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Der Tert der Haupt- oder Schluß Acté des wie

ner Congresses erscheint hier durchgehends berichtigt, hauptsächlich nàch dem im Juli 1816 zu Wien erschienenen amtlichen Abdruck, welcher nach dem wiener Original vers anstaltet, aber nicht in den Buchhandel gekommen ist. Viele neue Anmerkungen sind hinzugekommen, und der Vorbes richt enthält nunmehr eine möglichst vollständige LiteraturNotiz, betreffend die verschiedenen amtlichen und andern Abdrücke des Acte final du congrès.

Der Vorbericht zu der Leutschen Bundes Acte, ist hier mit neuen literärischen Notizen, die Bundes Acte selbst mit vielen neuen Anmerkungen, ausgestattet, welche theils auf Verschiedenheiten der Lesart aufmerksam machen, theils auf des Herausgebers Acten des wiener Congresses hinweisen, um allenthalben diejenigen Congreß Verhandlungen anzuzeigen, in welchen jede Stelle der Bundes Acte erörtert und zu Stande gebracht ward. Diese Nachweisun gen werden vielleicht denen nicht unwillkommen seyn, welche sich in dem Fall befinden, der Entstehungsgeschichte einzelner Bestimmungen der Bundes Acte nachzuforschen, um Aufschlüsse über den Sinn, für Erläuterung oder Auslegung derselben, zu erhalten.

In Erwägung dieser mehrfachen neuen Ausstattung gegenwärtiger zweiten Ausgabe, wird man diesen besondern Abdruck vielleicht nicht mehr (wie in der Vorrede zu der ersten Ausgabe geäussert ward) als ganz entbehrlich für diejenigen betrachten, welche den frühern Abdruck der Schluß Acte in den Acten des wiener Congresses, und dens jenigen der Leutschen BundesActe in des Herausgebers Staatsarchiv, oder auch die erste Ausgabe dieses besondern Abdrucks besigen.

Zu Erläuterung der Schluß Acte und der Bundes Acte dienen, theils des Herausgebers Acten des wiener Congresses, wovon seit 1815 bis jeßt sechs und zwanzig Hefte 1) oder sechs Bände und die erste Hälfte des sieben

1) Eine zweite Auflage der acht ersten Hefte ist bereits erschienen.

ten erschienen sind, denen noch etliche Hefte und ein reichhaltiges Register nächstens nachfolgen werden, theils desselben Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congresses überhaupt, und insonderheit über wichtige Gegenstände des Teutschen Bundes, welche in drei Abtheilungen, auf 601 Seiten in groß Detav, im Jahr 1816 erschienen ist, theils auch desselben Oeffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten, welches in voriger Ostermesse herausgekommen ist 1).

Frankfurt am Main, am 18. October 1817.

Der Herausgeber.

1) Eine fortgesette Notiz von jener Sammlung und diesen eigenen Schriften des Herausgebers, findet man oben in der Vorrede zu gegenwärtiger dritten Auflage dieser Quellensammlung.

Inhalt.

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I. Acte final du Congrès de Vienne, du 9 juin 1815. Mit Vorbericht, Uebersicht des Inhaltes, und Anmerkungen, von dem Herausgeber.

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II. Recès général de la Commission territoriale rassemblée à Francfort en date du 20 juillet 1819. Mit Vorbericht, Uebersicht des Inhaltes, und Anmerkungen des Herausgebers.

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III. Teutsche Bundes Acte, vom 8. Juni 1818; erster HauptGrundvertrag des Teutschen Buns des. Mit Vorbericht, Uebersicht des Inhaltes, und Anmerkungen, von dem Herausgeber.

IV. Wiener Schluß-Acte, vom 15. Mai 1820, oder Schluß Acte der über Ausbildung und Befestigung des Teutschen Bundes zu Wien gehaltenen MinisterialConferenzen; zweiter Haupt- Grundvertrag des Teutschen Bundes. Mit Vorbericht, Uebersicht des Jus haltes, und Anmerkungen des Herausgebers

V. Vorläufige Geschäftordnung der teutschen Bundesversammlung, nebst dem sie genehmigens den Beschluß vom 14. Nov. 1816.

VI. Provisorische Bestimmung über die Compes tenz der Bundesversammlung, vom 12. Juni 1817.

VII. Beschluß der Bundesversammlung vom 12. Juni 1817, betr. die auswärtigen Verhältnisse des Teutschen Bundes.

VIII. Beschluß der Bundesversammlung vom 16. Juni 1817, enthaltend die Bundesvermittelungs- und AustragalOrdnung, in Streitigkeiten von Buns desgliedern unter sich.

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IX. Beschluß der B. V. vom 23. Juni 1817, enthaltend nåhere Bestimmungen der in dem 18. Artis kel der BundesActe, für alle Bundesstaaten gegenseitig festgesezten Freiheit von Nachsteuer und Abzugsgeld.

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Vorrede.

Nachdem auch die zweite Auflage dieser Samm

lung in dem Buchhandel längst vergriffen war, ers suchte die Verlaghandlung den Herausgeber mehr mal um eine bei ihr schon oft verlangte dritte Aufs lage. Er gab endlich nach, und so erscheint dieselbe, nicht nur hin und wieder berichtigt, sondern auch sehr vermehrt. Reichhaltiger als die vorigen ist sie ausgestattet, durch Zusäße in den historisch literäris schen Einleitungen und Inhaltanzeigen, durch Ans merkungen und Anzeigen verschiedener Lesarten, in Noten unter dem Text. Bedeutend ist die Sammlung erweitert, durch Aufnahme der nöthigsten und ge meinnüßigsten von den neueren Quellen des Bundesrechtes; von jenen, welche seit der ersten Auflage, die meisten und wichtigsten erst seit der zweiten, in das Daseyn getreten sind. Dieser starke Zuwachs hatte eine Erweiterung auch des Titels zur natürs lichen Folge.

Auf noch mehr Quellen diese Sammlung auszudehnen, schien weder räthlich noch nöthig zu seyn. Für den akademischen Gebrauch der Rechtsbeslissenen, und für das Bedürfniß weit des größten Theils der teutschen Rechtsgelehrten, mag eine wohlfeilere Handausgabe nur jener Quellen des öffentlichen Rechtes des Teutschen Bundes, welche ein allgemeineres und bleibenderes Interesse haben, geeigneter seyn, und darum sich mehr empfehlen, als ausgedehntere,

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