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manischen Reiches zu gefährden und alle die schlummernden Elemente des Streits und der Verwirrung, welche nur mit Mühe bereits überall in Europa unterdrückt werden, in Bewegung zu bringen. Eine schwere Verantwortlichkeit muß auf der Regierung lasten, welche unnöthigerweise die Dinge auf so gefährlichen Weg gebracht hat.

Es ist nicht mehr als gerecht, anzuerkennen, daß Rußland einen Grund zur Klage in der Angelegenheit der heiligen Stätten hatte; noch kann geleugnet werden, daß noch vieles für die Wohlfahrt und Sicherheit der christlichen Bevölkerung in der Türkei zu thun übrig bleibt. Aber es ist ebenfalls wahr, daß eine genügende Genugthuung dem russischen Ambassadeur gegeben worden ist; daß die Frage der heiligen Stätten zur scheinbaren Befriedigung der Betheiligten beigelegt worden, und daß die Pforte ihre Bereitwilligkeit an den Tag gelegt hat weitere Forderungen Rußlands zu gewähren, so weit sie nicht offenbar die Souveränetätsrechte und die Unabhängigkeit des Reichs verlezen. Wie wohlwollend und verföhnlich auch die Absichten des Kaisers Nikolaus sein mögen, so ist nur eine Stimme unter allen die nicht Anhänger Rußlands sind, über den gefährlichen und unerträglichen Gharakter der Befugnisse, welche Sr. Majestät Ambassadeur durch Einschüchterung auf Kosten des Sultans zu erlangen gesucht hat. Die türkischen Minister und ihr Souverain brauchen keine Rathgeber dazu um sich von der Unmöglichkeit zu überzeugen, daß der directe Einfluß einer solchen Macht wie Rußland vollberechtigt sein konnte, in aller Kraft gegenseitiger feierlicher Verpflichtungen, über mehr als zehn Millionen der christlichen Unterthanen, welche zur Kirche Rußlands sich bekennen, sich zu erstrecken, ohne die Wirkung zu haben, daß dadurch der Credit der eigenen Regierung und ihr Ansehen in einem erschreckenden Grade untergraben worden wäre. Ihr Widerstand gegen einen ebenso gefährlichen als unerwarteten Anspruch mußte nothwendigerweise in dem Verhältniß stärker werden, als sie bei den Vertretern der auswärtigen Mächte einem ähnlichen Gefühl, und was bezeichnender ist, Symptomen von Gleichgültigkeit unter den Griechen selbst gegen den Zuwachs russischen Einflusses begegneten. Sonst in allen Beziehungen zu versöhnlichem Entgegen. kommen gestimmt, haben sie auf ihrer Weigerung in dem einen wesentlichen Punkte bestanden, troß der wechselnden Drohungen und Schmeicheleien, der unablässigen Bemühungen einer geschickten Diplomatie, gestüßt auf die sehr schwachen Andeutungen eines anderen als moralischen Beistandes, der von anderer mehr befreundeter Seite zu erwarten wäre.

Über das von mir beobachtete Verhalten und die von mir gebrauchte Sprache habe ich pflichtmäßig in meiner Correspondenz berichtet und ich habe keinen Grund zu glauben, daß der französische Ambassadeur von dem Weg abgewichen wäre, welchen ich in Übereinstimmung mit ihm, von Anfang eingeschlagen hatte.

Nunmehr, da der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der Pforte und Rußland unglücklicher Weise erfolgt ist, steht es bei Ew. Lordschaft und Ihrer Maj. Regierung, zu beurtheilen, inwieweit die stärkere der beiden streitenden Parteien berechtigt gewesen ist, ihre Ansprüche zum Äußersten zu treiben und inwieweit die schwächere in ihrer Selbstvertheidigung gezwungen war, sich den Gefahren eines Bruchs auszusehen. Die Gefahr, welche letterer droht, ist offenbar so groß, daß es vielleicht weise gewesen sein dürfte, alle Opfer vorübergehender Natur zu bringen, um dieselbe abzuwehren. Aber die türkische Regierung hatte keine solche Wahl zu treffen. Es war nicht die Amputation eines Gliedes, sondern die Einflößung des Giftes in den Körper, was zu gestatten

