sich voraussetzen, daß Letterer auf eigene Verantwortlichkeit ohne eine formelle Ordre sein Ultimatum der Pforte überreichte? Wie läßt sich andrerseits wieder voraussehen, daß Graf Nesselrode, einer solchen Ordre sich bewußt, der ganzen Welt die Versicherung geben konnte, daß keine Schwierigkeiten mehr zu befürchten seien? Ich erwarte mit der größten Ungeduld von Hrn. v. Castelbajac den Schlüssel zu diesen Widersprüchen.

« PreviousContinue »