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Nach Koppel beträgt das Gewicht des leeren Brennholzwagens 530 kg, ein solcher Wagen kann mit 2000 kg belastet werden.

Für die Bestandtheile einer Waldeisenbahn stellt Koppel in Berlin folgende Preisliste auf:

1 lauf. Meter festes gelaschtes Gleis der Hauptstrecke

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1 »

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Mk. 3. 10

3. 10

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4. 10

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transportables Gleis in Rahmen von 21/2 m

Länge...

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transportables Gleis in Rahmen von 1,25 m
Länge

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Kurvengleis der drei letzten Positionen
1 Mk. Aufschlag.

Alle transportablen Gleise mit Stahlschwellen und
Schuhwinkellaschen- oder Schienenschuhverbindungen.

1 feste Weiche auf der Hauptstrecke

1 transportable Schleppweiche, 5 m lang

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1 stählerner Drehschemel mit Zubehör für Langholzwagen

1 Scheitholzaufsatz von 41/2 m Länge

1 hölzerne Kippmulde

1 Aufsatz für Reisig

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1 transportabler Ladekrahn aus Holz mit solidem Beschlag

Nach Runnebaum verhalten sich die Transportkosten auf einer festen Waldbahn von 3 km Länge und einer durchschnittlichen Länge der transportablen Schienengeleise von ca. 400 m zu denjenigen auf einer guten Waldstrasse wie 1: 2,44.

Aus dem Gesagten dürfte sich ergeben, dass da, wo grosse Quantitäten Holz aus nahe beieinander liegenden Schlägen auf einem und demselben Weg an bestimmte Stellen transportirt werden müssen

und in der Richtung, welche die beladenen Wagen einzuschlagen haben, keine Gegensteigungen vorkommen und das Gefäll nicht so stark ist, dass die Bremsung der beladenen Wagen abwärts und der Transport der leeren aufwärts grosse Schwierigkeiten bieten würde, die Anlage von Waldeisenbahnen vortheilhaft erscheint, besonders dann, wenn die Bodenoberfläche in den Schlägen selbst so beschaffen ist, dass im grössten Theil derselben bewegliche Schienengeleise gelegt und benutzt werden können.

Der Anstellung von Rentabilitätsrechnungen, die man selbstverständlich nicht unterlassen darf, wäre, mit Rücksicht auf die Unterhaltungskosten, eine fünfprozentige Verzinsung der Anlagekosten und ein ca. zwölfjähriger Amortisationszeitraum derselben zu Grunde zu legen.

Bei der natürlichen Verjüngung darf auch die Schonung des Nachwuchses durch die Schienengeleise in Anschlag gebracht werden. In der Schweiz offerirt Oehler in Wildegg die Bestandtheile transportabler Eisenbahnen. Landolt.

Vereinsangelegenheiten.

Sitzung des ständigen Komite und der Rechnungsrevisoren am 20. Juni in Solothurn. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung legte der Präsident das fertige Manuskript der vom Verein herauszugebenden belehrenden Schrift, die Wildbäche, Schneelawinen und Steinschläge und die Mittel zur Verminderung der Schädigungen durch dieselben", nebst den zugehörigen Zeichnungen vor, das auf den Antrag eines Rechnungsrevisoren, der dasselbe vorher geprüft hatte, gutgeheissen wird.

Der nach vorausgegangener Konkurrenz mit Herren Orell Füssli & Co. über Druck und Verlag der erwähnten Schrift abgeschlossene Vertrag, nach dem das 9-10 Druckbogen enthaltende Buch sammt ca. 90 lithographirten Zeichnungen an die Kantonsregierungen zum Preise von 2 Fr. und an die Mitglieder des Forstvereins in beliebiger Zahl um 21/2 Fr. abzugeben, die Festsetzung des Ladenpreises dagegen der Verlagsbuchhandlung überlassen ist, wird genehmigt.

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Einige Anstände mit dem Verleger der Vereinszeitschrift werden geordnet und die vorgelegten wahrscheinlichen Rechnungsergebnisse, sowie die Grundzüge der Berichterstattung gutgeheissen.

Als nächstjähriger Festort wird, da Baselstadt entschieden ablehnt, Solothurn in Aussicht genommen.

Rücksichtlich der Lieferung von Separatabdrücken von Originalaufsätzen in der schweizerischen forstlichen Zeitschrift an die Verfasser wird beschlossen, es sollen auf Verlangen je 20 Exemplare auf Rechnung des Vereins geliefert werden. Bei Bestellung einer grösseren Zahl sei den Bezügern der Betrag zu verrechnen, mit dem der Verleger den Verein belastet.

Sitzung des ständigen Komite in Glarus am 9. August. Die Rechnung und der Jahresbericht werden genehmigt.

Ein Gesuch der Schüler der eidg. Forstschule an den Bundesrath, um einen Beitrag an die Kosten mehrtägiger Exkursionen, soll dem Verein mit dem Antrage vorgelegt werden, er möge dasselbe dem Bundesrath im empfehlenden Sinne übermitteln.

Da von Solothurn aus der Wunsch geäussert wurde, es möchte die Vereinsversammlung erst im Jahr 1888 daselbst abgehalten werden und die in der Stadt Basel neuerdings angeknüpften diessfälligen Verhandlungen nicht zum Ziele führten, wurde beschlossen, beim Verein darauf anzutragen, er möchte die Feststellung des nächstjährigen Versammlungsortes und die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten dem ständigen Komite übertragen.

Versammlung des schweizerischen Forstvereins in Glarus
am 8. bis 10. August 1886.