von ihnen gefordert wurde. Alles außer diejem, sowohl der Form als dem Inhalte nach, erklärten sie sich bereit zuzugestehen; und fern davon diese Beschränfung zu mißbilligen, kann ich Ew. Lordschaft nicht verhehlen, daß ich sie billige und bewundere, so sehr ich auch ihre Nothwendigkeit bedaure und ihre Folgen beklage. Die Unabhängigkeit der Türkei ist noch immer ein anerkanntes Object der europäischen und ganz besonders der britischen Diplomatie. Rußland nicht weniger als die andern vier an der Convention von 1841 theilhabenden Mächte bekennt seine ungeschwächte Anhänglichkeit an dieses Princip. Aber die legalifirte Constituirung eines herrschenden fremden Einflusses dürfte sich für die Unabhängigkeit eines Landes ebenso verderblich erweisen als Gebietsverminderung oder militärische Besetzung. Umstände haben diese Frage jezt zur Entscheidung gestellt. Wenn die Pforte in ihrer Besorgniß und in ihrem Widerstand Recht hatte, so wird Ihrer Majestät Regierung ohne Zweifel die nöthigen Mittel anwenden, zum Zweck die Pforte aus einer unverschuldeten und drohenden Gefahr zu retten. Ohne solche Unterstüßung, vereinzelt oder vereinigt, moralisch oder materiell, wird die Pforte alle Gefahren eines wirklichen Krieges mit unverhältnißmäßig geringen Mitteln der Vertheidigung zu bestehen haben oder sich einem fortgesetten Zustand von Spannung und Aufregung aussehen, der viel Ausgaben erfordert und wahrscheinlich doch am Ende zu Feindseligkeiten oder einem unheilvollen Compromiß führt.

Die vom Kaiser von Rußland wiederholt gegebenen feierlichen Erklärungen, der völlige Mangel irgend einer gerechten Ursache zum Krieg und die Ausdrücke, in welchen Fürst Menschikoff seinen letzten Entschluß erklärte, scheinen die Annahme zu verbieten, daß man zu unmittelbaren Feindseligkeiten schreiten werde. Aber einige Äußerungen, welche Se. Majestät der Kaiser gelegentlich hat fallen laffen, der offenbare Mangel an Übereinstimmung zwischen gewissen Erklärungen des Grafen Nesselrede und gewissen Schritten des Fürsten Menschikoff, der unerklärte Umstand, daß fortdauernd in Bessarabien eine starke russische Macht vorgeschobene Stellungen behauptet und die leßten Nachrichten aus Galah und Trapezunt, welche auf eine allgemeine Bewegung schließen lassen, erregen schmerzlichen Zweifel.

Mehr aus Grundsah als durch die Thatsachen bewogen, hatte ich bisher den türkischen Ministern gerathen, allerdings nicht ganz und gar die Vertheidigungsmaßregeln einzustellen, welche sie vor meiner Ankunft begonnen hatten, aber sie mit so wenig Aufregung und öffentlichem Aufheben, als die Natur des Gegenstandes zulaffe, fortzusehen. Diese Methode zu verfahren haben sie seither mit gewissenhafter Achtsamkeit befolgt, und nichts ist in ihren Maßnahmen hervor getreten, was irgend darauf berechnet wäre Mißtrauen auszudrücken oder Groll zu erregen. Jetzt aber, wo der drohende Bruch wirklich erfolgt ist, halten sie allerdings dafür, daß wichtigere und entschiedenere Maßregeln der Rüstung getroffen werden; noch konnte ich mit irgend welcher Begründung oder selbst mit viel Aussicht auf Erfolg versuchen, ihnen, abzurathen, daß sie sich ungesäumt in einen wirksameren Vertheidigungsstand seßen.

