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Die definitive Erledigung fand in 8 Fällen durch Loskauf der Berechtigungen mit Geld statt, die Ablösungssumme beträgt 10,930 Fr., die übrigen Fälle wurden geregelt oder dadurch erledigt, dass der belastete Boden als nicht zum Forstgrund gehörend erklärt wurde. 7 Fälle fanden ihre Erledigung durch gütlichen Vergleich, 8 durch Entscheid der Polizeikommission und 1 durch appellationsgerichtliches Urtheil. Weniger komplizirte Fälle werden immer mehr dem definitiven Entscheid der Polizeikommission anheimgestellt.

Für vier Gemeindewaldungen Bilten, Niederurnen, Elm und Matt mit einem Flächeninhalt von 1784 ha wurden provisorische Wirthschaftspläne entworfen, der Jahresetat beträgt bei einer produktiven Fläche von 1661 ha 2942 m3.

Der Waldvermarkung wurde da Vorschub geleistet, wo es sich um Festsetzung neuer oder Rektifikation alter Grenzzeichen handelte. Waldbannungen im Sinne des Art. 19 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen Forstgesetz wurden in sechs Gemeindsbezirken angeordnet.

Der Schneefall vom 28./29. September war eine ganz ausnahmsweise Naturerscheinung und veranlasste in den Obstgärten, Anlagen und Waldungen einen ganz erheblichen Schaden. In den Laubholzwaldungen ist der Schaden grösser als in den Nadelholzbeständen. Stellenweise und zwar in den 1150-1300 m hoch gelegenen 70-80jährigen Beständen ist er indessen auch in letzteren bedeutend. In den Laubholzbeständen besteht er mehr in Entwurzelungen, in den Nadelholzbeständen in Bruch. In den Laubwaldungen wurden Lücken von 2-3 ha veranlasst. Nach den von den Gemeinden und Genossamen gemachten Angaben beträgt das Holz, das durch den Schneefall in den öffentlichen Waldungen beschädigt wurde, 21,240 m3. Das Schneedruckholz beträgt in den Gemeindewaldungen Glarus 3600, Bilten 2566, Schwanden 1900, Niederurnen 1420, Netstal 1414, Ennenda 1254 und Lintthal-Dorf 1096 m3.

Die Anfangs September eingetretenen Regengüsse veranlassten in der Gerenruns im Lintthal Abrutschungen, durch die ein Waldschaden von ca. 1500 Fr. veranlasst wurde. In der Nacht vom 29./30. November erfolgten vorzugsweise im Hinterland - Ausbrüche von Waldbächen und Runsen und im Waldgebiet der Gemeinde Haslen eine beträchtliche Rutschung.

Die Blutlaus zeigte sich in 29 Gemeinden. Von 2450 untersuchten Apfelbäumen waren 420 von derselben befallen.

Durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt wurde die Nichtbeachtung des Bundesgesetzes über Mass und Gewicht mit unnachsichtlicher Bestrafung durch das Polizeigericht bedroht.

St. Gallen. Aus dem Jahresbericht des Oberförsters über Forstwesen und Alpwirthschaft 1885.

Für die Kreisförster und Bannwarte wurde eine neue Instruktion erlassen. Die Zahl der Kreisförster beträgt 39 und die der Kreisbannwarte 28. Die Besoldung der ersteren ist auf 56,100 Fr., die der letzteren auf 18,850 Fr. festgesetzt. Die Beförsterungskosten betragen für die Staatswaldungen 2,09, für die Gemeinds- und Korporationswaldungen 2,04 und für die Privat-Schutzwaldungen 1,60 Fr.

Bei den gemeinschaftlichen Waldbereisungen war die Betheiligung

von Behörden und Privaten eine zahlreiche und lebhafte.

Die dem Forstpersonal unterstellten Waldungen haben einen Flächeninhalt von 36,568 ha, davon sind 774 ha Staats- und 23,396 ha Gemeinds- und Korporations- und 12,398 ha Privatwaldungen.

Der normale Jahreszuwachs ist in den Staatswaldungen zu 4,2, in den Gemeinds- und Korporationswaldungen zu 4,1 und in den Privatwaldungen zu 3,2 m3 per Hektare geschätzt.

Die Kosten der allgemeinen Forst- und Alpverwaltung betragen 42,587 Fr., wovon 20,045 Fr. auf die Beförsterung der Privatschutzwaldungen fallen.