Am 8. August Abends rückte eine beträchtliche Zahl von Vereinsmitgliedern in Glarus ein und verlebte einen geselligen Abend, am 9. vermehrte sich die Zahl der Theilnehmer auf ca. 90. Unter den Theilnehmern befanden sich zwei Ehrenmitglieder aus Deutschland, die Herren von Fischbach und Schuberg, und ein ordentliches Mitglied aus Frankreich, Herr Gurnaud. Wie in früheren Jahren zählte

die Versammlung wieder eine beträchtliche Zahl Vorsteher von waldbesitzenden Gemeinden und Genossenschaften und andere Freunde der Forstwirthschaft.

Am 9. Morgens 7 Uhr eröffnete der Präsident des Lokalkomite, Herr Nationalrath Mercier-Heer, im Rathhaus die Versammlung mit einem freundlichen Willkommen und einer einlässlichen Darstellung der forstlichen Verhältnisse des Kantons Glarus und der geschichtlichen Entwicklung des dortigen Forstwesens.

Nach Bestellung des Büreau wurde die Vereinsrechnung auf den Antrag der Rechnungsrevisoren genehmigt und der Jahresbericht des ständigen Komites entgegen genommen. Zur Aufnahme in den Verein meldeten sich 14, die einstimmig aufgenommen wurden. Die Wahl des nächstjährigen Versammlungsortes wurde dem ständigen Komite übertragen, am Schlusse der Versammlung wurde jedoch dieser Beschluss dahin abgeändert, es sei die Versammlung im Kanton Solothurn abzuhalten. Zum Präsidenten des Lokalkomite wurde gewählt Herr Landammann Kyburz, zum Vizepräsidenten Herr Oberförster Stuber. Das ständige Komite und die Rechnungsrevisoren wurden für eine neue Amtsdauer bestätigt. Das Gesuch der Forstschüler am eidg. Polytechnikum um einen Beitrag an die Kosten mehrtägiger forstlicher Exkursionen soll dem Bundesrath in empfehlendem Sinne übermittelt werden.

Die sich an die Erledigung der Vereinsangelegenheiten anschliessenden Verhandlungen über die Vermessung und die Durchforstung der Hochgebirgswaldungen, eingeleitet durch die Herren Forstverwalter Wild und Liechti, erfreuten sich einer regen Betheiligung und einer einlässlichen Würdigung. Aus den Verhandlungen mag hier, dem Protokoll unvorgreiflich, Folgendes Platz finden:

Die polygonometrische Vermessung mit dem Theodolithen und die Kartirung im vorgeschriebenen Massstab von 1: 2000 gibt die genauesten Resultate, nimmt aber viel Zeit in Anspruch und ist in Folge dessen kostspielig. Für die naturgetreue Darstellung der Beschaffenheit der Bodenoberfläche ist sie bei ungleichartigem, felsigem. Terrain weniger gut geeignet als die Messtischaufnahme.

Die Vermessungen mit dem Messtisch im Massstab von 1: 4000 oder 15000 nehmen weniger Zeit in Anspruch als die Theodolithmessungen und kosten nur ungefähr halb so viel als die letzteren. Der erreichbare Genauigkeitsgrad genügt für die Lösung aller wirthschaftlichen Aufgaben - und für die Sicherstellung der Grenzen

wenigstens so weit, als dieselben vorherrschend natürliche sind. Bei ihrer Anwendung wird daher die Vermessung bei den Waldeigenthümern auf weniger Widerstand stossen als bei der Forderung der Vermessung mit dem Theodolithen und rascher gefördert werden können.

Die Ergebnisse der Verhandlungen können etwa folgendermassen resümirt werden:

1. Waldungen mit intensivem Betrieb, hohen Reinerträgen, vorherrschend mit Marksteinen bezeichneten Grenzen und ziemlich gleichartigem, wenig Felspartien und Rutschflächen enthaltendem Terrain sind mit dem Theodolithen polygonometrisch zu vermessen und im Massstab von 1: 2000 zu kartiren.

2. Waldungen mit vielen Felspartien und geringen Erträgen, mit vorherrschend natürlichen Grenzen und schwierigen Transportverhältnissen sind mit dem Messtisch im Massstabe von 1: 4000 oder 1: 5000 zu vermessen.

3. Waldungen, welche theils in die erste, theils in die zweite der vorstehenden Klassen gehören, oder die Mitte zwischen beiden halten, sind nach kombinirter Methode aufzunehmen, indem man je nach den Verhältnissen den einen Theil mit dem Theodolithen, den andern mit dem Messtisch misst, oder die vermarkten Grenzen und die wesentlichsten inneren Partien polygonometrisch, das übrige Detail aber graphisch aufnimmt. In diesen Fällen sind alle Karten im Massstab von 1: 4000 oder 1: 5000 zu zeichnen.

Das ständige Komite wurde beauftragt, bei den Behörden dahin zu wirken, dass bei Waldvermessungen mindestens die Triangulationsund Verifikationskosten vom Bund und Kanton getragen werden.

Die Durchforstungen haben für die Gebirgswaldungen einen grossen Werth, weil sie das beste Mittel sind, die Widerstandsfähigkeit derselben gegen nachtheilige äussere Einwirkungen zu erhöhen und den Gesammtertrag zu steigern, ihrer allgemeinen Ausführung steht aber der geringe, oft negative Geldertrag und die Abneigung der Waldeigenthümer gegen den Aushieb schwachen Holzes entgegen.

Die Beseitigung dieser Hindernisse anzustreben ist eine wichtige Aufgabe der Gegenwart. Die Mittel hiezu liegen in der Belehrung der Bevölkerung über den Nutzen der Durchforstungen und in der Zugänglichmachung der Hochgebirgswälder. Dem ersten Zweck wird die Ausführung von Musterdurchforstungen am besten dienen. Ohne

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