Es ist nicht nöthig zu diesem Zwecke von dem Prinzip eines moralischen Widerstandes abzuweichen, welches. ich, wie Ew. Lordschaft weiß, der Pforte anempfohlen habe, nicht allein als den sichersten Standpunkt, der jeßt einzunehmen sei, sondern auch als den weisesten mit Rücksicht auf künftige Erfolge. Die Möglichkeit, später diese Haltung zu behaupten, muß natürlich von dem Verhalten Rußlands abhängen, und der Sultan hat inzwischen seine Verantwortung

ebenso gegen die Nation zu wahren, wie die Minister für die ihrige gegen den Souverän zu sorgen haben.

Für die Annahme, daß es unmöglich werden würde Feindseligkeiten zu verhindern, brauche ich Ew. Lordschaft nicht den wahrscheinlichen Ausgang des Kampfes zu sagen, wenn man die Türkei allein die ganze Wucht und den ganzen Andrang eines furchtbaren Gegners aushalten ließe. In diesem Fall einen den ich nur mit Widerstreben vorausseße würde es um so besser sein, je eher die Pforte von ihrer hülflosen Lage unterrichtet würde. Auf Gnade und Ungnade Rußland preisgegeben, würde die Pforte keine andere Wahl haben als die Bedingungen der Verzeihung anzunehmen, welche ein siegreicher Feind, besorgt einerseits vor Europa den Schein zu wahren und zugleich entschlossen seinen Zweck zu erreichen, ihr stellen würde.

Ich möchte mit Absicht nicht den Charakter und die wahre Natur diejes Ziels vergrößern; aber nach der geringen Kenntniß zu urtheilen, welche ich von der russischen Politik in diesem Lande habe, und die Lehren welche Erfahrung an die Hand giebt, berücksichtigend, kann ich nicht meine Überzeugung verhehlen, daß es die Aufrichtung eines vorherrschenden Einflusses über die Rathschlüsse der Pforte in sich schließt, im Interesse absoluter Gewalt, um alle anderen Einflüsse auszuschließen und die Mittel zu sichern, wenn nicht dazu um den Untergang der Türkei zu beschleunigen, so doch um ihre Fortentwicklung zu verhindern und um ihre künftigen Geschicke zu Gunsten Rußlands festzustellen, wenn eine günstige Gelegenheit kommen sollte. Andere und gerechtere Erwägungen, besonders die der Religion und guten Nachbarschaft mögen ihre Stelle im Geiste des Kaisers haben; aber das Hauptziel ist doch, daselbst unter günstigen Umständen die Oberhand zu gewinnen, und darauf, meiner Ansicht nach, kann die Vorsorge und die Thätigkeit des westlichen Europas nicht zeitig genug entschieden hingelenkt werden.

Es ist geringer Grund da zu glauben, daß wenigstens die Ruhe der Türkei durch eine Gewährung der russischen Forderungen befördert werden dürfte. Die Ausübung eines schüßenden Einflusses über Kirchen und Geistlichkeit der griechischrussischen Religion, wie sie ominös von den russischen Staatsmännern genannt wird, würde immer dazu führen, Gefühle des Mißtrauens und des Hasses zu erregen. Die russische Gesandschaft würde durch interessirte Persönlichkeiten dazu gebracht werden, ihre Gewalt sehr hoch abzuwägen und mit schürendem Geiste zu üben; noch würde die Pforte so durch Zugeständnisse gedemüthigt sein, daß sie nicht gelegentlich nach Wiedererlangung ihres verlorenen Übergewichts ringen sollte. Die natürlichen Folgen eines solchen Antagonismus find einleuchtend genug, und der Prozeß des Kampfes zwischen Stärke und Schwäche, die ohne Vertrauen und gegenseitige Zuneigung sind, muß früher oder später mit der hoffnungslosen Unterwerfung des Schlachtopfers endigen.

Was Rußland von der Pforte verlangt, müßte sich eigen ausnehmen, wenn das darin liegende Princip auf andere weniger anomale Länder angewandt würde. Was würde man in Europa davon denken, wenn Frankreich oder Österreich eine Garantie von Großbritannien für den Schuß und die gute Behandlung der römisch-katholischen Geistlichkeit in Irland fordern möchten? Was, wenn Ihrer Majestät Regierung in gleicher Weise für die Protestanten Frankreichs interveniren wollte? Ist ein Canton in der Schweiz mit so wenig Geist und Voraussicht ausgestattet, daß er ohne Kampf sich Frankreich unterwerfen würde, wenn

dieses das Recht beanspruchte, an dem Schuß aller römisch-katholischen Kirchen und Priester in diesem Lande Theil zu haben.

