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geführt. Graubünden wurde zu einer angemessenen Vermehrung seines gebildeten Forstpersonals eingeladen. Appenzell I.-Rh. war im letzten Jahr ohne Förster.

Der Etat der wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten betrug Ende 1885 152, wovon 59 auf das eidg. Forstgebiet fallen. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Vermehrung 3.

An den in Sitten abgehaltenen Forstkursen (französisch und deutsch) nahmen im Frühling 60, im Herbst 53 Zöglinge Theil, 50 haben das Examen bestanden.

Im Schutzwaldgebiet wurden mit Bewilligung der kantonalen und eidgenössischen Behörden 7,23 ha Wald gerodet, der Abgang wird durch neue Aufforstungen ersetzt.

Abgelöst wurden 7 Beholzungsrechte, 19 Weiderechte, 3 Streurechte, 1 Wildheurecht und 5 gemischte Rechte, die Ablösungssumme beträgt Fr. 19,325. 20.

Die Triangulation im eidg. Forstgebiet wurde fortgesetzt, ebenso die Triangulation IV. Ordnung. Die Detailvermessung erstreckte sich im Jahr 1885 auf 172,95 ha Staats- und 4522,89 ha Gemeinds- und Korporations-Waldungen. Provisorische Wirthschaftspläne wurden für eine Waldfläche von 10,949 ha und definitive für eine solche von 1269 ha aufgestellt. Es bestehen nunmehr für 49,857 ha provisorische und für 29,306 ha definitive Wirthschaftspläne.

Die Pflanzgärten haben einen Flächeninhalt von 74,48 ha, in den Wald wurden 4,711,513 Nadel- und 418,653 Laubholzpflanzen gesetzt.

An sieben Kantone wurden Beiträge für Aufforstungen und Verbauungen ausbezahlt. Die Gesammtkosten für solche Arbeiten betrugen Fr. 102,897. 67, der Bundesbeitrag Fr. 34,779. 22, wovon Fr. 4260. 03 aus der Hülfsmillion.

Der Schutz der neuen Waldanlagen gegen Weidevieh lässt noch hie und da zu wünschen.

In elf Kantonen bestehen 111 Weidenpflanzungen mit einem Flächeninhalt von 240 ha.

Ueber den Schneeschaden vom 28. September wurden von den Kantonen Berichte eingefordert. Die Beobachtungen über Hagelwetter wurden vom Forstpersonal fortgesetzt, die Berichte wurden der meteorologischen Centralstation übermacht.

II. Jagd- und Vogelschutz.

Es bestehen 20 Bannbezirke für das Hochwild mit einer Gesammtfläche von 5268 km2. Zur Ueberwachung derselben sind 37 Wildhüter mit einer Gesammtbesoldung von Fr. 31,778. 70 angestellt. Für zeitweilige Aushülfe wurden 946 Fr. verausgabt. Die Die Ausrüstung, Munition etc. kam Fr. 2806. 02 zu stehen und an Schussprämien wurden Fr. 558. 70 bezahlt. Die Gesammtkosten belaufen sich demnach auf Fr. 36,089. 42, an die der Bund einen Beitrag von Fr. 11,935. 81 leistete. In den Bannbezirken beträgt der Stand der Gemsen ca. 8500 und derjenige der Rehe ca. 100 Stück.

An mehreren Orten litten die Gemsen an der Klauenseuche. Im waadtländischen Bannbezirk Tours d'Aï et Naye sprangen ungefähr an der gleichen Stelle vier Gemsen vereinzelt und zu verschiedener Zeit in den See, drei konnten lebend aus dem Wasser gezogen werden, eine ist ertrunken.

Der Stand der Murmelthiere und Alpenhasen hat sich verbessert, ebenso derjenige des Auer- und Birkwildes, dessen Brut in früheren Jahren durch ungünstige Frühlingswitterung und Raubwild sehr gelitten hat.

Das Raubwild, namentlich der Fuchs, hat stark abgenommen, was wohl hauptsächlich den Bemühungen der Wildhüter zuzuschreiben ist. Sie erlegten im Berichtsjahr 729 Säugethiere und 1103 Vögel.

Jagdfrevel kamen 89 zur Anzeige, drei Wildhütern wurden in Anerkennung ihrer Gewandtheit und Unerschrockenheit bei Abfassung von Wilderern angemessene Prämien zuerkannt.

