mit Reichegerichtsrath in Leipzig. Atzehnter Band. Sena, 3 u h a I t. Seite 1-128 1. Ein Hechtsgutachten, betreffend die Gäubahui. Von N. v. Ihering ein Beitrag zur Lehre vom Eigenthum, vom Miteigen= 129--478 (RECAP) . 515082 I. Ein Rechtsgutachten. Theoretische Ausführungen, betreffend die Fragen 1. von der Natur und Handlungsfähigkeit eines sog. Comités, 2. von dem angeblichen Erforderniß des Geld werths und des eigenen Interesses bei obli gatorischen Ansprüchen, 3. von der Anwendung des Begriffe der höhe ren Gewalt auf Geldich ulden von R. von Jhering. Vorwort Mit dem Gutachten, welches ich hier veröffentliche, hat es eine eigenthümliche Bewandtniß. Es ist, obschon veranlaßt durch den nächsten praktischen Zweck, dem es dienen sollte, doch von mir von vornherein als theoretische Abhandlung gedacht und verfaßt worden, und ich habe mir diese Art der Behandlung bei der Annahme des mir gewordenen Auftrages ausdrücklich (S.2) vorbehalten. Von den drei mir durch den Rechtebeistand der Partei vorgelegten Fragen, es sind dieselben, welche ich oben in der Ueberschrift mitgetheilt habe schlossen die erste und zweite ein so hohes theoretisches Interesse in sich, daß ich nicht bloß der Partei, sondern der Wissenschaft zu dienen glaubte, indem ich mich entschloß, sie einer eingehenden Erörterung zu XVIII. N. F. VI. 1 |