In der Türkei üben die Würdenträger der griechischen oder orthodoxen Kirche in gewissem Grade die Befugnisse der Civilbeamten. Rußland, die Grenze des religiösen Gebiets welche es selbst gezogen hatte, überschreitend, schließt diese Befugnisse in den Kreis von Privilegien ein, für deren unveränderte Aufrechthaltung es ein Vertragsrecht erstrebt.

Die Mißbräuche der griechischen Geistlichkeit sowohl in der Ausübung ihrer geistlichen Autorität wie in der Verwaltung ihrer weltlichen Befugnisse sind allbekannt; wenn aber die Ansprüche Rußlands unter die Sanction eines völkerrechtlichen Gesetzes gestellt wären, so würde alle Aussicht auf Besserung genommen sein. Vorrecht und Mißbrauch würde zusammen aufrecht erhalten werden in empörender Dauer; oder wenn im Laufe der Zeiten die gerechten Beschwerden der Laien durchdringen sollten, so würden an die russische Gesandschaft und nicht an die Regierung des Sultans ihre Ansuchen um Abhülfe so wie ihre Dankbezeugungen, wenn Abhülfe gewährt wäre, gerichtet werden..

Diese Einwände gegen die Ausdehnung eines legalisirten russischen Einfluffes über Millionen, welche die griechische Religion in der Türkei bekennen, entbinden keineswegs die ottomanische Regierung von der Pflicht, den Griechen und ihren christlichen Unterthanen im Allgemeinen, die volle und freie Übung ihres religiösen Cultus, nebst dem Genuß alles deffen was zu seiner kräftigen Aufrechthaltung gehört, zu sichern. Die Türken sind gegen diese Forderungen nicht gleichgültig. Ihre Besorgnisse vor Rußland und das daraus folgende Bedürfniß europäischer Unterstüßung machen sie noch geneigter, und die Pforte ist im Begriff mit gebührender Förmlichkeit eine feierliche Bestätigung und Bekräftigung aller ihren christlichen Unterthanen in früherer oder späterer Zeit bewilligten religiösen Privilegien zu verkünden. Ein weiteres Pfand des aufrichtigen Willens wird in diesem Fall in den Firmanen des Sultans liegen, indem dieselben den Vertretern der fünf Mächte, welche den Vertrag von 1841 unterzeichnet haben, offiziell werden mitgetheilt werden.

LXXVII.

Aus einem Memorandum Baron Brunnows über seine Unterredungen mit der englischen Regierung.

(Von Baron Brunnow dem Grafen Clarendon mitgetheilt den 26. Mai 1853.)

Auf diesen Wunsch (sc. Lord John Russells um nähere Mittheilungen) hat mich das kaiserliche Kabinet autorisirt, dem Hauptstaatssekretär Ihrer Majestät die Aufschlüsse zu geben, deren Hauptinhalt ich nachstehend zusammenfaffe. Ich habe ihm zuerst die Gründe auseinandergesetzt, welche den Fürsten Menschikoff abhalten würden, mit Fuad Effendi in Unterhandlung zu treten. Da dieser Minister den Bruch der feierlichen Verpflichtungen veranlaßt hatte, welche der Sultan dem Kaiser gegenüber bezüglich der Aufrechthaltung des durch souveräne Hatti-scherifs festgestellten status quo eingegangen hatte, so konnte er sicherlich nicht als nüßlicher Vermittler für eine Unterhandlung dienen, dazu bestimmt eine Beleidigung wieder gut zu machen, deren Urheber er gewesen war. Diese Betrachtung hat nothwendigerweise den Sultan zu der Überzeugung führen müssen, daß es wichtig wäre, die Aufgabe einer Unterhandlung, an die so große Interessen geknüpft waren, in andere Hände zu legen. Rußland hat nicht, wie man fälschlich behauptet hat, die Entseßung dieses Ministers gefordert. Sie hat

von der Weisheit des Sultans die Ernennung eines unparteiischeren Bevollmächtigten erwartet, der fähiger wäre die Unterhandlung zu glücklichem Ende zu führen. Fuad Effendis Austritt aus dem Dienste ist ein freiwilliger gewesen.