Die Inspektion des grösseren Theils der Bannbezirke wurde im Berichtsjahr unterlassen, weil die Kantone eine Verlegung der Mehrzahl derselben wünschen. Ueber die Inspektion des Tessin'schen Bannbezirks Camoghé und den Vogelschutz im Kanton Tessin hat der Experte, Oberforstmeister Rüedi, einen Bericht erstattet, welcher der Tessiner Regierung mitgetheilt wurde.

Die Kantone wurden am 27. April eingeladen, strenge darüber zu wachen, dass Art. 17 des Gesetzes über Jagd- und Vogelschutz vollzogen werde und das Zolldepartement wurde angewiesen, dafür zu sorgen, dass keine der zu schützenden Vogelarten in die Schweiz eingeführt werden.

Auf Veranlassung des ornithologischen Komites in Wien wurde ein Katalog der in der Schweiz beobachteten Vogelarten aufgestellt

und den schweizerischen Ornithologen zu Bemerkungen übersandt. Zur Uebernahme von Stationen zu ornithologischen Beobachtungen haben sich eine grosse Anzahl von Ornithologen und Freunden der Vogelwelt bereit erklärt.

III. Fischerei.

Das Bedürfniss einer Revision des Fischereigesetzes vom 8. September 1875 macht sich sehr fühlbar, es wurde daher eine grössere Kommission zur Berathung und Begutachtung desselben ernannt.

Die Fischereigewässer der Schweiz, auf welche das Fischereigesetz Anwendung findet, haben einen Flächeninhalt von 1581 km2 oder 3,82% der Gesammtoberfläche des Landes, davon sind 1348 km2 Seefläche und 233 km2 fliessende Gewässer.

Am 14. Juni wurde die Uebereinkunft zwischen der Schweiz, Deutschland und Holland betreffend Regulirung der Lachsfischerei im Stromgebiet des Rheins genehmigt. Die Verordnung betreffend Verunreinigung der Gewässer zum Nachtheil der Fischerei, vereinbart mit Baden und Elsass - Lothringen, ist bis auf die letzte Redaktion ausgearbeitet.

Zur Einhaltung der Schonzeit für die Krebse wurden die Kantone eingeladen.

Die jetzigen Schongebiete für die Fische messen 1923,54 ha. Eigentliche Fischereiaufseher besitzt nur der Kanton Zürich, sie funktioniren zugleich als Fischereiagenten.

Fischbrutanstalten bestehen 57, sie vertheilen sich auf 18 Kantone. Die Brutfläche derselben misst 292,40 m2 und bietet für 23 Millionen Eier Raum. Es wurden 8,526,000 Eier eingesetzt und 5,010,182 junge Fischchen ausgesetzt.

Der an die Kantone für ausgesetzte Fische bezahlte Bundesbeitrag beträgt 6790 Fr. Die Regierung der Vereinigten Staaten Nordamerikas schenkte der Schweiz eine Million ausgebrütete Eier von Coregonus albus.

Für Erstellung eines Fischweges an der Maggia, Tessin, wurden 8540 Fr. und für zwei Fischwege in der Arve, Genf, 1259 Fr. verausgabt. An diese Kosten bezahlte der Bund den dritten Theil.

Die Fischzucht macht Fortschritte, die Handhabung der Fischereipolizei lässt noch Manches zu wünschen und die Gerichte belegen die Fischereifrevel mit zu geringen Strafen.

Alte Waldbäume. Wir entnehmen dem Centralblatt für das gesammte Forstwesen folgende Mittheilungen über das Alter deutscher Waldbäume:

Fichte, erwachsen in einer Meereshöhe von 1768 m im Waldtheile Sator (Bosnien) auf Karstboden, Nordlehne (vor der Bora geschützt), 795 Jahre alt, 1,65 m unten, 0,80 m in der Mitte messend, Scheitelhöhe 42 m, Festgehalt 21,11 m3. Grösster Zuwachs im Alter von 100 bis 120 Jahren.

Tanne, erwachsen auf Karstgebiet des Hochplateaus des Gebirgszuges Crna gora (Bosnien) in einer Meereshöhe von 1541 m, besass ein Alter von 512 Jahren, eine Scheitelhöhe von 38 m, einen unteren. Durchmesser von 1,25 m und einen mittleren von 0,71 m. Festgehalt 15,05 m3. Grösster Zuwachs im Alter von 70 bis 100 Jahren.

Die Königin unter den Tannen der oberländischen Wälder aber befand sich noch jüngst auf der Alp Obersold hinter Aeschi. Sie mass 1 Fuss über der Wurzel 32 Fuss im Umfang und enthielt 804 Kubikfuss kerngesundes Holz. Ihr Alter stellte sich bei der im Spätsommer 1863 leider vorgenommenen Fällung auf etwa 500 Jahre heraus.

