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Vorrede.

Nachdem auch die zweite Auflage dieser Samme

lung in dem Buchhandel längst vergriffen war, ers suchte die Verlaghandlung den Herausgeber mehrmal um eine bei ihr schon oft verlangte dritte Auflage. Er gab endlich nach, und so erscheint dieselbe, nicht nur hin und wieder berichtigt, sondern auch sehr vermehrt. Reichhaltiger als die vorigen ist sie ausgestattet, durch Zusäße in den historisch literäris schen Einleitungen und Inhaltanzeigen, durch Ans merkungen und Anzeigen verschiedener Lesarten, in Noten unter dem Text. Bedeutend ist die Sammlung erweitert, durch Aufnahme der nöthigsten und ge meinnützigsten von den neueren Quellen des Bundesrechtes; von jenen, welche seit der ersten Auflage, die meisten und wichtigsten erst seit der zweiten, in das Daseyn getreten sind. Dieser starke Zuwachs hatte eine Erweiterung auch des Titels zur natürs lichen Folge.

Auf noch mehr Quellen diese Sammlung auszudehnen, schien weder räthlich noch nöthig zu seyn. Für den akademischen Gebrauch der Rechtsbeslissenen, und für das Bedürfniß weit des größten Theils der teutschen Rechtsgelehrten, mag eine wohlfeilere Handausgabe nur jener Quellen des öffentlichen Rech tes des Teutschen Bundes, welche ein allgemeineres und bleibenderes Interesse haben, geeigneter seyn, und darum sich mehr empfehlen, als ausgedehntere,

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I. I. 283 (1)

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ANFORD

UNIV

LIBRARIES

2321

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die Schluß- Acte des Wiener Congresses,
den Frankfurter Territorial Receß,

die

Grundverträge des Teutschen Bundes,

und

Beschlüsse der Bundesversammlung
von allgemeinerem Interesse.

Mit historisch literarischen Einleitungen, Nebersichten des
Inhaltes, und Anmerkungen,

herausgegeben

von

Johann Ludwig Klüber.

Dritte, sehr vermehrte Auflage.

Erlangen,

bei Joh. Jac. Palm und Ernst Enke.

1 8 3 0,

TK

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