Genutzt wurden in den Staatswaldungen an der Hauptnutzung 7,0 und an der Zwischennutzung 1,8 m3 per Hektare, die Uebernutzung gegenüber dem Wirthschaftsplan beträgt 51%. Der Geldertrag beläuft sich auf 82,698 Fr. im Ganzen oder Fr. 106. 89 per Hektare. Davon fallen auf die Hauptnutzung Fr. 98. 08, auf die Zwischennutzung Fr. 9. 54 und auf die Nebennutzung Fr. --. 73 und es beträgt der Erlös per Kubikmeter der Hauptnutzung Fr. 14. 08, der Zwischennutzung Fr. 5. 13.

Die Staatsforstgärten haben einen Flächeninhalt von 109 Aren, ihr Reinertrag beläuft sich auf Fr. 1311. 54. — In den Wald wurden 82,660 Pflanzen gesetzt. 7,3% der Gesammtwaldfläche wurden durchforstet. Die neu erbauten Strassen haben eine Länge von 1317 m und kosteten Fr. 6548. 90. Ein Fuss weg im Badtobel bei Pfäffers

kostete inklusive Steg Fr. 2190. 29. Für Rollbahnmaterial wurden 1954 Fr. ausgegeben.

Die Einnahmen aus den Weidenanlagen betragen Fr. 6866. 20, die Ausgaben für dieselben Fr. 5399. 91 und der Reinertrag Fr. 1466. 29, was einer Verzinsung des Anlagekapitals von 51/20% gleichkommt.

Die Gesammtausgaben betragen 44,3% der Einnahmen, davon fallen auf die Verwaltung und Aufsicht 3,6, auf die Holzernte 57,8, auf die Forstverbesserungen 36,3, auf die Steuern 1,5 und auf Verschiedenes 0,8%. Der Reinertrag berechnet sich auf Fr. 80.01 per Hektare.

Die Gemeinds- und Korporationswaldungen haben einen Flächeninhalt von 23,552 ha, wovon 1044 ha in andern Kantonen liegen. Die Nutzung aus denselben beträgt per Hektare 3,3 m3 im Werthe von Fr. 32. 82. Der Preis per 1 m3 berechnet sich auf Fr. 10. 02, er ist am höchsten im Rheinthal mit 12 Fr., am niedrigsten im Forstbezirk Sargans mit Fr. 7. 96. Die wirkliche Nutzung übersteigt den Etat um 1,7%. Von der Gesammternte fallen auf die Hauptnutzung 78 und auf die Zwischennutzung 22%. Die Hauptnutzung ergab 88% Stammholz, 2% Stockholz und 10% Reisig. 44% der Gesammtnutzung wurden unter die Nutzniesser vertheilt, 49% verkauft und 7% zur Befriedigung des Bedarfs der Gemeinden und der Servitutberechtigten verwendet.

Die Pflanzgärten haben einen Flächeninhalt von 13,49 ha, in dieselben wurden 392 kg Samen, worunter 45 kg Arven, gesäet. In den Wald wurden 974,500 Pflanzen versetzt, wovon 76% Nadelund 24% Laubhölzer. Die Abtriebsschläge mit natürlicher Verjüngung haben einen Flächeninhalt von 31,40 ha.

Für neue Aufforstungen (Schutzwald) wurden Fr. 10,455. 25 ausgegeben, an diese Kosten leistete der Bund einen Beitrag von Fr. 3727. 38 und der Kanton einen solchen von Fr. 990. 30. Für das Jahr 1886 sind neue Aufforstungen auf 31,37 ha projektirt, die Kosten hiefür sind zu Fr. 21,521. 85 veranschlagt, wovon der Bund 58,6 und der Kanton 10% übernimmt.

Durchforstet wurden 2,4% der Gesammtwaldfläche, die Pflege der jungen Bestände macht Fortschritte.

Die neu erstellten Wege haben eine Länge von 13,602 m und die neuen Entwässerungsgräben eine solche von 17,302 m. Für Vermarkung und Vermessung wurden 2636 Fr. ausgegeben. Auf die

Ablösung von Waldservituten sind 14,300 Fr. verwendet worden. Wirthschaftspläne wurden über 1397 ha Waldfläche angefertigt. Im Ganzen bestehen 83 Betriebsregulirungen, die eine Fläche von 15,167 ha umfassen.

Die Wald- und Weideausscheidung schreitet bedächtigen Schrittes

vorwärts.

Die Privat - Schutzwaldungen haben einen Flächeninhalt von 12,359 ha. In denselben wurden per Hektare 3,65 m3 geschlagen, wovon 3,38 auf die Hauptnutzung und 0,27 auf die Zwischennutzung fallen. Der Durchschnittswerth per Kubikmeter beträgt Fr. 11. 33. Die Hauptnutzung übersteigt die Ertragsfähigkeit um 0,45 m3 per Hektare. Die durch die Parzellirung der Privatwaldungen bedingte Einbusse am Jahresertrag wird zu 110,000 Fr. veranschlagt.

