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Vorrede.

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lachdem auch die zweite Auflage 'dieser Samm lung in dem Buchhandel längst vergriffen war, ers suchte die Verlaghandlung den Herausgeber mehrmal um eine bei ihr schon oft verlangte dritte Aufs lage. Er gab endlich nach, und so erscheint dieselbe, nicht nur hin und wieder berichtigt, sondern auch sehr vermehrt. Reichhaltiger als die vorigen ist sie ausgestattet, durch Zusäße in den historisch - literäris` schen Einleitungen und Inhaltanzeigen, durch Ans merkungen und Anzeigen verschiedener Lesarten, in Noten unter dem Tert. Bedeutend ist die Sammlung erweitert, durch Aufnahme der nöthigsten und ge meinnüßigsten von den neueren Quellen des Bundesrechtes; von jenen, welche seit der ersten Auflage, die meisten und wichtigsten erst seit der zweiten, in das Daseyn getreten sind. Dieser starke Zuwachs hatte eine Erweiterung auch des Titels zur natürs lichen Folge.

Auf noch mehr Quellen diese Sammlung auszudehnen, schien weder räthlich noch nöthig zu seyn. Für den akademischen Gebrauch der Rechtsbeslissenen, und für das Bedürfniß weit des größten Theils der teutschen Rechtsgelehrten, mag eine wohlfeilere Handausgabe nur jener Quellen des öffentlichen Rechtes des Teutschen Bundes, welche ein allgemeineres und bleibenderes Interesse haben, geeigneter seyn, und darum sich mehr empfehlen, als ausgedehntere,

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Hauptregister über das ganze Werk. Ein oder etliche Hefte mit Nachträgen, werden noch folgen. Von den zwölf ersten Heften erschien eine zweite Auflage, die bei den folgenden nicht nöthig war, weil von diesen gleich anfangs eine grössere Anzahl von Exemplaren, als von jenen, war gedruckt worden. In zweiter Auflage erschienen: Heft I, II und III, 1815; IV, V, VI, und VII, 1817; VIII, 1818; IX, X, XI und XII, 1821.

Nachdem die hier unter Num. 4 und 5 genann ten reichhaltigen Druckschriften schon seit zehn bis vierzehn Jahren in den Händen des Publicums waren, begann ein französischer Schriftsteller seine Geschichte des wiener Congresses mit der Entdeckung, daß der wiener Congreß noch wenig bekannt sey 1).

Frankfurt am Main, im Juli 1830.

Der Herausgeber.

1),,Le congrès de Vienne, qui par la gravité et l'étendue de ses opérations, est sans égal dans les fastes diplomatiques, n'a pas encore été apprécié, parce qu'il est encore peu connu". Avant-propos, in der Histoire du Congrès de Vienne; par l'auteur de l'Histoire de la diplomatie française, T. Ier (Paris 1829, gr. 8.), p. VII. Der Verfasser, Herr von Flassan, war einer der Secretåre in der französis schen Gesandschaft auf dem Congreß.

Vorrede

zu der ersten Auflage.

Von mehreren Orten her ergingen an den Herausgeber

Aufforderungen, zu Veranstaltung einer bequemen Handausgabe, sowohl der Schluß- Acte des wiener Cons gresses, als auch der Teutschen Bundes Acte, beide' in der Ursprache, nach möglichst genauer Uebereinstimmung mit ihren Urschriften.

Die Erfüllung dieses Wunsches war für ihn um so leichter, da er Abdrücke dieser Art ohnehin veranstalten mußte; von der ersten für das ein und zwanzigste Heft der von ihm herausgegebenen „Acten des wiener Congrefses", von der andern für das erste Heft seines „Staatsarchivs des Teutschen Bundes". Für Besizer dieser beiden Sammlungen, sind also diese besondern Abdrücke entbehrlich. Doch kann die Bequemlichkeit einer Handausgabe, auch ihnen diese besondern Abdrücke angenehm machen.

Die siebenzehn Beilagen der Schluß Acte des Congresses sind, mit Ausnahme der teutschen Bundes Acte, hier nicht aufgenommen, als weniger anziehend für die grosse Mehrheit der Leser. Man findet sie sämmtlich in den oben angeführten Acten des wiener Congresses.

Frankfurt am Main, den 6. Jänner 1816.

Der Herausgeber.'

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Da die erste Auflage vergriffen ist, so sieht der Heraus

geber sich veranlaßt, diese zweite zu veranstalten.

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