Lärche, gefällt im Jahre 1872 im Reviere Höllthal, Forstort Schwarzriegel-Mitterberg (Niederösterreich), in einer Meereshöhe von 1350 m, im Alter von 455 Jahren. Scheitelhöhe 38,2 m, Stärke am Stocke 82 cm, Derbgehalt des Schaftes 7,9 m3.

Lärche aus dem Blümbacher Forste (Salzburg), erwachsen in einer Höhe über der Meeresfläche von 1400 m, in nordwestlicher Lage, auf trockenem, kaltem Standorte; Alter des Baumes 530 Jahre, Durchmesser desselben in Brusthöhe 86 cm, Scheitelhöhe 26,68 m, Holzmassengehalt 6,75 m3.

Lärche aus dem Forste Tyrolerstelle (Salzburg), erwachsen in einer Höhe über der Meeresfläche von 1580 m, in nordöstlicher Lage, auf trockenem Urkalkgebirge. Alter des Baumes 575 Jahre, Durchmesser 82 cm, Scheitelhöhe 16,5 m, Holzmassengehalt 4,23 m3.

Die beiden ältesten von der k. k. forstlichen Versuchsleitung zu Stammanalysen verwendeten Schwarzföhren standen im Alter von 434, bezw. 584 Jahren. Die erstere ist in Folge eines in ihrem 80. Lebensjahre stattgefundenen Waldbrandes (die verkohlten Stellen sind in dem Ueberwallungskörper heute noch deutlich wahrnehmbar) örtlich schad

haft, wesshalb wir hier von ihr absehen. Die zweite, über 584 Jahre alte Föhre stand zwischen Felsen in beträchtlicher Höhe des Waldortes Wasserleite des Graf Hoyos-Sprinzenstein'schen Revieres Stixenstein in Niederösterreich. Dieselbe war vollkommen gesund, hatte eine Scheitelhöhe von 21 m und einen Brusthöhendurchmesser von 56,8 cm.

Merkwürdige Eiche. In Siegen, nicht weit von dem berühmten Müssner Stahlberg, in einem Domanial - Walddistrikte, welcher eine ziemlich ebene Lage, einen tiefgründigen aus Dammerde, Lehm und Sand zusammengesetzten Boden hat, stund am Rande des Distriktes eine höchst merkwürdige, kolossale Eiche, unter dem Namen Königseiche. Im Jahre 1800, als ich daselbst das Taxationsgeschäft besorgte, taxirte ich diese merkwürdige Eiche, welche unten am Stocke einen Umfang von 14 bis 15 Fuss hatte, nicht oberflächlich, sondern mittelst Baummesser zu 1300 Kubikfuss, oder, die Klafter zu 100 Kubikfuss Masse angenommen, zu 13 Klafter. Der Stamm dieser Rieseneiche hatte nicht nur einen bewunderungswürdigen Schaft, sondern auch die Krone enthielt nur Bau- und Werkholz und war dem Ansehen nach recht gesund und freudig wachsend. In demselben Distrikte waren eine Menge solcher Eichen, welche gleiches Alter hatten, aber der Königseiche den Rang einräumen mussten. Im Frühjahre 1800, vor der von mir vorgenommenen Taxation, waren einige von diesen Eichen für die Hammerwerke gefällt worden. Ich untersuchte an den Stöcken das Alter und fand mittelst eines Vergrösserungsglases, in Gegenwart vieler Anwesenden, dasselbe ungefähr von 500 Jahren.

Obgleich es bei Weitem stärkere Eichen gibt oder gegeben hat, so verdient diese in der Hinsicht zu den besonderen Merkwürdigkeiten gerechnet zu werden, weil sie in einem Alter von 500 Jahren noch ganz gesund war und in einem beispiellosen Zuwachs stand.

In den Wäldern Oberschlesiens wurde vor vielen Jahren eine ganz gesunde Eiche gefällt, deren Durchmesser 5 Fuss war und an der mit grosser Sorgfalt 600 Ringe, ausser Splint und Kern, gezählt wurden. Der Kern, welcher noch ungefähr 2 Zoll im Durchmesser hatte, war zu dicht, um noch einige Ringe mit Genauigkeit zählen zu können. Ohne grossen Irrthum kann man dieser Eiche folglich ein Alter von wenigstens 650 Jahren anweisen.

Rothbuche aus dem Forste Ober-Wików, Bezirk Radautz (Bukowina), erwachsen auf einem Bergplateau in einer Höhe über der

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