Die Pflanzgärten haben einen Flächeninhalt von 5,69 ha und wurden mit 107,5 kg Samen bestellt, in die Waldungen wurden 658,030 Pflanzen gesetzt. Durchforstet wurde nur 1% der Gesammtfläche. Die neu angelegten Wege haben eine Länge von 3099 m und die Entwässerungsgräben eine solche von 5580 m. Vermarkt wurden 201 Parzellen mit 1295 Markzeichen, der Pfahl spielt dem Stein gegenüber immer noch eine Hauptrolle. Die Abmarkung des Waldes vom landwirthschaftlich benutzten Boden des gleichen Besitzers stösst auf grosse Schwierigkeiten. Weiderechte sind in 28 Parzellen abgelöst worden, die Entschädigung beträgt Fr. 995. 20.

Von 429 Forstübertretungen wurden 377 Fälle abgewandelt, die Bussen betragen Fr. 2791. 40, Werth und Schaden Fr. 1110. 59.

Das Laubsammeln spielt immer noch eine nachtheilige Rolle, eine Einschränkung dieser Nutzung wird nur möglich sein, wenn eine Taxe auf das bezogene Laub gelegt wird.

Die Ziegenweide ist geregelt, die Waldschädigungen durch die Heerdeziegen sind so unbedeutend, dass eine weitere Einschränkung derselben nicht nothwendig erscheint. Mehr Schaden richtet die Alpziege da an, wo die Alpen unmittelbar an die Waldungen grenzen. Nicht nur in Rinder-, sondern auch in Kuhweiden werden mehr Ziegen gesömmert als man bisher annahm.

Der Schneefall vom 28. September hat in den Waldungen grossen Schaden angerichtet. Das in Folge desselben zur unzeitigen Nutzung gelangte Holzquantum beträgt 12% einer ganzen Jahresnutzung. Am grössten sind die Schädigungen im Seebezirk, überhaupt unter 1000 m Höhe. Flachgründige nasse Stellen ausgenommen, waren die

Bodenverhältnisse von geringem Einfluss, Birken, Eschen, Buchen und Lärchen haben am meisten gelitten, die jungen und mittelalten Bestände litten mehr als die alten. Dichte Aufwüchse wurden mehr durch Biegung, lichte durch Bruch beschädigt.

Die Alpen des Kantons St. Gallen bestehen aus 275 Parzellen mit 27,0521/2 Stoss (Kuhrechten), davon stehen 163 Alpen mit 16,602 Stoss unter den Bestimmungen des Alpgesetzes, die übrigen sind reine Privatalpen, die nicht unter staatlicher Aufsicht stehen.

Auf den Alpen stehen 1602 Hauptgebäude (Sennhütten und Ställe) und 305 Nebengebäude. In 25% der Untersässe, 75% der Mittelsässe und 62% der Obersässe sind die Stallungen unzulänglich.

Auf den unter Aufsicht stehenden Alpen wurden 17,613 Stoss gesömmert, die festgestellte Stosszahl wurde somit um 60% überschritten. Der Besatz bestund aus 8886 Kühen, 2172 alten und 5277 jungen Rindern, 4316 Kälbern, 105 jungen und 108 ältern Pferden, 9904 Schafen, 1740 Ziegen und 2142 Schweinen, nebst den auf Ueberstoss aufgetriebenen Zuchtstieren.

Mit Kreisschreiben vom 28. April wurden sämmtliche Alpverwaltungen auf die Nothwendigkeit der Erhaltung und schonenden Behandlung des Waldes in exponirten Lagen aufmerksam gemacht und das Forstpersonal angewiesen, mit aller Strenge des Gesetzes für möglichste Förderung aller in Bezug auf Schutzgewährung im Weidegebiet wichtigen Holzbestände besorgt zu sein.

Zur Prämirung wesentlicher Verbesserungen im Alpwesen wurden 54 Alpen angemeldet, 13 dieser Alpen gelangen im Jahr 1886 zur Inspektion.

Eidgenossenschaft. Aus dem Bericht des eidgenössischen Handelsund Landwirthschaftsdepartements über seine Geschäftsführung im Jahr 1885.

I. Forstwesen.

Das Departement hat zwei Reglemente betreffend die forstlichwissenschaftliche und die forstlich-praktische Prüfung für die Wahlfähigkeit an eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erlassen.

Der Kanton Wallis wurde zur Vervollständigung resp. Abänderung seiner Vollziehungsverordnung zum eidg. Forstgesetz eingeladen. Die Eintheilung der Forstkreise in Unterförstereien ist noch nicht durch

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