Ich habe darauf auf die im status quo der seit alter Zeit erlangten Rechte der orthodoxen - Kirche des Orients vorgenommenen Änderungen hingewiesen und, wie ich sollte, daraus den Wunsch des kaiserlichen Kabinets abgeleitet, zu einer Beilegung dieses Streits zu gelangen, der Art, daß die gehörige Schonung dabei gegen Frankreich beobachtet würde, damit die Pforte, in ihren directen Beziehungen zu dieser Macht, nicht sich neuen Schwierigkeiten ausgeseht sehe.

Drittens habe ich gesagt, daß der Wortbruch, dessen sich die Pforte gegen den Kaiser schuldig gemacht hat, eine Beleidigung enthalte, wofür Se. Majestät Genugthuunng verlange; daß außerdem der Bruch des leßten Firmans, der fast zur selben Zeit von der Pforte annullirt wurde, wo sie ihn gab, uns nicht mehr erlaube einem solchen Aktenstück vollen Glauben zu schenken; daß folglich das kaiserliche Cabinet auf einem feierlicheren erklärenden Dokument bestehen müßte, deren Character ein verpflichtender wäre, um die Widerkehr neuer Ursachen der Mißhelligkeit zwischen Rußland und der Pforte zu verhindern.

Diese Auseinandersetzung, welche ich mündlich Lord John Russell in einer Unterredung machte, die ich wenige Tage vor seinem Austritt aus dem auswär tigen Amte hatte, ging den Unterhandlungen kurz voraus, welche zu Constantinopel eröffnet wurden.

Die Regierung Ihrer britischen Maj. nahm dieje Auseinandersetzung entgegen, ohne in eine besondere Untersuchung des fraglichen Streites einzugehen. Sie hat die Stellung eines wohlwollenden Beobachters gewahrt, ohne Rußland eine Unterstüßung anzubieten und zu versprechen, welche dieses nicht verlangte. Sie hat ich zu nichts verpflichtet.

Ich constatire dieje Thatsache, weil es von Belang ist sie festzustellen, um in ihrer vollen Wahrheit die Erzählung der folgenden Umstände zu würdigen. Wenn England, von Eröffnung der Unterhandlung an, es über sich gewonnen hätte, unsere Forderungen beim Divan durchzusehen, so wäre es unzweifelhaft in Recht gewesen sich im Einzelnen über unsere Vorschläge zu erkundigen, denen es seine Unterstützung geliehen hätte. Es hat dies nicht gethan. Es ist in seinen Rathschlägen frei geblieben, wie seinerseits Rußland seine völlige Freiheit zum Handeln behielt bei der Verfolgung einer Unterhandlung, die direct zwischen dem kaiserlichen Cabinet und der Pforte eröffnet werden sollte, ohne alle Vermittlung und Intervention.

Bei dieser Sachlage ist, wie ich eben sagte, England frei in seinen Rathschlägen geblieben. Wenn diese Behauptung des Beweises bedürfte, so würde man unzweideutigste Bestätigung dafür in der völligen Freiheit finden, mit welcher der Ambassadenr Ihr. brit. Maj. zu Constantinopel seine Rathschläge und sein Urtheil über die Vorschläge abgegeben hat, von denen in ihrem ganzen Umfang Fürst Menschikoff der erste gewesen ist, ihm Kenntniß zu geben.

Diese Betrachtungen schienen mir nothwendig, einerseits um den Absichten der britischen Regierung die schuldige Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, andererseits um den Weg in das rechte Licht zu stellen, welchen das russische Cabinet während des Verlaufs der vertraulichen Erklärungen, deren Organ ich zu sein die Ehre gehabt habe, verfolgt hat. —

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